Archiv: Edingen Neckarhausen

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.12.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 14.12.2016 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister-Stellvertreter Markus Schläfer öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:
Der Vorsitzende gab bekannt, welche Beschlüsse der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.11.2016 fasste:
- Der Gemeinderat beschloss die Einstellung eines Mitarbeiters für die Finanzverwaltung zur Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht zum 01.03.2017
- Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb von zwei Grundstücken im Gewann „Die Milben“ zu. Diese sollen für die Realisierung des Standorts der Hundesportvereine Verwendung finden. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister einen Kaufvertrag abzuschließen und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben.
- Der Gemeinderat genehmigte die Begründung eines Untermietverhältnisses.
- Der Gemeinderat entschied mehrheitlich, die Grundstücke im Traubenweg im Wege eines Bieterverfahrens zu vergeben. D.h. die Gemeinde veräußert die einzelnen Grundstücke gegen Höchstgebot, wobei die Bebauung der Grundstücke innerhalb von drei Jahren nach Erwerb erfolgen soll.
- Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag zu.

Bürgerfragestunde
Der Vorsitzende beantwortete Fragen zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sport- und Freizeitzentrum und einer aus dem Gemeinderat angeregten möglichen rückwärtigen Bebauung der Bismarckstraße und zu diversen Verkehrsfragen.

Bebauungsplan „HLZ und Gewerbe – In den Milben“
Aufstellungsbeschluss und Billigung der Bebauungsplankonzeption
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses und beschloss mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen der Gemeinderäte der UBL-FDP/FWV und der Gemeinderäte Brecht und Stelling, 1 Enthaltung) für einen Teil der Grundstücke in den Gewannen „Auf der Speyerer Straße“ und „in den Milben“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplanentwurf soll auf Grundlage der vom Planungsbüro Fischer erstellten Bebauungsplankonzeption erstellt werden. Die Konzeption berücksichtigt, dass eine einseitig anbaubare Erschließung vermieden wird.
Ferner beschloss der Gemeinderat, dass zusätzlich zur Gemeinbedarfsfläche für das Hilfeleistungszentrum und für das Vereinsgelände für Hundesport rund 2,2 ha Gewerbefläche für den örtlichen Bedarf ausgewiesen werden sollen.
Ein Bedarfsnachweis mit Meldungen von Gewerbetreibenden für neue Gewerbeflächen war den Fraktionen zuvor zugegangen.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Rahmen der „Öffentlichen Bekanntmachung“ war im Amtlichen Mitteilungsblatt, Ausgabe 51+52, am 22.12.2016 veröffentlicht.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum Edingen-Neckarhausen – Teiländerungsplan (Sozialunterkunft)“
Festlegung der Inhalte der Ausschreibung für mobile Unterkünfte
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Empfehlung des Technischen Ausschusses und beschloss folgende Ausschreibungsinhalte (Mindestinhalte):
Es müssen Unterkünfte für bis zu max. 100 Personen geschaffen werden.
Es müssen 1- und/oder 2-geschossige Gebäude in Modulbauweise errichtet werden, die mittel- bis langfristig als Sozialunterkünfte genutzt werden können.
Die Gebäude müssen die Anforderungen der KfW 70 erfüllen.
Die Förderfähigkeit muss gegeben sein für folgende Personenverteilung:
- 66 Einzelpersonen mit 10 m² je Person exklusive Flur, Küche, Bad, Waschmaschinenplatz
- 34 Personen in Haushaltsgemeinschaften mit 10 m² je Person inklusive Flur, Küche, Bad, Waschmaschinenplatz in 2- und 3- Zimmerwohnungen
Es muss ein Gemeinschaftsraum von ca. 3 m² pro Person mit Nebenräumen (z.B. Beratung, ehrenamtliche Betreuung) vorgesehen werden
Einstufung als mobile Unterkunft gemäß § 246 BauGB
Teilweise behindertengerechte Ausführung im Erdgeschoss
Zusätzlich muss je Person ein abschließbarer Schrank, Mindestmaße ca. 60 cm Breite und 1,80 m Höhe, aufstellbar sein.
Festlegen von Wertungskriterien für die Angebote
Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Wertungskriterien festzulegen:
Baukosten, wobei die Wertigkeit 55 % beträgt
Primärergiebedarf in Kwh/m² - 10%
unbebaute Fläche (UBF) zu bebauter Fläche (BF) – 10%
Anteil Verkehrsfläche (VF) – 5%
Kosten für Erschließungsaufwand – 5%
Bauzeit – 5%
flexible Grundrissgestaltung – 5%
Fundamentkosten – 5%
Gewertet werden alle Angebote, die termingemäß eingegangen sind, die festgelegten Mindestinhalte erfüllen und das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt haben. Das wirtschaftlichste Angebot soll dasjenige sein, das die niedrigste Punktzahl erreicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Wertung der Angebote mit der Kreisgeschäftsführerin des DRK, Frau Springer, vorzunehmen, um sicherzustellen, dass ihre Erfahrungen mit Flüchtlingsunterkünften in die Wertung einfließen. Ein Vertreter des Bündnisses für Flüchtlingshilfe wird an der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses beteiligt.

Bürgerentscheid gegen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Edingen-Südost Mittelgewann II“
Antrag (Bürgerbegehren) der Bürgerinitiative "Bürgerbegehren Mittelgewann" auf einen Bürgerentscheid
Die Bürgerinitiative „Bürgerbegehren Mittelgewann“ hat am Donnerstag, 10.11.2016 einen Bürgerentscheid beantragt (Bürgerbegehren).
Das schriftlich eingereichte Bürgerbegehren richtet sich gegen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Edingen-Südost-Mittelgewann II“ der am 21.09.2016 in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat gefasst wurde und eine Wohnbebauung von 10,7 Hektar sowie eine Ausgleichsfläche von 4,3 Hektar vorsieht.
- Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens. Die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren wurden erfüllt. Vor der Entscheidung über die Zulässigkeit wurden die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative angehört.
Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren zugelassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Bürgerentscheids beauftragt.
- Festsetzung der Abstimmungsfrage
Der Gemeinderat beschloss die Abstimmungsfrage entsprechend dem Antrag des Bürgerbegehrens. Diese lautet “ Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss (Tagesordnungspunkt 6) vom 21.09.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Edingen-Südost-Mittelgewann II“ mit einem Geltungsbereich von 15 ha aufgehoben wird und die mit diesem Bebauungsplan beabsichtigte Bebauung des Mittelgewannes unterbleibt?“
- Festsetzung des Abstimmungstages
Der Gemeinderat beschloss den Bürgerentscheid am 26.03.2017 durchzuführen. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens hatten sich in der bereits im Voraus erfolgten Rücksprache ebenfalls für diesen Termin ausgesprochen. Der Entscheidung vorausgegangen war ein Antrag der UBL-FDP/FWV-Fraktion, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Gemeinderats im Januar 2017 die Beteiligten (Fraktionen und Bürgerinitiative) zu einem Kompromissgespräch einladen sollt mit dem Ziel, einen Kompromiss zu finden und die Entscheidung vom 21.09.2016 (Aufstellungsbeschluss Edingen-Südost Mittelgewann II) in der Sitzung im Januar 2017 aufzuheben. Falls kein Kompromiss gefunden werden sollte, kann der Termin in der Sitzung im Januar 2017 festgelegt werden.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (9 Ja-Stimmen gegen 12 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und des Vorsitzenden).
- Information der Bürgerschaft
Der Gemeinderat beschloss die gesetzlich vorgeschriebene Information der Bürgerschaft gem. § 21 Abs. 5 GemO mittels Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vorzunehmen. Sowohl die Gemeindeorgane, als auch die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens erhalten jeweils 2 DIN A4 Seiten im Amtlichen Mitteilungsblatt, die entsprechend der Formatierungsvorgaben für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde gefüllt werden können. Die Formatierungsvorgaben gelten auch für den Flyer, der zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerinformation verteilt werden soll.
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.
Der Gemeinderat wählte aus den Wahlberechtigten die Gemeinderäte Bernd Grabinger (CDU) und Dietrich Herold UBL-FDP/FWV) als Stellvertreter und die Gemeinderäte Michael Bangert (SPD) und Thomas Hoffmann (OGL) als Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss.

Benennung der Großsporthalle in „Werner-Herold-Halle“
Die Fraktionen würdigten das Wirken von Bürgermeister a.D. Werner Herold. Als Zeichen der Wertschätzung für die herausragenden Verdienste von Bürgermeister a.D. Werner Herold für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen beschloss der Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, die Großsporthalle in Edingen in „Werner-Herold-Halle“ zu benennen. Die offizielle Namensänderung der Halle soll im nächsten Jahr im Rahmen eines Heimspieltages der Edinger Handballer stattfinden, da Bürgermeister a.D. Werner Herold selbst lange Zeit aktiver Sportler und insbesondere Handballer war und noch heute ein großer Freund und Förderer des Handballsports in der Gemeinde ist.

Neubau der 6-gruppigen Kita „Martin Luther“ auf dem Grundstück Robert-Walter-Straße 2
Vergabe der Leistungen Bodenbelagsarbeiten, Metallbauarbeiten, Malerarbeiten, WC-Trennwände, Bauendreinigung, Möblierung, Außenanlagen
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Submissionsergebnissen und den Vergabevorschlägen, die vom Büro Hort + Hensel erstellt wurden.
Der Gemeinderat beschloss den Auftrag jeweils an denjenigen Bieter zu erteilen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.

Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vom 18. Dezember 1996
Die aktuelle Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen trat am 01.01.1997 in Kraft. Gemäß § 17 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg treten solche Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre nach deren Inkrafttreten außer Kraft.
Der Gemeinderat beschloss die Polizeiliche Umweltschutzverordnung in der vorgelegten Form. Diese tritt am 01.01.2017 in Kraft.
In den nächsten Monaten wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Regelungen prüft und ggf. dem Gemeinderat Änderungsvorschläger unterbreitet.
Die Verordnung war im Amtlichen Mitteilungsblatt, Ausgabe 51+52, am 22.12.2016 veröffentlicht.

Allgemeine Finanzprüfung Gemeinde Edingen-Neckarhausen in den Jahren 2010 bis 2014 und Eigenbetrieb Wasserversorgung 2010 – 2014 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Unterrichtung über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung i.V.m. § 43 Abs. 5 Satz 1 GemO
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat in der Zeit vom 26.10.2015 bis 21.12.2015 die Finanzprüfung der Gemeinde und der Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung vorgenommen. Die Prüfungsfeststellungen wurden von der Verwaltung bearbeitet. Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt, dass die festgestellten Anstände erledigt sind.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Abschluss des Prüfungsverfahrens.

Bericht des Bürgermeister-Stellvertreters über die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Unterer Neckar“ vom 6. Dezember 2016
Bürgermeister-Stellvertreter Schläfer berichtet über die am 06.12.2016 stattgefundene Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Unterer Neckar“.

Beschaffung eines Unimog für den Bauhof
Der Unimog des Bauhofs ist 34 Jahre alt. Die Hauptuntersuchung (TÜV) ist noch bis Dezember 2016 gültig. Für die erneute Erteilung des TÜV ist eine umfassende Ertüchtigung notwendig. Hierfür liegt ein Angebot vor, das sich auf rund 31.300 Euro beläuft. Aus diesem Grund ist die Verwaltung seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Ersatzfahrzeug. Der Listenpreis für eine Neubeschaffung mit der benötigten Ausstattung beträgt 222.000 Euro netto.
Der Verwaltung wurde ein Vorführfahrzeug mit derselben Konfiguration wie das angefragte Neufahrtzeug zum Preis von 153.000 Euro netto angeboten. Das Fahrzeug wurde besichtigt, ist sofort verfügbar und könnte bereits im Januar 2017 ausgeliefert werden. Die Finanzierung ist in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vorgesehen. Der Gemeinderat genehmigt die Beschaffung des angebotenen Vorführfahrzeugs. Aufgrund der Dringlichkeit ist die Finanzierung vor der Verabschiedung des Haushalts 2017 vorzunehmen.

Bekanntgaben:
Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30
Bürgermeister-Stellvertreter Markus Schläfer gab bekannt, dass das Straßenverkehrsamt im Rahmen der Lärmaktionsplanung in folgenden Bereichen Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnet:
Edingen:
ganztägig in der Hauptstraße (L637), Teilabschnitt ab Haus Nr. 10 bis Einmündung Friedrichsfelder Straße,
nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) in der Hauptstraße (L637/K4138), Teilabschnitt ab der Einmündung Friedrichsfelder Straße bis zur Einmündung Untere Neugasse
Neckarhausen:
nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) in der Hauptstraße (K4138) Teilabschnitt zwischen Hausnummer 312 und Hausnummer 332a
nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) in der Hauptstraße (K4138) Teilabschnitt zwischen Hausnummer 408 und Hausnummer 436.

Architektenwettbewerb zum Neubau der Kita am Friedhofweg
Die Preisgerichtsitzung fand am 08.12.2016 statt. Die Sieger stehen fest; die Entwürfe werden in Kürze ausgestellt. Die Beauftragung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Preis beim Wettbewerb der Metropolregion Rhein-Neckar „Landschaft in Bewegung“
Die Gemeinde hat zusammen mit dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim mit dem Projekt Fischkinderstube an dem Wettbewerb teilgenommen und ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro gewonnen. Insgesamt wurden fünf Preise à 10.000 Euro verliehen.

Teilnahme am Wettbewerb des NABU „Natur nah dran“
Auf Antrag der OGL-Fraktion vom 06.11.2016 hat die Gemeindeverwaltung die Bewerbungsunterlagen erstellt und diese fristgerecht eingereicht.

Ruf-Taxi
Die Vertragsunterzeichnung fand am 06.12.2016 statt. Seit der Umstellung auf den neuen Fahrplan zum 11.12.2016 ist das Ruf-Taxi in Betrieb. Es soll weiterhin stark beworben werden. Nach einem halben Jahr soll dem Gemeinderat berichtet werden, wie das Angebot von den Bürgern angenommen wird.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Der Vorsitzende beantwortete die Anfragen zu verschiedenen Verkehrsangelegenheiten.