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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 19.11.2013

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 27.11.2013

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Dienstag, 19.11.2013 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2013 wurden keine Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt zu gegeben waren.

A 656, Brückenerneuerungen 6517-914 UF Bahnanlagen und 6517-913 UF Schwabenstraße bei Mannheim-Friedrichsfeld auf den Gemarkungen Mannheim, Ortsteil Friedrichsfeld und Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Edingen
Die im Zuge der A 656 zwischen der Anschlussstelle Mannheim-Seckenheim und der Neckarhäuser Str. (K 4139 in Neu-Edingen) liegenden beiden Autobahnbrücken sind aufgrund ihres Alters erneuerungsbedürftig sind. Eine Instandsetzung ist nicht mehr wirtschaftlich. Aus diesem Grunde sind Neubauten vorgesehen.
Die Bauzeit ist mit ca. 35 Monaten veranschlagt. Zur Bauzeitverkürzung sieht das Regierungspräsidium in einer ersten Bauphase auf der Autobahn-Richtungsfahrbahn Heidelberg - Mannheim für die Dauer von ca. 16 Monaten im Baustellenbereich eine Verkehrsführung mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vor, was in der Folge zu Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz führen wird.
Um den vom Ausweichverkehr betroffenen Bürgerinnen und Bürgern noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Gelegenheit zur Information über das Projekt zu geben, fand im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates eine öffentliche Bürgerinformation durch das Regierungspräsidium statt.
Das Interesse an der Informationsveranstaltung war sehr groß und die Betroffenen Anwohner teilten den Planern in der zweistündigen Anhörung ihre Sorgen und Bedenken mit. Details und Einzelheiten können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei extra eingerichteten Bürgersprechstunden im Rathaus Edingen, zu denen öffentlich eingeladen wird, behandelt werden. Bürgermeister Marsch und Abt.Präsident Lang sagten zu, in den Sprechstunden die Planunterlagen nach Terminvereinbarungen mit den Betroffenen auch im Detail zu besprechen. Zusätzlich können die Planunterlagen auch im Internet eingesehen werden.

Bebauungsplan „Neuordnung Im Berlich – Teiländerungsplan I (MUK)“

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Wie vom Gemeinderat beschlossen, fand die öffentliche Auslegung der vom Gemeinderat gebilligten Bebauungsplanentwürfe, Stand 18.07.2013, nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.08. bis 20.09.2013 statt. Gleichzeitig wurde auf den veränderten Geltungsbereich hingewiesen.
Der Gemeinderat wägte die privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander ab und erhob die Beschlussvorschläge in den Abwägungsvorschlägen zu Beschlüssen, da sie dem Abwägungsergebnis entsprechen. Damit billigte der Gemeinderat auch den öffentlich rechtlichen Vertrag zur Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen.
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich gegen zwei Stimmen (GR Brecht und GRin Schild) aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Neuordnung Im Berlich – Teiländerungsplan I (MUK)“ in der Fassung vom 20.11.2013 als Satzung.

Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche Hilfeleistungszentrum“

  • Festlegen des Standorts für das HLZ

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bebauungsplan auf der Basis der Variante B aufgestellt werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird angepasst, d.h. reduziert, indem die Grundstücke Flst.-Nr. 845/1, 845 und 845/3 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Die Flächen nördlich des Feldwegs Flst.-Nr. 860 bleiben im Geltungsbereich; auf ihnen soll der naturschutzfachliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft erbracht werden, der durch den Bebauungsplan erfolgt.

Festlegung und Ausgestaltung der Zufahrt
Auf Anfrage der Verwaltung hat das Regierungspräsidium als Straßenbaulastträger der L 597, Speyerer Straße, eine Aussage zu einem möglichen Anschluss an die Landesstraße getroffen.
Der Gemeinderat beschloss, dass ein Kreisverkehr gegenüber der Einmündung Gerberstraße geplant und später dann gebaut werden soll. Die UBL-FDP/FWV Fraktion regte an, dass im Verfahren auch Alternativen geprüft werden sollen.

Ausweisung eines Sondergebiets Sport und Freizeitfläche
In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister darauf hin, dass zur Verwirklichung des Bebauungsplans „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ auch eine Aussage über die Zukunft des Vereins für Hundesport Neckarhausen zu treffen ist. Der Bürgermeister informierte in der Sitzung vom 15.05.2013 den Gemeinderat, dass die Vorsitzenden der beiden Hundesport treibenden Vereine vor einiger Zeit das Gespräch mit ihm suchten, um ihm mitzuteilen, dass sie gegen eine gemeinsame Unterbringung an einem geeigneten Standort keine Einwände hätten. Dabei wurde von beiden Vorsitzenden der Bereich zwischen Speyerer Straße und Bahnlinie als geeignet angesehen. Vorsorglich wird die Fläche zwischen P+R-Anlage und HLZ als Sondergebiet Sport- und Freizeitfläche vorgesehen.
Der Gemeinderat begrüßte die Absicht der beiden Vereine, an einem gemeinsamen Standort zu kooperieren.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Fläche im Geltungsbereich zwischen der Park+Ride-Anlage und dem HLZ als Sondergebiet Sport- und Freizeitfläche auszuweisen.

Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“

  • Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Information es Bürgermeisters zum aktuellen Sachstand der Gespräche mit der evangelischen Kirchengemeinde und der Pflege Schönau.
Der Gemeinderat nahm weiter Kenntnis von der Geltungsbereichskarte und fasste gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB den Beschluss, einen Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der diesem Beschluss beigefügten Karte. Er umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 6048 (Teil), 6058, 6058/1, 6058/2, 6058/3 und 6059. Er wird begrenzt im Norden durch den Weg Flst.-Nr. 6057, im Osten durch den Gleiskörper der OEG/RNV Flst.-Nr. 1949/2, im Süden durch die Robert-Walter-Straße, Flst.-Nr. 4897 (Teil), im Westen durch den Amselweg, Flst.-Nr. 6060 (Teil).

Amtliches Mitteilungsblatt

  • Erhöhung der Bezugsgebühr

Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Preisanpassungen waren nicht kostendeckend, Unterdeckungen wurden vom Betrieb getragen. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01.01.2010.
Die Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung, dass eine Erhöhung des Bezugspreises unumgänglich ist. Über die Höhe und den Zeitraum der Preisanpassungen konnten keine abschließenden Aussagen getroffen werden.
In der Sitzung hat die SPD Fraktion einen weitergehenden Beschlussvorschlag gemacht, die Erhöhung sollte in zwei Schritten anstatt in drei Schritten vorgenommen werden. Diesem Vorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich eine stufenweise Erhöhung des Bezugspreises ab 01.01.2014 von 21,00 Euro auf 28,00 Euro und ab 01.01.2016 von 28,00 Euro auf 30,00 Euro (bei etwaiger Vertragsverlängerung).
Die Ausgleichszahlungen der Gemeinde sind – nach Feststellungen der Auswirkungen der Kostenanpassung ab 2014 – ggf. neu zu verhandeln. Der Haushaltsansatz für 2014 ist anzupassen.

Grundstücksangelegenheiten

  • Angebot an die Gemeinde auf Erwerb von Grundstücken
  • Antrag der UBL-FDP/FWV-Fraktion vom 18.09.2013

Der Verwaltungsausschuss wurde informiert, dass der Gemeinde die Anwesen Hauptstraße 39, Flst.-Nr. 38/1 mit einer Größe von 1.231 qm im OT Edingen und Hauptstraße 437/439, Flst.-Nrn. 223 – 225 mit einer Gesamtgröße von 1.019 qm im OT Neckarhausen zum Kauf angeboten wurden.
Weiterhin liegt zum Kaufangebot des Anwesens Hauptstraße 39 ein Antrag der UBL-FDP/FWV-Fraktion vor.
Bevor sich der Gemeinderat mit den Kaufangeboten und dem Antrag befasste fand eine Ortsbesichtigung der Objekte statt.
GR Stahl begründete den Antrag seiner Fraktion mit der unmittelbaren Lage des Grundstücks zu anderen kommunalen Grundstücken und der Entwicklungsmöglichkeit in diesem Gebiet. Die anderen Fraktionen schlossen sich diesen Ausführungen an, die CDU Fraktion nur mehrheitlich.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat, den Bürgermeister zu beauftragen, Kaufverhandlungen mit dem Ziel des Erwerbs des Grundstücks Hauptstraße 39 zu führen.
Für ein ebenfalls der Gemeinde zum Kauf angebotenes Grundstück in der Hauptstraße 437 sollen nach einstimmiger Auffassung des Gemeinderats keine Kaufverhandlungen erfolgen.

Bericht und Beschlüsse aus der Sitzung des Kinder-, Jugend- und Schulausschuss vom 22. Oktober
Bürgermeister Marsch hat über die Beratungen und Beschlussempfehlungen aus der Sitzung des Kinder-, Jugend- und Schulausschusses vom 22.10.2013 berichtet.

Betreuungsangebote für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt
Aus heutiger Sicht kann der Rechtsanspruch erfüllt werden.

Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Edingen-Neckarhausen

  • Platzsituation und Bedarfsplanung

In der Gemeinde Edingen-Neckarhausen stehen derzeit für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt 144 Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren (< 3) zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von 38,6 Prozent entspricht.

Betreuungsangebote in der Kindertagespflege

  • Sachstandsbericht

Derzeit stehen in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 30 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung (2012: 31 Plätze; 2011: 30 Plätze; 2010: 23 Plätze).
Im Kalenderjahr 2011 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 17.761,13 Euro als Gemeindezuschuss ausbezahlt; im Kalenderjahr 2012 ein Betrag in Höhe von 16.897,64 Euro.

Betreuungsangebote für Schulkinder

  • Sachstandbericht Hort- und Kernzeitbetreuung in Edingen-Neckarhausen

Im Schuljahr 2013/2014 nehmen insgesamt 204 Kinder (Vorjahr: 191 Kinder) das Kernzeitbetreuungsangebot (07.30 bis 14.00 Uhr) in Anspruch, davon 112 Kinder im Ortsteil Edingen, (Vorjahr: 117 Kinder) und 92 Kinder im Ortsteil Neckarhausen (Vorjahr 74).
Am gemeinsamen Mittagstisch im Hort/Kernzeit an der Pestalozzi-Schule nehmen aktuell 64 Kernzeit- und Hortkinder teil (Vorjahr 81). Das Mittagessen wird im Foyer der Pestalozzi-Schule eingenommen.
Zur Hortbetreuung bzw. zum Kombiangebot Kernzeit + Hort an der Graf-von-Oberndorff-Schule sind derzeit insgesamt 28 Kinder (Vorjahr 24) gemeldet; die gemäß Betriebserlaubnis genehmigten 25 Plätze werden an den einzelnen Wochentagen nicht überschritten.
Am gemeinsamen Mittagstisch im Hort/Kernzeit an der Graf-von-Oberndorff-Schule nehmen 37 Kernzeit- und Hortkinder teil (Vorjahr 35).

Bericht über die aktuelle Situation an der Pestalozzi-Schule und der Graf-von-Oberndorff-Schule

  • Pestalozzi-Schule

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.04.2013 (Antrag der Gemeinde vom 16.07.2012) der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in offener Angebotsform an der Pestalozzi-Schule Edingen-Neckarhausen mit zwei Gruppen und sukzessivem Ausbau ab dem Schuljahr 2013/2014 entsprechend § 30 i.V. mit § 22 Schulgesetz zugestimmt.
Eltern haben für ihre Kinder seit dem neuen Schuljahr ein Wahlrecht zwischen einer Halbtagsklasse (mit evtl. sich anschließendem kostenpflichtigen Mittagessen und Kernzeitbetreuung bis 14.00 Uhr) oder dem Ganztagsschulbetrieb in einer Ganztagsklasse (einschließlich kostenpflichtiger Mittagsverpflegung und evtl. ergänzender Betreuung am Freitagnachmittag).
Insgesamt werden im laufenden Schuljahr 257 Grundschüler/innen an der dreizügigen Pestalozzi-Schule unterrichtet.
Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 sind zwei Lerngruppen (jahrgangsgemischte Klassen 1 und 2 mit 52 Schülerinnen und Schülern) in den Ganztagsschulbetrieb (montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags optional) gestartet. Im Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016 kommen dann die entsprechenden Klassen 3 und 4 stufenweise dazu.
Die Gemeinde bietet für die Hort-, Kernzeit- und Ganztagsschulkinder ein tägliches Mittagessen an, welches derzeit von 104 Schülerinnen und Schülern wahrgenommen wird.
Die Essensausgabe und das Mittagessen erfolgt derzeit im Foyer der Pestalozzi-Schulturnhalle. Diese Lösung ist weder ideal noch längerfristig tragfähig. Zudem ist die Kapazität derzeit schon ausgereizt.
Im Zeitfenster von 12.20 bis 13.45 Uhr werden ca. 100 Kinder in vier Gruppen verpflegt. Dies entspricht knapp 20 Minuten pro Gruppe.
In Anbetracht der angespannten Situation im Bereich des Mittagstisches an der Pestalozzi-Schule schlägt die Verwaltung dem Kinder-, Jugend-, Schulausschuss als Beschlussempfehlung an den Gemeinderat vor, den Bereich Sporthallengaststätte/Kegelbahn/JUZ zur „Mensa“ umzugestalten. Eine Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeiten als Cafeteria o.ä. wird angestrebt. Frau Renate Wacker, die Rektorin der Pestalozzi-Schule, war in der Sitzung anwesend und bekräftigte die Notwendigkeit einer raschen Lösung für die Mittagsverpflegung an der Pestalozzi-Schule, vor allem im Hinblick auf das neue Schuljahr 2014/2015, in dem voraussichtlich bis zu 50 zusätzliche Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen werden. Evtl. ist eine Interimslösung mit Containern etc. erforderlich.

  • Graf-von-Oberndorff-Schule

An der Graf-von-Oberndorff-Schule werden im laufenden Schuljahr 157 Grundschüler/innen unterrichtet.
Hort- und Kernzeitbetreuung sind im Frühjahr in die ehemaligen Räume der Werkrealschule umgezogen. Im Erdgeschoss wurde die Kinderkrippe fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Bericht über die aktuelle Situation in der Jugendarbeit/Jugendzentrum
Das Jugendzentrum „JUZ 13" (offener Bereich) ist derzeit montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Ein hauptamtlicher Sozialarbeiter (Werner Kaiser) ist in diesem Bereich tätig.
Bürgermeister Marsch berichtete in der Sitzung über den aktuellen Sachstand.
Es ist vorgesehen, die frei gewordene Halbtagsstelle mit zwei bis drei pädagogischen Kräften auf Basis von „450-Euro-Jobs“ abzudecken.

Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA)
Der Kinder-, Jugend- und Schulausschuss genehmigt die Bezuschussung der Personalausgaben für die praxisorientierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung ohne Anrechnung im Stellenplan.

Einstellung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Inklusion
Hier: Marquardt, Isabell für den Evangelischen Kindergarten Neckarhausen „Die Wawuschels“
Der Kinder-, Jugend- und Schulausschuss empfahl bzw. genehmigte die Bezuschussung der Mehrkosten für die Dauer von fünf Jahren. Nach Ablauf der Förderung ist der Antrag zur weiteren Entscheidung der Gemeinde nochmals vorzulegen.

Zentrales Anmeldeverfahren für Kindergarten- und Krippenplätze
Der Kinder-, Jugend- und Schulausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einführung des zentralen Anmeldeverfahrens. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung mit den Kindergartenträgern vorzunehmen.

Beschlüsse aus der Sitzung des Kultur- und Sportausschuss vom 7. November
Kündigung des Pachtvertrages mit dem Kleintierzuchtverein Neckarhausen 1932 e.V.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.10.2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 25.07.2012 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanvorentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, wobei planungsrechtlich in Abschnitten vorgegangen werden soll; vorrangig sollen die Teilflächen I a (Fläche derzeit vom Kleintierzuchtverein genutzt) und I b entwickelt werden.
Außerdem sind die direkt betroffenen Vereine im Rahmen von Sitzungen des Kultur- und Sportausschusses am 25.10.2012 und 07.11.2013 sowie einem Gespräch mit den Fraktionsvertretern am 31.01.2013 angehört und informiert worden.
Im Rahmen dieser Gespräche und Beratungen war der Gemeinderat einstimmig der Auffassung, dass der Kleintierzuchtverein Neckarhausen an seinem bisherigen Standort keine Zukunft hat und deshalb der bestehende Pachtvertrag vom 07.04.1999 für die Kleintierzuchtanlage aufgrund des öffentlichen Interesses an der Realisierung des Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ gekündigt werden soll. Über die Umsiedlung und die damit zusammenhängen Fragen von Ersatzgelände, Entschädigungen etc. sind weitere Gespräche mit dem Kleintierzuchtverein Neckarhausen zu führen.

Beschlüsse aus der Sitzung des Kultur- und Sportausschuss vom 7. November
Kündigung des Pachtvertrages mit dem Brieftaubenzuchtverein „Einigkeit“ Neckarhausen
Die Gemeinde hat den beiden Brieftaubenzuchtvereinen „Einigkeit“ Neckarhausen und „Blitzbote“ Edingen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.11.1994 mit Pachtvertrag vom 27.09.1995 das damals neu gebildete Grundstück Flst.Nr. 5350/3 mit 1543 m² zur Zucht und Haltung von Brieftauben verpachtet. Mit Beschluss vom 18.07.2001 hat der Gemeinderat dem Antrag des Brieftaubenzuchtvereins „Blitzbote“ Edingen zugestimmt, den Verein „Blitzbote“ Edingen aus dem gemeinsamen Pachtvertrag zu entlassen, da sich die Zusammenarbeit der beiden Vereine nicht so entwickelt hat wie dies ursprünglich vorgesehen war.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Pachtvertrag vom 19.07.2001 über das Grundstück Flst.Nr. 5350/3 gem. § 7 zum 31.12.2014 zu kündigen.
Über den Zeitpunkt der Räumung und die damit zusammenhängenden Fragen der Entschädigung etc. sind weitere Gespräche mit dem Brieftaubenzuchtverein „Einigkeit“ Neckarhausen zu führen.

Beschlüsse zur Vereinsförderung und Bericht
In der am Donnerstag, dem 07.11.2013, um 18.00 Uhr, stattgefundene nichtöffentlichen Kultur- und Sportausschusssitzung wurden folgende Beschlussempfehlungen ausgesprochen:

Städtebauliche Entwicklung der Vereinsanlagen in Neckarhausen / Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“
Umzug des FC Viktoria 08 Neckarhausen e.V. in das Sport- und Freizeitzentrum
Anregungen und Raumbedarf des Vereins

KuSpA-Beschlussempfehlung:

Der Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die folgende Vorgehensweise:
a) Der Gutachterausschuss ermittelt den Wert der Vereinsimmobilie des FC Viktoria 08 Neckarhausen.
b) Gleichzeitig ist auch eine Wertermittlung der Immobilien des Turnvereins 1892 Neckarhausen vom Gutachterausschuss vorzunehmen.
c) Eine Überplanung des bestehenden Sporthauses im Hochbau (Erweiterung / Vergrößerung) soll unter Einbindung der dortigen Hauptnutzer und unter Berücksichtigung ihrer „sinnvollen“, „machbaren“ und „finanzierbaren“ Bedürfnisse angegangen werden.
d) Der Raumbedarf (Bewirtungsbereich, Geschäfts- und Lagerräume usw.) der Hauptnutzer ist als Grundlage für die Planung zu ermitteln.
e) Die Errichtung eines zusätzlichen Kunstrasenspielfeldes im Sport- und Freizeitzentrum bzw. die Umgestaltung des dort vorhandenen Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, soll aber mittelfristig angegangen werden.

Antrag des FC Viktoria 08 Neckarhausen e.V. auf Übernahme der Prozesskosten im Rechtsstreit Jürgen Seitz u.a. ./. DJK 1912 Neckarhausen e.V.
KuSpA- Beschlussempfehlung:
Der Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zurückstellung des Antrags bis zur Vorlage des gerichtlichen Kostenbescheids nebst Begründung.

Anfrage der JFG Edingen-Neckarhausen zur Schaffung eines Jugendraums im Sport- und Freizeitzentrum
KuSpA-Beschlussempfehlung:
Der Sport- und Kulturausschuss empfiehlt einen Vorort-Termin von Verwaltung und allen Vereinsvertretern anzubieten.

Antrag des Turnvereins 1890 Edingen e.V. auf Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Jahnhalle
Dachsanierung der alten Jahnhalle
Dachdämmung – Energieeffizienzmaßnahme
KuSpA-Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stimmte den Beschlussempfehlungen einstimmig zu und nahm von den Beratungsergebnissen des Kultur- und Sportausschusses vom 07.11.2013 Kenntnis

Bekanntgaben:
Kleinhallenbad in der Pestalozzi-Schule
Bürgermeister Marsch gab dem Gemeinderat bekannt, dass derzeit das Lüftungsgerät eingebaut wird. Diese Arbeiten werden bis Anfang Dezember abgeschlossen sein. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wurde weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Sanitäre Anlagen sind nachzubessern, Duscharmaturen zu erneuern und eine neue Wasserenthärtungsanlage einzubauen. Der Edelstahlzylinder des Hubbodens wird von der Herstellerfirma mit einem Zweikomponentenmaterial überzogen, damit wird versucht die Lebensdauer der Gleitringdichtung zu verlängern. Derzeit ist die Dichtung regelmäßig innerhalb eines halben Jahres beschädigt.
Weiterhin sind Maler- und Schreinerarbeiten durchzuführen. Für diese zusätzlichen Arbeiten fallen Kosten in Höhe von ca. 40.000,- Euro an, die noch im Haushalt finanziert werden müssen. Die gesamten Arbeiten sollen bis Ende der Weihnachtsferien abgeschlossen sein.

Anlage eines Seitengewässers (Fischkinderstube) im Gewann Tagweide / weiteres Vorgehen
In seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2010 hatte sich der Gemeinderat bereit erklärt, die gemeindeeigenen Flächen im Gewann Tagweide zur Schaffung eines Seitengewässers kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Als Maßnahmenträger trat nach weiterer Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat am 11. Mai 2010 formal dann doch die Gemeinde auf. Denn für die Erstellung der Genehmigungsplanung gewährte das Land eine Förderung von 90 % in Aussicht und die restlichen Planungskosten wurden von der Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft übernommen.
Mit Bescheid vom 18.02.2013 erteilte das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Genehmigungsbescheid.
Parallel zum Antragsverfahren fanden Gespräche des Nachbarschaftsverbands mit der Bundeswasserstraßenverwaltung, dem Landesfischereiverband und den Ministerien statt, wie die Kosten der Gesamtmaßnahme - nach überschlägiger Berechnung des Planungsbüros ca. 2,3 Mio Euro - finanziert werden können und wer nun als endgültiger Maßnahmenträger auftreten soll.
Die Gemeinde stellt die erforderlichen Flächen im Wert von ca. 200.000 Euro zur Verfügung. Eine weitere Zusage über 200.000 Euro kam von Seiten der Fischerei.
Die Frage der Maßnahmenträgerschaft ließ sich ebenfalls nicht klären.
Vor diesem Hintergrund fand am 09.10.2013 ein Gespräch zwischen Bürgermeister Marsch, Minister Untersteller, Abgeordneten der Region sowie Vertretern des Nachbarschaftsverbandes statt.
Bei dem Gespräch kam deutlich zum Ausdruck, dass das Land die Maßnahme für sehr wichtig hält und sie auch unterstützt, jedoch nur eine Förderung in Höhe von 50 % zusagen kann.
In einem weiteren Abstimmungsgespräch sollte geklärt werden, ob die Maßnahme zur Verteilung der Kosten auch in mehreren Bauabschnitten realisiert werden kann und wer neben der Gemeinde noch als Maßnahmenträger in Frage kommen kann.
Dieses Gespräch fand am 07.11.2013 im Regierungspräsidium Karlsruhe statt.
Technisch ist die Aufteilung der Maßnahme in zwei bis drei Bauabschnitte möglich.
Die rechtliche Frage, ob sie auf Grundlage des vorhandenen Genehmigungsbescheides auch in Abschnitten umgesetzt werden kann, muss von der Gemeinde als Inhaberin der Genehmigung mit dem Landratsamt geklärt werden.
Als Maßnahmenträger kommt allein die Gemeinde als Eigentümerin der Grundstücke und Adressat der Genehmigung in Betracht.
Eine Realisierung der Maßnahme ist also nur möglich, wenn der Gemeinderat einer Trägerschaft durch die Gemeinde zustimmt.
Dies ist eine Grundsatzfrage, die politisch entschieden werden muss. Im Rahmen der Haushaltsberatung wird der Gemeindeart darüber beraten.

Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen
Bürgermeister Marsch unterrichtete den Gemeinderat über die angespannte Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen, die von der Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterzubringen sind. Dazu erfolgten in letzter Zeit vorübergehende Einweisungen in Hotel und die weitere Inanspruchnahme der Gemeindewohnungen in der Jahnstraße.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zur Heizung in der Pestalozzi-Schule.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/politik/rat-aktuell