Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Edingen Neckarhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Zum Bürgerinformationssystem
Termine vereinbaren
Fähre Neckarhausen
Webcam der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bitte drücken Sie NICHT den Reload Button Ihres Browsers - die Seite wird automatisch geladen !
Fotoalbum
Rat aktuell

Hauptbereich

Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



                                           -----------------------------------------------------------------

 

Bericht aus dem Gemeinderat vom 16.09.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.09.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 16.09.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen bzw. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zur „Fischkinderstube“, den Bauanträgen und dem weiteren Vorgehen für die Kindertagesstätte am Amselweg.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Juli
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.07.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Ingenieurbüro-Büro Kuhn mit den Leistungsphasen 1 und 2 bezogen auf den Straßenbau und den Leistungsphasen 1 bis 3 für die Statik für die Vorplanung zum Ausbau des Neckaruferwegs zwischen Kuhgasse und Krottenneckar zu einem kombinierten Geh- und Radweg zu vergeben.
Einem Stundungsantrag auf Stundung der Gewerbesteuer wurde zugestimmt.

Bildung eines Jugendgemeinderates: Beschluss einer Satzung und Wahlordnung und weiteres Vorgehen
Im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen der Mensa der Pestalozzi-Schule in Edingen kam es im Mai 2015 zu einem Treffen von Jugendlichen aus dem Jugendzentrum mit Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen des Gemeinderates. Dabei äußerten die Jugendlichen die Idee und den Wunsch einen Jugendgemeinderat zu gründen.
Zum Jugendforum am 21.07.2015 im Bürgersaal Edingen und am 23.07.2015 in der Graf-von-Oberndorff-Schule in Neckarhausen wurden vom Bürgermeister alle Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren persönlich - sowie diese Gruppe und alle Interessierten durch Presseveröffentlichungen inkl. Amtlichem Mitteilungsblatt - eingeladen. Insgesamt nahmen daran mehr als 40 Personen teil.
Am 28.07.2015 wurde eine Arbeitssitzung der (neuen) Startergruppe Jugendgemeinderat abgehalten, die sich aus interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Jugendforums gebildet hatte. Gemeinsam mit Vertretern der Gemeindeverwaltung wurde dabei ein Satzungsentwurf besprochen und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst. In Satzung und Wahlordnung wurden allgemeine Regelungen aufgenommen, die bei der ersten und bei weiteren Jugendgemeinderats-Wahlen gelten sollen. Um möglichst vielen jungen Menschen die Chance wählen zu gehen zu geben, sollte - in Absprache mit den Jugendlichen - die Wahl an mehreren Tagen (Wahlzeitraum) und Orten (aus organisatorischen Gründen allerdings nicht parallel) möglich sein.
Folgende unverbindliche zeitliche Reihenfolge wäre bis zur Wahl denkbar: 16.09.2015 - Beschlussfassung von Satzung und Wahlordnung / 24.09.2015 - Veröffentlichung und Inkrafttreten / 01.10.2015 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahl / 02.10.2015 bzw. Anfang November - Einreichungsfrist für Bewerbungen / Mitte/Ende November - Wahlbenachrichtigung an die Wahlberechtigten / Anfang Dezember - Wahl (innerhalb eines festzulegenden Zeitraums) / noch 2015 - Feststellung des Wahlergebnisses und Aufforderung an die Gewählten, die Wahl anzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung und die Wahlordnung zur Bildung eines Jugendgemeinderates in Edingen-Neckarhausen.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Wahl des ersten Jugendgemeinderates der Gemeinde Edingen-Neckarhausen nach Inkrafttreten ohne Verzögerungen zu organisieren und durchzuführen.

Anlage eines Seitengewässers („Fischkinderstube“) im Gewann „Tagweide“
Die Bemühungen zur Schaffung eines Seitengewässers im Gewann „Tagweide“ gehen zurück auf das Jahr 2009. In seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2010 erklärte sich der Gemeinderat bereit, die dort brach liegenden gemeindeeigenen Flächen für die Schaffung eines Seitengewässers kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Projektbetreuung übernimmt seither federführend der Nachbarschaftverband Heidelberg-Mannheim.
In mehreren Sitzungen, zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2014, befasste sich der Gemeinderat ausführlich mit dieser Maßnahme. und hat folgenden Beschluss gefasst: Eine Bürgerinformation zur „Fischkinderstube“ hat am 28.07.2015 stattgefunden. Ein Bürger der Gemeinde hat für die Realisierung der sogenannten „Fischkinderstube“ zur Unterstützung der ökologischen Ziele eine Spende von 200.000,00 Euro bereitgestellt, außerdem konnte dieser Spender in seinem Freundeskreis erfolgreich für die „Fischkinderstube“ werben. Eine weitere Spenderin hat ebenfalls 250.000,00 Euro für die „Fischkinderstube“ gespendet. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau, der Mittel für die Förderung der Fischerei verwaltet, hat zugesichert, einen Betrag von 200.000,00 Euro beizusteuern, da das Seitengewässer der natürlichen Reproduktion des Fischbestandes dient und der Mitteleinsatz damit direkt der Fischerei zu Gute kommt. Der Fischereireferent beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat für 2016 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro zugesagt; für 2017 wurde ein weiterer Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro in Aussicht gestellt.
Als Wert für das von der Gemeinde eingebrachte Grundstück können rund 157.000,00 Euro angesetzt werden. Die Gesamtsumme aller Spenden bzw. Förderzusagen für die Herstellung der Fischkinderstube belaufen sich auf 750.000,00 Euro.
Das Planungsbüro IUS, Heidelberg, das das bisherige Verfahren begleitet hat und auch die Realisierung begleiten wird, hat als Kosten für die Realisierung der Maßnahme in einem Zug incl. Grünem Klassenzimmer einen Betrag von rund 3,46 Mio. Euro ermittelt.
Das Land hat eine Bezuschussung der Maßnahme nach der neuen Förderrichtlinie Wasserwirtschaft zugesagt. Minister Franz Untersteller hat am 03.09.2015 den Zuwendungsbescheid über 2.667.300,00 Euro ausgehändigt; dieser war der Einladung beigefügt. Dem Zuwendungsbescheid liegt die Kostenermittlung des Büros IUS zu Grunde. Der letztlich auf die Gemeinde entfallende Zuschuss bemisst sich nach den tatsächlichen Baukosten, d.h. bei einer Kostensenkung vermindert und bei einer Kostensteigerung erhöht sich der Zuschussbetrag entsprechend. Die Maßnahme ist somit finanziert, ohne dass für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen Kosten entstehen.
Mögliche Einnahmen aus einer eventuellen Kiesgewinnung sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung unterstützt das Projekt ebenfalls und hat einen Zuschuss von 5.000,00 Euro für die Unterhaltung zugesagt; die Fa. Edeka beteiligt sich an der Unterhaltung in gleichem Umfang. Die Angler haben die Übernahme einer Patenschaft für das Seitengewässer angekündigt. Das Büro IUS hat die Folgekosten beim Betrieb der Fischkinderstube untersucht und hierbei die Erfahrungswerte bei dem Bau anderer Fischkinderstuben einfließen lassen. Hierüber wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 26.11.2014 informiert; diese Informationen waren auch Gegenstand der Bürgerinformation am 28.07.2015.
Die derzeitige Unterhaltung beschränkt sich auf das Mähen der Wiese, die Unterhaltung des Weges und Beseitigung von Schlamm nach Überflutungen. Diese Arbeiten werden auch nach dem Bau der Fischkinderstube auszuführen sein, wobei sich die Fläche der Verschlammung durch die künftige Wasserfläche reduziert. Die Frage der Sedimentablagerung kann das Büro IUS derzeit mit einer Dauer von 40-50 Jahren abschätzen, bis ein eventueller Eingriff erforderlich ist.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass die Fischkinderstube in einem Zug realisiert werden soll. Nachdem die Finanzierung durch die Spenden bzw. Förderzusagen und auch durch den Zuschussbescheid des Landes gesichert ist, ohne dass von der Gemeinde zusätzliche Mittel zur Finanzierung bereitgestellt werden müssen, soll die Ausschreibung vorgenommen werden mit dem Ziel, die Maßnahme in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zu realisieren.
Der Beschluss erfolgte mit 16 Ja-Stimmen (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 5 SPD, 3 OGL und 1 CDU Gemeinderat (Gemeinderat Lukas Schöfer) gegen 5 CDU).

Planfeststellungsverfahren nach den §§ 37 ff. Straßengesetz i.V.m. den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz;
Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg (3. Bauabschnitt) von der L 637 in Mannheim-Seckenheim bis zur Umgehung Ladenburg (bestehende L 597);
hier: Teilabschnitt „Nord“ zwischen der K 4138 bei Neckarhausen und der Umgehung Ladenburg (bestehende L 597);
• Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2014, mit dem die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.10.2005 bis zum 22.2.2020 verlängert wird
• Entscheidung über die Fortsetzung der Klage
Die Klage wurde bisher nicht begründet; das VG hat wiederholt die Frist zur Vorlage der Klagebegründung verlängert, diese soll nun bis zum 30.09.2015 vorgelegt werden.
Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat dem Gemeinerat seine Rechtsauffassung ausführlich erläutert und dezidiert die Gründe genannt, weshalb er kaum Erfolgsaussichten für die Fortsetzung der Klage sieht.
Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben. Dabei betonte er nochmals ausdrücklich zur Klarstellung, dass die Gemeinde nicht gegen die Brücke als solches sei, sondern lediglich gegen die Trassenführung der Straße, die durch den Planfeststellungsbeschluss näher an die Wohngebiete von Neckarhausen heranrückten als es die ursprünglich geplante „Kompromisstrasse“ vorsah.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich (18 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen von OGL), die bisher lediglich zur Fristwahrung erhobene Klage nicht fortzusetzen.
Gleichwohl fordert der Gemeinderat einstimmig, dass beim geplanten Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg (3. Bauabschnitt) die bestmöglichen Lärm- und Umweltschutzmaßnahmen getroffen werden, damit für die Bewohner der Baugebiete „Wingertsäcker“ und „Lange Stücke“ die Nachteile ausgeglichen werden, die sich aus dem Abrücken von der Kompromisstrasse ergeben. Die Verwaltung wird beauftragt diese Forderungen den Behörden sowie den politischen Entscheidungsträgern mitzuteilen.

Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Edingen-Neckarhausen
• Auftragsvergabe
Die Submission fand am 18.08.2015 statt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für
Los 1: Fahrgestell der Firma Daimler AG, Mannheim mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 80.087,00 Euro,
Los 2: Aufbau der Firma Thoma WISS, Herbolzheim mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 226,816,38 Euro,
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung der Firma Weinhold, Heppenheim mit einem Angebotspreis von brutto 77.532,83 Euro
den Auftrag zur Lieferung zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt somit brutto 384.436,21 Euro.
Die Finanzierung ist in den Haushaltsplänen für 2015 und 2016 vorgesehen und in der Finanzplanung bis 350.000 Euro gesichert. Die voraussichtlichen Mehrkosten von ca. 35.000,00 Euro werden im Haushaltsansatz für 2016 berücksichtigt und neu veranschlagt.

Jahresvertragsarbeiten für Straßenreparaturen, Reparaturen von Wasserrohrbrüchen, Schieberauswechslungen und Kanalreparaturen
• Verlängerung des Jahresvertrags mit der Firma Sailer, Sandhausen
Auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung hatte der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 16.11.2011 den Jahresvertrag mit der Firma Sailer, Sandhausen, für Straßenreparaturen, Reparatur von Wasserrohrbrüchen und Schieberauswechselungen sowie Kanalreparaturen genehmigt. Die öffentliche Ausschreibung beinhaltete die Option, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, dass der Vertrag über Jahresvertragsarbeiten mit der Firma Sailer um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2016, zu den bisher gültigen Konditionen verlängert wird.

Bauantrag zum Neubau einer Reitanlage, bestehend aus Reithalle, Reitplatz und Stallungen, gegenüber dem Grundstück Bahnhofstraße 50, auf den Flurstücken Nrn. 4187, 4188, 4189, 4189/1, „Junkersgewann“
Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs, der im Außenbereich angesiedelt ist, dar. Die Zulässigkeit der Betriebserweiterung bzw. des neuen Betriebszweiges beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Der Antragsteller ist hauptberuflicher Landwirt. Die Haltung von 58 Pensionspferden in teilweiser Offenstallhaltung dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und basiert – nach den Angaben des Antragstellers – auf eigener Futtergrundlage, nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein und ist deshalb als nachhaltig anzusehen. Damit ist die Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB grundsätzlich gegeben.
Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (FNP), rechtswirksam seit 15.07.2006, ist der Bereich, in dem die Anlagen zur Pensionspferdehaltung errichtet werden sollen, als Aussiedlungsschwerpunkt dargestellt und mit dem Buchstaben A gekennzeichnet.
Aus dem Beschluss des Gemeinderats vom 04.07.1984 ergibt sich, dass an diesem Standort nur solche Betriebe neu angesiedelt werden sollen, die keine Viehhaltung betreiben, die zu schädlichen Immissionen bei den Anwohnern insbesondere in der Bahnhofstraße, Goethestraße und Grenzhöfer Straße führt. Um auch Vieh haltenden Betrieben eine Aussiedlungsmöglichkeit zu eröffnen, hat der Gemeinderat im FNP eine Fläche darstellen lassen, die mit dem Buchstaben M (Schwerpunkt für Massentierhaltung) gekennzeichnet ist. Sie liegt zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie und umfasst die Gewanne „Die langen neun Ruten“ und „An der Heerstraße“. Die Bezeichnung ist zurückzuführen auf einen Antrag aus dem Jahre 2002. Die Aussage des Gemeinderats vom 04.07.1984, die er in seinem Beschluss vom 19.07.2002 bestätigt hat, beinhaltet, dass Vieh haltende Betriebe zum Einen wegen den zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Umgebung über der Autobahn unterzubringen sind; zum anderen soll eine Beeinträchtigung der Gemeindeentwicklung vermieden werden.
Dem Bauantrag wurde bei einer Enthaltung (Gemeinderat Georg Schneider/CDU) nicht zugestimmt.
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen zu dem beabsichtigten Vorhaben am vorgesehenen Standort, da dieser Standort für eine Viehhaltung in diesem Umfang nicht geeignet und auch im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim (FNP) hierfür nicht vorgesehen ist. Der Gemeinderat hat für Betriebe, deren Viehhaltung zu störenden Immissionen in der Wohnbebauung des geschlossenen Wohnbezirks führen kann, als Aussiedlungsschwerpunkt die Gewanne „Die langen neun Ruten“ und „Auf die Heerstraße“ vorgesehen und deshalb im FNP als Aussiedlungsschwerpunkt mit der Kennzeichnung M darstellen lassen. Dieser Standort ist so weit vom Innenbereich des Ortsteils Edingen entfernt, dass störende Immissionen, insbesondere Geruchsimmissionen, nicht zu befürchten sind.

Bauvoranfrage zur Erweiterung des Schweinestalls auf 200 Mastplätze auf dem Grundstück Bahnhofstraße 51, Flst.-Nr. 4200, „Oberes Grundgewann“
Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs, der im Außenbereich angesiedelt ist, dar. Die Zulässigkeit der Betriebserweiterung von 50 Mastschweinen auf 200 Mastschweine beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Der Antragsteller ist hauptberuflicher Landwirt. Die Erhöhung der Anzahl der Mastplätze dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Damit ist die Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB grundsätzlich gegeben.
Eine Realisierung kann nur an dem Aussiedlungsschwerpunkt M über der Autobahn erfolgen. Dort ist der Antragsteller Eigentümer eines für diese Zwecke ausreichend großen Grundstücks.
Der Bauvoranfrage wurde einstimmig nicht zugestimmt.
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen zu dem beabsichtigten Vorhaben am vorgesehenen Standort.
Gemeinderat Helmut Koch (UBL-FDP/FWV) war zu diesem TOP befangen, er hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.

Bauvoranfrage zur Errichtung von Ferienwohnungen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 52, Flst.-Nr. 4230, „Junkersgewann“
Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs dar, der im Außenbereich angesiedelt ist. Die Zulässigkeit der Betriebserweiterung durch den Einbau und die Vermietung von Ferienwohnungen beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Der Antragsteller ist hauptberuflicher Landwirt. Das Angebot von Ferienwohnungen auf dem Bauernhof dient dazu, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb langfristig zu sichern. Damit ist die Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB grundsätzlich gegeben.
Die nun beantragte Nutzungsergänzung der landwirtschaftlichen Nutzung durch den Einbau und die Vermietung von Ferienwohnungen ist als nachhaltige Betriebserweiterung anzusehen und ist am bestehenden Betriebsstandort mit den sonstigen öffentlichen Belangen vereinbar. Insbesondere ist die Erschließung für den zu erwartenden Fahrzeugverkehr ausreichend und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde ist nicht gefährdet.
Der Bauvoranfrage wurde einstimmig zugestimmt.

Antrag auf Befreiung für den Bau einer geschlossenen Einfriedigung von 1,80m Höhe auf dem Grundstück Friedhofweg 5
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Östliche Ortserweiterung – Änderung Goethestraße – Teiländerung I mit Änderungsplan Friedhofweg IV.
Die Erteilung einer Befreiung von § 6 Satz 1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für eine geschlossene Einfriedigung mit einer Höhe von 1,80 m auf eine Länge von 5,73 m wird einstimmig befürwortet. Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Sofern der Nachbar keine Einwände erhebt, sind nachbarliche Belange offenbar nicht berührt, so dass die beantragte Befreiung befürwortet wird.

Antrag auf Befreiung von § 10 Abs. 4 Satz 2 der textlichen Festsetzungen für eine Einfriedigungshöhe von 1,50 m auf einer Länge von 20 m entlang der Straße auf dem Grundstück Fulminastraße 1+3, Flst.-Nr. 6627
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße II – Hinter der Kirche“.
Die Erteilung einer Befreiung von § 10 Abs. 4 Satz 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Hauptstraße III - Hinter der Kirche“ für eine Einfriedigungshöhe von 1,50 m, davon 30 cm Sockel, auf der Grundstücksgrenze entlang der Fulminastraße wurde für eine offene Einfriedigung (nicht für eine geschlossene Einfriedigung mit einer Mauer) einstimmig befürwortet. Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

A 656 Verbreiterung und Brückenneubau zwischen Mannheim-Seckenheim und Edingen, Gemarkung Edingen-Neckarhausen
• Veräußerung einer Teilfläche von Flst.Nr. 3727 mit ca. 24 qm
Der Gemeinderat stimmte einstimmig bereits jetzt dem Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Land Baden-Württemberg über eine ungefähre Teilfläche des Grundstückes, Flst.Nr. 3727, mit ca. 24 qm und der dazugehörenden Bauerlaubnis zu.
Der Kaufvertrag wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme und erfolgter Endvermessung geschlossen.
Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass
- die Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken während der Bauphase gewährleistet ist
- die Anwohner vor Baubeginn entsprechend informiert werden
- eine ortsübliche Bekanntmachung rechtzeitig vor Baubeginn erfolgt
- nach Abschluss der Baumaßnahme, der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Auf die Beratung und Beschlussfassung zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen sowie den Erlass von Richtlinien dazu in der öffentlichen Sitzung am 21.06.2006 wird verwiesen.
Der Inhaber der Dresel Bauschlosserei in Mannheim, Herr Jürgen Seitz, hat der Gemeinde am 20.07.2015 eine Spende i.H.v. 1.000,00 Euro für den Bewegungsparcours des Naherholungspfades „Schöner Weg“ überwiesen.
Die Walter Sailer Bauunternehmen AG in Sandhausen hat der Gemeinde am 27.07.2015 ebenfalls 2.000,00 Euro für den Bewegungsparcours des Naherholungspfades „Schöner Weg“ gespendet.
Auch die CDU Frauen 2000 haben der Gemeinde eine Spende i.H. von 1.000,00 Euro für den Bewegungsparcours des Naherholungspfades „Schöner Weg“ gespendet.
Die Deutsch-Türkische Freundschaftsgesellschaft Dösemealti/ Antalya und Edingen-Neckarhausen e.V. hat sich aufgelöst. Gemäß der Vereinssatzung ist das Gesellschaftsvermögen bei Auflösung der Gesellschaft zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das Guthaben der DTFG i.H. von 954,03 Euro wurde am 17.07.2015 auf eines der Gemeindekonten überwiesen. Das Geld wird dem Sozialfond der Gemeinde zufließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs.4 GemO die Zuwendungen anzunehmen.

Bekanntgaben:

Förderantrag zur Schaffung einer Stelle einer oder eines Integrationsbeauftragten
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass die Verwaltung einen Förderantrag zur Finanzierung einer Stelle eines Integrationsbeauftragten gestellt habe. Er verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion und die Antwort der Verwaltung hierzu. Die Unterlagen sind den Fraktionen zugegangen.

Mensa an der Pestalozzi-Schule
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass der neue Mensabetrieb in der ehemaligen Sporthallengaststätte zum Schuljahresbeginn ordnungsgemäß in Betrieb gegangen ist. Die Erweiterung mit dem Containeranbau ist in den Herbstferien vorgesehen.

Gemeindewahlausschuss
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 18.10.2015 findet am Montag, den 21.09.2015, 19.00 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Edingen statt.

Aktionstag „Unser Neckar“
Der Aktionstag „Unser Neckar“ des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft findet in diesem Jahr findet schwerpunktmäßig für die Metropolregion Rhein-Neckar in Edingen-Neckarhausen statt. Am Sonntag, 27.09.2015 werden von 11.00 bis 17.00 Uhr auf dem Neckarvorland zwischen Edingen und Neckarhausen zahlreiche Informationen zum Neckar und zur geplanten Fischkinderstube gegeben.

Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl
Die Vorstellungen der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 18.10.2015 finden am Dienstag, 06.10.2015, 19.00 Uhr, in Neckarhausen (Eduard-Schläfer-Halle) und am Mittwoch, 07.10.2015, 19.00 Uhr, in Edingen (Pestalozzi-Turnhalle) statt.

Partnerschaftsveranstaltung in Plouguerneau
Bürgermeister Marsch teilte mit, dass er mit einer Delegation an der Partnerschaftsveranstaltung anlässlich des 25jährigen Jahrestages der Verleihung des Europapreises an die Gemeinde Plouguerneau teilnimmt.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zu der Anpflanzung (Sicherheitsgerüst) und der Beleuchtung für Fußgänger beim Schlossparkeingang von der Schlossstraße aus (Beleuchtung wird repariert bzw. ergänzt.).

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.