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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 17.06.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.06.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 17.06.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2015
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
1. Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf eines Gemeindegrundstücks in der Uferstraße und der Ablösung des Erbbaurechtes zu.
2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig Vorgaben für die Veräußerung und Ablösung von Erbbauverträgen.
3. Der Niederschlagung von uneinbringbarer Forderungen wurde zugestimmt.

Neubau einer Kita am Amselweg/Robert-Walter-Straße
- Beauftragung des Architekturbüros Hort und Hensel mit Planung und Durchführung der Architektenleistungen
Die Verwaltung schlägt vor, dass von der Möglichkeit, auf einen Wettbewerb zu verzichten, Gebrauch gemacht wird. Das Büro Hort und Hensel soll den Auftrag für die Architektenleistung erhalten. Die Besichtigung der Kindertagesstätten in Mutterstadt und Schifferstadt am 13.05.2015 hat bei den teilnehmenden Mitgliedern einen guten Eindruck hinterlassen. Die Prüfung, ob eine Vergabe ohne Wettbewerb rechtlich zulässig ist, hat nach Rücksprache mit der GPA ergeben, dass bei einem Auftrag unterhalb des Schwellenwertes von 211.000 Euro netto kein Planungswettbewerb stattfinden muss. Eine Direktvergabe ist also rechtens.
Die Direktbeauftragung hat außerdem den Vorteil, dass die Übergangszeit in den Containern reduziert werden kann (Wegfall von Mietkosten). Die Abwicklung eines Wettbewerbsverfahrens, beispielsweise eine Mehrfachbeauftragung, würde allein rund sechs Monate in Anspruch nehmen. Die Besichtigungen haben auch ergeben, dass Änderungswünsche trotz der bestehenden Modulbauweise vorgenommen werden können, so dass eine individuelle Gestaltung möglich ist.
Die Kostenberechnung, die der Honorarermittlung zu Grunde liegt, geht davon aus, dass Einzelgewerke ausgeschrieben werden.
Aus der Kostenberechnung ist außerdem zu ersehen, dass noch Leistungen von Fachingenieuren zu erbringen sind, die zusätzlich zum Planungsauftrag anfallen. Es sind dies die Herstellung der Außenanlagen, Planung und Bauleitung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro, das Erstellen der Gebäudestatik und Sigeko – Betreuung der Baumaßnahme.
Mit Ausnahme von Statik und Sigeko bietet das Büro Hort+Hensel an, dass es diese Leistungen durch eigene Fachingenieure erbringt und bietet den Abschluss separater HOAI-Verträge zu den in der Kostenberechnung genannten Bruttopreisen an. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Planungsablaufs schlägt die Verwaltung vor, dass dem Büro Hort+Hensel auch die Fachplanungen Herstellen der Außenanlagen sowie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro übertragen werden. Gebäudestatik und Sigeko sollten an die vom Büro Hort+Hensel vorgeschlagenen Fachbüros beauftragt werden.
Auf den Antrag der CDU Fraktion vom 20.04.2015 wurde verwiesen. Die Möglichkeit, die Kita über sechs Gruppen hinaus zu erweitern, bleibt unbenommen. Der Kindergartenträger und die Eltern sollen wie bisher an der Planung beteiligt werden.
Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung auch auf das Schreiben der CDU-Fraktion vom 13.06.2015 und das Antwortschreiben der Verwaltung dazu vom 15.06.2015 verwiesen.
GR Bernd Grabinger (CDU) begründete den Antrag vom 20.04.2015, seine Fraktion hätte erwartet, dass der Antrag separat behandelt und entschieden würde. Er sprach sich gegen eine Direktbeauftragung aus. Seine Fraktion wollte erst noch einem Wettbewerb voranstellen und dann den Auftrag vergeben.
GR Hans Stahl (UBL-FDP/FWV) verwies in seiner Stellungnahme auf die bisherige Beschlussfassung, seine Fraktion hat den Standort und den Bau einer 6-gruppigen Einrichtung von Anfang an mitgetragen. Deshalb könne dem Antrag der CDU nicht zugestimmt werden. Eine zu große Massierung an Kinderbetreuungsgruppen bringe mehr Nachteile als Vorteile. Er sieht in der Größe des Außengeländes noch einige offene Fragen. Die Verhandlungen mit der Evang. Pflege Schönau sollten zügig abgeschlossen werden.
GR Michael Bangert (SPD) erinnerte an den Standortvorschlag der SPD an anderer Stelle. Nachdem die Entscheidung für diesen Standort am Amselweg gefallen sei und die Möglichkeit der Direktvergabe Kosten von über 200.000 Euro spare und auch noch eine schnellere Realisierung ermögliche kann die SPD dem Vorschlag zustimmen. Den CDU Antrag bezeichnete er als unrealistisch.
GRin Angela Stelling (OGL) stimmte für ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag ebenfalls zu. Sie legte Wert auf ausreichende Flächen für das Außengelände, hier sollten die Wünsche der Eltern mit beachtet werden. Eine zu große Einrichtung und Konzentration mit Kindergartenplätzen, wie im CDU-Antrag angedacht, hält sie für keine gute Lösung.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.04.2015 wurde somit mehrheitlich abgelehnt.
Der Gemeinderat beschloss mit 15 Ja-Stimmen (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 5 SPD und 3 OGL) gegen 7 Stimmen (CDU), die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Büro Hort und Hensel, Kaiserslautern, den vorliegenden Architektenvertrag zum Honorar von netto 197.511,39 Euro zzgl. 5 % Nebenkosten und 19 % MwSt., also über 246.790,48 Euro brutto, für die Errichtung einer 6-gruppigen Kita auf dem Gelände Amselweg/Robert-Walter-Straße abzuschließen.
Die Gesamtsumme der HOAI-Aufträge für Planung und Bauleitung zur Herstellung einer Kita mit Außengelände beträgt nach der Kostenberechnung 428.427,34 Euro brutto. Die Baukosten betragen auf Basis der Kostenschätzung rund 2,7 Mio. Euro brutto.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindergartenträger und die Eltern wie bisher an der Planung zu beteiligen.

Bebauungsplan „Neu-Edingen – Teiländerungsplan III“
- Festlegen des Inhalts des Bebauungsplans -
In seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2014 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im AMB am 17.04.2014.
Weiterhin hat der Gemeinderat in derselben Sitzung den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen; die hierzu beschlossene Satzung wurde ebenfalls am 17.04.2014 bekanntgemacht.
Damit die Geltungsdauer der Veränderungssperre für die Planbearbeitung und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens genutzt werden kann, sind vom Gemeinderat die Inhalte des Teiländerungsplans III zu konkretisieren.
Ausgehend vom Beschluss des Gemeinderats vom 09.04.2014 soll im Plangebiet Wohnbebauung festgesetzt werden. Die Verwaltung hat aus der damaligen Beratung die Absicht erkannt, dass lediglich eine kleinteilige Abrundung erfolgen soll, ohne dass damit ein Schritt hin zur Bebauung des Gewanns „Lämmerhorst“ gemacht wird.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass entlang der Neckarhauser Straße bis gegenüber der Einmündung Danziger Straße eine Bauplatztiefe als Wohnbaufläche ausgewiesen wird. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zwischen Neckarhauser- und Nelkenstraße werden als private Hausgärten, die übrigen Flächen als Landwirtschaftsfläche festgesetzt. Damit wäre eine Bebauung entlang der Nelkenstraße auf der Grundlage des Bebauungsplans „Neu-Edingen“ künftig ausgeschlossen. Sollte der Gemeinderat in der Zukunft eine Bebauung des Gewanns „Lämmerhorst“ anstreben, kann er die jetzt getroffenen Festsetzungen den dann geltenden Vorstellungen anpassen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Ausbau des Neckaruferwegs zwischen Kuhgasse und Krottenneckar zum kombinierten Geh- und Radweg
Auf den Antrag der OGL-Fraktion vom 10.11.2014 zum ‚Ausbau des Neckaruferweges wird Bezug genommen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde zu dem Antrag der OGL inhaltlich nicht Stellung genommen. Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses wurde vom Gemeinderat eine Planungsrate eingestellt. Diese sollte dazu verwendet werden, dass die Planung für einen 1. Bauabschnitt in Angriff genommen werden kann.
Über die Realisierung entscheidet dann der Gemeinderat bei der nächsten Haushaltsberatung.
Die OGL-Fraktion hat Gelegenheit erhalten, den Antrag in der Sitzung näher zu erläutern. GR Uli Wetz begründete den Antrag nochmals ausführlich und verwies dabei auf die schriftlichen Unterlagen und Zusammenstellungen. Die Vertreter den anderen Fraktionen stimmten dem Antrag zu und begrüßten die Initiative der OGL. Zusätzliche Anregungen zum „Eisbrecher“, Aussichtsplattformen und Anbindung mit der geplanten „Fischkinderstube“ sollten bei der Planung mit berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund der Komplexität des Vorhabens, seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet „Unterer Neckar“ und im Überschwemmungsbereich der Bundeswasserstraße ‚Neckar‘, dass die Planung durch Fachbüros erfolgen soll.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, Honorarangebote von Fachbüros einzuholen. Die Vergabe der Planungsleistung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Bekanntgaben
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass die Fraktionen eine Ausfertigung des Straßenzustandsberichts und Übersicht der zu pflegenden Grünanlagen erhalten haben.
Weiterhin gab er bekannt, dass im Zuge der landesweiten Neuordnung des Grundbuchwesens, das Grundbuchamt der Gemeinde im zweiten Halbjahr 2016 aufgelöst wird. Die Gemeinde wird dann nur noch eine Grundbucheinsichtsstelle haben. In diesem Zusammenhang werden in nächster Zeit die Büroräume des Standesamtes im OG die Rathauses (Schloss) in das Erdgeschoss derzeit noch von Grundbuchamt genutzt, verlegt. Dazu sind Maler und kleinere Sanierungsarbeiten notwendig. Das ehemalige Büro des Standesamtes wird dann von der Volkshochschule genutzt.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zum Sachstand der Übergangslösung für die Mensa, den Arbeiten am „Schönen Weg“ und zum geplanten Radweg zwischen Kreuzung „Speyerer Straße“ und Seckenheim.
Zur Anfrage wegen der Teilnahme einer Delegation an der 25-Jahrfeier zur Verleihung des Europapreises in Plouguerneau sagte Bürgermeister Marsch, dass Bürgermeister-Stellvertreter Markus Schläfer, sowie Vertreter des Gemeinderats und der IGP daran teilnehmen werden.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.