Hauptbereich
Bebauungsplan Südwest Edingen
Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“
• Aufstellungsbeschluss
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2013 hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für die Grundstücke Flst.-Nr. 6048 (Teil), 6058, 6058/1, 6058/2, 6058/3 und 6059 gefasst, der am 28.11.2013 ortsüblich bekannt gemacht wurde.
In seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süddwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg) zur Änderung des Bebauungsplans „Südwest Edingen“ an die zwischenzeitlich geänderten Grundstücksverhältnisse anzupassen.
Der geänderte und nunmehr beschlossene Geltungsbereich ergibt sich aus der abgedruckten Karte. Er umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 6058/1, 6057 und 6048 (Teil).
Er wird begrenzt
- im Norden durch das Grundstück Flst.-Nr. 6056,
- im Osten durch den Gleiskörper der OEG/RNV, Flst.-Nr. 1949/2,
- im Süden durch das Grundstück Flst.-Nr. 6058,
- im Westen durch den Amselweg, Flst.-Nr. 6060 (Teil).
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Edingen-Neckarhausen, 19.01.2017
Michler
Bürgermeister
Bebauungsplan als pdf-Datei: