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FÖRDERMITTEL DES BUNDES

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 30.01.2019

Fördermöglichkeiten nutzen!

Ob eine klimafreundliche Belüftungstechnik in der Halle, eine energieeffiziente Flutlichtanlage für den Sportplatz oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Seit dem 01.01.2019 ermöglicht die Kommunalrichtlinie, dass Betreiber oder langfristige Pächter von Sportanlagen die Infrastruktur vor Ort mit der Förderung des Bundesumweltministeriums modernisieren oder sanieren – und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen. Anträge können vom 01.01. bis zum 31.03. und vom 01.07. bis zum 30.09. über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes („easy-online“) eingereicht werden. Der Zugang ist über die Internetseite des Projektträgers Jülich (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung) zu erreichen.

Info:
In Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät Sie: 
Service- und Kompetenzzentrum - Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Telefon: 030/39001170
E-Mail: skkk(@)klimaschutz.de
Homepage:
https://www.klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk

Antragstellung:
Projektträger Jülich (PtJ) / Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Telefon: 0 30/2 01 99-5 77
E-Mail: ptj-ksi(@)fz-juelich.de
Homepage: https://www.ptj.de

Anlagen:
Förderaufruf zur Kommunalrichtlinie

Kommunalrichtlinie Klimaschutz