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Bericht aus dem Gemeinderat vom 18.12.2013

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 08.01.2014

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 18.12.2013 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Ehrung der Blutspender
Durch das Deutsche Rote Kreuz, Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH, wurden aus Anlass mehrmaliger und unentgeltlicher Blutspenden an insgesamt 16 Einwohner/innen von Edingen-Neckarhausen, Blutspender-Ehrennadeln in „Gold“, für zehn Blutspenden: Christian Breunig, Thomas Kätsch, Peter Köth, Hans-Holger Löwenhagen, Attila Merth, Brigitte Rath, Beatrice Winkler; in „Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25“: Marliese Feuerbacher, Birgit Herbold, Klaus Otto Maier, Elke Nagl, Elsbeth Reemtsma-Becker; in „Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50“: Otto Aschermann, Erwin Helber, Michael Paschke und in „Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 150“: Hans-Peter Döhling, verliehen.

Bürgermeister Marsch würdigte den selbstlosen Einsatz der ehrenamtlichen Blutspenden. Der Dienst an Mitmenschen verdiene Dank und Anerkennung.
Diesen Dank sprach er auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK, die durch ihre Vorstandsmitglieder der Ehrung beiwohnten aus.
Anschließend nahm Bürgermeister Marsch die Ehrung der anwesenden Blutspenderinnen und Blutspender vor und überreichte neben den Urkunden und Anstecknadeln des DRK auch ein Präsent der Gemeinde.

Verleihung der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg für zehn Jahre kommunalpolitische Tätigkeit an Gemeinderat Hans Stahl
Gemeinderat Hans Stahl, war vom 22.10.1989 bis 31.08.1994 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Edingen-Neckarhausen und ist am 25.06.2008 für Herrn Prof. Dr. Rudolf Zaun-Axler in den Gemeinderat nachgerückt. Er gehört dem Gemeinderat seit nunmehr 10 Jahren an und erfüllt, somit die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel/Ehrenstele des Gemeindetages Baden-Württemberg für zehn Jahre kommunalpolitische Tätigkeit.

Bürgermeister Marsch dankte Gemeinderat Hans Stahl und für sein ehrenamtliches Engagement im Gemeinderat. Daneben ist Hans Stahl auch Stellvertretender Vorsitzender im Wasserversorgungsverband „Neckargruppe“ und im örtlichen Vereinsleben ein engagierter Mitbürger. Er überreichte die Ehrennadel und Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg und ein Präsent der Gemeinde.
GR Hans Stahl sah seine Auszeichnung auch für die Ratsmitglieder die schon länger als zehn Jahre dem Gemeinderat angehören, aber nicht von den geänderten Richtlinien profitieren konnten. Er bedankte sich für die Auszeichnung und appellierte an die Bevölkerung sich für die anstehenden Kommunalwahlen zu engagieren und auch zu einer Kandidatur bereit zu sein.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2013 und der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27.11.2013
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2013 nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses und am 27.11.2013 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.

nöGR 19.11.2013

  1. Der Gemeinderat beschloss die Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Aufstellung in Höhe von insgesamt 13.324,18 Euro.

nöVA 27.11.2013

  1. Der VA beschloss einstimmig, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die die Errichtung einer Mensa auf dem Campus der Pestalozzi-Schule zum Inhalt hat. Der Gebäudebestand sowie die vorhandene Infrastruktur (Schulgelände, Gaststätte, JUZ, Kegelbahnen) sind in die Überlegungen einzubeziehen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Büro Schmucker & Partner, Mannheim, mit der Machbarkeitsstudie zu beauftragen.
  2. Der VA beschloss die Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg, Gt-service GmbH, mit der Beratung und „Vor-Ort-Analyse“ der zu ersetzenden Feuerwehrfahrzeuge unter der Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.
  3. Der VA stimmte dem Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der EnBW für das Grundstück Flst.Nr. 1942 in der Berliner Straße im Bebauungsplangebiet „Im Berlich auf die Mannheimer Straße“ zu.
  4. Der VA beschloss mehrheitlich, dass im Haushaltsplan 2014 der Betrag von 10.000,00 Euro für einen Prüfungsauftrag für die Fischkinderstube eingeplant werden soll. Mit dem Prüfungsauftrag soll geklärt werden, wie und mit welchen Kosten eine Realisierung der Fischkinderstube in Bauabschnitten erfolgen kann.
  5. Der VA beschloss, auch im Haushaltsjahr 2014 einen Ausbildungsplatz im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ bereitzustellen.


Ortskernsanierung „Neckarhausen-Mitte“

  • Feststellung des Abschlussberichts und Beschluss über die Ausgleichsabgaben

Um diese Sanierungsmaßnahme ganz abschließen zu können, fehlt noch der Abschlussbericht. In der Sitzung des VA am 25.09.2013 hatte der Sanierungsberater seinen Abschlussbericht im Entwurf vorgestellt. In der Schlussabrechnung enthalten war auch die Feststellung, dass kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Diese Feststellung beruht auf dem Gutachten des Gutachterausschusses der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über die Anfangs- und Entwerte im Sanierungsgebiet „Neckarhausen-Mitte“ vom 17.06.2013.
Der Abschlussbericht und die Schlussabrechnung markieren das Ende der Sanierungsmaßnahme.

Ortskernsanierung „Neckarhausen-Mitte“

  • Aufhebung der Sanierungssatzungen

Nachdem die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist, können die Sanierungssatzung vom 18.06.1997 und die Sanierungssatzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets vom 19.12.2001 aufgehoben werden.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 162 Abs. Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke zu beantragen.

Bebauungsplan „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“

  • Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Begründung
  • Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 II BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Die früheren Grundstückseigentümer haben das Areal zwischenzeitlich veräußert an die Firma Epple Hausbau, Heidelberg. Im Auftrag der Firma Epple Hausbau hat das Planungsbüro Gerhardt.stadtplaner.architekten aus Karlsruhe einen Bebauungsplanentwurf mit der Verwaltung abgestimmt.
Die Vertreterin des Planungsbüros Bernadette Fink hat den Bebauungsplanentwurf in der Sitzung erläutert.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Überplanung des Grundstücks nur erfolgen soll, wenn die Kosten, die sich aus der künftigen wohnbaulichen Nutzung ergeben, nicht von der Allgemeinheit allein getragen werden müssen, sondern sich der Vorhabenträger hieran angemessen beteiligt. Dies ist vertraglich zu regeln.
In der Aussprache haben die Sprecher der Fraktionen zu folgenden Punkten noch Klärungsbedarf gesehen
- Verkehrsführung, insbesondere Anbindung an die Edistraße und Ringschluss über den Stichweg an den bereits bebauten Grundstücken Edi-Straße 51 bis 57
- Abstand der in der Nordostecke geplanten Bebauung zu den vorhandenen Doppelhaushälften
- Abstand der öffentlichen Stellplätze zu den vorhandenen Doppelhaushälften
- Einfügen der geplanten Bebauung in die Umgebung
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat vor der nächsten Beratung eine Ortsbesichtigung vorgeschlagen und die Beschlussfassung dieses TOP zurückgestellt bzw. vertagt.

Grundstücksangelegenheiten

  • Angebot an die Gemeinde auf Erwerb des Anwesens Hauptstraße 39, Flst.Nr. 38/1 mit einer Größe von 1.231 qm im Ortsteil Edingen

Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb des Anwesens Hauptstraße 39, Flst.Nr. 38/1 zu.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
Der Beschluss erfolgte mit 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (GR Hund und GR Hauck) und einer Enthaltung (GRin Gade).
GR Herold erklärte sich zu diesem TOP befangen. Er hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungssaal verlassen.

Kleinhallenbad in der Pestalozzi-Schule

  • Auftragsvergabe und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Der Einbau des Lüftungsgeräts, das den Abschluss der Sanierungsarbeiten darstellen sollte, wird z.Zt. vorgenommen. Darüber hinaus wurde weiterer Handlungsbedarf festgestellt. So ist es notwendig, im Sanitärbereich Verbesserungen vorzunehmen; die Duscharmaturen müssen erneuert werden und die defekte Wasserenthärtungsanlage ist zu erneuern. Der Edelstahlzylinder des Hubbodens wird von der Herstellerfirma mit einem Zweikomponentenmaterial überzogen, was die Lebensdauer der Gleitringdichtung erhöhen soll; bisher war diese Dichtung stets innerhalb eines Jahres schadhaft. Außerdem sollen Maler- und Schreinerarbeiten durch geführt werden. Die Arbeiten sollen bis Ende der Weihnachtsferien abgeschlossen sein.
Für diese zusätzlichen Arbeiten fallen überplanmäßige Ausgaben an von ca. 40.000,00 Euro.

Abschluss eines Bausparvertrags
Der Entwurf der Finanzplanung 2014 bis 2017 zeigt, dass in den Vermögenshaushalten der Folgejahre Fehlbeträge zwischen 2,2 und 3,5 Mio. Euro entstehen, wenn die investiven Vorhaben planmäßig umgesetzt werden.
Die Errichtung z.B. eines Hilfeleistungszentrums und der hierzu erforderliche Grunderwerb oder der Neubau einer Sporthalle sowie ein Hochbau im Sport- und Freizeitzentrum haben zudem in dieser Finanzplanung noch keinen bzw. nur geringen Niederschlag gefunden.
Da die vorhandene Rücklage zur Umsetzung aller Vorhaben nicht ausreichen wird, muss der größte Teil über Kredite finanziert werden.
Um sich zumindest für einen Teil der erforderlichen Darlehensaufnahmen die derzeit günstigen Zinsen auch für die Zukunft zu sichern, bietet sich der Abschluss eines Bausparvertrages an.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Bausparvertrag bei der LBS mit einer Bausparsumme von 3,0 Mio. Euro abzuschließen.

Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) am 25. Mai 2014
- Wahl von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses -
Nach § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Nach § 11 Abs. 2 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Mit Kreistagsbeschluss vom 21.10.2008 sind die Aufgaben der Wahlkreisausschüsse für die Kreistagswahl auf die Gemeindewahlausschüsse der Wahlvororte übertragen worden.
Edingen-Neckarhausen ist für den Wahlkreis 4 Wahlvorort für Ladenburg und Ilvesheim.
Dies bedeutet, dass der Gemeindewahlausschuss auch die Aufgaben des Wahlkreisausschusses für den Wahlkreis 4 zu übernehmen hat.
Der Gemeinderat wählt folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 25.05.2013: Vorsitzender: Bürgermeister Roland Marsch, Stellvertreter: Gemeinderat Gerhard Hund, Beisitzer: Georg Mildenberger und Lieselotte Schweikert, Stellvertreter: Inge Honsel und Bernhard Bader, Schriftführer: Wolfgang Ding, Stellvertreter: Gerhard Fischer.

Bericht des Bürgermeisters über die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Unterer Neckar“ am 03.12.2013 und der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“ vom 10.12.2013
Bürgermeister Marsch hat über die am 03.12.2013 stattgefundene Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Unterer Neckar“ und die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe" vom 10.12.2013 berichtet, auf die Presseberichte dazu wird verwiesen.

Im Anschluss hat noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates stattgefunden.