Aktuelles: Edingen Neckarhausen

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Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 17.07.2019

Elternbeiträge in Kindertagesstätten in Edingen-Neckarhausen
• Betreuungsjahr 2019/2020
Entsprechend den Verträgen für die Förderung und den Betrieb der Kindergärten und Krippen zwischen den örtlichen Kirchengemeinden, den freien Trägern und der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sollen Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen erhoben werden, deren Höhe den jeweils zwischen den Kirchen und den Kommunalen Landesverbänden vereinbarten Empfehlungen entsprechen.
Nunmehr wurden diese Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für das Kindergartenjahr 2019/2020 fortgeschrieben.
Daraufhin wurden auch die Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtungen in Edingen-Neckarhausen für dieses Kindergartenjahr durch die örtlichen Kirchengemeinden, den freien Trägern und der Gemeinde Edingen-Neckarhausen abgestimmt und in Anlehnung an die fortgeschriebenen Empfehlungen angepasst.

Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Edingen-Neckarhausen wurden für das obengenannte Kindergartenjahr wie folgt festgesetzt:

• Kindergartenjahr 2019/2020
für die Kleinkindbetreuung (Krippe)*
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**: 376 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 279 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 190 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 75 Euro
*Ausgangslage für die Berechnung der Krippenbeitragssätze ist eine Betreuungszeit von 6 Std/Tag bei 11 Monatsbeiträgen pro Jahr

für die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bei Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**: 141 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 108 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 72 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 24 Euro

für die Betreuung von unter 3-jährigen bei Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten in altersgemischten Gruppen oder Kindergartengruppen mit verlängerten Öffnungszeiten
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**: 282 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 216 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 144 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 48 Euro

für die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bei Nutzung der Ganztagesbetreuung***
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**: 226 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 173 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 115 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 40 Euro

für die Betreuung von unter 3-jährigen bei Nutzung der Ganztagesbetreuung in altersgemischten Gruppen***
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**: 452 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 346 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 230 Euro
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren: 80 Euro
**berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen
***Ausgangslage für die Berechnung der Beitragssätze ist eine Betreuungszeit von 8,5 Std/Tag