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Bericht aus dem Gemeinderat vom 11.05.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 18.05.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 11.05.2016 unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Michler bekannt, dass der Tagesordnungspunkt Nutzungsänderung einer Gewerbehalle auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1284, 1330 und 1280/2, Rudolf-Diesel-Straße 8, zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft - Vorstellung des bisher mit der Planung beauftragten Architekten - von der Tagesordnung genommen wurde, da es hier noch Klärungsbedarf gebe.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wegen der Anbringung eines Verkehrsspiegels dahingehend, dass der Rhein-Neckar-Kreis als Straßenverkehrsbehörde die Neuanbringung solcher Spiegel grundsätzlich nicht mehr zulässt.
Bezüglich der Nutzung des Kleinspielfeldes an der Pestalozzi-Schule verwies Bürgermeister Michler auf einen späteren Tagesordnungspunkt, unter dem berichtet werde.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 20. April
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2016 gefassten Beschlüsse werden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
1. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dem Erwerb eines Grundstücks zu und beauftragte die Verwaltung, für den Erwerb dieses Grundstücks einen Kaufvertragsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen
2. Der Gemeinderat stimmte einstimmig einem Verkauf des Grundstückes Uferstraße 16 zu. Der Gemeinderat beschloss darüber hinaus, dass künftige Grundstücksverkäufe der Gemeinde sich nicht am Bodenrichtwert, sondern am höheren Marktpreis orientieren sollen
3. Der Gemeinderat nahm von den Ehrungsvorschlägen für die Gemeindeehrung für besondere Leistungen im Jahr 2015 Kenntnis und stimmte ihnen mit einer Ausnahme einstimmig zu
4. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übernahme eines Gemeindeangestellten in ein unbefristetes Teilzeitbeschäftigungsverhältnis zu
5. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der stufenweisen Wiederbesetzung von Hausmeisterstellen in öffentlichen Gebäuden zu

Kommunale Umweltbeauftragte: Aufgabenfelder, Einsatzbereiche, Projekte
Vortrag und Information von Frau Dr. Brigitta Martens-Aly
Frau Dr. Martens-Aly ist als Umweltschutzbeauftragte beim Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg mit den Kommunen Rauenberg, Mühlhausen und Malsch beschäftigt. Um sich ein Bild von der Tätigkeit eines Umweltschutzbeauftragter machen zu können, war sie gebeten worden, über diese in Edingen-Neckarhausen zu berichten. Frau Dr. Martens-Aly hatte bereits am 13. April 2016 über die Aufgabenfelder, Einsatzbereiche und Projekte einen ausführlichen Vortrag gehalten. Diesen gab sie in der Gemeinderatsitzung auszugsweise wieder.
Die Arbeitsbereiche gliedern sich in a) Anlaufstelle für die Bürgerschaft, b) Klimaschutz und c) Naturschutz und Landschaftspflege. Diese stellte sie ausführlich dar.
Frau Dr. Martens-Aly erläuterte einige abgeschlossene und noch laufende Großprojekte, die sie begleitet. Sie schilderte die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Verbänden, die Vorteile einer kommunalen Fachstelle für Umweltfragen und beantwortete Fragen aus dem Gemeinderat.
Bürgermeister Michler und die Mitglieder des Gemeinderats bedankten sich bei Frau Dr. Martens-Aly für ihren aufschlussreichen Vortrag, der für die weiteren Beratungen über die mögliche Schaffung der Stelle eines Umweltschutzbeauftragten für Edingen-Neckarhausen eine wichtige Grundlage sein wird.

Neubau der 6-gruppigen Kita „Martin Luther“ auf dem Grundstück Robert-Walter-Straße 2
Vergabe der Arbeiten Paket 1
Die Arbeiten im Paket 1 (von insgesamt 4 Paketen) waren öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben worden; die Submissionen fanden am 18.04.2016 statt. Die Architektin, Frau Hensel, sowie Herr Bingeser erläuterten in der Sitzung die Submissionsergebnisse.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen zu den Submissionsergebnissen. Er beschloss einstimmig folgende Aufträge zu erteilen, da die jeweils wirtschaftlichsten Angebote den Zuschlag erhalten sollen.
Erd-, Beton- und Maurerarbeiten: Fa. A. Altenbach aus Heidelberg mit geprüfter Angebotssumme von brutto 641.526,91 Euro.
Gerüstbauarbeiten: Fa. Braunbach Gerüstbau GmbH aus Ramstein-Miesenbach mit geprüfter Angebotssumme von brutto 34.891,37 Euro.
Aufzugsarbeiten: Fa. Kone GmbH aus Heusweiler mit geprüfter Angebotssumme von brutto 54.299,70 Euro.
Metallbau- und Verglasungsarbeiten: Fa. moba fenster aluminium bau GmbH aus Neustadt/Weinstraße mit geprüfter Angebotssumme von brutto 157.130,24 Euro.
Lüftungsarbeiten: Fa. Ronald Christ GmbH, Münchweiler, mit geprüfter Angebotssumme von brutto 123.122,65 Euro.
Heizungsarbeiten: Fa. Haustechnik Grieskiewitz, Römerberg, mit geprüfter Angebotssumme von brutto 12.324,45 Euro.
Elektroinstallationsarbeiten: Fa. Simon Elektrotechnik, Etschberg, mit geprüfter Angebotssumme von brutto 145.159,77 Euro.
Sanitärinstallationsarbeiten: Die Ausschreibung für dieses Gewerk wird aufgehoben. Es wird kein Auftrag erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Arbeiten freihändig zu vergeben, um den Bauablauf nicht zu verzögern.

Kindertagesstättenentwicklung
Bedarf bis 2018
Die Verwaltung berichtete über die Kindertagesstättenentwicklung und den Bedarf an Betreuungsplätzen. Die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder ist Pflichtaufgabe der Gemeinde. Dies ergibt sich aus § 3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kinderbetreuungsgesetz – KiTag).
Die Kinder- und Platzzahlen wurden zum Stichtag 31.12.2015 aktualisiert. (506 Ü3-Kinder, 283 U3-Kinder). Derzeit stehen insgesamt 413 Plätze im Kindergartenbereich und 116 Plätze in Krippen und Tagespflege zur Verfügung.
Im laufenden Kindergartenjahr 2015/16 fehlen 27 Kindergarten- und 16 Krippenplätze.
Im Kindergartenjahr 2016/17 wird sich die Zahl der Fehlplätze im Kindergartenbereich aufgrund gestiegener Geburtenzahlen, Zuzüge etc. um weitere 17 Plätze erhöhen. In dieser Vorausberechnung sind ausschließlich Kinder berücksichtigt, die bereits in Edingen-Neckarhausen leben und gemeldet sind (also noch keine Zuzüge oder Flüchtlingskinder, die ebenfalls einen Rechtsanspruch haben).
Im Kindergartenjahr 2017/18 werden weitere 29 Plätze benötigt. Schwieriger ist die Planung der voraussichtlichen Fehlplätze im Krippenbereich. Hier geht die Verwaltung aufgrund der bisherigen Erfahrungen, des derzeitigen Bedarfs und anhaltend steigenden Geburtenzahlen und Nachfrage von ca. 7 Fehlplätzen im Jahr 2016/17 sowie 14 Fehlplätzen im Jahr 2017/18 aus.
Aufgrund dieser Zahlen wurde von der Verwaltung ein zusätzlicher Bedarf von weiteren 3 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen allein bis Ende 2017 festgestellt. Somit ist bis zur Bezugsfertigkeit des Martin-Luther-Kindergartens (Herbst 2017) die Schaffung von insgesamt 6 weiteren Kita-Gruppen notwendig. Dies ist bis zur Realisierung einer weiteren Kita im Jahr 2018 (s. u.) in der Kürze der Zeit nur mit einer zusätzlichen Containerzwischenlösung (s.u.) möglich. Die darüber hinaus notwendigen mindestens 4 Kita-Gruppen im Kindergartenjahr 2017/18 könnten teils durch den Bau einer Kita „Hinter der Kirche“, teils durch die mögliche Erweiterung des St. Martin-Kindergartens (Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015) um 2 Gruppen geschaffen werden. Bis zu einer entsprechenden Realisierung wäre die Unterbringung dieser Gruppen in der vorhandenen Containeranlage denkbar.
Die Trägerschaft für den Betrieb der neu zu schaffenden Einrichtungen (Kirchengemeinde, anderer freier Träger, Gemeinde) bzw. der Zwischenlösung Container wird von der Verwaltung derzeit ausgelotet und ist abschließend noch nicht geklärt.

Kita-Situation
weiteres Vorgehen
Neubau einer Miet-Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung von 6 Kita-Gruppen auf dem Flurstück Nr. 4879 auf der Gemeinbedarfsfläche „schulische Einrichtungen“ im Bereich des eingezäunten Kleinspielfelds im Anschluss an den Hort bei der Pestalozzi-Schule
Beschluss über den Standort
Die Gemeinde muss, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen, bis Ende 2017 mindestens 3 zusätzliche Kita-Gruppen für über 3-jährige und 3 zusätzliche Kita-Gruppen für unter 3-jährige Kinder schaffen. Insgesamt müssen also 6 neue Gruppen geschaffen werden. In der Kürze der Zeit ist dies nur möglich, wenn – wie schon bei der Zwischenlösung für den Martin-Luther-Kindergarten praktiziert – zur vorübergehenden Unterbringung erneut zusätzliche Container für die Dauer von 2 Jahren angemietet werden, also von September 2016 bis September 2018. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) „Landesjugendamt“ und die Fachberatung Kindertagesstätten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kreisjugendamt, das Provisorium wiederum ermöglichen.
Als Standort bietet sich das Schulsportgelände an. Nach Auffassung der Verwaltung scheiden andere Standorte aus, da sie für eine vorübergehende Nutzung als Kita-Standort nicht dieselben Vorteile bieten und außerdem parallel für den Neubau von – dauerhaften - Kindertagesstätten benötigt werden. Insgesamt soll die Dauer und Größe möglichst gering gehalten werden.
Der Gemeinderat diskutierte eingehend die Vor- und Nachteile des Standorts für eine Miet-Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung von bis zu 6 Kita-Gruppen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Mietcontaineranlage in Abstimmung mit der Schule nicht auf dem eingezäunten Kleinspielfeld hinter dem Hort, sondern im Bereich des Rasenplatzes in direkter Nähe zur bereits bestehenden Containeranlage aufgestellt werden soll. Er beauftragte die Verwaltung, die Erschließung herzustellen. Eingriffe in das Schulsportgelände sind unumgänglich; die Neugestaltung soll erfolgen, wenn die Containeranlagen rückgebaut worden sind.

Bauantrag für den Neubau einer Miet-Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung von 6 Kita-Gruppen auf dem Flurstück Nr. 4879 auf der Gemeinbedarfsfläche „schulische Einrichtungen“ im Bereich des eingezäunten Kleinspielfelds im Anschluss an den Hort bei der Pestalozzi-Schule
Der Inhalt des Bauantrags muss mit dem KVJS und dem Kreisjugendamt abgestimmt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird darauf verzichtet, dass der Bauantrag nochmals im Gemeinderat beraten wird.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Bürgermeisters in der Sitzung und war einstimmig damit einverstanden, dass als Planverfasser der Architekt, Herr Oliver Mezger, beauftragt wird. Die Bauleitung soll Herr Hartmann vom Bau- und Umweltamt übernehmen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, zu dem Bauantrag das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen, ohne zuvor nochmals die Stellungnahme des Gemeinderats einzuholen, damit die Baugenehmigung zügig erteilt werden kann.

Auftrag zur Ausschreibung für die Anmietung von Containern zur vorübergehenden Unterbringung von 6 Kita-Gruppen auf dem Flurstück Nr. 4879 auf der Gemeinbedarfsfläche „schulische Einrichtungen“ im Bereich des eingezäunten Kleinspielfelds im Anschluss an den Hort bei der Pestalozzi-Schule
Damit die vorübergehend zu nutzende Containeranlage für bis zu 6 Kita-Gruppen baldmöglichst in Betrieb gehen kann, ist die Ausschreibung vorzunehmen. Bedingt durch die hohe Nachfrage nach Containern (Flüchtlingsunterbringung) sollte die Ausschreibung so früh wie möglich erfolgen, damit auch akzeptable Angebote abgegeben werden. Die Mietdauer soll vorerst auf 2 Jahre befristet sein.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Ausschreibung so bald als möglich vorzunehmen. Die Kosten für den Neubau der Mietcontaineranlage können derzeit nicht zuverlässig ermittelt werden; sie ergeben sich erst durch die Ausschreibung. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass sich die Miete mindestens in der Relation zur vorhandenen Mietcontaineranlage bewegen wird. Zurzeit bezahlt die Gemeinde monatlich 7.253,15 Euro brutto, das sind 87.037,80 Euro pro Jahr Miete für 39 Container. Die neue Containeranlage wird voraussichtlich aus bis zu 70 Containern bestehen.

Neubau einer 6-gruppigen Kita auf den Grundstücken Flurstücke Nr. 2860 und 2860/13, Friedhofweg 21
Beschluss über den Standort
Das anvisierte Baugrundstück liegt am Rande des Spielplatzes beim Gemeindepark Edingen. Es grenzt an die Gärten der Wohnbebauung an der Goethestraße, der Grenzhöfer Straße und des Friedhofwegs an. Bürgermeister Michler gab in der Sitzung weitere Erläuterungen und wies darauf hin, dass die Verwaltung zwischenzeitlich vom Baurechtsamt die Auskunft erhalten hat, dass eine Kita nur verwirklicht werden kann, wenn zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt worden ist. Der Geltungsbereich wird so gefasst, dass die genaue Stellung des Gebäudes noch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgelegt werden kann.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen des Bürgermeisters in der Sitzung und beschloss einstimmig, dass auf den Flurstücken Nr. 2860 und 2860/13, Friedhofweg 21, eine bis zu 6-gruppige Kita errichtet werden soll.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzubereiten.
Die Entscheidung, wie die Planung erfolgen soll, trifft der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen.

Neubau einer 4-gruppigen Kita auf dem Grundstück Flurstück Nr. 6636/2, Hinter der Kirche 7
Beschluss über den Standort

Der Gemeinderat hat als Folge des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz erkannt, dass eine weitere Kita erforderlich ist, damit die Container, die lediglich als Zwischenlösung dienen können, wie in der Baugenehmigung befristet, außer Betrieb gehen können. Es kommt das Flurstück Nr. 6636/2, Hinter der Kirche 7, für eine neue 4-gruppige Kita in Betracht. Diese soll möglichst bis Mitte 2019 bezugsfertig sein.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Bau einer 4-gruppigen Kita auf dem Flurstück Nr. 6636/2, Hinter der Kirche 7, aus.

Anlage eines Seitengewässers (Fischkinderstube) im Gewann „Tagweide“
Genehmigung der Ausschreibung
Seit dem in dieser Sache zuletzt am 16.09.2015 gefassten Gemeinderatsbeschluss wurden die Planungen für den Bau der Fischkinderstube vorangetrieben. Damit die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt werden konnten, mussten zunächst die folgenden Arbeitsschritte erfolgen:
- Die Ingenieurbüros CDM und Rein haben die Dimensionierung und Statik von Brückenbauwerk und Rohrdurchlass erarbeitet.
- Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt; die Ergebnisse wurden mit der Unteren Bodenschutzbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) abgestimmt. Das gewählte engmaschige Raster an Bodenproben sorgt dafür, dass die Anzahl der Beprobungen bei den Erdbauarbeiten gesenkt und eine zeitliche Verzögerung vermieden werden kann.
- Der Bauantrag inkl. Statik für das ganzjährige Sonnensegel des Klassenzimmers am Fluss wurde fertig gestellt und beim Baurechtsamt eingereicht.
- Das Baustraßenkonzept mit Ein- und Ausfahrten wurde mit dem Straßenbaulastträger (Rhein-Neckar-Kreis), der Straßenverkehrsbehörde und dem Polizeipräsidium Mannheim abgestimmt.
- Verschiedene Varianten der Erdabfuhr wurden geprüft. Bei den geplanten Erdbauarbeiten werden rund 65.000 m³ Aushub entstehen. Für die Entsorgung werden rund 6.500 LKW-Fuhren nötig sein.
Herr Dipl. Ing. Achim Bohrmann, Büro IUS Weibel & Ness, Heidelberg, war in der Sitzung anwesend. Er stellte das weitere Vorgehen, den Bauzeitenplan und das Entsorgungskonzept vor. Die bisherigen Kalkulationen beziehen sich auf eine Abfuhr ohne Zwischenlagerung, andere Alternativen werden aber verfolgt, solange diese sich als wirtschaftlich erweisen.
In einer ausgiebigen Diskussion wurde die Prüfung anderer Standorte für die Lagerung des Aushubs und die Streckenführung der LKW-Fahrten angeregt. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass eine Verringerung der einzelnen LKW-Größe zu einer geringeren Beanspruchung der Straßen aber zu einer Erhöhung der notwendigen Fahrten führt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen zur Ausführungsplanung, der geplanten Verkehrsführung und dem Bauzeitenplan.
Leere LKWs fahren über den Ortsteil Edingen (Mannheimer Straße/Hauptstraße) zum Baufeld. Der Erdaushub, der nicht zum Wiedereinbau vorgesehen ist, soll über den Ortsteil Neckarhausen (Hauptstraße/Speyerer Straße) abgefahren werden.
Die 20.000 m³ Bodenaushub, die zum Wiedereinbau vorgesehen sind, werden über die Hauptstraße Neckarhausen zur Rudolf-Diesel-Straße abgefahren, die leeren LKWs fahren über die L 637 zur Mannheimer Straße/Hauptstraße zurück zur Baustelle.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Standorte zur Lagerung (z.B. beim Sport- und Freizeitzentrum) und Strecken zur Abfuhr (durch die Plouguerneau-Allee) zu prüfen. Die Verwaltung soll in der Ausschreibung die Größe der LKW genau festlegen, um evtl. Schäden an den öffentlichen Straßen, hier insbesondere dem neuen Kreisverkehr beim Schloss, zu minimieren.
Weiterhin soll die Verwaltung dem Gemeinderat berichten, ob sich die Wiederverwertung des unbelasteten Aushubs wirtschaftlich darstellen lässt.
Weiterhin genehmigte der Gemeinderat auf Basis der vorgetragenen Details einstimmig die Ausschreibung.

Antrag der Schützengesellschaft Tell Edingen e.V. auf Förderung von Sanierungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen des Sportraumes im Schützenhaus
Die Schützengesellschaft Tell Edingen e.V. hat eine Gemeindeförderung zur Bestreitung der Aufwendungen für die Sanierungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen des Sportraumes im Schützenhaus am Edinger Messplatz beantragt. Im Antragsschreiben führt die Schützengesellschaft Tell Edingen e.V. aus, dass durch einen unverschuldeten Wasserschaden große Teile des Sportraumes im Schützenhaus am Edinger Messplatz erheblich beschädigt wurden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Maßnahme und zur Vermeidung weiterer Beschädigungen an Gebäude- und Ausstattungen wurden die Sanierungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen von den Mitgliedern in Eigenleistung zügig bewerkstelligt. Die Schützengesellschaft Tell Edingen e.V. hat den förderfähigen Aufwand i.H. von 6.167,00 Euro durch die Vorlage von Rechnungs- und Quittungsbelege nachgewiesen. Die Höhe der Beihilfe beträgt 30 v.H. des zuschussfähigen Aufwandes.
Der Gemeinderat gewährt der Schützengesellschaft Tell Edingen e.V. einstimmig gemäß den Richtlinien für die Förderung der Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien) vom 02.12.1981/01.03.1998 eine Beihilfe i.H. von 1.850,00 Euro, falls eine Regulierung der Schäden über die Versicherung der Gemeinde nicht möglich ist.

Antrag des Turnvereins 1890 Edingen e.V. auf Beihilfeleistungen zur Umrüstung der TVE-Sporthalle auf LED-Beleuchtungstechnik
Der Turnverein 1890 Edingen e.V. hat Beihilfeleistungen zur Umrüstung der TVE-Sporthalle auf LED-Beleuchtungstechnik beantragt. Im Antrag führt der Turnverein 1890 Edingen e.V. aus, dass 2016 die Jahnhalle, der Spiegelsaal, der Fitnessraum und die dazugehörenden Nebenräume auf eine energiesparende LED-Beleuchtungstechnik umgerüstet werden sollen.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde durchgeführt. Die Umrüstung zählt als energetische Sanierungsmaßnahme und wird vom Badischen Sportbund (BSB) mit 30 % der zuschussfähigen Kosten gefördert.
Am 24.11.2015 hat der Turnverein 1890 Edingen e.V. beim Badischen Sportbund (BSB) Zuwendungen aus staatlichen Fördermitteln zum Sportstättenbau beantragt. Mit Schreiben vom 15.02.2016 hat der Badischen Sportbund (BSB) die förderfähigen Aufwendungen im Rahmen der erteilten Baufreigabe mit 25.000,00 Euro festgelegt. Ein rechtsfähiger BSB-Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor und ist nachzureichen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Turnverein 1890 Edingen e.V. gemäß den Richtlinien für die Förderung der Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien) vom 02.12.1981/01.03.1998 eine Beihilfe i.H. von 7.500,00 Euro zu bewilligen und je nach Baufortschritt gegen Rechnungsnachweis anteilig auszuzahlen.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Anfragen aus dem Gemeinderat gab es zu Mängeln im Sport- und Freizeitzentrum und fehlenden Hinweisschildern im Ortsteil Neckarhausen.
Bürgermeister Michler erläuterte die Auffassung des Gemeindetags zur Behandlung des Themas TTIP im Gemeinderat.
Die Verwaltung beantwortete Anfragen zum Neckarufer und Stangenweg und erläuterte nochmals die Darlegungen und Argumentationen der Verkehrsbehörde zu Verkehrsspiegeln.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.