Aktuelles: Edingen Neckarhausen

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.04.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 22.04.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 15.04.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zur Übergangslösung für die Mensa sowie zum Neubau der Kindertagesstätte und verwies auf die weiteren Beschlussfassungen dazu in dieser Sitzung.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. März
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
1. Der Gemeinderat stimmte dem Vergleichsvorschlag einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 15.000,00 Euro für die vorzeitige Vertragsauflösung mit der Pächterin der Sporthallengaststätte einstimmig zu.
2. Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs. 4 GemO die Zuwendung in Höhe von 250.000,00 Euro für die Fischkinderstube anzunehmen.

Vorstellung der Planung für die Übergangslösung Mensa im Bereich der ehemaligen Sporthallengaststätte
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 beschlossen, die Übergangslösung zum kommenden Schuljahr im Bestand der Großsporthalle (Gaststätte und Nebengebäude) mit dem Ziel der Verköstigung aller Schüler an einem Standort umzusetzen.
Zur Realisierung dieses Ziels sollte neben der Gaststätte auch geprüft werden, wie die Räumlichkeiten des Jugendzentrums und/oder der Kegelstube in die Planungen einbezogen werden können.
Mit der Gaststättenpächterin ist zwischenzeitlich eine einvernehmliche Regelung getroffen worden; die Räumlichkeiten stehen ab 17.04.2015 für notwendige Sanierungsarbeiten zur Verfügung.
Das Architektenbüro Schmucker hat zwischenzeitlich verschiedene Varianten für die Mensa-Übergangslösung geprüft und ausgearbeitet:
Variante 1:
Umnutzung und Sanierung Gaststätte, Küche und Nebenräume
Variante 2:
Umnutzung und Sanierung Gaststätte, Küche und Nebenräume unter Einbeziehung von Kegelstube oder Räumlichkeiten des Jugendzentrums
Variante 3:
Umnutzung und Sanierung Gaststätte, Küche, Nebenräume und Erweiterung über zwei Container.
Vertreter des Architektenbüros Schmucker waren in der Sitzung anwesend und haben die Planungen für eine Übergangslösung mit den Vor- und Nachteilen vorgestellt und erläutert.
Die Verwaltung schlug vor, die Variante 3 zu realisieren, wobei der Bereich der Gaststätte im ersten Schritt bis September 2015, die Erweiterung über Container voraussichtlich bis zum Jahresende fertig gestellt werden kann.
Das Jugendzentrum und die Kegelbahnen bleiben bei der Variante 3 weitgehend unberührt.
Der Gemeinderat beschloss, mit 15 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen (CDU) die Variante 3 umzusetzen.
Wegen der Eilbedürftigkeit wird der Bürgermeister beauftragt, die Baugenehmigung für die Variante 3 (Containererweiterung) zu beantragen, die Vergaben vorzunehmen und dem Gemeinderat zu berichten.

Neubau einer Kindertagesstätte für den Martin-Luther Kindergarten Edingen
- Entscheidung über Bau oder langfristige Miete
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Kindergartens am Amselweg wurden von der Verwaltung Überlegungen angestellt, ob die Gemeinde selbst als Bauherr auftritt oder ob sie das Kindergartengebäude von einem Investor, der es auf eigene Rechnung erstellt, langfristig anmietet.
Diese Fragen sind auch vor dem Hintergrund der zurzeit niedrigen Bauzinsen zu beantworten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde beim Neubau des Kindergartens als Bauherr auftreten soll, d.h. das Bauwerk wird auf Rechnung der Gemeinde erstellt.

Festlegung des Standorts für den Neubau einer Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten Edingen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17. Februar
Die SPD-Fraktion hat mit Antrag vom 17.02.2015 beantragt, das weitere Vorgehen zum Neubau einer Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten in einer öffentlichen Sitzung zu besprechen. Als Standort für den neuen Kindergarten hat die SPD-Fraktion im Anhang zu ihrem Antrag das Gelände des Kleinspielfeldes (Tennenplatz) hinter der Hortanlage bei der Pestalozzi-Schule vorgeschlagen.
Die Verwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass der Neubau der Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten auf dem vorhandenen Areal am Amselweg gebaut werden sollte.
Für die SPD-Fraktion begründete GR Michael Bangert den Antrag. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist der Standort im Bereich des Schulsportgeländes besser für den Neubau einer Kindertagesstätte geeignet.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (BM, 6 CDU, 6 UBL, 1 GR Brecht) gegen 6 Nein-Stimmen (3 SPD, 3 OGL), dass der Neubau der Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten in der Südostecke des Grundstücks Flst.Nr. 6058, Ecke Amselweg/Robert-Walter-Straße gegenüber dem Pavillon, gebaut werden soll.

Kleinkinderbetreuung in Edingen-Neckarhausen
- Feststellung des Bestands an Betreuungsplätzen
- Bedarfsplanung
Die Gemeinde hat darauf hinzuwirken, dass für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, für deren frühkindliche Förderung ein Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zur Verfügung steht.
In der Gemeinde Edingen-Neckarhausen standen zum 01.03.2015 für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres 139 Plätze (20 Plätze beim Verein „Vogelnest“ e.V., 10 Plätze im St. Andreas-Kindergarten, 10 Plätze im St. Martin-Kindergarten, 6 Plätze im Melanchthon-Kindergarten, 38 Plätze in der Kindertagesstätte „Martin-Luther“, 30 Plätze in der Kindertagesstätte „Die Wawuschels“, 25 Plätze in der Tagespflege) zur Verfügung.
Bei 400 Kindern im Alter unter drei Jahren bedeutet dies eine Versorgungsquote von 35 Prozent.
Dies wird als erreichter Ausbaustand festgestellt.
Zum 01.03.2015 bestand eine Warteliste mit fünf Kindern unter drei Jahren, die zu diesem Zeitpunkt einen Betreuungsplatz benötigten und deren Bedarf nicht abgeholfen werden konnte.
Dieser Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2014/2015 noch erhöhen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenalter noch weiter erhöhen wird.
Um den Rechtsanspruch künftig zeitnah zum gewünschten Aufnahmedatum erfüllen zu können, sind noch weitere Betreuungsplätze erforderlich.
Die Gemeinde hat dem Rechnung getragen indem bei der Containeranlage, die in den nächsten Wochen für den Martin-Luther-Kindergarten aufgestellt wird, zwei zusätzliche Gruppen eingerichtet werden können, davon evtl. eine als Krippengruppe, so dass sich die Zahl der Krippenplätze auf 149 erhöht, was einer Quote von ca. 38 Prozent entspricht. Die Trägerschaft dafür ist mit der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen als Betriebsträger abgestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt die Bestands- und Bedarfszahlen weiterhin regelmäßig zu überprüfen und darüber zu berichten.

Antrag der UBL-FDP/FWV auf Erwerb des kircheneigenen Grundstücks Flst.Nr.6058/1 Amselweg 7, durch die Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 24. März
Die UBL-FDP/FWV Fraktion hat mit Schreiben vom 24.03.2015 beantragt, von der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen deren Grundstück im Amselweg 7 für den Neubau einer Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten zu erwerben.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig den Bürgermeister mit der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen Kaufverhandlungen zum Erwerb des Grundstücks Amselweg 7 zu führen.
Unabhängig davon soll der Gutachterausschuss eine Wertermittlung vornehmen.
Dem Gemeinderat ist zu berichten.
Die abschließende Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt nach Vorliegen und Beratung der Verhandlungsergebnisse.

Antrag der UBL-FDP/FWV auf Erwerb des Gemeindehauses/Melanchthon- Kindergarten, Anna-Bender-Straße 29
Die UBL-FDP/FWV Fraktion hat mit Schreiben vom 24.03.2015 beantragt, das Grundstück Anna-Bender-Straße 29 mit dem Evangelischen Gemeindehaus/Melanchthon-Kindergarten zu erwerben. Erforderlichenfalls unter Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes. Weiterhin sollte eine Veränderungssperre über das Gebiet verhängt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach BauGB an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Eine abschließende Prüfung ist bisher noch nicht erfolgt.
Für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB ist eine Planungsabsicht für das betroffene Gebiet erforderlich. D.h. wenn der Gemeinderat eine Veränderungssperre erlassen will, ist vorher der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes mit Aussage über die Planungsziele zu fassen.
Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister einstimmig, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen Kaufverhandlungen über den Erwerb des Anwesens Anna-Bender-Straße 29 zu führen.
Weiterhin beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, zur künftigen Planung für dieses Grundstück einen Bebauungsplan aufzustellen und zur Sicherung der Planungsabsichten eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die erforderlichen Beschlüsse sollen in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats gefasst werden.

Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Wohnheims zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück, Flurstück-Nr. 6426, Gerberstraße 4
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edingen-Nord“ und der hierzu erlassenen Änderungssatzung I. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit allein nach deren Festsetzungen. Die Nutzungsart ist mit Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauNVO(1968) ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans (kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke).
Mit Gesetz vom 20.11.2014 hat der Bundesgesetzgeber den § 246 des BauGB erweitert und – was für die planungsrechtliche Beurteilung des vorliegenden Antrags von Bedeutung ist – folgenden Abs. 10 eingefügt:
„Bis zum 31.12.2019 kann in Gewerbegebieten (§ 8 der Baunutzungsverordnung, auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2) für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. § 36 gilt entsprechend.“
Der Antragsteller beabsichtigt, ein bisher als Dentallabor genutztes Gebäude in ein Wohnheim für Flüchtlinge umzunutzen. Die erforderlichen baulichen Änderungen finden im Innern des Gebäudes statt und sind bauplanungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Jedoch die Änderung der Nutzung bedarf der Baugenehmigung.
Bürgermeister Marsch verwies auf den Ortstermin einen Tag vorher am 14.05.2015. Dort hatten Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises, des Antragsstellers und Nachbarn sowie Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit den Nutzungsänderungsantrag ausgiebig zu diskutieren. Weiterhin hat Bürgermeister Marsch das Schreiben des Rhein-Neckar-Kreises vom 15.05.2015 mit nachträglicher Mailergänzung vorgelesen. Er verwies auf die bauplanungsrechtliche Seite des Antrags, die von der Verwaltung aufzuzeigen sei und auf die gesellschaftspolitische Verantwortung der Gemeinde. Der Rhein-Neckar-Kreis bestätigt darin seine Rechtsauffassung, dass mit der Zustimmung zur Nutzungsänderung keine Präjudiz für die weitere Nutzungsänderung für Wohnungen zu befürchten sei. Außerdem sagte der Rhein-Neckar-Kreis eine Befristung der Genehmigung für nur 10 Jahre zu.
Es fand eine sehr ernsthafte und ausgiebige Beratung statt.
GR Bernd Grabinger brachte die Argumente der CDU-Fraktion, (Standort ungeeignet, zu gefährlich wg. Straßenverkehr etc.) vor und lehnte den Standort für seine Fraktion ab.
GR Dietrich Herold hat für die UBL-FDP/FWV-Fraktion alle Argumente für und gegen eine Zustimmung zur Nutzungsänderung aufgeführt und auf die gesellschaftliche Verantwortung zur Unterbringung von Flüchtlingen hingewiesen. In Abwägung aller Argumente und der derzeitigen Flüchtlingskatastrophe sowie der Zusicherung des Rhein-Neckar-Kreises wie von Bürgermeister Marsch vorgetragen, stimmte seine Fraktion der Nutzungsänderung zu.
Gemeinderat Michael Bangert begründete für die SPD-Fraktion die Ablehnung vor allem mit rechtlichen Bedenken. Nach der Unterbrechung der Sitzung stimmten GR Thomas Zachler und GR Eberhard Wolff der Nutzungsänderung unter den Bedingungen, dass der Antragssteller verpflichtet werden soll, dass das Außengelände eingezäunt und kindergerecht gestaltet wird. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Zusagen des Antragsstellers eingehalten werden.
Für die OGL-Fraktion stimmte GR Uli Wetz dem Antrag auf Nutzungsänderung zu. Seine Fraktion hält den Standort für geeignet und appellierte an die gesellschaftspolitische Verantwortung aufgrund der dramatischen Flüchtlingssituation.
Der Beschuss wurde mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 4 OGL, 2 SPD GR Wolff und Zachler) gegen 8 Nein-Stimmen (6 CDU, 2 SPD GR Bangert und Daners) gefasst.

Bebauungsplan „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“
- Straßenbenennung
Laut § 5 Abs. 1 StrG (Straßengesetz) ist die Gemeinde als Eigentümerin der künftigen Gemeindestraße Träger der Straßenbaulast. Somit obliegt die Zuständigkeit der Widmung laut § 5 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 3 Nr. 3 StrG der Gemeinde.
Mit dem Hintergrund, dass sich das Bebauungsplanverfahren auf das ehemalige Gärtnereigelände Urich erstreckt, wird von der Verwaltung der Straßenname „Alte Gärtnerei“ vorgeschlagen.
GR Kraus-Vierling hat in Anlehnung an die bereits vorhandenen Emil-Gött- und Maler-Koch-Straße vorgeschlagen die neue Straße „Georg-Kieser-Weg“ zu nennen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass der Straßenname „Georg-Kieser-Weg“ lauten soll.

Gärtnergepflegte Felder in den Friedhöfen
- Vertragsabschluss mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2014 die Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.04.2015. Darin ist u.a. die Schaffung neuer gärtnergepflegter Grabfelder in beiden Friedhöfen vorgesehen.
In der gleichen Sitzung wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner einen Vertrag zur Schaffung gärtnergepflegter Grabfelder in beiden Friedhöfen auszuarbeiten. Angelehnt an die Regelungen in anderen Kommunen, die bereits mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner zusammenarbeiten, ist hierfür ein „Kombivertrag“ zwischen Gemeinde, Nutzungsberechtigten und Gärtnergenossenschaft vorgesehen. Interessierte, die in einem gärtnergepflegten Gräberfeld eine Grabstätte erwerben möchten, schließen einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner ab. Damit wird die Grabpflege bis zum Ablauf der Ruhezeit auf die Genossenschaft/Friedhofsgärtnerei übertragen.
Der Gemeinderat stimmte den planerischen Vorschlägen für die Schaffung gärtnergepflegter Grabfelder in beiden Friedhöfen einstimmig zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner einen Vertrag zur Schaffung und Unterhaltung gärtnergepflegter Grabfelder abzuschließen.

Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (LF)
- Genehmigung zur Ausschreibung
Das im Jahre 1981 angeschaffte TLF 16/25 muss ersetzt werden. Die Feuerwehr hat dafür die Anschaffung eines LF 10 entsprechend dem fortgeschriebenen Fahrzeugkonzept vorgeschlagen.
Beim Rhein-Neckar-Kreis ist ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens entsprechend den VwV-Z Feu zu stellen.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Ersatzbeschaffung für das im Jahr 1981 angeschaffte TLF 16/25. Die Verwaltung wurde beauftragt zusammen mit der Freiw. Feuerwehr Edingen-Neckarhausen die Ausschreibung für die Anschaffung eines LF 10 vorzunehmen.

Antrag der SPD-Fraktion auf Bildung eines Migrationsbeirates
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.01.2015 die Einrichtung eines Migrationsbeirats beantragt.
Gegen die Bildung eines weiteren beratenden Ausschuss gemäß § 41 Gemeindeordnung in Form eines Migrationsbeirates bestehen keine Bedenken.
Die derzeit bestehenden beratenden Ausschüsse gem. § 41 GemO bestehen aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und zehn Mitgliedern des Gemeinderats im Verhältnis 3-3-2-2. Dazu können auch sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte nicht erreichen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einrichtung eines weiteren beratenden Ausschusses gem. § 41 GemO.
Der Migrationsausschuss (Migrationsbeirat) setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Bürgermeister Roland Marsch / Gemeinderäte: Grabinger, Bernd, Stellv. Kapp, Gabi, Schöfer, Lukas, Stellv. Hauck, Andreas, Keinert, Michaela, Stellv. Schläfer, Markus, Herold, Dietrich, Stellv. Stahl, Hans, Kettner, Roland, Stellv. Merkle, Klaus, Kraus-Vierling, Stephan, Stellv. Koch, Helmut, Bangert, Michael, Stellv. Zachler, Thomas, Wolff, Eberhard, Stellv. Daners, Irene, Wetz, Uli, Stellv. Brecht, Gerd, Brummer, Max, Stellv. Stelling, Angela.
Die sachkundigen Einwohner bzw. weiteren Mitglieder sollen nach Verabschiedung der Geschäftsordnung, die in einer der ersten Sitzungen des Migrationsausschusses (Migrationsbeirates) beschlossen wird, benannt werden.

Bekanntgaben:
Besichtigungsfahrt für Kindertagesstätte
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass die Besichtigung der Kindertagesstätten in Mutterstadt und Schifferstadt am 13.05.2015 vorgesehen ist. Einladung dazu erfolgt noch. Vertreter des Kindergartenträgers, der Eltern und die Kindergartenleitung werden ebenfalls eingeladen.

Gemeindejubiläum am 3. Mai
Zum Gemeindejubiläum am 03.05.2015 wird auch eine Delegation aus der Partnerstadt Plouguerneau mit Bürgermeister Robin an der Spitze teilnehmen. Der Programmablauf wird derzeit mit der IGP abgesprochen.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.