Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 17.09.2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.09.2014

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, dem 17.09.2014 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfrage zu Straßenverschmutzungen und Verkehrsproblemen im Gewerbegebiet Edingen-Nord.

Einführung und Verpflichtung von Gemeinderat Andreas Hauck
Bei der Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte in der Sitzung am 16.07.2014 war Gemeinderat Andreas Hauck verhindert; deshalb erfolgt die Verpflichtung in der heutigen Sitzung.
Bürgermeister Marsch hat die Verpflichtung von Herrn Andreas Hauck nach § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO vorgenommen.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Juli
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2014 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
1. Der Gemeinderat stimmte der Veräußerung eines Erbbaurechtes im Baugebiet „Wingertsäcker“, Kappesgärten, zu.
2. Der Übertragung eines Erbbaurechts im Baugebiet „Wingertsäcker“ und die Zustimmung zur Veräußerung an einen anderen Eigentümer stimmte der Gemeinderat zu.
3. Der Gemeinderat beschloss gem. der Ehrensatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Herrn Musikdirektor FDB GerhardWind, aufgrund seiner Verdienste um die Chorarbeit in der Gemeinde mit der Ehrenmedaille in Gold auszuzeichnen.

Neuvergabe der Gaskonzession
- Vorstellung der Interessenten
- Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, den beiden Interessenten an der Gaskonzession die Auswahlkriterien der Gemeinde (Kriterienkatalog) zuzusenden und die Unternehmen zur Vorstellung ihrer Angebote in eine öffentliche Sitzung im September 2014 einzuladen.
Die Vertreter von Erdgas Südwest GmbH, Ettlingen, Stefan Weis und MVV Energie AG, Mannheim, Udo Bekker und Daniel Jung stellten ihre Unternehmen kurz vor und erläuterten ihre Angebotsunterlagen. Anschließend standen sie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Wegen der Komplexität des Themas verwies der Gemeinderat die weiteren Beratungen zunächst in den Verwaltungsausschuss.

Pestalozzi-Schule Edingen: Sanierung des Pavillondaches
- Vorstellen des Sanierungskonzepts und Vorlegen der Kostenschätzung
- Antrag zur Ausschreibung und Sicherung der Finanzierung
- Beauftragung des Architekturbüros Schmucker und Partner, Mannheim, mit der Planung und Bauleitung
Auf die Ortsbesichtigung am 29.07.2014 wird Bezug genommen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beim Ortstermin, wurde die Firma Hübner beauftragt, in Abstimmung mit dem Büro Schmucker und Partner die Sanierung über dem ersten Pavillon sofort anzugehen.
Das Büro Schmucker hat zur Vorbereitung der Ausschreibung eine Kostenschätzung erstellt, die für die Fraktionen beigefügt war.
Im Haushaltsplan sind für die Dachsanierung keine Mittel eingeplant, so dass es sich insgesamt um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt, die vom Gemeinderat zu genehmigen ist. Beim Ortstermin wurde das Büro Schmucker und Partner beauftragt, die Sofortmaßnahme für den ersten Pavillon technisch zu begleiten. Hieraus ergibt sich, dass auch die Gesamtsanierung von diesem Büro geplant und begleitet werden sollte.
Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben. Er verwies auf den Antrag der SPD-Fraktion, der den anderen Fraktionen und der Verwaltung kurz vor der Sitzung zugegangen ist.
Gemeinderat Thomas Zachler erläuterte den Antrag seiner Fraktion, auf die Renovierung des Daches wegen der hohen Kosten zu verzichten und stattdessen einen Neubau in Auge zu fassen. Bürgermeister Marsch wies darauf hin, dass für den Pavillon in den letzten Jahren ca. 450.000,00 Euro für die Nutzung für Kleinkind- und Kindergartenkinderbetreuung aufgewendet wurden und das Land dafür Zuschüsse von 160.000,00 Euro gewährte, mit der Auflage die Kinderbetreuung in diesem Gebäude für mind. 25 Jahre zu gewährleisten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen des Bürgermeisters zum Sanierungskonzept und seinem Hinweis auf das beim Ortstermin am 29.07.2014 abgestimmte weitere Vorgehen, das die Beauftragung der Firma Hübner und des Büros Schmucker und Partner mit der Sofortmaßnahme beinhaltete.
Der Gemeinderat übertrug dem Büro Schmucker und Partner die Planung und Bauleitplanung für die Gesamtsanierung des Pavillondaches. Damit die Sanierung frühzeitig im Jahr 2015 begonnen werden kann, soll die Ausschreibung baldmöglichst erfolgen. Evtl. in diesem Jahr entstehende außerplanmäßige Ausgaben wurden genehmigt.
Der Gemeinderat wird die Finanzierung im Haushaltsjahr 2015 sichern.
Der Beschluss erfolgte dann einstimmig, bei einer Enthaltung von Gemeinderätin Angela Stelling.

Baulandumlegung „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße“
- Anordnung der Umlegung
- Bildung eines Umlegungsausschusses
- Umlegungsanordnung
Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Bereich des Bebauungsplans „Ecke Grenzhöfer-Straße – Hauptstraße“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§ 45 - 79) des Baugesetzbuchs an. Sie trägt die Bezeichnung „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße“.
Das Umlegungsgebiet befindet sich im Ortskern von Edingen und wird begrenzt im Nordosten durch die Hauptstraße, im Südosten durch die Grundstücke Flst. Nrn. 153/1 bis 153/4 und die Anna-Bender-Straße und im Nordwesten durch die Grundstücke Flst. Nr. 190, 147 und148.

Bildung des Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung
Zur Durchführung der Umlegung „Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße“ wird ein nichtständiger Umlegungs-Ausschuss gemäß der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch – BauGB-DVO) vom 02.03.1998 (GBL. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 71 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBL. S. 252, 259), gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier Mitgliedern und vier Stellvertretern. Er entscheidet als beschließender Ausschuss i.S. der Gemeindeordnung anstelle des Gemeinderats. Vorsitzender ist Bürgermeister Roland Marsch.
Es wurden – im Wege der Einigung – gewählt: Mitglieder: 1. GRin Gabi Kapp (Stellv. GR Bernd Grabinger), 2. GR Helmut Koch (Stellv. GR Roland Kettner), 3. GR Eberhard Wolff (Stellv. GR Michael Bangert), 4. GR Uli Wetz (Stellv. GR Max Brummer).
Als beratende Sachverständige gemäß § 5 der o.g. Verordnung werden bestellt: 1. als ermessungstechnischer Sachverständiger: Markus Gebauer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI), als Vertreter: Dipl.-Ing.(FH) Markus Manser (ÖbVI). 2. als bautechnischer Sachverständiger: GOAR Horst Göhrig, als Vertreter: GAR Claus Göhrig.

Schaffung eines Ortsteil verbindenden Naherholungswegs „Der Schöne Weg“
- Sachstandbericht und weiteres Vorgehen
Die vorgestellte Wegeführung beginnt in Neu-Edingen am Ende der Nelkenstraße, führt über den befestigten Wirtschaftsweg, ein Stück den Stangenweg entlang, bis zum Wirtschaftsweg zum OEG-Übergang bei der Wichernstraße, durch die Wichernstraße über die Mannheimer Straße zum Sport- und Freizeitzentrum, den Weg am Sport- und Freizeitzentrum entlang über die Hauptstraße hinweg bis zum Neckarweg zwischen Edingen und Neckarhausen. Dort endet sie etwa auf Höhe der geplanten Fischkinderstube mit Wegweisern Richtung Edingen und Neckarhausen. Entlang des Weges sollen verschiedene Stationen, Schautafeln und auch Blühstreifen angelegt werden.
Zusätzlich gibt es noch zwei unbefestigte Alternativstrecken
- für den ersten Teil der Wegeführung beginnend am Ende der Nelkenstraße, den unbefestigten Feldweg entlang des Gewanns Lämmerhorst, beim Gewann Sackeldorn auf den Feldweg, der zum Schienenübergang bei der Wichernstraße führt, und von dort weiter wie bei der vorgeschlagenen Planung, sowie
- ergänzend zur Wegeführung durch die Wichernstraße alternativ auf dem unbefestigten Grasweg, der hinter den Gärten der Wichernstraße verläuft, da er an einigen Obstwiesen vorbeiführt, bis etwa zur Höhe Einmündung Robert-Koch-Straße in Wichernstraße und von dort zur Mannheimer Straße.
Entlang des Hauptweges waren 14 Stationen geplant. Außerdem sollten nach Vereinbarungen mit den Landwirten entlang einiger Wegabschnitte mehrjährige Blühstreifen in dreijährigem Wechsel angelegt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wurde am 27.02.2014 über die Planungen informiert und um Mitteilung gebeten, welche naturschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind.
Mit Schreiben vom 08.05.2014 gab die Naturschutzbehörde eine Stellungnahme ab, in der sie darauf hinwies, dass neun der 14 geplanten Stationen im Lebensraum des streng geschützten Feldhamsters liegen und die geplanten Stationen deshalb teilweise als kritisch, teilweise als unzulässig aus artenschutzrechtlicher Sicht anzusehen sind.
Durch die Stellungnahme des Naturschutzes ist die Realisierung einiger Stationen hinfällig geworden oder es wurden geänderte Ausführungen vorgeschlagen. Vereinzelt waren Eigentümer nicht zum Abschluss von Pachtverträgen für erforderliche Flächen bereit. Hier suchte die Verwaltung nach Alternativen durch Kontaktaufnahme zu Eigentümern anderer Grundstücke entlang der Wegstrecke, um eine Station doch verwirklichen zu können.
Für 12 der 14 Stationen ist die Nutzungsberechtigung zwischenzeitlich gesichert. Für zwei Stationen liegen die unterzeichneten Gestattungsverträge noch nicht vor; die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass auch diese Fälle in Kürze geklärt sind.
Die Infotafeln für die Stationen sollen noch in diesem Jahr bestellt und Vorarbeiten zur Installierung gemacht werden. Sie sollen jedoch, wie auch geplante Bänke und Bewegungsgeräte, erst im kommenden Jahr aufgestellt werden.
Es werden Verträge mit den Bewirtschaftern abgeschlossen, nach denen Anlage und Pflege der Blühstreifen sowie Nutzungsausfall/ Minderertrag flächenbezogen vergütet werden.
Ein Schreiben des Ortsbauernverbandes vom 13.09.2014 ist den Fraktionen zugegangen. Die Anregungen sollen soweit möglich berücksichtigt werden.
Eine Begehung der Feldwege, über die der „Schöne Weg“ führen soll, hat ergeben, dass der befestigte Weg nach Neu-Edingen (Kloppenheimer Pfad) und auch die Graswege (Alternativstrecken) überarbeitet werden müssen, damit sie gut begehbar sind. Bürgermeister Marsch hat hierzu in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben.
Die insgesamt kalkulierten Kosten in Höhe von 40.000,00 Euro werden sich voraussichtlich wie geplant verteilen auf 30.000,00 Euro in 2014 und 10.000,00 Euro in 2015. Dazu kommen noch die Kosten für die Feldwegunterhaltung wie von Bürgermeister Marsch erläutert.
Vor der Aussprache hat die Verwaltung die aktualisierte Planung vorgestellt und erläutert. Die Sprecher der Fraktionen stimmten der nur geringfügig geänderten Planung zu. Sie regten an, die Zuordnung des Kloppenheimer Pfads nochmals zu überprüfen und bei der Unteren Naturschutzbehörde mit Verweis auf eine Aussichtskanzel am Neckarufer im Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet auf Ladenburger Gemarkung nachzufragen, warum diese geplante Station auf Edinger Gemarkung nicht möglich sein sollte.
Die Verwaltung wurde beauftragt eventuell noch erforderliche Änderungen bei der Ausgestaltung der Stationen, Informationstafeln, Lage der Blühstreifen o.ä. einzuarbeiten bzw. umzusetzen. Weiter nahm der Gemeinderat Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen des Bürgermeisters zum Zustand der Feldwege. Zur Überarbeitung werden im Haushaltsplan 2015 entsprechende Mittel bereit gestellt.

Antrag des Kleingärtnerverein Neckarhausen e.V. auf Gewährung von Beihilfeleistungen zum Erwerb einer Fertiggarage als Lagerraum für Vereinsgegenstände auf dem Vereinsgelände
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Kleingärtnerverein Neckarhausen e.V. gemäß den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereine für Heimat- und Brauchtumspflege vom 03.06.1981/03.11.1982/11.05.2005 eine Beihilfe i.H. von 1.156,48 Euro für den Erwerb einer Fertiggarage als Lagerraum für Vereinsgegenstände auf dem Vereinsgelände zu gewähren.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen
- der aktuellen Asylantenunterbringung in der Gemeinde. Die Verwaltung ist mit dem Rhein-Neckar-Kreis im Gespräch, der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzung über den Sachstand unterrichtet
- Verkehrsangelegenheiten, Aufnahme in Verkehrstagfahrt.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.