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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes

Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.04.2024 den Entwurf  „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“  Edingen mit Datum vom 26.03.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich ist umfasst:

  • die Flurstücke 2892/1 und 2892/4 jeweils teilweise.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (Abbildung unmaßstäblich).

Ziel und Zweck der Planung

Die Änderung des Bebauungsplans soll das Planungsrecht für eine bereits errichtete Terrassenüberdachung eines Gastronomiebetriebs schaffen. Im Plangebiet besteht der seit dem 10.07.1981 rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen“. Dieser setzt eine Baugrenze fest, die von der Terrassenüberdachung überschritten wird. Die Baugrenze soll daher im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erweitert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung und Begründung wird vom 06.05.2024 bis 14.06.2024 hier auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls hier auf Internetseite. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der   Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • z.B. per E-Mail an dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.

  • schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Edingen 2.OG, Hauptstraße 60, Edingen-Neckarhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Edingen-Neckarhausen, den 02.05.2024

Florian König
Bürgermeister

 

Übersichtsplan

Begründung

 
http://www.edingen-neckarhausen.de//buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene