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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 23.10.2013

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 30.10.2013

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 23.10.2013 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantworteter die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Verkehrsfragen, bei der Ausfahrt von der St. Martin-Str. zur Hauptstraße, der Dauer der Arbeiten beim Kreisverkehrsplatz vor dem Schloss und den Behinderungen durch Sträucher in der Straße am Anker.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2013

In der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.09.2013 wurden keine Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt zu gegeben sind.

Neubau eines Kreisverkehrsplatzes K4138/L597/Fichtenstraße

- Vorstellung der Gestaltung der Kreiselinnenflächen und des begleitenden Verkehrsgrüns
Landschaftsarchitekt Lulay hat für die Gestaltung der Kreiselinnenfläche und des den Kreisverkehrsplatz begleitenden Verkehrsgrüns zwei Gestaltungsentwürfe erarbeitet. Grundidee der von der Verwaltung favorisierten Variante 1 ist die enge Anlehnung an barocke Gestaltungselemente im Kreiselmittelpunkt, die somit den Bezug zum Schloss herstellen. Im begleitenden Verkehrsgrün wird einerseits durch die Verwendung derselben Bepflanzung die gestalterische Verbindung hergestellt, andererseits wird durch die Verwendung von niedrigem Schilf/Gräsern der Übergang zur Außenanlage am Freizeitbad und zur Flusslandschaft eingeleitet.
Die Kosten bezifferte er für beide Varianten mit ca. 62-65.000 Euro.
Bürgermeister Marsch gab nähere Erläuterungen, außerdem stellte er das Modell eines Kunstwerks des örtlichen Künstlers Siegfried Helmstädter vor, das dieser der Gemeinde für die Gestaltung des Kreisel kostenlos überlassen würde. Da der Kreis jedoch klare Vorgaben für die Gestaltung des Kreisels habe, sei das ca. 2,50 m große Kunstwerk an dieser Stelle nicht geeignet. Der Gemeinderat und beschloss mehrheitlich, dass die Variante 1 realisiert werden soll.

Ortskernsanierung Neckarhausen-Mitte

- Feststellung der Abrechnung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
Architekt Hägele hat in der Sitzung die Schlussabrechnung der LSP-Maßnahme „Neckarhausen-Mitte“ vorgestellt Demnach sind bei der Sanierungsmaßnahme insgesamt 2.414.695,91 Euro zuwendungsfähige Ausgaben entstanden, die mit 1.446.565,- Euro aus Städtebaufördermittel des Landes und 968.130,91 Euro aus Mitteln der Gemeinde finanziert worden sind. Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen geben. Insbesondere wies er darauf hin, dass das Regierungspräsidium die Abrechnung prüfen wird. In diesem Zusammenhang wird das RP entscheiden, welche Einnahmen in die Abrechnung einzustellen sind, von Bedeutung sind hierbei die Erbpachtzinsen. Hieraus ergibt sich dann der von der Gemeinde an das Land zurück zu zahlende Betrag, der sich voraussichtlich zwischen ca. 216.000 und 492.000 Euro zuzüglich Zinsen bewegen wird.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen des Bürgermeisters in der Sitzung und stimmte der vom Sanierungsberater vorgelegten Schlussabrechnung der Sanierungsmaßnahme zu.

Ortskernsanierung "Neckarhausen-Mitte mit Schloss und Schlossumfeld"

- Gestaltung des Schlossplatzes
Der Sanierungsbeauftragte, Herr Hägele, hatte seinen Gestaltungsentwurf für den Schlossplatz ausführlich in der Sitzung erläutert. Die Kosten für die Neugestaltung des Schlossvorplatzes bezifferte Architekt Hägele mit ca. 760.000 Euro brutto. Davon könnte die Gemeinde bei einer Förderung aus Mitteln der Ortskernsanierung von 150 Euro/m² bei 2500 m² ca. 375.000 Euro Zuschüsse aus Landesmitteln erhalten. Die Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung, dass die Gestaltung des Schlossvorplatzes eine weitreichende Entscheidung für das künftige Ortsbild von Neckarhausen darstelle. Der Gemeinderat stimmte deshalb der Materialauswahl des Planers mit einem großflächigen Plattenbelag aus Granit zu. Auf keinen Fall will der Gemeinderat einen grauen Asphaltbelag, wie vom Straßenbauamt geplant, für den Fahrbahnbereich vor dem Schloss. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Marsch, zusammen mit Vertretern der Fraktionen mit Landrat Dallinger Gespräche über die Gestaltung des Schlossvorplatzes zu führen.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im Ortsteil Neckarhausen – Teiländerungsplan VI (Fährzufahrt)“

- Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Begründung
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 II BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Städteplaner, Herr Fischer, hat die vom Gemeinderat beschlossene Variante: 2-geschossig + Satteldach + Gaupen in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Planers zum Bebauungsplanentwurf und billigte diesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen (Maßnahme der Innenentwicklung).

Bebauungsplan „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße“

- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats fanden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.5. bis 10.6.2013 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB statt. Es sind Stellungnahmen eingegangen, die in einer Beschlussvorlage zusammen gestellt waren. In der Aussprache haben die Fraktionen Bedenken gegen der Anordnung der Garagen im Erdgeschoss des Baukörpers Grenzhöfer Straße 2 geäußert. Eine Umplanung wurde jedoch nicht gefordert. Es soll erst die erneute Offenlage abgewartet werden. Der Gemeinderat diskutierte über die Stellungnahmen, wägt die privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander ab und erhob die Beschlussvorschläge zu Beschlüssen, da sie dem Abwägungsergebnis entsprechen. Durch die gefassten Beschlüsse wird der Entwurf des Bebauungsplans geändert, so dass er erneut auszulegen ist und die Stellungahmen erneut einzuholen sind.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im Ortsteil Neckarhausen – Teiländerungsplan V (Gemeinbedarfsfläche)“

- Aufstellungsbeschluss
Nachdem die Bushaltestelle, die bisher unmittelbar vor dem Schloss ausgewiesen war, in die Parkbucht vor diesem Grundstück verlegt wurde und dort auch dauerhaft bleiben soll, sieht die Verwaltung aufgrund der geänderten Sachlage die Notwendigkeit, dass die Festsetzungen für dieses Grundstück dieser Tatsache Rechnung tragen. Es kommt hinzu, dass die Parksituation im Schlossumfeld angespannt ist. Durch die Umgestaltung des Schlossplatzes wird sich die Stellplatzsituation nicht verbessern. Um die Attraktivität des Schlosses als Veranstaltungsort dauerhaft zu gewährleisten, ist es nach Meinung der Verwaltung dringend geboten, Besuchern Stellplätze in ausreichender Zahl anzubieten. Ein zusätzliches Stellplatzangebot käme auch der Eduard-Schläfer-Halle zu Gute. Deshalb schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, für das Grundstück Flst.-Nr. 78, das im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße II im OT Neckarhausen“ liegt, einen Änderungsbebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan V (Gemeinbedarfsfläche)“ aufzustellen. In der Aussprache haben sich die Fraktionen von CDU und SPD für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans ausgesprochen. Wobei sich die SPD Fraktion durchaus auch weiterhin eine Wohnbebauung des Grundstücks vorstellen kann. Die Fraktionen von UBL-FDP/FWV und GRÜNE sahen keine Notwendigkeit eine Bebauungsplanänderung zu beschließen. Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das Büro für Stadtplanung + Architektur, Peter Fischer, Mannheim, beauftragt.

Schaffung eines Ortsteil verbindenden Naherholungswegs „Der Schöne Weg“

Der erste Vorschlag einer Wegeführung wurde vom Ausschuss überwiegend als zu lang empfunden. Daher schlug die Verwaltung zur Beratung am 11.07.2013 eine kürzere Variante (ca. 3,5 km) vor. Diese beginnt in Neu-Edingen am Ende der Nelkenstraße, führt über den befestigten Wirtschaftsweg, ein Stück den Stangenweg entlang, bis zum Wirtschaftsweg zum Übergang Wichernstraße, durch die Wichernstraße über die Mannheimer Straße zum Sport- und Freizeitzentrum, den Weg am Sport- und Freizeitzentrum entlang über die Hauptstraße hinweg bis zum Neckarweg zwischen Edingen und Neckarhausen. Dort endet er etwa auf Höhe der geplanten Fischkinderstube mit Wegweisern Richtung Edingen und Neckarhausen. Entlang des Weges sollen verschiedene Stationen, Schautafeln und auch Blühstreifen angelegt werden. Die Blühstreifen sollen auf Anregung der Vertreter der Landwirte erst Ende 2014 angelegt werden. Sie befinden sich überwiegend entlang landeseigener Grundstücke. Die meisten Stationen liegen auf gemeindeeigenen Grundstücken, um private Eigentümer so wenig wie möglich zu belasten. Zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Wegeführung gab es zwei Alternativvorschläge:
1. Für den ersten Teil der Wegeführung nach Verwaltungsvorlage schlug der Vertreter des Ortsbauernverbandes in der Sitzung des Agenda-Ausschusses am 11.07.2013 eine Variante vor: Beginnend am Ende der Nelkenstraße, den unbefestigten Feldweg entlang des Gewanns Lämmerhorst, beim Gewann Sackeldorn auf den Feldweg, der zum Schienenübergang bei der Wichernstraße führt, und von dort weiter wie bei der vorgeschlagenen Planung. Dieser Weg führt auch durch die Feldflur, jedoch müssten die Standorte für einige Stationen, die absichtlich auf gemeindeeigene Flächen geplant wurden, verlegt werden. Außerdem handelt es sich um einen unbefestigten Grasweg, der z.B. mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen schwerer zu befahren ist.
2. Als weitere Alternative zum Verwaltungsvorschlag wurde anstelle der Wegeführung durch die Wichernstraße der unbefestigte Grasweg, der hinter den Gärten der Wichernstraße verläuft vorgeschlagen, da er an einigen Obstwiesen vorbeiführt. Die Verwaltung hat beide Alternativen in den Übersichtsplan aufgenommen und auf die unterschiedliche Beschaffenheit der Wege, also z.B. „befestigter Weg“ und „naturbelassener Grasweg“ hingewiesen. Die voraussichtlichen Kosten wurden auf ca. 40.000 Euro kalkuliert. Davon sollen 30.000 Euro im Haushalt 2014 und 10.000 Euro im Haushalt 2015 für die abschließenden Arbeiten veranschlagt werden. Sofern die Gemeinde bei der Bewerbung um eine „alla hopp!“-Anlage berücksichtigt würde, läge der hierfür vorgesehene Standort unmittelbar am „Schönen Weg“. In der Aussprache regte GR Koch an, dass die Detailgestaltung der Station 2 nochmals überprüft werden sollte, da er die Spielgeräte dort nicht für angebracht hält. Außerdem regte er an, dass eine freiwillige Umlegung mit dem Grundstückseigentümer angestrebt werden soll mit dem Ziel, dass das Gemeindegrundstück, auf dem die Station 5 angelegt werden soll, entlang des Weges verläuft. Die anderen Fraktionen stimmten diesen Anregungen zu. GR Brecht betonte, dass diese Vorlage eine akzeptable Grundlage für die weiteren Planungen darstelle. Der Gemeinderat stimmte der Wegeführung und Gestaltung der Stationen sowie der Anlage der Blühstreifen des „Schönen Weges“ in der von der Verwaltung vorgesehenen Fassung mit der Ausweisung der beiden Alternativen zu. Zur Pflege der mehrjährigen Blühstreifen sind in 2014 Pflegeverträge mit den Landwirten abzuschließen und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Feststellung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2012

Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung wird durch den Rechenschaftsbericht erläutert. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2012 festgestellt. Die Ergebnisse sind in dieser Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Feststellung des Ergebnisses für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2012

Das Ergebnis für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2012 wurde durch den Gemeinderat festgestellt und ist ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Kalkulation der Abwassergebühren

Ausgleich der Kostenüber- und –unterdeckungen 2009 und 2010
Der Gemeinderat nahm das geänderte bereinigte Rechnungsergebnis 2009 mit einem Fehlbetrag von nun -80.976,90 Euro sowie die aktualisierte Nachkalkulation 2010 zur Kenntnis und stimmte der Nachkalkulation zu. Er beschloss, den nach Ausgleich des Fehlbetrages 2009 entstandenen Überschuss (Kostenüberdeckung) von 34.369,10 Euro ins Folgejahr zu übertragen. Der Gemeinderat beschloss ferner, den zum Jahresende 2010 entstandenen Überschuss von 37.034,27 Euro zum Deckungsausgleich ins Folgejahr zu übertragen.
Nachkalkulation der Abwassergebühren 2011
Der Gemeinderat beschloss die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2011. Die zum Jahresende bestehende Kostenunterdeckung von -18.231,86 Euro wird zum Deckungsausgleich ins Folgejahr übertragen.
Nachkalkulation der Abwassergebühren 2012
Der Gemeinderat beschloss die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2012 mit allen darin enthaltenen Ermessensentscheidungen. Die zum Jahresende bestehende Kostenüberdeckung von 112.807,80 Euro wird anteilig mit 37.034,27 Euro in die Kalkulation 2014 eingestellt. Der Restbetrag i.H.v. 75.773,53 Euro wird zum Deckungsausgleich in Folgejahre übertragen.
Kalkulation der Abwassergebühren 2014
Der Gemeinderat genehmigte die Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2014 mit allen darin enthaltenen Ermessensentscheidungen. Die Schmutzwassergebühr wird ab 01.01.2014 mit 1,38 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühr mit 0,41 Euro/m² festgesetzt.

Änderung der Abwassersatzung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 16.11.2011 wie folgt:
§ 43 Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser 1,38 Euro, (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² versiegelter Fläche 0,41 Euro. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 1,38 Euro. Absätze (4) und (5) sowie alle anderen Regelungen der Abwassersatzung bleiben unverändert. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

Haushaltsplanung 2014

- Bekanntgabe der Vorberatung und Terminfestlegungen
Die Verwaltung bereitet derzeit den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 vor.
In einer zusätzlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses, die voraussichtlich am 27.11.2013 stattfindet, wird die Verwaltung Eckpunkte der Haushaltsplanung für 2014 vorlegen.
Die Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 soll in der öffentlichen Sitzung am 19.02.2014 erfolgen.

Terminplan der Sitzungen des Gemeinderats und des Technischen Ausschusses im Jahre 2014

Grundsätzlich ist monatlich am dritten Mittwoch eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats vorgesehen. Ausnahmen ergeben sich aufgrund der Berücksichtigung von Feiertagen und anderer feststehender Termine. Davor finden grundsätzlich die Sitzungen des Technischen Ausschusses statt.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Terminplan für das Jahr 2014 zu.

Bekanntgaben

Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass am 27.11.13, 17.00 Uhr eine Sitzung des Seniorenausschusses stattfindet. Anschließend findet eine Sitzung des VA statt. Weiterhin teilte er mit, dass die Fraktionen für den 10.11.2013, eine Einladung zur Verlegung von Stolpersteinen für 11 badische Landtagsabgeordnete, darunter den ehemaligen Edinger MdL JuliusHelmstädter, vor dem Karlsruher Ständehaus erhalten.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zur Nutzung des Rasenspielfeldes im Sport-und Freizeitzentrum, zur Nutzung des Freizeitbades Neckarhausen, des Lehrschwimmbeckens in der Pestalozzi-Schule und der Installation der Straßenbeleuchtung in der Wilhelmstraße. Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/politik/rat-aktuell