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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Neckarhausen mit Datum vom 20.06.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst:
- die Flurstücke 331/6, 331/9, 331/10 und 331/3.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat am 15. Mai 2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleinzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ beschlossen.
Entsprechend der Entwicklungswünsche der Gemeinde Edingen-Neckarhausen wurde am 21.07.2021 bereits der Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord“ zur Nachnutzung der bestehenden Sportstätten als Satzung beschlossen. Nun wurde für den vorliegenden Geltungsbereich der Teiländerung ein Architekturwettbewerb durchgeführt, aus welchem ein Siegerentwurf hervorging.
Der entsprechende Siegerentwurf sieht insgesamt 6 Baukörper mit ca. 102 Wohneinheiten vor.
Gemäß dem Siegerentwurf stellt sich derzeit der Konflikt mit dem geltenden Planungsrecht bezüglich der festgesetzten Anzahl der Stellplätze. Derzeit sind innerhalb des Geltungsbereichs 2 Stellplätze je Wohneinheit zu errichten. Der entsprechende Siegerentwurf berücksichtigt bei seiner Konzeption ein verändertes Mobilitätsverhalten der zukünftigen Bewohnergruppen, sodass hier von einem geringeren Bedarf an Pkw-Stellplätzen ausgegangen wird. In Abstimmung mit den verantwortlichen Architekten, Projektentwicklern und den Gemeinderatsfraktionen soll demgemäß die örtliche Bauvorschrift hinsichtlich der Errichtung von Stellplätzen für den Teilbereich des 1. Bauabschnitts gestrichen werden, da zur Erfüllung des Planungszieles des Entwurfs die gesetzlichen Regelungen der LBO ausreichen. Bei einer Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sind demgemäß je Wohneinheit 1 Stellplatz herzustellen.
Gemäß der oben genannten Zielsetzung soll demnach eine Anpassung des Stellplatzschlüssel an die Planung ermöglicht werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird
vom 19.08.2024 bis 30.09.2024
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
www.edingen-neckarhausen.de/buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt der örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Edingen-Neckarhausen, den 08.08.2024
Herold, Bürgermeister-Stellvertreter
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ Erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ im Ortsteil Edingen mit Datum vom 21.06.2024 gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Planbereich umfasst:
- die Flurstücke 2892/4 und 2892/1 (teilweise).
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (Abbildung unmaßstäblich).
Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Erhöhung der GRZ im Geltungsbereich von 0,4 auf 0,5
- Vergrößerung des Geltungsbereichs
Die geänderten Bestandteile sind in den Bebauungsplanunterlagen rot hervorgehoben.
Ziel und Zweck der Planung
Die Änderung des Bebauungsplans soll das Planungsrecht für eine bereits errichtete Terrassenüberdachung eines Gastronomiebetriebs schaffen. Im Plangebiet besteht der seit dem 10.07.1981 rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen“. Dieser setzt eine Baugrenze fest, die von der Terrassenüberdachung überschritten wird. Die Baugrenze soll daher im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erweitert werden.
Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
- Stellungnahme des LRA Rhein-Neckar-Kreis - Untere Naturschutzbehörde vom 13.06.2024
- Stellungnahme des LRA Rhein-Neckar-Kreis - Wasserrechtsamt vom 12.06.2024
- Stellungnahme des LRA Rhein-Neckar-Kreis - Stellungnahme des LRA Rhein-Neckar-Kreis - Untere Naturschutzbehörde vom 08.05.2024
- Stellungnahme des LRA Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt vom 22.05.2024
- Stellungnahme des RP Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 11.06.2024
- Stellungnahme des RP Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege vom 07.05.2024
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Hinweisen und Begründung wird vom 19.08.2024 bis 30.09.2024 unter dem folgenden Link auf der Internetseite veröffentlicht:
www.edingen-neckarhausen.de/buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
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Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den ergänzten, korrigierten und geänderten Teilen des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde Edingen-Neckarhausen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Edingen 2.OG, Hauptstraße 60, Edingen-Neckarhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Edingen-Neckarhausen, den 08.08.2024
Herold, Bürgermeister-Stellvertreter
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan "Hauptstraße I Ortsteil Edingen - Teiländerungsplan I"
- Erweiterung des Geltungsbereichs
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ zu erweitern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird erweitert und ist durch die Entscheidung begründet, dass das Grundstück eine hohe Versiegelung im Bestand aufweist (GRZ von 0,45). Es soll daher die GRZ auf 0,5 festgesetzt werden um den Bestand zu sichern um auf künftige (geringfügige) Änderungen im Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen reagieren zu können. Da die GRZ immer grundstücksbezogen heranzuziehen ist, muss der Geltungsbereich auf das Gesamtgrundstück erweitert werden um die bestehende Überbauung des Grundstücks durch Garagen und Pergola planungsrechtlich zu sichern.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (Abbildung unmaßstäblich).
Der erweiterte Geltungsbereich umfasst:
- die Flurstücke 2892/4 und 2892/1 teilweise.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.
Edingen-Neckarhausen, 25.07.2024
Florian König
Bürgermeister