Familienpass: Edingen Neckarhausen

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Familienpass

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Vergünstigungen für Einrichtungen

Zum 01.01.2004 wurde auf Beschluss des Gemeinderats der kommunale Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen eingeführt. Mit dem Familienpass erhalten Familien die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben Vergünstigungen beim Besuch von verschiedenen Gemeindeeinrichtungen. 

Nachstehend erhalten Sie nochmals die wesentlichen Informationen zum Antrags- und Ausstellungsverfahren. Die federführende Sachbearbeitung liegt beim Bürgerservice (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Ausgabe) und dem Rechnungsamt (Verrechnung der in Anspruch genommenen Vergünstigungen).

Berechtigter Personenkreis

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeindschaft leben.
  • Der Familienpass wir unabhängig vom Einkommen gewährt.

Vergünstigungen

Der Familienpass umfasst folgendes Angebot:

  • Freizeitbad
  • sechsmaliger kostenfreier Zugang
  • Gemeindebücherei
  • unentgeltliche Ausleihe - Wegfall der Familien-Jahresgebühr

Die Vergünstigungen gelten nur im laufenden Kalenderjahr und sind nicht übertragbar.

Verfahren

  • Der Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist auf Antrag kostenfrei beim Bürgerservice erhältlich.
  • Der Familienpass ist nur gültig im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild und nicht übertragbar.
  • Die Inanspruchnahme einer Vergünstigung wird im Familienpass vermerkt.
  • Bei Missbrauch wird der Familienpass eingezogen.