Hauptbereich
Stellenausschreibung
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Edingen-Neckarhausen (rd. 14.000 Einwohner) ist infolge Ausscheidens des derzeitigen Amtsinhabers neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 06. November 2022 statt, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27. November 2022.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger – m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeit ergeben sich aus § 46 Gemeindeordnung.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 10. Oktober 2022, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 07. November 2022 und endet am Mittwoch, 09. November 2022, 18.00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung in öffentlicher Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.