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LOKALPOLITIK
Entscheidungen getroffen...
Am Mittwoch, 12.12.2018 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen zu den Parkplätzen mit Zeitbeschränkung im Amselweg vor der Kindertagesstätte Martin Luther. Hier soll eine Reduzierung der beschränkten Plätze vorgenommen werden.
Hinsichtlich vorgesehener Baumfällungen in der Platanenstraße liegt ein Gutachten vor, dass dies aufgrund der nichtgegebenen Standsicherheit vorsieht. Bürgermeister Michler sagte zu, dies nochmals zu prüfen.
Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.11.2018 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmte der Auflagenerfüllung für den Erhalt einer dauerhaften Baugenehmigung zu und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.
Der Gemeinderat erhob keine Einwände gegen die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung der Bau- und Grundstücks-GmbH Edingen-Neckarhausen zum Jahresabschluss 2017 und zum Wirtschaftsplan 2019.
Der Gemeinderat nahm die Wirtschaftsplanung 2019-20236 für die Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG zur Kenntnis und wies die Mitglieder des Aufsichtsrates an, der Planung zuzustimmen. Der Gemeinderat nahm den neuen Pachtleitfaden der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG und die Ausführungen hierzu zur Kenntnis und wies die Mitglieder des Aufsichtsrats an, dem Pachtleitfaden zuzustimmen.
Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag zu.
Bebauungsplan "Edingen Südwest - Teiländerungsplan V"
- Billigung des städtebaulichen Entwurfs -
Auf die bisherigen Beratungen wurde Bezug genommen. Herr Fischer vom Stadtplanungsbüro Fischer hatte die Änderungsvorschläge, für die sich die Workshop-Teilnehmer mehrheitlich ausgesprochen hatten, in den städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Dazu zählten die hälftige Kombination von zwei und drei Vollgeschossen + Staffelgeschoss mit ansteigender Gebäudehöhe in der Mitte des Plangebietes. Der Wegfall der Doppelhausbebauung (6 Doppelhaushälften) entlang der Straße Hundert Morgen. Der Erhalt des Rodelhügels und die Reduzierung der Anzahl der Mehrfamilienhäuser (von 6 auf 4).
Bürgermeister Michler verwies auf die Arbeiten zur Herstellung der neuen Tennisplätze beim Sportzentrum, die bereits begonnen haben.
Der Gemeinderat diskutierte über die Erfordernisse und die Kosten einer beidseitigen Erschließung des Gebietes, was durch die Verwaltung nochmals geprüft werden soll.
Die SPD-Fraktion kritisierte die Reduzierung der Anzahl der Wohnungen von zunächst 36 auf nunmehr ca. 24 Wohnungen und stellte einen Antrag die ursprünglich vorgesehene Zahl von 36 Wohnungen zu realisieren. Gegen den Antrag der SPD, 36 Wohnungen zu realisieren, stimmten Bürgermeister Michler, sowie die Mitglieder der CDU-Fraktion, der UBL-FDP/FWV-Fraktion, sowie der OGL-Fraktion. Die Gemeinderäte König (CDU) und Wolff (SPD) enthielten sich.
Der Gemeinderat nahm daraufhin mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen der Gemeinderäte Bangert, Daners, Jakel und Zachler (alle SPD) und 2 Enthaltungen der Gemeinderäte König (CDU) und Wolff (SPD) Kenntnis vom städtebaulichen Vorentwurf, der von Herrn Fischer vorgestellt wurde.
Die bereits erfolgte Reduzierung (Wegfall der sechs Doppelhaushälften entlang der Straße Hundert Morgen und Reduzierung auf vier Mehrfamilienhäuser) trägt den Wünschen und Forderungen der Anwohner Rechnung.
Ein verträglicher Kompromiss ist das in der Mitte des Plangebiets vorgesehene dritte Vollgeschoss, so dass bei vier Mehrfamilienhäusern immer noch ca. 24 Wohneinheiten realisiert werden können. Der Gemeinderat bekräftigte, dass eine Ausweitung des Plangebiets – insbesondere zur direkt benachbarten Kleingartenanlage – derzeit nicht zur Disposition stehe. Sollte es jemals zur Überplanung der Kleingartenanlage kommen, soll zur Abrundung eine Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen + Staffelgeschoss entstehen.
- Beschluss über die Anwendung von § 13 b BauGB -
Die Verwaltung schlug vor, den Bebauungsplan als Bebauungsplan mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Aus dem Gremium kam die Frage nach dem finanziellen Unterschied und der Zeitersparnis für das beschleunigte Verfahren.
Die Verwaltung teilte mit, dass allein durch Gutachten mit Mehrkosten von 10.000 bis 15.000 Euro zu rechnen ist. Darüber hinaus wird mit 9 bis 12 Monaten Zeit für die Gutachten gerechnet. Die Anwendbarkeit des § 13b BauGB wurde von Verwaltungsseite mit den Fachbehörden und juristischer Beratung abgeklärt.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der Gemeinderäte Brecht, Heitz und Hoffmann (alle OGL) und 2 Enthaltungen der Gemeinderäte R. Stahl (OGL) und Wolff (SPD), dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wird.
Veräußerung der Grundstücke "Wingertsäcker - Teiländerungsplan VI (Wiese)"
- weiteres Vorgehen -
Im zweiten Halbjahr 2019 soll der Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren "Wingertsäcker - Teiländerungsplan VI (Wiese)" erfolgen. Parallel hierzu hat die Verwaltung Überlegungen zur Veräußerung der Baugrundstücke angestellt. Aus Sicht der Verwaltung sollte die vordere Bauzeile mit 16 Reihenhaus-Grundstücken entlang dem Kelterweg inkl. Erschließungsarbeiten für das gesamte Grundstück an einen Bauträger (= Investor) vergeben werden. Nach Fertigstellung dieses Bauabschnitts könnte voraussichtlich im Jahr 2021 ggf. eine freie Vergabe der 8 Grundstücke (6 Reihenhaus- und 2 Doppelhausgrundstücke) im rückwärtigen Bereich erfolgen. Hierzu soll zunächst die Einschätzung eines Experten eingeholt werden. Weiterhin muss der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Grundstücke als Erbbaurecht vergeben oder verkauft werden sollen. Die Details der Veräußerung sollen in einer öffentlichen Ausschreibung (=Investorenauswahlverfahren) festgelegt werden. Herr Kaupp vom Architekturbüro Kaupp und Franck, Mannheim, soll diese Beratungsleistungen übernehmen. In einem städtebaulichen Entwurf sollen Gebäudeansichten, technische Details zu den geplanten Gebäuden und gestalterische Vorgaben festgelegt werden. Der Gemeinderat entscheidet dann, welcher Anbieter zum Zug kommt.
Der Gemeinderat beauftragte das Architekturbüro Kaupp und Franck, Mannheim, auf Grundlage des vorgelegten Angebots vom 06.11.2018 mit der Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens.
Bauanträge
Bauvoranfrage: Abbruch von Strohlager und Neubau von Ferienwohnungen im Außenbereich auf einem Grundstück in der verlängerten Bahnhofstraße
- zur nochmaligen Vorlage -
Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs dar, der im Außenbereich angesiedelt ist. Die Zulässigkeit der Betriebserweiterung durch den Neubau eines Gebäudes mit Ferienwohnungen und den Abbruch des bisherigen Strohlagers beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Der Antragsteller ist hauptberuflicher Landwirt. Das Angebot von Ferienwohnungen auf dem Bauernhof dient dazu, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb langfristig zu sichern. Damit ist die Privilegierung nach § 35 Abs.1 BauGB grundsätzlich gegeben. Der Antragssteller hatte bereits mit Bauvoranfrage vom 04.05.2017 die Frage nach der Errichtung von Ferienwohnungen gestellt. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses wurde vom Baurechtsamt, Rhein-Neckar-Kreis, die Bearbeitung der Bauvoranfrage durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass das vom Gemeinderat geforderte Verrücken der geplanten Ferienwohnungen in die Mitte des Grundstücks nicht zulässig ist. Aufgrund der Forderungen vom Landwirtschaftsamt wurde die Planung überarbeitet. Es sollte nunmehr geklärt werden, ob die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes für die Nutzung von Ferienwohnungen mit 15 Betten und Nebenräumen (Versorgungs- und Wäschelager) mit einer geplanten Höhe von 5,80 m zulässig ist und der dafür notwenige Abriss des Strohlagers zulässig ist. Die Verwaltung sieht die Erschließung für den bei 15 Betten zu erwartenden Fahrzeugverkehr als ausreichend an. Auf Anregung aus dem Gemeinderat in der Sitzung am 14.11.2018 fand vor der Sitzung am 12.12.2018 ein Ortstermin statt. Aus dem Gemeinderat ergaben sich insbesondere Fragen zur Verkehrsproblematik, vor allem mit Blick auf die Entwicklung des gesamten Betriebes. Auch die Thematik „Ferien auf dem Bauernhof“ wurde kontrovers diskutiert. Die mit der Bauvoranfrage gestellten Fragen wurden mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen der UBL-FDP/FWV-Fraktion sowie der OGL-Fraktion mit Ja beantwortet. Gleichzeitig soll die gesamte Verkehrsthematik beachtet werden, wobei gleichzeitig die Stellplatzfrage gelöst werden soll.
Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Scheune für Wohnzwecke in der Anna-Bender-Straße
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich somit gemäß § 34 BauGB allein nach der Umgebungsbebauung. Die Umgebung ist von 2 geschossigen Wohnhäusern mit Satteldächern geprägt. Der Antragsteller beabsichtigt, die vorhandene Scheune zu Wohnzwecken umzunutzen. Diese befindet sich im rückwärtigen Bereich des Grundstücks und wurde früher als Stallung genutzt. Die mit der Bauvoranfrage gestellte Frage, ob die Umnutzung einer zweigeschossigen Scheune zu Wohnzwecken im rückwärtigen Gartenbereich mit den Abmessungen von ca. 9,0 m x 10,75 m mit einer Wohneinheit zulässig sei, beantwortete der Gemeinderat mit ja. Lediglich Erweiterungen/Anbauten des Gebäudes sollen unterbleiben um den rückwärtigen Gartenbereich nicht weiter einzuschränken.
Bauantrag zum Neubau einer Garage und Erweiterung eines Balkons in der Friedrichsfelder Straße
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Im Kies“, der außer einer vorderen Bauflucht keine weiteren Festsetzungen enthält. Das Vorhaben beurteilt sich somit gem. § 34 BauGB nach der Umgebungsbebauung. Der Antragssteller beabsichtigt, die in Grenzbauweise vorhandene PKW-Rampe zu erneuern und eine 13,20 m lange und rund 3,0 m breite Garage zu errichten. Im rückwärtigen Bereich soll das Wohngebäude durch einen Kelleranbau (Abstellraum) mit einer Tiefe von 3,0 m auf der gesamten Hausbreite von 10,0 m erweitert werden. Garagendach und Kelleranbau sollen im Erdgeschoss als Terrasse genutzt werden. Der Anbau fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu.
Umbau und Erweiterung eines Bürogebäudes in der Mannheimer Straße
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edingen Nord“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen. Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Baugebäude, das südlich auf dem Grundstück Richtung Mannheimer Straße liegt, umzubauen und zu erweitern. Das vorhandene Staffelgeschoss (3.OG) soll abgerissen und durch einen Staffelgeschoss-Neubau (mit Flachdach) ersetzt werden. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Stellplatznachweis wird ebenfalls geführt. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu.
Errichtung einer Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Neuordnung im Berlich“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem Grundstück in der Mannheimer Straße eine Plakatwerbetafel auf einem Monofuß zu errichten. Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Neuordnung im Berlich“; Ziffer IV, gibt es unter Nummer 1 eine Bauverbotszone und eine Beschränkungszone. Demnach dürfen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m bei Landstraßen (hier L 637), jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, nicht errichtet werden (sog. „Baubeschränkungszone“, vgl. § 22 Abs. 2 StrG). Das Straßenbauamt, Rhein-Neckar-Kreis, hat gegenüber dem Bau- und Umweltamt in einer Stellungnahme nochmals Bezug auf die Vorschriften von § 22 StrG genommen und bestätigt, dass sich das geplante Vorhaben im absoluten Anbauverbot befindet; d.h. dass diese Zone von Werbeanlagen frei zu halten ist. Dem Bauantrag wurde nicht zugestimmt.
Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwES
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 eine neue Feuerwehrsatzung beschlossen, die am 01.01.2019 in Kraft tritt und in den grundsätzlichen Regelungen für die Feuerwehr getroffen werden. Darüber hinaus galt es die Feuerwehr-Entschädigungssatzung anzupassen, in der geregelt ist, welche Entschädigungsleistungen den Feuerwehrangehörigen für Einsätze, Aus- und Fortbildung, Sicherheitswachdienste und an Pauschalen zustehen. Ausgangspunkt waren landesweite Bestrebungen, eine aktuelle Orientierung für die Entschädigungsleistungen an die Funktionsträger der Feuerwehr zu erarbeiten, deren Feuerwehrdienst über das übliche Maß hinausgeht. Die Vorschläge zur Anpassung der Entschädigungen bei der Feuerwehr, die in den vergangenen Monaten auf Landesebene entwickelt und vom Kreisfeuerwehrverband weiter spezifiziert wurden, sehen umfangreiche Erhöhungen der Pauschalen vor. Vom Kreisfeuerwehrverband wurden Aufschläge zu den vorgesehenen Mindestsätzen auf Basis ortsbezogener Besonderheiten vorgeschlagen. Dies sind in Edingen-Neckarhausen z.B. mehrere Ortsteile, Senioren- und Altenheime oder die Lage am Fluss. Die Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung sind nicht Bestandteil des Satzungsmusters. Den Satzungstext selbst hat der Gemeindetag mit dem zuständigen Innenministerium, Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion sowie mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgestimmt. Die vorgeschlagenen Entschädigungssätze wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Verwaltung und Feuerwehr entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei die Vorschläge aus Landes- und Kreisebene sowie die örtlichen Gegebenheiten. Hier wurden die aufgrund der geänderten Feuerwehrsatzung ab 2019 geltende zukünftige Feuerwehrstruktur ebenso zu Grunde gelegt, wie die interne Aufgabenverteilung und Organisation der Gemeindefeuerwehr. Die an der Ausarbeitung der Entschädigungssatzung Beteiligten sprachen sich für die Zukunft für eine regelmäßige Diskussion und Beratung zu dieser Thematik aus. Dadurch sollen Bürgerschaft, Verwaltung und Gemeinderat über das Engagement der Feuerwehr informiert und der Stellenwert der ehrenamtlichen Feuerwehrarbeit gewürdigt werden. Der Gemeinderat würdigte den Verdienst der Freiwilligen Feuerwehr und beschloss die Feuerwehr-Entschädigungssatzung zum 01.01.2019 in der vorgelegten Form. In diesem Zusammenhang wurde auf die notwendigen Übungen mit dem neuen Luftkissenboot und damit verbundenen Lärm hingewiesen und um Verständnis geworben.
Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS
Auf den vorangegangenen TOP wurde Bezug genommen. Aufgrund der Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 wurde das Satzungsmuster der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) neu ausgearbeitet. Die Kostenersatz-Satzung enthält Stundensätze für die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte sowie für die Feuerwehrfahrzeuge. Die Personalkosten enthalten die in der Entschädigungssatzung geregelten Aufwandsentschädigungen und die sonstigen Kosten der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Forderungen aus dieser Satzung werden den Kostenpflichtigen durch die Gemeindeverwaltung –Rechnungs- und Steueramt- auferlegt. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zum 01.01.2019.
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
- Wahl von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses -
Nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte. Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 setzt sich wie folgt zusammen: Wolfgang Ding (Vorsitzender), Gerhard Hund (Stellvertreter des Vorsitzender), Irene Daners (Beisitzer), Axel Schoder (Beisitzer), Heidi Gade (Stellvertreterin des Beisitzers), Karl-Heinz Vetter (Stellvertreter des Beisitzers), Gerhard Fischer (Schriftführer), Andrea Ried (Stellvertreterin des Schriftführers).
Kanalreinigung und Sinkkastenleerung der Gemeindekanäle in Edingen-Neckarhausen
- Auftragsvergabe -
Im Jahresturnus werden im Frühjahr die Kanäle und Straßensinkkästen gereinigt. Der bestehende Jahresvertrag läuft am 31.12.2018 aus. Die Gesamtausschreibung (Ladenburg, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen) wurde federführend vom Abwasserverband „Unterer Neckar" zusammen mit einem Ingenieurbüro durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren und einer Option für ein weiteres Jahr mit jährlich 61.638,70 Euro wurde von der Firma Onyx GmbH, Walldorf abgegeben.
Bekanntgaben
• Luftkissenboot
Bürgermeister Michler verwies auf die TOPs 6 und 7 und warb nochmals um Verständnis für die Übungen und den damit verbundenen Lärm.
• Baumfällungen
An folgenden Stellen stehen Baumfällungen wegen teils starker Beschädigung und fehlender Verkehrssicherheit an (Ersatzpflanzungen werden vorgenommen): Eichendorffstraße: 1 Baum / Platanenstraße: 7 Platanen (soll im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen werden) / Hauptstraße Neckarhausen: 1 Straßenbaum / verlängerten Nelkenstraße: 1 Birke / Gemeindepark Edingen: mehrere Bäume, Sträucher zum Teil stark zurückgeschnitten. Bürgermeister Michler sprach sich dafür aus grundsätzlich keine Bäume wegen des Laubes auf den Straßen zu fällen.
• Kündigung
Integrationsbeauftragte Die Integrationsbeauftragte hat auf eigenen Wunsch ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Derzeit wird an einer Lösung gearbeitet.
• Zuwendungsbescheid LED-Beleuchtung
Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative: Sanierung der Straßenbeleuchtung Bauabschnitt II 60.479,00 € (20 %) Sanierung der Hallenbeleuchtung Pestalozzihalle 12.878,00 € (40 %) Sanierung der Hallenbeleuchtung Werner-Herold-Halle 41.770,00 € (40 %)
Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler und die Verwaltungsmitarbeiter beantworteten die Anfragen aus dem Gemeinderat zu den Baumpflanzungen beim real-Parkplatz, die den im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen entsprechen, und dem Sachstand zur Herstellung einer Bike-&Ride-Anlage mit Beleuchtung beim Nordbahnhof in Neu-Edingen. Hier wurde zuletzt keine Einigung mit der Deutschen Bahn erzielt. Ein Kauf des benötigten Grundstückes ist nicht möglich. Wenn ein Umbau/Ausbau erfolgen soll, müsste die Gemeinde das Gelände pachten und für rund 50.000 Euro auf eigene Kosten ausbauen. Gleichzeitig bestünde eine Kündigungsmöglichkeit beider Seiten, was ein Risiko für die Gemeinde birgt. Eine Förderung der Maßnahme ist unter diesen Umständen noch zu prüfen. Außerdem sollen nochmals Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden.
Auf die Anfrage des NABU nach Ackerflächen für ökologische Landwirtschaft teilte die UBL-FDP/FWV-Fraktion mit, dass neben Flächen in Neckarhausen-Nord auch Flächen von Privatpersonen am Stangenweg in Frage kämen. Was die Mitgliedschaft im Landschaftserhaltungsverband angeht, sei von Seiten der Fraktion im Sommer die Anregung an die Verwaltung getragen worden. Die Verwaltung hat bereits damals Kontakt mit dem Verband aufgenommen und Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet.
Abschließend ließ Bürgermeister Michler das Jahr mit den wichtigsten Entscheidungen aus dem Gemeinderat kurz Revue passieren und dankte dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.