Hauptbereich
Geographische Lage
Edingen-Neckarhausen liegt in der Oberrheinischen Tiefebene, die für ihre ausgezeichneten klimatischen Verhältnisse mit milden Wintern und warmen Sommern bekannt ist. Direkt am Neckar gelegen liegt Edingen-Neckarhausen zwischen den beiden bedeutenden Universitätsstädten: Mannheim, Heidelberg, mitten im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar. Losgelöst von der übrigen Gemeindegemarkung ist das am Rhein gelegene "Edinger Ried" bei Brühl, geschützt als Naturschutzgebiet. Verwaltungsmäßig ist die Gemeinde dem Regierungsbezirk Karlsruhe zugeordnet und gehört zum Rhein-Neckar-Kreis.
Lage & Fläche
Koordinaten
- 49° 27' nördliche Breite
- 08° 37' östliche Länge
Höhenlage
- 104 Meter über Normal-Null
Gemarkungsfläche
- 1.204 Hektar
Bevölkerung
Gesamtbevölkerung
ca. 14.200 Einwohner
Finanzlage
Der Gemeinderat hat in öffenlticher Sitzung am 21.01.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen beraten und beschloss aufgrund § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der ordentliche Erträge: 33.073.638 Euro
Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen: - 34.779.036 Euro
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis: - 1.705.398 Euro
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge: 5.589.508 Euro
Veranschlagte Gesamtergebnis: 3.884.110 Euro
Finanzhaushalt
Gesamtbetrag Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 32.733.644 Euro
Gesamtbetrag Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: - 32.174.110 Euro Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts: 559.534 Euro
Gesamtbetrag Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.270.600 Euro
Gesamtbetrag Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: - 9.642.510 Euro
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 3.371.910 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf - 2.812.376 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.369.067 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: - 556.691 Euro
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit: 2.812.376 Euro
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.369.067 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Hinweis!
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen für das Jahr 2020 sind aktuell zur Prüfung und Genehmigung beim Kommunalrechtsamt des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises eingereicht.
Die Gültigkeit und Wirksamkeit wird erst mit der Genehmigung des Landkreises rechtsverbindlich.
Abgabesätze
Grundsteuer A 360 v.H. (ab 01.01.2018)
Grundsteuer B 380 v.H. (ab 01.01.2022)
Gewerbesteuer 350 v.H. (ab 01.01.2011)
Wassergebühren 1,70 Euro/m³ zzgl. 7 % USt. (ab 01.01.2022)
Abwassergebühren
- ab 2020: Schmutzwasser 1,40 Euro/m³
- ab 2020: Niederschlagswasser 0,45 Euro/m²
Statistik Kommunal
Die neue Ausgabe der Broschüre „Statistik Kommunal 2020“ für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist erschienen.
Die Broschüre „Statistik Kommunal 2020“ bietet auf 28 Seiten eine verlässliche Informationsgrundlage zu Zahlen, Daten und Fakten auf kommunaler Ebene.
Die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Juli herausgegebene Publikation beinhaltet einen statistisch fundierten Überblick über verschiedenste Lebensbereiche von Edingen-Neckarhausen.
Dazu gehören u.a. Informationen zum Stand der Bevölkerung, Kennzahlen des Arbeitsmarktes, der Beschäftigten und der Gemeindefinanzierung bis hin zu Kennzahlen zum Themenspektrum Verkehr. Ergänzend sind auch Daten zur Landwirtschaft enthalten.
Die Kenngrößen der Gemeinde werden in Tabellen und Schaubildern zum jeweils aktuell verfügbaren Stand dargestellt.
Jedes der insgesamt 13 lokalbezogenen Kapitel wird mit einem allgemeinen Text eingeleitet, der auch die entsprechenden themenbezogenen Landeswerte enthält und damit eine Einordnung der Gemeindeergebnisse mit dem zugehörigen Landkreis und dem Land Baden-Württemberg zulässt.
Offizielle Beflaggungstermine
Datum | Anlass | Fahne(n) |
27.01. | Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus | Europa, Bund, Land, Gemeinde halbmast, Trauerbeflaggung |
11.03. | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt | Europa, Bund, Land, Gemeinde halbmast, Trauerbeflaggung |
01.05. | Tag der Arbeit | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
09.05. | Europatag | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
23.05. | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
17.06. | Jahrestag des 17.06.1953 | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
20.06. | Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
20.07. | Jahrestag des 20. Juli 1944 | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
03.10. | Tag der deutschen Einheit | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag | Europa, Bund, Land, Gemeinde halbmast, Trauerbeflaggung |
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| Tag der Wahl zum Europäischen Parlament | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
| Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag | Europa, Bund, Land, Gemeinde |
Sonderbeflaggung
Darüber hinaus kann der Ministerpräsident aus besonderen Anlässen die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, etwa bei Staatsbesuchen, an besonderen Jahrestagen mit starkem symbolischem Charakter oder bei den Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg. Daneben kann der Ministerpräsident auch Trauerbeflaggung anordnen, zum Beispiel zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder besonderen Unglücksfällen.
Näheres zu den Beflaggungsterminen finden Sie auch im Internet beim Bundesministerium des Inneren und beim Staatsministerium Baden-Württemberg.