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Bericht aus dem Gemeinderat vom 16.03.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.03.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 16.03.2016 unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen

Die in den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 17.02.2016 und 16.03.2016 gefassten Beschlüsse werden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben soweit sie nicht schon in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2016 bekanntgegeben wurden:
nöGR 17.02.2016
1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das privateigene KFZ von Bürgermeister Michler zum Dienstverkehr zuzulassen und setzt die monatliche Pauschalentschädigung fest.
2. Dem Stundungsantrag einer Firma über die Gewerbesteuer wurde zugestimmt.
3. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Niederschlagung von offenen Forderungen wegen Uneinbringlichkeit i.H.v. 91.676,00 Euro.

nöGR 16.03.2016

1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig Frau Sina Karima Montassere zum 01.04.2016 als Mitarbeiterin für die Stelle der Integrations-/Flüchtlingsbeauftragte einzustellen.

2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei zwei Enthaltungen, Frau Carola Ding zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitarbeiterin des gehobenen Verwaltungsdienstes bei der Gemeinde einzustellen.

Nutzungsänderung einer Gewerbehalle auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1284 und 1330, Rudolf-Diesel-Straße 8, in eine Flüchtlingsunterkunft mit 24 Apartments
Die Gemeinde hat bisher vom Rhein-Neckar-Kreis 66 Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung zugewiesen bekommen. Alle Flüchtlinge konnten in gemeindeeigenen Gebäuden/Wohnungen untergebracht werden. Für künftige Zuweisungen hat die Gemeinde keine geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten mehr. Um nicht eine Turnhalle mit Flüchtlingen belegen zu müssen, ist die Verwaltung mit einem privaten Investor in Gesprächen mit dem Ziel, die zur Zeit leer stehende Gewerbehalle in der Rudolf-Diesel-Straße 8 in eine Flüchtlingsunterkunft umzubauen. Diese Nutzungsänderung ist kurzfristig umsetzbar und die Gemeinde muss diese Chance ergreifen, da bald mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist.
Es sollen insgesamt 24 Zweizimmer-Apartments entstehen, die mit 4 bis 6 Personen belegt werden können. Jedes Apartment verfügt über eine eigene Küche, eine Nasszelle und einen Gemeinschaftsraum. Die Qualität der Bauweise und die Ausstattung sind so gewählt, dass – sollte der Flüchtlingsandrang zurückgehen – die Apartments auch als Sozialwohnungen genutzt werden können. Jede Wohnung hat einen Balkon und der innen liegende Flur im EG ist mit 4 m Breite als Aufenthaltsfläche geeignet.
Die Gemeinde beabsichtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen langfristigen Mietvertrag zu schließen. Innerhalb der nächsten 3 Jahre soll dieses Gewerbegrundstück, das an 2 von 3 Seiten an die Nutzungsart „Mischgebiet“ grenzt, auch als Mischgebiet ausgewiesen werden.
Die Verwaltung hatte im Vorfeld der heutigen Beratung die Nachbarn angeschrieben und zu einer Bürgerinformation eingeladen. Diese fand am 14.03.2016 um 17.00 Uhr auf dem Grundstück statt, auf dem die Unterbringung der Flüchtlinge geplant ist. Bürgermeister Michler betonte nochmals, dass die Gemeinde die Sorgen und Anregungen der Anwohner ernst nehme. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat auch die Stelle einer Flüchtlingsbeauftragten geschaffen und schon zum 01.04.2016 besetzt.
Zugleich erinnerte er aber an die gesetzliche Verpflichtung, Flüchtlinge unterzubringen. Die Alternative zu der jetzt angestrebten Unterkunft wären Container auf der grünen Wiese.
Unabhängig von dieser kurzfristigen Maßnahme wird der Gemeinderat über das Gesamtkonzept für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer seiner nächsten Sitzungen separat beraten; hierbei ist es das Ziel, die Flüchtlinge möglichst ausgewogen und dezentral in den Ortsteilen zu verteilen.
Bürgermeister Michler ging auch auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 15.03.2016 ein. Entsprechend diesem Antrag sollen mit dem Eigentümer des Gewerbeobjekts Verhandlungen für einen Kauf des Grundstücks und der Immobilie geführt werden.
Erste Gespräche mit dem Eigentümer haben ergeben, dass ein Kauf derzeit voraussichtlich nicht in Frage kommt. Der Eigentümer zeige sich jedoch offen, mögliche Kaufoptionen vertraglich zu vereinbaren.
Die Sprecher der Fraktionen, GR Grabinger für die CDU, GR Herold für die UBL-FDP/FWV, GR Zachler für die SPD und GRin Stelling für die OGL waren sich alle einig, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen nachkommen muss. Der Ergänzung des Beschlussvorschlags mit dem SPD-Antrag zum möglichen Kauf bzw. einer vertraglich vereinbarten Kaufoption stimmten die Sprecher der Fraktionen ebenfalls zu.
Der Gemeinerat beauftragte die Verwaltung weiterhin, für eine der nächsten Sitzungen einen Aufstellungsbeschluss für einen Änderungsbebauungsplan „Lange Stücke – Teiländerungsplan IV“ vorzubereiten mit dem Ziel, die jetzt für das Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 8 rechtsverbindliche
Nutzungsart „GE“ nach § 8 BauNVO in „MI“ nach § 6 BauNVO zu ändern.
Der Beschluss wurde mit 20 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen (GR Hauck, GR Jakel) gefasst.

Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“
Genehmigung der Übertragung des Grundstücks Flst.-Nr. 6058/2 auf die Evangelische Stiftung Pflege Schönau und des Erwerbs einer Teilfläche von 3.435 m² des Grundstücks Flst.-Nr. 6058 von der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau
Der Gemeinderat bestätigt seinen Beschluss vom 17.11.2015 und genehmigt einstimmig den flächengleichen Tausch des gemeindeeigenen Grundstückes, Flst.-Nr. 6058/2 mit 1.845 qm, mit einer Teilfläche des Grundstückes, Flst.-Nr. 6058, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS).
Weiterhin genehmigt der Gemeinderat den Erwerb der zusätzlich benötigten Fläche von 1.404 qm zum Preis von 40,-- Euro/qm (Bodenrichtwert für Gemeinbedarfsfläche), also insgesamt 56.160,00 Euro/qm.
Erwerb vom Melanchthon Kindergarten/Gemeindehaus in der Anna-Bender-Straße 29, Flst.-Nrn. 231, 232, 233 und 234, von der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen
Der Gemeinderat hatte bereits am 17.11.2015 beschlossen, dass die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, das Kindergartengrundstück in der Anna-Bender-Straße 29 zu erwerben; die Kaufverhandlungen sollten aufgenommen werden, sobald das Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert des Anwesens Anna-Bender-Straße 29 vorliegt.
Mit Datum vom 19.11.2015 wurde durch den Gutachterausschuss eine Verkehrswertermittlung für das Anwesen Anna-Bender-Straße 29 vorgenommen.
Ausgehend von dem durch den Gutachterausschuss der Gemeinde festgesetzten Verkehrswert in Höhe von 560.000,-- Euro konnte man sich, auch unter Berücksichtigung der im Jahre 1998 von Seiten der Gemeinde für die Sanierung des Gebäudes gezahlten Zuschüsse, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen, auf einen Kaufpreis in Höhe von 532.000,-- Euro verständigen.
Wie bereits im Vorfeld vom Evangelischen Oberkirchenrat zugesagt, kann der Kaufpreis über mehrere Jahre verteilt, zinslos gezahlt werden.
Hierzu wurde folgende Zahlungsweise vereinbart:
2016 100.000,-- Euro
2017 100.000,-- Euro
2018 100.000,-- Euro
2019 100.000,-- Euro
2020 132.000,-- Euro
Gesamt 532.000,-- Euro
Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb vom Melanchthon-Kindergarten/Gemeindehaus in der Anna-Bender-Straße 29, von der Evangelischen Kirchengemeinde einstimmig zu.
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über eine noch zu vermessende Teilfläche an dem Grundstück Flst.-Nr. 38/1, Hauptstraße 39, mit der Evangelischen Kirchengemeinde für den Bau eines Gemeindehauses
Die Kirchengemeinde hat ihre Pläne auf ein Gemeindezentrum am Amselweg aufgegeben, so dass dort nun der von der Gemeinde projektierte 6-gruppige Kita-Neubau in Angriff genommen werden kann. Damit das kirchliche Gemeindeleben aufrecht erhalten werden kann, benötigt die Kirchengemeinde nun an anderer Stelle ein Gemeindehaus. Als vorteilhaft wird der Bereich bei der evangelischen Kirche angesehen. In Gesprächen mit der Evangelischen Kirchengemeinde, zuletzt am 18.02.2016, waren sich die Verhandlungspartner einig, dass die politische Gemeinde der Evangelischen Kirchengemeinde ein für ein Gemeindehaus geeignetes Grundstück im Erbbaurecht zur Verfügung stellen wird. Gedacht ist hierbei an eine Fläche von ca. 1.200 m² im Bereich Hinter der Kirche. Derzeit stehen die Rückgebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 39 (ehem. Balke) noch, so dass vor einer Neuaufteilung des Grundstücks der Abbruch zu tätigen ist. Den Beschluss hierzu hat der Gemeinderat bereits im letzten Jahr gefasst. Die Umsetzung wurde bisher ausgesetzt, da der Mieter noch nicht ausgezogen ist. Außerdem gibt es noch technische Probleme zu lösen, da der ehemalige Konfirmandensaal ohne eigene Brandwand an die Scheune Balke angebaut ist. Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, diese Probleme zu lösen. Erste positive Gespräche mit der Karnevalsgesellschaft „Edinger Kälble“, die derzeit das Gebäude nutzen fanden bereits statt.
Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, mit der Evangelischen Kirchengemeinde einen Erbbaurechtsvertrag über die vom Gemeinderat genehmigte Teilfläche abzuschließen; Laufzeit: 99 Jahre, Erbbauzins: 3 %, Grundstückswert: 40.-Euro, abzuschließen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan „Südwest Edingen“
Neubau einer Kita am Amselweg
Genehmigung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung
Die Baugenehmigung wurde am 17.02.2016 erteilt. Die Architekten haben in der Zwischenzeit in Abstimmung mit der Verwaltung, der evangelischen Kirchengemeinde und auch den Elternvertretern die Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse erstellt, damit die Ausschreibung der Gewerke zeitnah erfolgen kann. Bei der Bearbeitung der Grundrisse wurde festgestellt, dass an der kurzen Seite des Gebäudes ein Steg zur sinnvollen Erschließung des OG angebaut werden muss; auch hat sich die Verwaltung dafür entschieden, dass auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Ausführungsplanung. Während der Bauzeit wird die Baustellenzufahrt über den Weg entlang der OEG erfolgen. Der Baubeginn ist für den Juni 2016 geplant, die Fertigstellung ist im Juni 2017 vorgesehen
Der Gemeinderat hofft, dass sich der Bauzeitenplan einhalten lässt, damit der Umzug aus den Containern in das neue Kita-Gebäude planmäßig erfolgen kann.
Darlehensaufnahme
Im Haushaltsplan 2016 und in der Finanzplanung 2017 ist der Bau des Kindergartens im Amselweg in niedrigenergiebauweise mit 2,2 Mio. Euro und 785 TEuro eingeplant.
Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, ein Annuitäten-Darlehen aus dem Programm 217/218 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau i.H.v. 2,5 Mio. Euro aufzunehmen. Die Darlehenslaufzeit soll 30 Jahre betragen. Tilgungsfreie Jahre werden nicht in Anspruch genommen. Das Darlehen ist nach 30 Jahren getilgt.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan „Neu-Edingen - Teiländerungsplan III“
Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB), da die Bauleitplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Bebauungsplan „Neu-Edingen – Teiländerungsplan III“
Festlegen des Inhalts des Bebauungsplans
Die geplante Abrundung der Bebauung grenzt unmittelbar an die Feldflur, die als schützenswerter Rückzugsbereich des Feldhamsters dient. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung – bevor eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattfindet - Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen. Es sollte geklärt werden, inwieweit der Bebauungsplan auf der Gemarkung Edingen mit dem Feldhamsterschutz vereinbar ist und weiterverfolgt werden kann. Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde kann zum Schutz des Feldhamsters einer weiteren Flächeninanspruchnahme durch Bebauung oder auch sonstige Vorhaben nicht zugestimmt werden.
Der Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zwischen Neckarhauser- und Nelkenstraße als private Hausgärten, die übrigen Flächen als Landwirtschaftsfläche festzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Basis dieses Beschlusses den Bebauungsplanentwurf durch das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, überarbeiten zu lassen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Zustimmung zur Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats zu. Er nahm Kenntnis von den Wahlen zur Vorstandschaft des Jugendgemeinderates und den neugebildeten Ausschüssen.

Erweiterung einer Straußwirtschaft zu einem Gaststättenbetrieb durch Umnutzung vorhandener Gebäude auf dem Aussiedlerhof Bahnhofstraße 50, Flurstück 4224
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Aussiedlungsschwerpunkt für Betriebe ohne Großviehhaltung dargestellt; es ist mit den Gebäuden eines landwirtschaftlichen Betriebs bebaut. Neben den 2 Wohngebäuden und den Stallungen sowie Lagergebäuden werden auf dem Hofgrundstück ein Hofladen und eine Straußwirtschaft betrieben, die auf max. 40 Personen und auf 120 Tage im Jahr beschränkt ist. Diese Nutzungen sind Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes und damit privilegiert.
Nunmehr wird beantragt, die Straußwirtschaft zu einer vollwertigen Gaststätte auszubauen. Hierzu sollen
• die angrenzende Scheuer mit Stall zum Veranstaltungsraum mit insgesamt 226 Sitzplätzen ( also zusätzlich 186 Plätze) ausgebaut werden,
• die Biergartenfläche vom Innenhof hinter den neuen Veranstaltungsraum verlegt und gleichzeitig erweitert werden auf 152 Sitzplätze,
• der vorhandene Hühnerstall für die Außenbewirtung als Schankraum und Küche umgenutzt werden,
• zwischen Veranstaltungsraum und Küche/Schankraum eine Außentoilette neu errichtet werden und
• zusätzlich zu den bisher geforderten 10 Stellplätzen auf der rückwärtigen Hoffläche 19 Stellplätze angelegt werden.
Der Gemeinderat verweigert einstimmig bei einer Enthaltung sein Einvernehmen aus folgenden Gründen:
Der Gemeinderat sieht die Nutzungsänderung der vorhandenen Gebäude zu einer selbständigen Gaststätte mit 226 Innensitzplätzen und zusätzlichen 152 Biergartensitzplätzen als nicht außenbereichsverträglichen an.
Der regelmäßige, ganzjährige Betrieb der Gaststätte lässt erwarten, dass verstärkt nachmittags und in den Abendstunden ein Ziel- und Quellverkehr auf dem 3 m breit ausgebauten Feldweg entsteht. In besonderem Maße ist mit Besucherverkehr an Sonn- und Feiertagen zu rechnen. Die Wegbreite ermöglicht zum einen keinen Begegnungsverkehr, da das beidseitig vorhandene Bankett unbefestigt ist und die angrenzenden Ackergrundstücke ca. 50 cm bis 1 m tiefer liegen. Außerdem ist der Feldweg unbeleuchtet, was insbesondere bei Dunkelheit für Fußgänger und Radfahrer eine besondere Gefahr darstellt. Die vermutlich am stärksten frequentierten Geschäftszeiten der Gaststätte fallen mit den intensivsten Benutzungszeiten durch Naherholungssuchende zusammen. Gerade am Wochenende wird die Feldgemarkung von Einwohnern und Radfahrern am stärksten genutzt. Der Stangenweg, der hinter dem Betriebsgrundstück vorbeiführt, stellt eine direkte Verbindung zwischen Mannheim und Heidelberg dar. Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Gaststätte dieser Größenordnung nur dann im Außenbereich betrieben werden, wenn die straßenmäßige Erschließung den Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angepasst wird. Dies würde bedeuten, dass der Feldweg so ausgebaut wird, dass ein Begegnungsverkehr möglich ist und die Fußgänger und Radfahrer separat von der Fahrbahn geführt werden. Außerdem wäre die Straße zu beleuchten.
Aufwendungen zu Gunsten eines einzelnen Betriebes sind unwirtschaftlich, da die Erhebung eines Erschließungsbeitrags mangels Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücke ausscheidet. Die Gemeinde müsste den überwiegenden Anteil der Erschließungskosten tragen.
Die Sicherungsmaßnahmen am OEG-Übergang wurden auf den landwirtschaftlichen Verkehr ausgerichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Sicherheit gewährleistet wird.
Die Vielzahl der Fahrzeugbewegungen beeinträchtigt den Erholungswert der Landschaft für die Bevölkerung. Gerade in der Feldgemarkung muss ein Spaziergänger nicht damit rechnen, dass ihm Kfz begegnen, denen er ausweichen muss, bei der derzeitigen Wegbreite eventuell sogar in den angrenzenden Acker. Außerdem stören die geparkten Kfz den Erholungswert allein schon durch ihren Anblick.
Denn ein Erholungssuchender begibt sich ja genau deshalb in die Feldflur, damit er die Natur erleben und sich dadurch erholen kann. Er entflieht den innerörtlichen Verkehrsemissionen und würde dann, wenn er die RNV-Gleise überschreitet, weiterhin mit Verkehrsauswirkungen konfrontiert. Die Auswirkungen der fahrenden und geparkten Autos auf das Landschaftsbild sind als sehr störend einzustufen.
Die Anrechnung des ÖPNV-Bonus ist im vorliegenden Fall nicht sachgerecht. Es ist unwahrscheinlich, dass Festgäste mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, die zwar zu Tagzeiten im 10- bzw. 20 Minuten-Takt verkehren, jedoch nachts nur 1 Mal je Stunde fahren, wobei die letzte Fahrt gegen 01 Uhr erfolgt. Vielmehr ist bei einer Anreise mit dem ÖPNV davon auszugehen, dass nach Ende der Veranstaltung ein Taxi gerufen wird. Die Inanspruchnahme des ÖPNV-Bonus kann deshalb, wenn überhaupt, nur teilweise geltend gemacht werden. Da im Umfeld öffentliche Stellplätze fehlen, kann nicht auf anderweitige Parkplätze in der Nähe zurückgegriffen werden. Die Konsequenz hieraus ist, dass für die Gaststätte ein anderer Stellplatzschlüssel zu Grunde zu legen ist. Außerdem fehlen im Stellplatznachweis Fahrradstellplätze. In der Gesamtbewertung kommt der Gemeinderat zu dem Schluss, dass die selbständige Gaststätte sich mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde nicht vereinbaren lässt. Die zu erwartenden Auswirkungen sind so massiv, dass sie im Außenbereich nicht hingenommen werden können.
Der Gemeinderat kommt in seiner Abwägung, in die er auch die Interessen des Antragsteller einstellt, zu dem Ergebnis, dass über die genehmigte Straußwirtschaft hinaus eine Ausweitung des Gaststättenbetriebs als selbständige gewerbliche Anlage sich mit der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächennutzung nicht vereinbaren lässt. Dabei sind neben den Interessen der Wohnbevölkerung auch die Interessen der Landwirte zu berücksichtigen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.
GR Helmut Koch war zu diesem Tagesordnungspunkt als Nachbar befangen und hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Er hatte im Zuhörerraum Platz genommen.

Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den außer- und überplanmäßigen Ausgaben lt. beiliegender Aufstellung i.H.v. 1.356.813,00 Euro im Haushaltsjahr 2015 zu.

Allgemeine Finanzprüfung Gemeinde Edingen-Neckarhausen in den Jahren 2010 bis 2014 und Eigenbetrieb Wasserversorgung 2010 – 2014 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Der Gemeinderat nahm von dem Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die Finanzprüfung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 sowie die Prüfung der Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2014 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 04.02.2016 Kenntnis.
Über den Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Gemeinderat noch unterrichtet.

Information zur Neuordnung des Gutachterausschusswesens in Baden-Württemberg
Die gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse sind bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Neben der Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gehören dazu insbesondere die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Ableitung von sonstigen, für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für verschiedene Grundstücksarten.
In Edingen-Neckarhausen werden die Daten ebenfalls - aufgrund mangelnder Zahl von Verkaufsfällen - nicht abgeleitet. Die Bodenrichtwerte werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Die Kaufpreissammlung wird derzeit in Form einer Excel-Datei geführt. Die Zahl von 1.000 Verkaufsfällen wird auch in Edingen-Neckarhausen bei Weitem nicht erreicht. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde im Durchschnitt eine Zahl von 128 Kauffällen pro Jahr erreicht.
Aufgrund dieser Gesamtsituation hat das MLR 2013 eine Reform des Gutachterausschusswesens in Baden-Württemberg in Angriff genommen.
In Edingen-Neckarhausen ist vorgesehen zusammen mit benachbarten Gemeinden die Große Kreisstadt Weinheim mit der Aufgabe der zentralen Geschäftsstelle zu betrauen.
Bei verschiedenen Zusammenkünften der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden war allgemeiner Tenor, dass es dabei keine echte Alternative zum Zusammenschluss der Gutachterausschüsse und ihrer Geschäftsstellen gibt. Dabei soll Weinheim wie vorgeschlagen die zentralen Aufgaben für das nördliche Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises übernehmen.
Dieses Gebiet soll die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Laudenbach, Schönau, Wilhelmsfeld, die Städte Ladenburg und Schriesheim sowie die Große Kreisstadt Weinheim umfassen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den vorgenannten Ausführungen des Bürgermeisters.

Überlassung von kommunalen Veranstaltungsstätten
Schlosspark/Schlosshof Neckarhausen
Eine Sonderstellung nimmt der Schlosspark in Neckarhausen ein, der durch Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar als Untere Naturschutzbehörde vom 20.04.1979 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.
Schutzzweck ist die Parkanlage einschließlich des Schlossgebäudes.
Verboten sind dort alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Für das Jahr 2016 sind folgende Veranstaltungen im Schlosspark vorgesehen:

01.05.2016, 35. Schlosspokal, Boule-Club Edingen-Neckarhausen

07.05.2016, Pflanzen- und Fahrradbörse, Lokale Agenda Edingen-Neckarhausen

05.06.2016, Tag der Sicherheit, Freiwillige Feuerwehr Edingen-Neckarhausen

02.07.2016, Serenadenkonzert, Volkshochschule Edingen-Neckarhausen

09./10.07.2016, 35. „Rund ums Schloss“, Neckarhäuser Vereine & Kultur- und Heimatbund

17.07.2016, Sommerkonzert, Musikvereinigung Neckarhausen

29.07.2016 (05.08.2016), Benefiz-Open-Air-Kino, Lokale Agenda Edingen-Neckarhausen

03.-05.09.2016, Kerwe-Aktivitäten, Neckarhäuser Vereine

04.12.2016, 9. Kinderweihnachtsmarkt, Volkshochschule Edingen-Neckarhausen & KIEN

Der Gemeinderat nahm von den Veranstaltungsangeboten im Schlosshof in Neckarhausen im Jahr 2016 zustimmend Kenntnis.
Bürgermeister Michler gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Einweihung des neugestalteten Schlossvorplatzes am 07.05.2016 im Zusammenhang mit der Pflanzen- und Fahrradbörse vorgesehen ist.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Spende für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Edingen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs.4 GemO deine Zuwendung i.H.v. 815,00 Euro anzunehmen.

Bekanntgaben
Breitbandversorgung/Schnelles Internet
Bürgermeister Michler berichtete von den Verhandlungen mit der Telekom Deutschland GmbH zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Edingen-Neckarhausen. Demnach wird die Telekom in den nächsten Monaten kurzfristig dafür sorgen, dass die Gemeinde flächendeckend mit schnellerem Internet versorgt wird. Dies geschieht im Vectoring Verfahren und in enger Abstimmung mit dem Zweckverband High Speed Netz, Rhein-Neckar-Kreis. Nähere Informationen über die Ausbaueinzelheiten werden demnächst von Telekom und Gemeinde veröffentlicht.

Verabschiedung
Bürgermeister Michler erwähnte, dass dies die letze Gemeinderatssitzung von Ratsschreiber Wolfgang Ding vor seinem Eintritt in den Ruhestand gewesen sei. Die offizielle Verabschiedung ist an seinem letzen Arbeitstag am 31.03.2016 vorgesehen. Die Mitglieder des Gemeinderats werden dazu eingeladen.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen zu Straßen-, Park- und Verkehrsangelegenheiten.