Bodenrichtwerte: Edingen Neckarhausen

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Bodenrichtwerte

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Transparenz am Grundstücksmarkt!

Gutachterausschuss hat neue Richtwerte (Stand: 01.01.2024) veröffentlicht!

Der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Weinheim hat jetzt die Bodenrichtwerte zum Stand: 01.01.2024 veröffentlicht.
Die neuen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite: www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar.
Insgesamt hat das Gremium des Gutachterausschusses für die Kommunen im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis - zu diesen zählt auch Edingen-Neckarhausen - 414 Bodenrichtwertzonen in Einzelsitzungen mit den Gutachtern aus den Mitgliedsgemeinden untersucht, davon 105 als Landwirtschaftliche Flächen, 280 bebaute oder bebaubare Flächen und 29 als sonstige Flächen.

So geht der Ausschuss bei der Bewertung vor:
Die beschlossenen Bodenrichtwerte stellen den durchschnittlichen Wert aller Grundstücke einer Zone dar und beziehen sich auf ein durchschnittliches, fiktiv unbebautes Grundstück, das sogenannte Richtwertgrundstück.
Die Bebauung ist bei den Bodenrichtwerten also nicht vorrangig zu berücksichtigen.
Der tatsächliche Wert des einzelnen Grundstücks kann also vom Bodenrichtwert abweichen.
Abweichungen können sich zum Beispiel bei sehr tiefen Grundstücken oder einer anderen Nutzung ergeben.
Auch treffen Bodenrichtwerte oder die Zuordnung einzelner Grundstücke zu keiner Zone eine baurechtliche Aussage.
Der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass die bereitgestellten Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden sind. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B sind auf der Internetseite an anderer Stelle dargestellt.

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind tatsächlich getätigte Käufe über unbebaute Grundstücke und Abrissgrundstücke, die beim Gutachterausschuss in der Kaufpreissammlung erfasst wurden.
Daraus werden entweder durch direkten Vergleich oder in kaufpreisarmen Lagen mithilfe statistischer Mittel die Werte abgeleitet.
Diese werden im Anschluss noch mit den allgemeinen Entwicklungen am Immobilienmarkt und lokalen Entwicklungen (wie dem Abgleich mit Festlegungen und Entwicklungen in benachbarten Gemeinden und Gutachterausschüssen) abgeglichen.
Schlussendlich findet noch eine Beurteilung durch die örtlichen Sachverständigen des Gutachterausschusses statt, bevor die Bodenrichtwerte beschlossen und veröffentlicht werden.
Der Bodenrichtwert macht damit - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - das tatsächliche Geschehen am Grundstücksmarkt transparent.

Neben den aktuellen Richtwerten können auch historische Bodenrichtwerte, wie die zuletzt vom Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis veröffentlichten des Jahres 2022 abgerufen und mittels Schieber den aktuellen Werten gegenübergestellt werden.

Weitergehende Informationen auch zur Anwendung der Bodenrichtwerte sowie ein Bewertungsmodell für übertiefe Grundstücke und eines für abweichende Nutzungen finden sich auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de im Menüpunkt „Örtliche Fachinformationen anzeigen“.
Homepage:www.gutachterausschuesse-bw.de

Festlegung der Bodenrichtwertzonen mit Bodenrichtwerten zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in seiner Sitzung am 01. Juni 2022 die Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten zum 01.01.2022 festgelegt.

Diese Bodenrichtwerte sind maßgebend für die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform und bilden die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Hinweis:

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist zum 01.01.2023 dem Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis beigetreten.

Der Sitz seiner Geschäftsstelle ist in Weinheim, der größten der beteiligten Kommunen.

Die Geschäftsstelle des neuen Gremiums ist online unter www.gaa-nrnk.de erreichbar. Dort findet man neben allen notwendigen Informationen auch sämtliche Anträge. Über die Mailadresse: gutachterausschuss(@)gaa-nrnk.de stehen die Mitarbeiter für Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Anträge auf Gutachten oder sonstige Leistungen des Gutachterausschusses auch von der Gemeinde Edingen-Neckarhausen entgegengenommen und an die Geschäftsstelle in Weinheim weitergeleitet. Damit ist die Erreichbarkeit vor Ort weiterhin gewährleistet.

Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Geschäftsstelle
Obertorstraße 9, 69469 Weinheim
Tel.: 06201 82-292
Fax: 06201 82 - 507
Email: gutachterausschuss(@)gaa-nrnk.de

Ansprechpartner bei der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
Herr Claus Göhrig
Hauptstraße 60
68535 Edingen-Neckarhausen.
Telefon: 06203/808-221
Email: claus.goehrig(@)edingen-neckarhausen.de

 

Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten örtlichen Fachinformationen (letzte PDF).

Nachstehend haben wir Ihnen die Bodenrichtwertzonen unserer Gemeinde zusammengestellt:

 

Bodenrichtwertzone Edingen (PDF)

Bodenrichtwertzone Neckarhausen (PDF)

Bodenrichtwertzone Neu-Edingen (PDF)

Bodenrichtwertzone Edinger Ried (PDF)

Gutachterausschuss örtliche Fachinformation (PDF)

Infoflyer des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform (PDF)

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform