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Bericht aus dem Gemeinderat vom 18.11.2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 26.11.2014

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Dienstag, 18.11.2014 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zu dem weiteren Verfahren für die Bebauung am Amselweg und die Übergangslösung für den Kindergarten. Im Januar 2015 soll dazu eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfinden.
Wegen der Verunreinigung und Abfallablagerung auf einem Grundstück im Gewerbegebiet „Edingen-Nord“ soll ein Ortstermin mit den Betroffenen und dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises stattfinden.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.10.2014
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2014 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
1. Der Gemeinderat beschloss den Bürgermeister zu ermächtigen, Kaufverträge zum Erwerb von Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche Hilfeleistungszentrum“ abzuschließen.
2. Der Gemeinderat beschloss den Beitritt zum Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar in der mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmten Fassung. Auf den Beschluss in der öffentlichen Sitzung am 19.04.2014 wurde verwiesen.

Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“
• Vorstellung der Entwürfe der Projektentwickler
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2013 den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. In seiner Sitzung am 19.03.2014 hat der Gemeinderat folgende Eckpunkte für die künftige Nutzung beschlossen
- Gemeinsame Entwicklung mit einem Vorhabens- und Erschließungsträger
- Planung einer Kindertageseinrichtung mit ca. 4 bis 5 Kindergartengruppen und 1 bis 2 Kleinkindergruppen und Wohnbebauung
- Erbpachtlösung der Pflege Schönau
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den beiden Projektentwicklern EVO-Haus und TRÖNDLE Vorschläge für die Bebauung dieses Gebiets zu entwickeln.
Der Gemeinderat hat die Entwürfe der beiden Projektentwickler zu der Bebauung am Amselweg zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit einer gesonderten Informationsveranstaltung Anfang nächsten Jahres entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

Bebauungsplan „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“
• Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Begründung -
• Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 II BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die früheren Grundstückseigentümer haben das Areal zwischenzeitlich veräußert an die Firma Epple Hausbau, Heidelberg. Im Auftrag der Firma Epple Hausbau hatte das Planungsbüro Gerhardt.stadtplaner.architekten aus Karlsruhe einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der dem Gemeinderat am 18.12.2013 vorgestellt wurde.
Bei der Ortsbesichtigung, zu der auch die Anwohner der Umgebungsbebauung eingeladen waren, wurde der Bebauungsplanentwurf vorgestellt. Die Anwohner legten Ihre Wünsche und Anregungen dar. Die Verwaltung nahm als Ergebnis aus den Meinungsäußerungen mit, dass der Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet werden sollte mit dem Ziel, auf eine Ringerschließung zu verzichten und den Doppelhausgrundstücken St. Martin-Straße 8 bis 20/22 eine Vergrößerung ihres Gartengrundstücks zu ermöglichen.
Die Firma Epple Hausbau, Heidelberg, hat daraufhin mit den betroffenen Anwohnern der St. Martin- Straße eine Vereinbarung geschlossen, dass sie einen Geländestreifen von 3,97 m Breite erwerben können. Gleichzeitig wurde so umgeplant, dass keine Ringerschließung mehr erfolgt, sondern die neuen Wohngebäude nur über eine Zu-/Abfahrt an die Edistraße erschlossen sind.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit mit dem Vorhabenträger vertragliche Regelungen erarbeitet. Die materielle Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB soll erst eintreten, wenn Einigung über die Vertragsinhalte erreicht ist und die entsprechenden Verträge abgeschlossen sind; deshalb sind die Verträge vor der öffentlichen Auslegung zu schließen.

Neuvergabe der Gaskonzession und Abschluss eines Konzessionsvertrages
Die Laufzeit des bestehenden Gaskonzessionsvertrages zwischen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen und der MVV Energie AG endet am 31.12.2014.
Mit Veröffentlichungsdatum vom 6. Dezember 2012 hat die Gemeinde im elektronischen Bundesanzeiger das Auslaufen des Konzessionsvertrages zum 31.12.2014 bekanntgemacht. Gleichzeitig wurden interessierte und qualifizierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an der Konzession bis spätestens 31.03.2013 schriftlich bei der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zu bekunden.
Interesse an der Konzession haben die MVV Energie AG, Mannheim, und die Erdgas Südwest GmbH, Ettlingen, bekundet.
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Verwaltungsausschusses und beschloss,
einstimmig die Gaskonzession ab 01.01.2015 an die MVV Energie AG, Mannheim, mit der Option, das Gasnetz in die Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG einzubringen, zu vergeben.

Ausbau OEG-Bahnhof Edingen und Bahnübergang
• Genehmigung außerplanmäßiger Einnahmen und Ausgaben
Im Haushaltsplan 2014 ist im Unterabschnitt 7920, Maßnahme 003, der Ausbau des OEG-Bahnhofes Edingen mit Gesamtkosten von 7,30 Mio. Euro ausgewiesen.
Die Komplementärfinanzierung des kommunalen Anteils (Rhein-Neckar-Kreis und Gemeinde) ist mit 1,17 Mio. Euro veranschlagt.
Die Gemeinde muss den kommunalen Anteil vorfinanzieren und erhält ca. 50 % vom Land bzw. vom Kreis erstattet. Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wurde eingehalten.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe von 111.389,15 Euro sowie die außerplanmäßige Einnahme von 81.968,50 Euro.

Straßenbauarbeiten Edingen-Neckarhausen
• Jahresvertragsarbeiten für Straßenreparaturen, Reparaturen von Wasserrohrbrüchen, sowie Schieberauswechselungen und Kanalreparaturen
• Verlängerung des Jahresvertrages mit der Firma Sailer, Sandhausen
Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 16.11.2011 den Jahresvertrag mit der Firma Sailer, Sandhausen, für Straßenreparaturen, Reparatur von Wasserrohrbrüchen und Schieberauswechselungen, sowie Kanalreparaturen genehmigt. Der Vertrag ist für ein Jahr abgeschlossen worden, mit einer Option für zwei weitere Jahre. Von der Option wurde Gebrauch gemacht. Der bestehende Vertrag läuft zum 31.12.2014 aus.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Jahresvertrag um ein Jahr zu verlängern.

Änderung der Friedhofssatzung
Der Verwaltungsausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 22.01.2014 die Verwaltung die Friedhofssatzung einschließlich Bestattungsgebührensatzung zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dazu sollten die örtlichen Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtner und Steinmetze angehört werden.
Grund hierfür ist, dass sich die Bestattungsgewohnheiten in den letzten Jahren stark verändert haben. Bestattungsformen in traditionellen Wahl- und Reihengräbern werden immer seltener angefragt. In die Diskussionen um sinnvolle und zeitgemäße Änderungen der Friedhofsatzung wurden darüber hinaus die örtlichen Gärtnereien, die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner sowie die Friedhofsverwaltungen der Nachbargemeinden mit ihren Erfahrungen sowie der Gemeindetag mit seinem Fachberater eingebunden.
Vorberatungen mit unterschiedlichen Teilnehmern fanden hierzu bereits am 24.10.2012, 14.11.2013 und am 30.07.2014 statt. Schließlich wurde den Gemeinderatsfraktionen in einer großen Besprechungsrunde im Bürgersaal des Rathauses Edingen am 01.10.2014 zusammen mit den eingeladenen Steinmetzen, Gärtnern und Bestattern ein Änderungsentwurf vorgestellt und die Möglichkeit geboten, weitere Anregungen vorzutragen. Dabei wurde insbesondere ausführlich über gärtnergepflegte Gräberfelder informiert.
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Satzung erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die bisherige Bestimmung, dass Nutzungsrechte an Gräbern erst anlässlich eines Todesfalls verliehen werden, soll gestrichen werden.
Zusätzlich sind folgende Neuerungen vorgesehen:
A. Schaffung neuer Bestattungsmöglichkeiten
Bisher werden auf den Friedhöfen der Gemeinde folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
1. Reihengräber, 2. Urnenreihengräber, 3, Wahlgräber, 4. Urnenwahlgräber, 5. Rasenreihengräber (als Einzelgrab), 6. Urnenrasengräber (als Einzelgrab), 7. Anonyme Grabanlage für Urnen.
Diese sollen nun um folgende Bestattungsmöglichkeiten ergänzt werden:
Rasenwahlgräber für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, Urnenkammern und gärtnergepflegte Grabfelder.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass der Bedarf bei den Rasengräbern nicht für Einzelbestattungen beschränkt bleibt, da auch Paare eine solche Bestattung in einem gemeinsamen Grab wünschen. Durch die Schaffung von Wahlgräbern wird diesen Anliegen Rechnung getragen. Der Pflege- und Betreuungsaufwand für die Gemeinde ist durch die Mehrfachbelegung der Rasengräber allerdings erhöht, da die angelegten Flächen bei Folgebestattungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Erstellung von Urnenkammeranlagen in den Friedhöfen ist derzeit nicht vorgesehen. Hier sollen lediglich die rechtlichen Voraussetzungen (incl. Kalkulation) geschaffen werden. Bei entsprechendem zukünftigem Bedarf erfolgt eine weitere Beratung im Gemeinderat.
Der Forderung auf den Friedhöfen moderne Bestattungsformen zu schaffen, die würdig sind ohne die Hinterbliebenen und Grabnutzungsberechtigten allzu sehr mit der Pflege der Gräber zu belasten, soll mit dem Modell der gärtnergepflegten Grabfelder Rechnung getragen werden. Hinter der Idee steht vor allem der Wunsch vieler Menschen nach einem individuell gestalteten Grab als Ort für die Trauerbewältigung – auch wenn sie die aufwendige und langfristige Grabpflege nicht übernehmen können oder wollen. Dieser Gedanke wird in zahlreichen Kommunen in seit vielen Jahren in Kooperation mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner umgesetzt und gleichzeitig von der Einwohnerschaft gut angenommen.
lassen.
Die bisher gewohnten Aufgaben der Gemeinde und Besitzverhältnisse bleiben ebenso wie die Nutzungszeiten und Bestattungsgebühren bestehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofsatzung entsprechend der Verwaltungsvorlage. Diese soll zum 1.4.2015 in Kraft treten.
In der Zwischenzeit soll die bestehende Bestattungsgebührensatzung angepasst und neu kalkuliert werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Friedhofsatzung (Friedhofordnung incl. Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Edingen-Neckarhausen ab 01.04.2015 zur Anwendung kommen kann.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner einen Vertrag zur Schaffung gärtnergepflegter Grabfelder in beiden Friedhöfen auszuarbeiten.
Für die Friedhöfe in Edingen und Neckarhausen sollen hierfür geeignete Standorte festgelegt und Entwürfe zur Gestaltung dieser Bereiche erstellt werden.

Bekanntgaben:

• Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ werden in den nächsten Wochen Untersuchungen bezüglich der Altablagerungen im Bereich der ehemaligen Kiesgrube vorgenommen. Die Grundstückseigentümer und Anwohner wurden entsprechend verständigt. Die Untersuchungen werden zu 100 % durch das Landgefördert und kosten ca. 34.000,- Euro.

• Termine
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass am 26.11.2014 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattfindet. Weiterhin finden auch noch nichtöffentliche Sitzungen des Umlegungsausschusses und Verwaltungsausschusses statt.

• Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zur Radwegbeleuchtung zwischen Edingen und Neu-Edingen und Geschwindigkeitsmessungen im Ort.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.