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Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.05.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 28.05.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 20.05.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Vor Eintritt in die Tagesordnung, dankte Gemeinderat Bernd Grabinger namens des Gemeinderats Bürgermeister Marsch und allen an den Vorbereitungen und der Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten beteiligten Organisatoren für die gelungenen und in der Öffentlichkeit gut angekommenen Jubiläumsveranstaltungen.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen
• zur Bauanfrage für den Real-Markt (Hinweise werden beim Bauantrag angesprochen)
• dem Radweg entlang L 637 nach Seckenheim (der Ausbau soll 2015 erfolgen),
• dem Stand zur Mensa (Planungen sind im Zeitplan, Ausschreibungen werden vorbereitet)

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.04.2015
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden:
1. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen für das Jahr 2014 zu den Gemeindeehrungen zu.
2. Der Höhergruppierung eines Beschäftigten im Bauhof wurde zugestimmt.

Schaffung eines die Ortsteile verbindenden Naherholungswegs
„Der Schöne Weg“
• Anlage eines Bewegungsparcours
Die Wegeführung des „Schönen Weges“ beginnt in Neu-Edingen am Ende der Nelkenstraße, führt über den befestigten Wirtschaftsweg, ein Stück den Stangenweg entlang, bis zum Wirtschaftsweg zum OEG-Übergang bei der Wichernstraße, durch die Wichernstraße über die Mannheimer Straße zum Sport- und Freizeitzentrum, den Weg am Sport- und Freizeitzentrum entlang über die Hauptstraße hinweg bis zum Neckarweg zwischen Edingen und Neckarhausen. Dort endet dieser etwa auf Höhe der geplanten Fischkinderstube mit Wegweisern Richtung Edingen und Neckarhausen.
Zusätzlich gibt es noch zwei unbefestigte Alternativstrecken
1) für den ersten Teil der Wegeführung beginnend am Ende der Nelkenstraße, den unbefestigten Feldweg entlang des Gewanns Lämmerhorst, beim Gewann Sackeldorn auf den Feldweg, der zum Schienenübergang bei der Wichernstraße führt, und von dort weiter wie bei der vorgeschlagenen Planung, sowie
2) ergänzend zur Wegeführung durch die Wichernstraße alternativ auf dem unbefestigten Grasweg, der hinter den Gärten der Wichernstraße verläuft, da er an einigen Obstwiesen vorbeiführt, bis etwa zur Höhe Einmündung Robert-Koch-Straße in Wichernstraße und von dort zur Mannheimer Straße.
Die Vorbereitungen, um entlang des Weges verschiedene Stationen und Schautafeln aufzustellen, wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Installation der Beschilderung ist ab der 22. Kalenderwoche vorgesehen. Das Saatgut zum Anlegen der Blühstreifen wurde durch die betroffenen Bewirtschafter eingesät. Die Arbeiten zum Feldwegausbau am „Kloppenheimer Pfad“ (= parallel zum Grasweg Kloppenheimer Pfad) werden ebenfalls derzeit durchgeführt.
Am Sport- und Freizeitzentrum ist die Anlage eines Bewegungsparcours vorgesehen.
Die Ausleuchtung des neu hergestellten Weges erfolgt durch drei Straßenlaternen, die entlang des Weges aufgestellt werden. Bei der Beschilderung des Schönen Weges wird der Bewegungsparcours entsprechend ausgewiesen. Die Gestaltung der gesamten Anlage sieht vor, dass eine Erweiterung des Bewegungsparcours in 2016 erfolgen könnte, wenn entsprechende Haushaltsmittel bereit stehen.
Bei der Herstellung der Anlage ist beabsichtigt, die „alla-Hopp“-Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro zu verwenden. Maßgabe für die Verwendung dieser Geldmittel der Hopp-Stiftung ist, dass diese im Sinne aller Vereine verwendet werden. Diese Vorgabe ist erfüllt; neben den Vereinen kann die Anlage von allen Einwohner/Innen der Gemeinde genutzt werden.

Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 1 (Anna-Bender-/Konkordia-/Luisen-/Wilhelmstraße)“
• Aufstellungsbeschluss
Auf die Beratung in der Sitzung des Gemeinderats am 15.04.2015 wird Bezug genommen. Der Gemeinderat war der Auffassung, dass bis zu einer Entscheidung, ob die Gemeinde das evangelische Gemeindehaus mit Kindergarten erwirbt, auf jeden Fall sicher gestellt werden soll, dass die Kindergartengruppen erhalten bleiben. Deshalb hat die Verwaltung eine Geltungsbereichskarte für einen Bebauungsplan erstellt, mit dem die bauliche Nutzung in dem Quartier festgeschrieben werden soll.
Der Gemeinderat verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel, dass die Wohngrundstücke im Plangebiet eine bauliche Ausnutzung erhalten, die einerseits dem Gebot des sparsamen Umgangs mit dem zur Verfügung stehenden Boden Rechnung trägt und eine Anpassung des Gebäudebestandes an moderne Wohnverhältnisse ermöglicht. Andererseits sollen Freiflächen in angemessenem Umfang erhalten bleiben, um die Wohnqualität im Ortskern zu gewährleisten.
Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Planbearbeitung wird das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, beauftragt.
Die CDU-Fraktion wollte den Geltungsbereich nur auf die Kindergartgengrundstücke und das angrenzende Grundstück der Gemeinde mit dem „Friedrichshof“ ausgewiesen haben.

Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 1 (Anna-Bender-/Konkordia-/Luisen-/Wilhelmstraße)“
• Beschluss über eine Veränderungssperre
Der Gemeinderat beschloss einstimmig zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsetter Edingen Nr. 1 (Anna-Bender-/Konkordia-/Luisen-/Wilhelmstraße)“ eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VII (Flst.-Nr. 85)“
• Aufstellungsbeschluss
Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 81, Hauptstraße 379, wurde der alte Gebäudebestand abgerissen und ein neues Wohnhaus erstellt. Im Rahmen der Nachbaranhörung sprach der Eigentümer von Flurstück Nr. 85 bei der Verwaltung vor und bat darum, die Bebauungsmöglichkeit auf seinem Grundstück zu verbessern, da das Baufenster im Verhältnis zur Grundstücksgröße klein sei. Die Verwaltung hat dem Eigentümer zugesagt, dass sie dem Gemeinderat den Wunsch vortragen und einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung vorbereiten werde. Der Eigentümer hat erklärt, dass er die Kosten für das Bebauungsplanverfahren übernehmen werde.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurstücknummer 85 der Gemarkung Neckarhausen; er wird begrenzt
• im Norden durch die Grundstücke Flst.-Nr. 81 und 82,
• im Osten durch die Hauptstraße,
• im Süden durch die Grundstücke Flst.-Nr. 86 und 89,
• im Westen durch die Grundstücke Flst.-Nr. 84 und 83.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bauliche Ausnutzung des Grundstücks Flst.-Nr. 85 zu verbessern, um dem Gebot des sparsamen Umgangs mit dem zur Verfügung stehenden Boden Rechnung zu tragen und eine Bebauung unter Berücksichtigung moderner Wohnverhältnisse zu ermöglichen. Freiflächen sollen in angemessenem Umfang erhalten bleiben, um die Wohnqualität im Ortskern zu gewährleisten.
Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit der Planbearbeitung wird das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, beauftragt.

ÖPNV zwischen den Ortseilen
• Einführung eines Ruftaxi
In der Sitzung des Seniorenausschusses am 03.12.2014 ist die unzureichende Verbindung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zwischen den Ortsteilen Edingen, Neckarhausen und dem Gebietsteil Neu-Edingen angesprochen worden.
Im VRN Gebiet sind Ruftaxen als alternative Bedienungsform in einigen Gemeinden im Einsatz. Ruftaxis ergänzen den regulären Linienfahrplan und zwar dann, wenn sich der Einsatz eines Linienbusses nicht lohnt. Sie haben feste Fahrpläne und Haltestellen und fahren nur, wenn sie bestellt werden.
Aufgrund der Erfahrungswerte anderer Ruftaxi-Angebote dürfte der Kostenanteil der Gemeinde für den Ruftaxi Verkehr ca. 10-15.000,-Euro/Jahr betragen.
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hatte in den Jahren 1988 bis 1992 einen Ruftaxi Verkehr zwischen den Ortsteilen Edingen-Neu-Edingen-Neckarhausen eingerichtet. Nachdem im Laufe der Zeit kein bzw. kaum davon Gebrauch gemacht wurde, ist der Ruftaxi-Verkehr im Jahre 1992 wieder eingestellt worden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde erneut einen Antrag auf Einführung eines Ruftaxis beim VRN stellen soll.

Bürgermeisterwahl 2015
Stellenausschreibung
In seiner Sitzung am 26.11.2014 hat der Gemeinderat den Tag der Wahl auf Sonntag, 18.10.2015 und eine evtl. Neuwahl auf Sonntag, 08.11.2015 festgesetzt.
Die Bestimmung über die fristgerechte Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist eine zwingende Verfahrensvorschrift. Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg, dem Mannheimer Morgen und der Rhein-Neckar-Zeitung am 31.07.2015 zu veröffentlichen.
Redaktionelle Hinweise der Veröffentlichung sollen zusätzlich im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde, dem Mannheimer Morgen und der Rhein-Neckar-Zeitung erfolgen. Diese Handhabung hat sich bei zahlreichen Bürgermeisterwahlen in der Region bewährt und wurde auch bei den letzten Bürgermeisterwahlen in Edingen-Neckarhausen angewandt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl am 18. Oktober 2015 im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg, im Mannheimer Morgen und der Rhein-Neckar-Zeitung vom 31.07.2015 zu veröffentlichen.
Redaktionelle Hinweise der Veröffentlichung sollen zusätzlich im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde, dem Mannheimer Morgen und der Rhein-Neckar-Zeitung erfolgen.

Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
In der Stellenausschreibung ist eine Frist für die Einreichung der Bewerbungen festzusetzen. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Einreichungsfrist vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass frühester Termin für das Ende der Einreichungsfrist Montag, der 21.09.2015 ist.
Für eine evtl. Neuwahl wird als frühester Termin für das Ende der Einreichungsfrist Donnerstag, der 22.10.2015 festgesetzt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass als Termin für das Ende der Einreichungsfrist für die Bürgermeisterwahl am 18.10.2015, Montag, der 21.09.2015 festgesetzt wird. Für eine evtl. Neuwahl wird Donnerstag, der 22.10.2015 festgesetzt.

Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern sowie ebenso vielen Stellvertretern (§11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig durch Wahl folgenden Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl 2015: Vorsitzender: Bürgermeister Roland Marsch, Stellvertreter: Hauptamtsleiter Wolfgang Ding / Beisitzer: GR Bernd Grabinger, Stellvertreterin: GRin Michaela Keinert, GR Dietrich Herold, Stellvertreter: GR Stephan Kraus-Vierling, GR Thomas Zachler, Stellvertreter: GR Eberhard Wolff, GR Uli Wetz, Stellvertreter: GR Gerd Brecht, Schriftführer: Gerhard Fischer, Stellvertreterin: Melanie Striehl.

Terminierung der öffentlichen Vorstellungen
Nach § 47 Abs.2 GemO kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die öffentlichen Versammlungen für die Vorstellung der Bewerber für die Bürgermeisterwahl am Dienstag, 06.10.2015, in der Eduard-Schläfer-Halle (Beim Freizeitbad) und am Mittwoch, 07.10.2015, in der Pestalozzi-Turnhalle jeweils 19.00 Uhr, durchzuführen.
Organisation und Ablauf der öffentlichen Bewerbervorstellung wird auf den Gemeindewahlausschuss übertragen, der dann auch weitere Einzelheiten der Durchführung festlegen kann.

Bekanntgaben:
Ausgleichzahlungen der RNV Linien 4 und 5
Bürgermeister Marsch berichtete dem Gemeinderat über das erste Gespräch mit dem Landrat zu den Neuverhandlungen für die Verteilung der Ausgleichssätze der RNV Linien 4 und 5. Den Ausgleichsätzen für 2015 mit 3,87 Euro und für 2016 mit 3,93 Euro je Nutzzug-kilometer musste nochmals zugestimmt werden.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zum Stand der Planungen für die Verbesserung der Internetverbindungen in der Gemeinde. Der Zweckverband hat seine Planungen aufgenommen. Die Ausschreibungen laufen und die Verwaltung geht davon aus, dass 2015/2016 mit den ersten Arbeiten für die Backbone-Stationen (Übergabepunkte für Glasfaseranschlüsse) begonnen werden kann.
Weiterhin sicherte Bürgermeister Marsch auf Anfrage die Überprüfung der Pflegemaßnahmen für Grünflächen zu.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.