Bebauungspläne: Edingen Neckarhausen

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Bebauungspläne

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Edingen Südwest – Teiländerungsplan V (Erweiterung Wohnen Hundert Morgen)"

Erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie die öffentlich relevanten Teile des Vorhabens- und Erschließungsplans

Der  der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023  überarbeiteten Entwurf  "Edingen Südwest – Teiländerungsplan V (Erweiterung Wohnen Hundert Morgen)" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 27.04.2023 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Darüber hinaus wurden auch die öffentlich relevanten Teile des Vorhabens- und Erschließungsplans vom Gemeinderat gebilligt. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Die befristete Baugenehmigung für die Gebäude des TC Grün-Weiß Edingen lief im Frühjahr 2019 aus. Der Verein hatte sich bereit erklärt, seine Aktivitäten ins Sport- und Freizeitzentrum weiter östlich zu verlagern. Damit wurde das bisherige Tennisareal frei und es bot sich an, diese Fläche, die sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, gemäß § 13b BauGB i.V.m § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die Wohnnutzung zu entwickeln und damit zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs beizutragen. Es wurden mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, um die Bürger über die künftige Entwicklung der Tennisplätze zu informieren. Des Weiteren wurden mehrere Workshops durchgeführt, in denen die Gemeinderäte zusammen mit der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanentwurfs ausgearbeitet haben.

Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs wurde ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt um einen Investor zu finden, der das Vorhaben umsetzt. Dieses Verfahren führte jedoch zu keinem befriedigenden Ergebnis.

Von einem der Teilnehmer des Investorenauswahlverfahrens wurde daraufhin eine geänderte Planung vorgelegt, die auf den Grundprinzipien der bisherigen Planung aufbaut. Diese Planung wurde der Bauleitplanung zugrunde gelegt. In der Folge wurde der Bebauungsplan angepasst und erneut ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Aufgrund verschiedener zusätzlicher Fragestellungen und erforderlicher Untersuchungen und Präzisierung der Planungen ist eine nochmalige Offenlage erforderlich.

Da sich die Planung des Vorhabens zwischenzeitlich weiter konkretisiert hat, wird der Bebauungsplan nun als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ gemäß §12 BauGB weitergeführt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhabenplan und Durchführungsvertrag kann sowohl das konkrete Vorhaben als auch die Umsetzung des Vorhabens rechtlich gesichert werden.

Der Entwurf   mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Fortschreibung der ursprünglichen artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse, Verkehrsgutachten mit schalltechnischer Untersuchung, Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Umwelttechnische (Boden-)Untersuchungen sowie der öffentlich relevanten Teile des Vorhabens- und Erschließungsplans werden vom  19.06.2023  bis  einschließlich 25.07.2023 im Rathaus   Edingen-Neckarhausen, Flur im 2.OG, gegenüber Zimmer 2.07, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der  Edingen-Neckarhausen (https://www.edingen-neckarhausen.de/buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingestellt. Während der Auslegung können Stellungnahmen bei   abgegeben werden.

 

Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

- Fortschreibung der ursprünglichen artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse vom 12.06.2017 (Stand 25.04.2023) von Baader Konzept

- Verkehrsgutachten mit schalltechnischer Untersuchung vom 04.04.2023

- Artenschutzrechtliche Stellungnahme der Firma Diringer & Scheidel vom 07.02.2022

- Umwelttechnische (Boden-)Untersuchungen vom 22.08.2019

- Die öffentlich relevanten Teile des Vorhabens- und Erschließungsplans; hierbei handelt es sich um den Lageplan, Ansichten, Grundrisse und Schnitte mit Datum vom 12.05.2023 des vom Vorhabenträger beauftragten Architekturbüros Motorplan, Mannheim.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden, z.B.

- schriftlich an die Gemeinde (Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen),

- per E-Mail an info@edingen-neckarhausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Edingen-Neckarhausen, den 01.06.2023
Florian König
Bürgermeister