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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Betrag festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. 

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.         

Sie betragen:          
 

  • für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
    (Grundsteuer A) 360 v.H.
  • für die bebauten, unbebauten Grundstücke, Wohnhäuser usw.
    (Grundsteuer B) 380 v.H.

der Steuermessbeträge. 

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, für die kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Ihnen wird kein zusätzlicher schriftlicher Grundsteuerbescheid übersandt.

Bei den Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben, werden die Zahlungen, wie vereinbart, abgebucht.

Bitte Buchungszeichen nicht vergessen.

Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Rhein-Neckar-Nord               IBAN: DE91 6705 0505 0066 0005 59
VR-Bank Rhein-Neckar EG                     IBAN: DE48 6709 0000 0020 0015 00
Volksbank Kurpfalz EG                             IBAN: DE51 6709 2300 0033 3934 74

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Edingen-Neckarhausen, Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen einzulegen. 

Bitte beachten Sie:          
Die Einlegung eines Rechtsmittels ändert nichts an der Zahlungspflicht.          
Auch wenn Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung oder Einspruch beim Finanzamt erhoben wurde, ist die Steuer fristgerecht zu entrichten.           

Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Edingen-Neckarhausen,       
Amt für Finanzen und Liegenschaften,
Frau Aschermann (Telefon: 06203/808251, Rathaus Edingen, Zimmer 2.07)    

Edingen-Neckarhausen, 18.01.2024    
Florian König          
Bürgermeister                                                                                             

Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)

Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes "Neckargruppe"

Bericht aus der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“

Am Dienstag, 05.12.2023 tagte die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“.

 

Auf der Tagesordnung stand zunächst die Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.

Gemeinderat Helmut Koch wurde einstimmig für drei Jahre zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.

 

Anschließend wurde das Ergebnis des Jahresabschlusses mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Anlagenachweis, Jahresbericht und Abrechnung über die Wasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt. Die Bilanz zum 31.12.2022 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 werden nachfolgend veröffentlicht.

 

Weiterhin wurde der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 erläutert, beraten und einstimmig festgestellt.

 

Unter Tagesordnungspunkt 6 berichtete der Projektleiter der MVV Netze GmbH, Herr Stephan Klingmann, über den aktuellen Sachstand zum Bau der Druckerhöhungsanlage in der Platanenstraße: Die Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sind praktisch abgeschlossen und die Pumpen sind seit Anfang November in Intervallen im Betrieb. Am Tag der Verbandsversammlung wurden verschiedene Testläufe mit den Pumpen durchgeführt. Im Rahmen der Testläufe wurden die beiden bestehenden Pumpwerke der Neckargruppe (PW I und PW II) kurzzeitig ausgeschaltet und es wurden durch Wasserentnahmen an Hydranten verschiedene Szenarien durchgespielt. Die gesamte Testphase wird in den nächsten vier Wochen noch andauern. Die Ausgaben des Verbandes für den Anschluss und den Bau der Druckerhöhungsanlage summieren sich in den Jahren 2021 bis 2024 auf rd. 1,4 Mio. Euro netto.

 

Die Verbandsverwaltung gab einen kurzen Überblick über den Stand der Sanierungsmaßnahmen bei den Wasserversorgungsschächten des Verbandes. Für die Unterhaltung der Verbandsleitungen und die Weiterführung der Schachtsanierungen sind im Wirtschaftsplan 2024 insgesamt 105.000,- Euro vorgesehen.

 

Der Verbandsvorsitzende berichtete über die mittlerweile abgeschlossene Dachsanierung beim Pumpwerk I in Edingen; die ursprünglich angedachte Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem sanierten Dach des Pumpwerkes I ist aus statischen Gründen nicht möglich. Aus diesem Grund wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Pumpwerkes II vorgeschlagen. Die Verbandsverwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Im Wirtschaftsplan 2024 sind für die Umsetzung dieser Maßnahme 50.000 Euro eingeplant.

 

Grundsätzlich sollen künftig auch weitere Möglichkeiten der Energieeinsparung, soweit diese technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, geprüft werden.

 

Abschließend wurde als Termin für die nächste Verbandsversammlung Dienstag, der 10.12.2024 vorgesehen.

 

Jahresabschluss des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" Edingen-Neckarhausen für das Wirtschaftsjahr 2022

Bekanntmachung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020

Bekanntmachung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/transparent/oeffentliche-bekanntmachungen