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Öffentliche Bekanntmachung
Hier können Sie die Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 115,60 KB, 19.02.2026) zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg einsehen.
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Edingen-Neckarhausen wird in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde im Rathaus Edingen (barrierefrei), Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Bekanntmachung hier nachlesen (PDF-Dokument, 147,24 KB, 05.02.2026)
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edin-gen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2026
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt – in Heidelberg hat mit Verfügung vom 21.01.2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 17.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 nach § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Öffentliche Bekanntmachung
Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“ mit Sitz in Edingen-Neckarhausen für das Wirtschaftsjahr 2026
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“ hat am 09. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß § 12 der Verbandssatzung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes i.V.m. den §§ 1 – 4 Eigenbetriebsverordnung-HGB wie folgt beschlossen:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 3“ im
vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen am 17.09.2025 o. g. Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 3“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt wurde, wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass lediglich der Teilbereich A des Bebauungsplanes „Ortsetter Edingen Nr. 3“, bestehend aus der Planzeichnung, den schriftlichen Festsetzungen nach BauGB und der Begründung des Büros MVV Regioplan jeweils vom 06.08.2025 und die schalltechnische Untersuchung vom 17.10.2023, sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften als Satzung in Kraft tritt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan.
Der Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 3“ einschließlich der Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Edingen-Neckarhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Darüber hinaus werden, die für die Festsetzungen relevanten, nicht öffentlich zugänglichen technischen Normen (DIN 4109) im Rathaus der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Edingen-Neckarhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. S. 71) m.W.v. 01.09.2025 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Edingen-Neckarhausen, den 02.12.2025
Florian König, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 306,57 KB, 02.12.2025)
Satzung (PDF-Dokument, 795,64 KB, 02.12.2025)
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Gemeinderat beschloss am 22.10.2025 einstimmig die Änderung die Hebesatzsatzung. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
Der Gemeinderat beschloss am 22.10.2025 einstimmig die Änderung der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 23.10.2025 (PDF-Dokument, 166,10 KB, 30.10.2025). Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 311,94 KB, 17.10.2025).
Den Satzungsbeschluss können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 359,58 KB, 17.10.2025).
Die Begrüngung ist hier einsehbar (PDF-Dokument, 1,13 MB, 17.10.2025).
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) in der aktuellen Fassung vom 07.02.2023
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erstellt im Konvoi „Badische Bergstraße“ bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung gemäß § 27 Abs. 3 KlimaG BW. Mit deren Erstellung wurde die energielenker projects GmbH (Robert-Bosch-Straße 11b, 63225 Langen, Hessen) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Dies soll durch die vorliegende Bekanntmachung geschehen.
Die öffentliche Bekanntmachung können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 460,90 KB, 07.10.2025).
Öffentliche Bekanntmachung: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Ortsetter Nr. 3"
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen am 17.09.2025 o. g. Bebauungsplan „Ortsetter Nr. 3“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 518,34 KB, 02.10.2025)





