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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Autor: Andrea Ried
Artikel vom 26.10.2023

Bitte beachten!

Wichtige Informationen für die Berichterstatterinnen und Berichterstatter
Mit der Neuvergabe des Amtlichen Mitteilungsblatts (AMB) und der Einführung eines neuen Redaktionssystems haben sich für die Berichterstatterinnen und Berichterstatter wichtige Änderungen ergeben.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 04.12.2023 haben wir darüber bereits berichtet.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen nochmals zusammengefasst.

Berichte „online“ einreichen!
Das Einreichen von Berichten für das Amtliche Mitteilungsblatt (AMB) erfolgt seit dem 01.01.2024 über das Online-Portal: www.weikmedien.de.
Die Textinhalte werden dort von den angemeldeten und zugelassenen Berichterstattern in das Print-Publishing-System der Weik Druck & Design GmbH eingepflegt.

Anmeldung und Registrierung ist erforderlich!
Bei der Erstellung von Beiträge ist zu beachten:
Dachzeile: Eintrag des VEREINSNAMEN in Großbuchtaben
Überschrift: Erste Überschrift (fett) Ihres Beitrages
Tipp:
Abstände zwischen zwei Texten können durch einfache Zeilenschaltung herbeigeführt werden.
Zwischenüberschriften können durch das "dicke B" ebenfalls in fetter Schrift hervorgehoben werden.
Die Konatkdaten bitte immer als ganzes Ausschreiben (keine Abküzungen).

Für alle Berichterstattungen gilt auch weiterhin:
Veröffentlichungen müssen einen konkreten örtlichen Bezug zur Gemeinde Edingen-Neckarhausen haben. Überörtliche Aspekte dürfen aufgegriffen werden, sofern ihre örtliche Bedeutung aufgezeigt wird.
Veröffentlichungen können in Form von Text-, Bild- und Grafikbeiträgen erfolgen.
Die Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte usw.) sind zu beachten. „Fremde“ Texte oder Bilder dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers für eigene Veröffentlichungen verwendet werden.

Formatierungsvorgaben
Beim Layout des Amtlichen Mitteilungsblatts (AMB) bestimmen Satzspiegel, Seitenraster und Typographie die gestalterischen Grundlagen. Mit den nachfolgenden AMB-Formatierungsvorgaben möchten wir zudem auch den Lesererwartungen, die unter den Gesichtspunkten der Übersichtlichkeit und Lesefreundlichkeit festgelegt wurden, Rechnung tragen.

Die Vorgaben für Berichte sind in den Systemeinstellungen des Redaktionssystems in den Eingabefeldern bereits hinterlegt. Zeichengröße, Seitenränder usw. sind nicht mehr definiert, sondern durch das System vorgegeben.

Bei der Eingabe sind keine weiteren Formatierungen gestattet (z.B. Aufzählungen, Einrückungen, Unterstreichungen, Hervorhebungen, Schriftartwechsel, Großbuchstaben usw.).

Überschriften bzw. Zwischenüberschriften dürfen „fett“ hervorgehoben werden.

Nicht bekannte Abkürzungen oder sog. Eigenkreationen bitten wir nicht zu verwenden. Insbesondere Zahlen, Daten sowie Zeitangaben sind vollständig darzustellen:
Richtig:
Sonntag, 01.01.2023, 10.00 Uhr (bitte immer ausschreiben)
Nicht richtig!
So., 1.1.23, 10 h.

Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) bitten wir auch darum, keine Gendersternchen mehr zu verwenden. Nach Auffassung der GfdS ist der Genderstern im Wort weder mit der deutschen Grammatik noch mit den Regeln der Rechtschreibung konform. Bitte verwenden Sie die Schreibweise „Bürgerinnen und Bürger“ oder „Bürger/-innen“.

Auch das „€“-Zeichen wird von einigen - zumeist veralteten - Computersystemen nicht korrekt wiedergegeben. Im Zweifelsfall besser „Euro“ ausschreiben.

Bilder im Seitenverhältnisse 4:3 und 16:9 sind in digitaler Form (Bilddateien wie JPG, PNG, TIF usw.) und in ausreichender Auflösung (mind. 300 dpi entsprechen ungefähr 120 Pixel pro Zentimeter) gesondert einzureichen. Sie sind zu besonderen Anlässen zugelassen und in der Regel auf ein Bild je Ausgabe begrenzt. Über Bildveröffentlichungen entscheidet die Redaktion (Gemeindeverwaltung) im konkreten Einzelfall.

Veranstaltungsplakate, die mit dem Gemeindelogo „Edingen-Neckarhausen, eine europäische Gemeinde“ versehen sind, werden auch künftig im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzkontingents kostenfrei veröffentlicht.
Wichtig: Plakate sind rechtzeitig per E-Mail an: mitteilungsblatt(@)edingen-necckarhausen.de zu senden und sollen nicht den „Online“-Texten hinzugefügt werden.

Veröffentlichungsumfang: Künftig Textzeichen anstatt Zeilen!
Die Veröffentlichung eingereichter Beiträge unterliegt künftig einer Zeichenbeschränkung, die die bisherige Zeilenbeschränkung ablöst.

In den im Amtlichen Mitteilungsblatt (AMB) ausgewiesenen Rubriken „Aus dem Gemeindegeschehen“, „Gemeinderatsfraktionen“, „Örtliche Parteien und Wählervereinigungen“ und „Kultur & Sport & Vereine“ ist die Textlänge der jeweiligen Beiträge grundsätzlich auf 2.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) als Standard eingerichtet. Die bisherige Zeilenvorgabe von 25 Zeilen entfällt.

Erweiterte Zeichenstaffelung (inklusive Leerzeichen):
Um dem Ansprüchen nach einer informativen Berichterstattung gerecht zu werden, erhalten Vereine und Gruppierungen entsprechend ihrer Mitgliederzahlen Zeichen wie folgt zur Verfügung gestellt:
>> Vereine/Organisationen bis 299 Mitglieder:
2.500 Zeichen (Standard)
>> Vereine/Organisationen ab 300 Mitglieder:
3.000 Zeichen
>> Vereine/Organisationen ab 500 Mitglieder:
4.000 Zeichen
>> Vereine/Organisationen ab 800 Mitglieder:
5.000 Zeichen

Wichtig: Zeichenkontingente greifen ab Mitte Januar
Die Zeichenkontingente sind ab der 3. Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts (AMB), Erscheinungstermin, Donnerstag, 18.01.2024, unbedingt einzuhalten und können dann nicht mehr überschritten werden. Der Umfang der Berichterstattung ergibt sich aus dem vom Gemeinderat beschlossenen Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie den Festlegungen der AMB-Redaktion.
Eine Übersicht über die Zuerkennung der Zeichenkontingente ist auf der Gemeindehomepage: www.edingen-neckarhausen.de veröffentlicht und kann auf Anfrage bei der AMB-Redaktion per E-Mail an: mitteilungsblatt@edingen-neckarhausen.de angefordertt werden.

In der Rubrik „Aus den Kirchengemeinden“ stehen der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen, der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarhausen sowie der Katholischen Seelsorgeeinheit St. Martin jeweils 4.000 Zeichen (bisher 35 Zeilen) zur Verfügung. Für alle weiteren Beiträge in der Rubrik „Aus den Kirchengemeinden“ stehen jeweils 1.500 Zeichen (bisher 15 Zeilen) zur Verfügung.

Eine Aufsparung von Zeichen bzw. die Übertragung nicht in Anspruch genommener Zeichenkontingente an Dritte ist nicht möglich.

Aufgeschlossen für das „Neue“!
Das neue Redaktionssystem beeinflusst den redaktionellen Ablauf und verursacht zunächst einmal einen erhöhten Aufwand für Berichterstatterinnen und Berichterstatter sowie für die Redaktionsmitarbeiter. Wir müssen uns auf aktualisierte Vorgaben einstellen und uns mit technischen Neuerungen vertraut machen. Helfen Sie uns, etwaige Fehleinstellungen zeitnah auszubessern; wir freuen uns über umsetzbare Verbesserungsvorschläge.

Wenn Sie Fragen und Hilfestellungen benötigen wenden Sie sich an uns:
Weik Druck & Medien GmbH.
Sandra Weik, Telefon: 06203/2469,
E-Mail: sandra.weik(@)weikdruck.de
Corinna Schwach, Telefon: 06203/2469,
E-Mail: corinna.schwach(@)weikdruck.de
Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Klaus Kapp, Telefon: 06203/808205,
E-Mail: mitteilungsblatt(@)edingen-neckarhausen.de

 

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