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Schneeflöckchen, Weißröckchen, wann kommst du geschneit?
Winterdienst in Edingen-Neckarhausen
Laut Wikipedia versteht man unter „Winterdienst“ die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.
Die sogenannten Baulastträger (u.a. Kommunen, Landes- und Bundeseinrichtungen) sind für die Räumung der Straßen verantwortlich; die Räumung von Fußwegen wird meist über Gesetze und Verordnungen den Anliegern übertragen und von diesen oft auf ihre Mieter.
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat sich auf den Winterdienst vorbereitet!
Die Behältnisse, in denen die Gemeinde kostenfreies Streugut anbietet, sind gefüllt und an den u.g. Abholstellen aufgestellt.
An besonders gefährlichen Stellen wollen wir den Autofahrern und auch den Fußgängern ein möglichst gefahrenfreies Fortkommen ermöglichen.
Hier schon jetzt einige wichtige Informationen zum Winterdienst!
Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden wegen ihrer Bedeutung für den überörtlichen Verkehr von der Straßenbauverwaltung geräumt und gestreut, auch innerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Die Ortsstraßen werden von der Gemeinde grundsätzlich nicht geräumt. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass das Schneeräumfahrzeug wegen parkender Fahrzeuge nicht durchkommt und die Grundstücksausfahrten bei größeren Schneemengen nicht mehr passierbar sind. Außerdem gewährleistet eine Schneedecke auf der Fahrbahn bei angepasstem Fahrverhalten ein sichereres Fortkommen als auf einer vereisten Fahrbahn, die durch Räumen und Streuen fast zwangsläufig entsteht.
An besonders gefährlichen Stellen, das sind wichtige Kreuzungen und Einmündungen in Verbindung mit einer abschüssigen oder ansteigenden Fahrbahn, streut die Gemeinde ein Split-Salz-Gemisch.
Treppen und wichtige Geh-und Radwege werden ebenfalls geräumt und gestreut und zwar in der im Streuplan festgelegten Reihenfolge entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung.
Unsere große Bitte an alle Verkehrsteilnehmer
Passen Sie Ihr Fahrverhalten an die Straßenverhältnisse an. Am Besten lassen Sie das Fahrzeug stehen.
Auf den nicht geräumten und nicht gestreuten Spazierwegen rund um unsere Gemeinde lässt sich gut ein Winterspaziergang machen.
Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 15.11.1989 sind die Straßenanlieger (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter und Pächter) verpflichtet, die Gehwege oder entsprechende Flächen entlang der Grundstücke zu reinigen, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Hierzu zählen in Verkehrsberuhigten Bereichen, sog. Spielstraßen, die nicht mit Stellplätzen belegten Flächen entlang der Grundstücke, das sind in der Regel die Flächen vor den Hauseingängen.
Diese Pflicht ist werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zu erfüllen.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
Zum Bestreuen ist grundsätzlich abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
Abholstellen: Kostenfreier Splitt zum Bestreuen für unsere Bürger/innen
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen stellt Split kostenlos zur Verfügung.
Bitte bringen Sie zum Abholen des Streumaterials an den nachfolgend genannten Abholstellen Eimer und Schaufel mit.
>> Edingen
Alte Schule, Rathausstraße 12
Rathaus Edingen, Neckartreppe
Parkplatz der Werner-Herold-Halle (Großsporthalle)
Parkplatz Hauptstraße/Ecke Bahnhofstraße
>> Neu-Edingen
Parkplatz beim Real-Markt
>> Neckarhausen
Parkplatz beim Freizeitbad
Wingertsäcker – große Wiese gegenüber BÄKO
Kontakt:
Bau- & Umweltamt, Herbert Stein, Telefon: 06203/808139,
E-Mail: herbert.stein(@)edingen-neckarhausen.de