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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 26.11.2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 03.12.2014

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 26.11.2014 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zu der Bushaltestelle in der Hauptstraße Neckarhausen im Rahmen des Schlossvorplatzes und zur Fischkinderstube. Er verwies auf die Beratung in der heutigen Sitzung.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2014
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2014 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
1. Der Gemeinderat genehmigte den Folgekostenvertrag, Erschließungsvertrag und die Ablöseverträge für die Erschließung und für den Klärwerksbeitrag für das Baugebiet „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“.
2. Dem Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Gewann „Die kurze Winkelgewann“ wurde zugestimmt.
3. Der Gemeinderat stimmte der Einstellung eines Mitarbeiters im gehobenen Verwaltungsdienst für das Bau- und Umweltamt zu.

Ortskernsanierung „Neckarhausen-Mitte mit Schloss und Schlossumfeld“
- Gestaltung Schlossvorplatz, Bushaltestellen
Im Rahmen der Ortskernsanierung "Neckarhausen-Mitte mit Schloss und Schlossumfeld" soll als zentrales Sanierungsziel neben der Schlossmodernisierung das Schlossumfeld mit der vor dem Schloss vorbeiführenden Hauptstraße städtebaulich und gestalterisch aufgewertet werden.
Das Graf-von-Oberndorff'sche Schloss ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, was dem Umgang mit dem Schlossumfeld besondere Sorgfalt und Sensibilität abverlangt.
Das Schlossumfeld hat aktuell zwei Erscheinungsbilder sehr unterschiedlicher und divergierender Qualität:
Der Schlosspark im Westen und die Parkanlage zwischen Hauptstraße und Neckarufer im Osten stellen Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und ansprechender Gestaltung dar.
Dieser an sich zusammengehörende Freiraum mit dem Schloss als dominantem historischem Bau in seinem Zentrum, wird durch die in Nord-/Südrichtung verlaufende Hauptstraße in zwei Teile zerschnitten. Der aktuelle, auf rein verkehrstechnische Belange des bisherigen Durchgangsverkehrs ausgerichtete Straßenkörper stellt eine Zäsur dar, die der funktionalen und gestalterischen Bedeutung der Gesamtsituation nicht gerecht wird.
Sanierungsziel und Konzept
Sanierungsziel ist es, durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsordnung und der Freiflächengestaltung den Bereich vor dem Schloss zu einer gestalterischen Einheit zusammenzufügen.
Die Freianlagenplanung nimmt deshalb die Gestaltung des Kreisels auf und intergiert ihn in die Gesamtgestaltung. Mit einer durchgängigen, flächenhaften Behandlung des Platzes erhält der Schlossplatz eine homogene und adäquate Vorfläche und die öffentlichen Bereiche vom Schlosspark über Schlossplatz und die Freiflächen am Schwimmbad bis zum Neckarufer werden zu einem Ganzen zusammengefügt.
Damit dies gelingt, hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
? Die Reduzierung des Straßenquerschnitts im Schlossplatzbereich auf das für den Begegnungsverkehr Bus-Bus bzw. LKW-LKW erforderliche Minimum von 6,50m. – einstimmig-
? Die Verlegung der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Edingen in den Bereich nördlich der Einmündung Schlossstraße und die in Gegenrichtung südlich der Einmündung Neugasse. Beide Haltestellen werden für den barrierefreien Einstieg für Neigebusse ausgestattet. Für die Haltestelle vor der ehem. ARAL-Tankstelle soll die Ausführung als Buskap geprüft werden. – einstimmig -
? Der barrierefreie Ausbau des Platzbereichs mit farblich abgesetzten Tiefborden als Fahrbahnbegrenzung und die Markierung von Kurzzeitparkplätzen sind vorzusehen. Vor dem Schloss soll keine aufwändige Möblierung mit Spielgeräten und Wasserlauf erfolgen; es sollen nur Sitzgelegenheiten und Energiestationen vorgesehen werden. Die Standorte sind mit der Verwaltung unter Beteiligung der Vereine abzusprechen. – einstimmig -
? Die flächenhafte Gestaltung auch der Fahrbahn mit großformatigen Plattenbelägen wird vom Kreis nicht mitgetragen, deshalb erfolgt die Ausführung in Asphalt. Der Gemeinderat beschloss, dass die Fahrbahnoberfläche (Verschleißschicht) auf dem Asphaltunterbau aus eingefärbtem Possehl-EP-GRIP hergestellt werden soll. -einstimmig bei Enthaltung 4 CDU –
? Die Gesamtplanung ist mit dem Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises abzustimmen.
? Bei der Genehmigung der Ausführungsplanung wird der Gemeinderat auch über Art und Umfang der Möblierung einschließlich der Standorte für die Energiestationen entscheiden.

Anlage eines Seitengewässers (Fischkinderstube) im Gewann „Tagweide“
- Übernahme der Maßnahmenträgerschaft durch die Gemeinde
- Beschlussfassung
Die Bemühungen der Verwaltung zur Schaffung eines Seitengewässers im Gewann “Tagweide“ gehen zurück auf das Jahr 2010. Damals, in seiner öffentlichen Sitzung am 17. März, erklärte sich der Gemeinderat bereit, die dort brach liegenden gemeindeeigenen Flächen für die Schaffung eines Seitengewässers kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Projektbetreuung übernimmt seither federführend der Nachbarschaftverband Heidelberg-Mannheim. In mehreren Sitzungen, zuletzt im VA am 27.11.2013 und in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2014, befasste sich der Gemeinderat mit dieser Maßnahme bzw. erhielt vom Bürgermeister Informationen zum Verfahrensstand.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Maßnahme beim Land, bei den Abgeordneten und bei den Fachbehörden auf breite Zustimmung stößt und auch unterstützt wird. Zwischenzeitlich ist die Aufteilung in Bauabschnitte geprüft; die Zustimmung der Fachbehörden zu einer abschnittsweisen Realisierung liegt ebenfalls vor.
Die Maßnahme hat in der Presse ein breites Echo gefunden. Ein positiver Aspekt hiervon ist, dass ein Bürger der Gemeinde für die Realisierung der sogenannten „Fischkinderstube“ zur Unterstützung der ökologischen Ziele eine Spende von 200.000.- Euro bereitgestellt hat. Auch die Fischerei ist bereit, einen Betrag von 200.000.- Euro beizusteuern, da das Seitengewässer auch der Fischbrut zu Gute kommt. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung unterstützt das Projekt ebenfalls und hat einen Zuschuss von 5.000 Euro zugesagt. Als Wert für das von der Gemeinde eingebrachte Grundstück (ca. die Hälfte der ursprünglichen Fläche, da abschnittsweise Realisierung) können rund 100.000 Euro angesetzt werden.
Das Planungsbüro IUS, Heidelberg, das das Genehmigungsverfahren begleitet und auch die abschnittsweise Realisierung bearbeitet hat, hat als Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts einen Betrag von ca. 1.150.000.- Euro geschätzt.
Das Land hat eine Bezuschussung der Maßnahme mit 50 % zugesagt, d.h. an Förderung ist mit einem Betrag von 575.000.- Euro zu rechnen. Fest zugesagt sind die vorgenannten Zuschüsse (Fischerei, Spende, Zuschuss WSV, Grundstück) in Höhe von 505.000.- Euro, so dass rein rechnerisch eine Finanzierungslücke von 70.000.- Euro besteht.
Hierbei ist jedoch herauszustellen, dass die Verwaltung in ihrer Einnahmenaufstellung sehr vorsichtig vorgegangen ist. Vom Ministerium wurde eine Bezuschussung bis 55 % in Aussicht gestellt, die Fischerei hat ebenfalls einen höheren Betrag in Aussicht gestellt und auch der private Mäzen hat in einem persönlichen Gespräch einen „Nachschlag“ für möglich gehalten. Der 1. Abschnitt der Maßnahme kann somit als finanziert angesehen werden. Mögliche Einnahmen aus einer eventuellen Kiesgewinnung sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Auch auf die Frage nach den Folgekosten die aufgrund der Anfrage der UBL vom 01.08.2014 untersucht wurde, ist er eingegangen; in diesem Zusammenhang wurde von den Anglern erklärt, dass sie die Patenschaft für das Seitengewässer übernehmen.
In der sehr ausführlichen Diskussion und Aussprache haben die Sprecher der Fraktionen ihre Standpunkte nochmals deutlich vorgetragen. Die CDU-Fraktion lehnt die Maßnahme insgesamt ab. Sie will die ausgewiesene Fläche für Freizeitaktivitäten öffnen und gestalten. Die UBL-Fraktion stimmt nur der Gesamtmaßnahme zu und will keine kleine Lösung mit einem reduzierten Abschnitt, weil sie befürchtet, dass dann die große Lösung in einem zweiten Bauabschnitt nicht mehr realisiert wird. Die SPD-Fraktion ist bereit, das Projekt in allen Varianten mitzutragen. Eine Realisierung in einem Zuge sei zwar ideal, aber aufgrund der Finanzierung sehr schwierig. Die Gesamtmaßnahme „Fischkinderstube“ sollte im Rahmen einer Bürgerversammlung auch nochmals mit der Bürgerschaft diskutiert werden. Auch die OGL-Fraktion hat die Befürchtung, dass nach dem ersten Bauabschnitt kein weiterer erfolgt und will deshalb nach Möglichkeit die Gesamtmaßnahme in einem Zuge realisieren. Voraussetzung dazu sei jedoch eine solide Finanzierung. Die Erörterung in einer Bürgerversammlung im nächsten Jahr wurde dann von allen Fraktionen begrüßt.
Der Gemeinderat beschloss, die Maßnahmenträgerschaft für das Anlegen eines Seitengewässers zu übernehmen. Das Büro IUS erhielt den Auftrag für die weitere Betreuung der Maßnahme; ein HOAI-Vertrag ist abzuschließen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, sich auch weiterhin um Zuschüsse und Spenden zur Finanzierung der Maßnahme zu bemühen.
Damit ist keine Entscheidung über einen Baubeginn getroffen. Die Maßnahme soll im nächsten Jahr Gegenstand der Erörterung in einer Bürgerversammlung sein.
Dieser Beschluss wurde mehrheitlich mit den Stimmen von 14 (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 4 OGL und 3 SPD) zu 5 CDU gefasst.

Feststellung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2013
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung wird durch den Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2013 festgestellt.

Feststellung des Ergebnisses für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2013
Das Ergebnis für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2013 wurde durch den Gemeinderat festgestellt und ist ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im Ortsteil Neckarhausen – Teiländerungsplan V (ehemalige Aral-Tankstelle)“
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das Grundstück als Fläche für Gemeinbedarf auszuweisen und öffentliche Stellplätze anzulegen. Teile des Gemeinderates wollten an der ausgewiesenen Wohnbebauung festhalten. Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2014 beschlossen, dass an der Hauptstraße hin gelegenen Grundstücksseite eine behindertengerecht ausgebaute Bushaltestelle eingerichtet werden soll.
Vor dem Hintergrund seines Beschlusses vom 09.04.2014 über die Lage der Bushaltestelle vor diesem Grundstück entschied sich der Gemeinderat einstimmig dafür, entlang der Grundstücksgrenze zur Hauptstraße ein Ein- und Ausfahrverbot festzusetzen.
Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Hauptstraße II OT Neckarhausen“ sollen vorerst unverändert übernommen werden.
Dieser Beschluss wurde mehrheitlich mit 9 (6 UBL-FDP/FWV, 3 SPD) gegen 8 (BM, 4 OGL, 3 CDU) gefasst.
Das mit der Planbearbeitung beauftragte Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, soll den Bebauungsplanentwurf entsprechend erstellen.

Bürgermeisterwahl 2015
- Festsetzung des Tages der Wahl und der etwaigen Neuwahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt 8 Jahre und beginnt mit dem Amtsantritt. Die letzte Bürgermeisterwahl in Edingen-Neckarhausen war am 30.09.2007. Der erste Amtsantritt von Bürgermeister Marsch war am 09.12.1991, die derzeitige Amtszeit endet somit am 08.12.2015. Gemäß § 47 Abs.1 GemO hat bei Ablauf der Amtszeit die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle stattzufinden.
Der Wahltag wird gem. § 2 Abs.2 KomWG vom Gemeinderat festgesetzt.
Demnach hat die Wahl frühestens am 8. September 2015 und spätestens am 8. November 2015 stattzufinden.
Frühester Wahltermin ist somit Sonntag, der 13. September 2015, spätester Wahltermin ist Sonntag, der 8. November 2015.
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 2 Abs. 2 KomWG den Termin für die Wahl des Bürgermeisters 2015 auf Sonntag, den 18. Oktober 2015 und den Termin für eine evtl. Neuwahl auf Sonntag, den 8. November 2015 festzulegen.

Bekanntgaben

Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass beim Wettbewerb “BürgerErnergieIdeen“ der Metropolregion Rhein-Neckar der Arbeitskreis Bauen-Wohnen-Natur, der „Lokalen Agenda“ mit der „Potentialanalyse zur oberflächennahen Geothermie in Edingen-Neckarhausen“ einen Preis gewonnen hat.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister beantwortete die Anfrage wegen der Beschilderung des Neckarweges für Radfahrer. Die Angelegenheit wird bei der nächsten Verkehrstagfahrt mit behandelt.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.