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Amtliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
In seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, den vorhandenen Lärmaktionsplan, rechtskräftig seit dem 01.08.2019, nach § 47 d Abs. 3 BImSchG fortzuschreiben.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die durch die Vorschriften der §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, sind Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt und reduzierende Maßnahmen beschrieben.
Ziel der Lärmaktionsplanung nach europäischem und nationalem Recht ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten und die daraus abgeleitete Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung. Betroffen ist die Gemeinde Edingen-Neckarhausen durch die folgenden kartierungspflichtigen Straßen und Schienenstrecken:
BAB 656
L 597
L 637
die nicht bundeseigene Eisenbahnstrecke der OEG.
In der Sitzung am 20.03.2024 billigte der Gemeinderat einen Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans. Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu Vorschlägen des Lärmaktionsplans gehört. Sie erhalten rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes inkl. der Anlagen werden vom 15.04.2024 bis 17.05.2024 hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
- z.B. per E-Mail an dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Lärmaktionsplan inkl. der Anlagen im o.g. Zeitraum im 2. OG im Rathaus Edingen, Hauptstraße 60, Edingen-Neckarhausen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden ebenso wie die Ergebnisse der Anhörung der Träger öffentlicher Belange dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Edingen-Neckarhausen, den 04.04.2024
Florian König, Bürgermeister
Anlage 1 Rasterlärmkarte-Lden Straße
Anlage 2 Rasterlärmkarte-Lnight Straße
Anlage 3 Rasterlärmkarte-Lden Schiene