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Vereinsförderung
Vereinsförderung
Zuschüsse für investive Vorhaben im Jahr 2023
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen unterstützt die örtlichen Vereine und Organisationen gemäß den Richtlinien für die Förderung der Kultur- und Sportvereine der Gemeinde Edingen-Neckarhausen (Vereinsförderrichtlinien).
Auf der Gemeindehomepage: www.edingen-neckarhausen.de sind die Richtlinien veröffentlicht.
Antragsfrist 31. Oktober beachten!
In den letzten AMB-Ausgaben haben wir umfassend über die Leistungsangebote der kommunalen Vereinsförderung (u.a. Baumaßnahmen, Sonderanschaffungen usw.) sowie über die formalen Anspruchsvoraussetzungen und Antragsfristen informiert.
Aktuell bereitet die Gemeindeverwaltung die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 vor. Die örtlichen Vereine sind deshalb aufgefordert, entsprechende Anträge auf kostenintensive Maßnahme bis zum 31.10.2022 einzureichen. Gemäß den neuen Vereinsförderrichtlinien werden Beihilfeleistungen grundsätzlich nur auf Antrag und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Einer Beihilfezuerkennung muss die Aufnahme in das Kommunale Förderprogramm vorausgehen, in der die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und bestätigt wird.
Kontakt – Vereinsförderung:
Klaus Kapp, Telefon: 06203 808205