Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 17.11.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 25.11.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Dienstag, 17.11.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach Bürgermeister Marsch die Verbundenheit der Gemeinde mit den französischen Freunden aus. Mit einer Schweigeminute gedachte man der Opfer der Terroranschläge von Paris am vergangenen Freitag.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
keine

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 40 LBG Hauptamtsleiter Wolfgang Ding auf seinen Antrag mit Wirkung zum 01.04.2016 in den Ruhestand zu versetzen.

Lärmaktionsplan gem. §§ 47 a – 47 f BImSchG
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Beratung und Beschlussfassung
Der gemeinsame Erörterungstermin mit Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans fand am 19.02.2015 in Ilvesheim statt. Im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 05.02.2015 und 12.02.2015 wurde ortsüblich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 02.03. bis 10.04.2015 öffentlich ausliegt und Gelegenheit besteht, hierzu Stellungnahmen abzugeben.
Die öffentliche Auslegung fand wie angekündigt statt.
Das mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragte Ingenieurbüro hat zu den einzelnen Stellungnahmen eine fachbezogene Beurteilung abgegeben und einen Behandlungsvorschlag erstellt.
Der Gutachter, Herr Dipl.-Ing. Holger Thiel, war in der Sitzung anwesend und hat zusätzliche Erläuterungen gegeben sowie Fragen zum Lärmaktionsplan beantwortet.
In der Aussprach haben die Vertreter der Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zur Tempo 30 Reduzierung für die Hauptstraße im Ortsteil Edingen angekündigt. Über den Antrag soll in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Dezember beschlossen werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Entwurf des Lärmaktionsplans, von den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; weiter nahm er Kenntnis von den fachlichen Stellungnahmen des Gutachters und den Behandlungsvorschlägen.
Der Gemeinderat diskutierte eingehend über die vorgebrachten Stellungnahmen und über die Auswirkungen. Er wägte die Vor- und Nachteile gegen- und untereinander ab und erhob die Behandlungsvorschläge des Gutachters zu Beschlüssen. Der Gemeinerat beschloss einstimmig die Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“
- Neubau einer Kita und Neuordnung der Liegenschaften der Evangelischen Kirchengemeinde
- Erwerb einer Teilfläche von der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau
Am 08.10.2015 fand im Rathaus Edingen ein gemeinsamer Gesprächstermin mit Bürgermeister und Mitarbeitern der Verwaltung, Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, Vertretern der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, Vertretern des Evangelischen Oberkirchenrates Karlsruhe, Vertretern des Evangelischen Verwaltungs-und Serviceamtes, Vertretern der Evangelischen Kirchengemeinde Edingen, in Sachen Neubau einer Kita auf dem Grundstück Ecke Robert-Walter-Straße/Amselweg und weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren „Südwest Edingen -Teiländerungsplan IV (Amselweg)“ statt.
Im Verlauf des Gespräches wurde dahingehend Einigung mit allen Beteiligten erzielt, dass die Gemeinde das gemeindeeigene Grundstück, Flst.Nr. 6058/2 mit 1.845 qm, flächengleich mit einer Teilfläche des Grundstückes, Flst.Nr. 6058 der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS) tauscht. Weiterhin veräußert die ESPS die zum Bau des sechs-gruppigen Kindergartens zusätzlich benötigte Fläche zum Preis von 40,00 Euro/qm (Bodenrichtwert für Gemeinbedarfsfläche) an die Gemeinde.
Der Gemeinderat stimmte dem flächengleichen Tausch des gemeindeeigenen Grundstückes, Flst.Nr. 6058/2 mit 1.845 qm, mit einer Teilfläche des Grundstückes, Flst.Nr. 6058, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau zu.
Weiterhin stimmte der Gemeinderat dem Erwerb der zusätzlich benötigten Fläche von 1.404 qm zum Preis von 40,00 Euro/qm (Bodenrichtwert für Gemeinbedarfsfläche), also insgesamt 56.160,00 Euro/qm, zu.
Der Gemeinderat genehmigte die Übernahme der anteiligen Abbruchkosten.
Die durch den Kaufvertrag und den Abbruch entstehenden über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt bzw. ggfs. durch eine Kreditaufnahme.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig bei vier Enthaltungen der SPD-Fraktion.

Bauantrag zum Neubau einer sechs-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flst.-Nr. 6058, Robert-Walter-Straße 2
Das Kita-Gebäude soll innerhalb des Baufensters mit zwei Vollgeschossen, Bauherr: die Gemeinde Edingen-Neckarhausen, errichtet werden.
Das Grundstück ist derzeit noch im Eigentum der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, die im Vorgriff auf den geplanten Grunderwerb durch die Gemeinde ihr Einverständnis zur Einreichung des Baugesuchs gegeben hat.
Der Inhalt der Pläne wurde im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt. Für die Fraktionen war ein Planansatz beigefügt und wird auch digital zur Verfügung gestellt.
Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Die nicht für die Kita benötigte Fläche wird in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt.


Neufassung des Geltungsbereichs für künftige Wohnbebauung
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2013 hatte der Gemeinderat für die Grundstücke, Flst.-Nr. 6048, 6058, 6058/1, 6058/2, 6058/3 und 6059, einen Aufstellungsbeschluss für einen Teiländerungsplan IV zum Bebauungsplan „Südwest Edingen“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 28.11.2013 ortsüblich bekanntgemacht. Auf die weiteren Schritte, die unternommen wurden, um möglichst bald eine neue sechs-gruppige Kita zur Verfügung stellen zu können wird verwiesen. Insbesondere wird auf das Gespräch mit der Evangelischen Kirchengemeine Edingen, dem Evangelischen Oberkirchenrat und der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS) am 08.10.2015 verwiesen, bei dem die Fraktionen beteiligt waren und bei dem im Wesentlichen die in der heutigen Sitzung anstehenden Beschlüsse vorbereitet wurden.
Nachdem die ESPS sich bereit erklärt hat, das Grundstück Flst.-Nr. 6058 an die Gemeinde zu veräußern, damit auf diesem eine Kita errichtet werden kann, besteht für dieses Grundstück kein Erfordernis mehr, es im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung zu belassen. Der Geltungsbereich kann somit an die neuen Grundstücksverhältnisse angepasst werden. Durch Verschmelzung ist das Flurstück Nr. 6058/1 entstanden; das Flurstück Nr. 6048 ist der Weg entlang der OEG, der vorsorglich teilweise einbezogen wird. Eine an die vorstehenden Ausführungen angepasste Geltungsbereichskarte war der Einladung beigefügt.
In der Aussprache haben die Fraktionen dem geänderten Geltungsbereich zugestimmt. Weiterhin hat die CDU-Fraktion angeregt, unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren, auch die bisherige Unterführung barrierefrei auszubauen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der diesem Beschluss beigefügten Karte. Er umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 6058/1, 6057 und 6048 (Teil).
Er wird begrenzt
- im Norden durch das Grundstück, Flst.-Nr. 6056,
- im Osten durch den Gleiskörper der OEG/RNV, Flst.-Nr. 1949/2,
- im Süden durch das Grundstück Flst.-Nr. 6058,
- im Westen durch den Amselweg, Flst.-Nr. 6060 (Teil).
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig bei vier Enthaltungen der SPD-Fraktion.

Abschluss eines Vertrages zur Zusammenarbeit mit der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau nach §§ 11 oder 12 BauGB
Es kommen zwei Arten von Verträgen in Frage:
1. Städtebaulicher Vertrag
2. Vorhaben- und Erschließungsplan
Welche der beiden Vertragsarten unter den gegebenen Umständen am besten passt, ist noch mit dem Vertragspartner zu besprechen und später zu entscheiden.
Beim städtebaulichen Vertrag wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt; beim Vorhaben-und Erschließungsplan gibt es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der einen Durchführungsvertrag enthält, in dem u.a. Fristen für die Realisierung des Vorhabens genannt werden. Eine Regelung, wer die Kosten trägt, ist beiden Vertragsarten gemeinsam enthalten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen des Bürgermeisters in der Sitzung und beschloss einstimmig bei vier Enthaltungen der SPD-Fraktion, dass die bisherige Nutzungsart Gemeinbedarfsfläche aufgegeben und durch Wohnbaufläche ersetzt werden soll.
Hierzu beauftragt er die Verwaltung, mit der ESPS über die Art des abzuschließenden Vertrags zu verhandeln und dem Gemeinerat den ausgehandelten Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Gemeinderat jedenfalls ist bereit, eine vertragliche Regelung nach §§ 11 oder 12 BauGB mit der ESPS zu treffen.

Überlassung einer Teilfläche des Gemeindegrundstücks Flst.Nr. 39 zum Bau eines Gemeindezentrums und Verhandlungen über den Erwerb des Melanchthon-Kindergartens, Anna-Bender-Straße 29
Auf die Ausführungen des Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2015 unter TOP „Bekanntgaben“ sowie die vorangegangenen Tagesordnungspunkte aus der heutigen Sitzung wird verwiesen.
Bei dem gemeinsamen Termin in Sachen Neubau einer Kita auf dem Grundstück Ecke Robert-Walter-Straße/Amselweg und weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren „Südwest Edingen -Teiländerungsplan IV (Amselweg)“ hat die Evangelische Kirchengemeinde Edingen auch den geplanten Neubau eines Gemeindezentrums in unmittelbarer Nähe der Evangelischen Kirche thematisiert. Von Seiten der Fraktionssprecher wurde hierzu klargestellt, dass einem Gemeindezentrum unmittelbar an der Evangelischen Kirche (zwischen Kirche und Anwesen Koch) insbesondere aus städtebaulichen Gründen nicht zugestimmt wird. Vielmehr wurde eine Bebauung auf dem gemeindeeigenen Anwesen Hauptstraße 39 (ehemals „Balke“) in Aussicht gestellt. Dies sei in die Verhandlungen über den Kindergarten Anna-Bender-Straße mit einzubeziehen.
Entsprechend dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 15.04.2015 wurde der Gutachterausschuss mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für den Kindergarten in der Anna-Bender-Straße beauftragt.
Mit Schreiben vom 26.10.2015 hat der Evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe nochmals betont, dass eine Regelung der Grundstücksverhältnisse im Bereich Amselweg nur in einem Paket möglich ist, das den Erwerb des Kindergartens in der Anna-Bender-Straße durch die Gemeinde und ein Grundstück für einen Gemeindehausneubau beinhaltet.
Gleichzeitig wurde der Gemeinderat um eine Grundsatzentscheidung gebeten, dass die Gemeinde den Kindergarten in der Anna-Bender-Straße erwirbt und bereit ist, der Kirchengemeinde eine Fläche in räumlicher Nähe zu der Evangelischen Kirche zur Verfügung zu stellen, auf der der Neubau eines Gemeindehauses verwirklicht werden kann.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, das Kindergartengrundstück in der Anna–Bender-Straße 29 zu erwerben; die Kaufverhandlungen sollen aufgenommen werden, sobald das Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert des Anwesens Anna-Bender-Straße 29 vorliegt.
Dieser Beschluss erfolgte mehrheitlich mit 10 Ja (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 3 OGL) gegen 7 Nein-Stimmen (CDU) bei 4 Enthaltungen (SPD).
Dem Neubau eines Gemeindezentrums unmittelbar an der Evangelischen Kirche (zwischen Kirche und Grundstück Koch) wird nicht zugestimmt. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
Der Gemeinderat ist jedoch bereit, der Evang. Kirchengemeinde eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 39 zur Verfügung zu stellen, damit auf dieser in räumlicher Nähe zur Kirche ein Gemeindehaus errichtet werden kann. Diese Überlegungen sind in die Kaufverhandlungen über den Kindergarten Anna-Bender-Straße mit einzubeziehen. Dieser Beschluss erfolgte mehrheitlich mit 10 Ja (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 3 OGL) gegen 7 Nein-Stimmen (CDU) bei 4 Enthaltungen (SPD).

Antrag OGL-Fraktion zu dem Namen „Fischkinderstube“
Die OGL-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.10.2015 beantragt, dass der Gemeinderat einen Wettbewerb zur Namensfindung für das bisher als „Fischkinderstube“ bezeichnete Projekt eines Neckarseitengewässers beschließt.
Jury soll der Gemeinderat sein. An Preisgeldern sollen für den 1. Preis 500,00 Euro, für den 2. Preis 250,00 Euro und den 3. Preis 100,00 Euro ausgelobt werden.
Der Begriff „Fischkinderstube“ hat sich seit Beginn der Maßnahme im Juni 2009 zur Anlegung eines Seitengewässers auf dem Gewann Tagweide zwischen Edingen und Neckarhausen eingebürgert. Die Maßnahme selbst hat nach anfänglicher Skepsis bei den beteiligten Behörden, Verbänden und in der Öffentlichkeit eine breite Zustimmung erfahren. Nachdem die Finanzierung und Förderung gesichert ist und die Genehmigungen vorliegen, kann die Realisierung wie geplant in den Jahren 2016 bis 2017 umgesetzt werden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich in den letzten Jahren der Name „Fischkinderstube“ synonym für das geplante Neckarseitengewässer eingeprägt hat. Eine neue oder besondere Namensfindung ist deshalb nicht unbedingt erforderlich und auch nicht zweckmäßig. Zumal auch aus Kreisen der Bevölkerung aufgrund von Presseberichten zur Namensfindung die Aufforderungen zur Beibehaltung der Namensbezeichnung „Fischkinderstube“ erfolgt ist.
Der Gemeinderat ist ebenfalls der Auffassung, dass sich in den letzten Jahren der Name „Fischkinderstube“ synonym für das geplante Neckarseitengewässer eingeprägt hat und deshalb eine neue Namensfindung nicht erforderlich ist. Ein Wettbewerb zur Namensfindung soll deshalb nicht ausgelobt werden.
Der Beschluss erfolgte mit 18 Ja-Stimmen gegen 3 (OGL) Stimmen.


Darlehensaufnahme
Aufgrund der in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen wie z.B. Bau oder Erwerb von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen, Neubau Kindergarten Amselweg oder Neubau eines Hilfeleistungszentrums, ist die Verwaltung der Auffassung, dass bei der nach wie vor günstigen Zinssituation die allgemeine Rücklage geschont und die Kreditermächtigung 2015 aus strategischen Gründen ausgeschöpft werden sollte. Im Vermögenshaushalt 2015 ist eine Darlehensaufnahme von 2,00 Mio. Euro zur Finanzierung der dort vorgesehenen Investitionen eingeplant.
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und stimmte einer Darlehensaufnahme entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu. Der Bürgermeister wurde beauftragt, einen Darlehensvertrag über ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren beim günstigsten Anbieter abzuschließen, wobei die Möglichkeit von Sondertilgungen in den Verhandlungen geprüft werden soll.
Dem Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung zu berichten.

Neuordnung des Grundbuchwesens
- Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle
Durch die Neuordnung des Grundbuchwesens werden von 2012 bis 2017 sämtliche kommunalen Grundbuchämter des badischen Rechtsgebiets aufgehoben und mit den bisherigen staatlichen Grundbuchämtern an zentralen Standorten konzentriert.
Mit Verfügung vom 20.10.2015 des Justizministeriums Baden-Württemberg ist der Gemeinde Edingen-Neckarhausen mitgeteilt worden, dass sich die Planungen für die Umsetzung der Grundbuchamtsreform zwischenzeitlich weiter konkretisiert haben.
Die Aufhebung des Grundbuchamtes Edingen-Neckarhausen erfolgt nunmehr verbindlich zum 04.07.2016. Die Grundbuchsachbearbeitung erfolgt künftig in der Zuständigkeit des grundbuchführenden Amtsgerichts Mannheim.
Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Grundbuchamtes Edingen-Neckarhausen zum 04.07.2016 zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, nach Aufhebung des Grundbuchamtes zum 05.07.2016 die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen zu beantragen.


Amtliches Mitteilungsblatt
- Verlängerung des Vertrags mit der Knopf Druck Media GmbH
Die Vereinbarung über die Herausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Edingen-Neckarhausen mit der Knopf Druck Media GmbH, Flößerstraße 6, 68535 Edingen-Neckarhausen, wurde am 01.06.2012 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 verlängert.
In Gesprächen zwischen der Geschäftsleitung und der Verwaltung wurde erreicht, dass die bisherigen Konditionen weiterhin Bestandteil der künftigen Vereinbarung bleiben. Die Geschäftsleitung sagte außerdem zu, das Amtliche Mitteilungsblatt ab 01.01.2016 kostenneutral auf umweltzertifiziertem weißem Papier herauszugeben sowie die kostenfreie Anzahl an Farbseiten aufzustocken.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Vertrag mit der Knopf Druck Media GmbH. über die Herausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zu den ausgehandelten Konditionen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Bezugsgebühren für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen werden - entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2013 - von 28,00 Euro/Jahr auf 30,00 Euro/Jahr ab dem 01.01.2016 angepasst.


Bekanntgaben:
Bebauungsplanverfahren Neckarhausen-Nord
Bürgermeister Marsch gab das Ergebnis der Sitzung der Altlastenkommission vom 12.11.2015 bekannt. Demnach ist das Grundwasser in diesem Bereich nicht belastet. Im Erdreich wurde Cadmium festgestellt. Somit muss das Erdreich mindestens bis zu einer Tiefe von 80 cm fachgerecht entsorgt werden. Das Bebauungsplanverfahren kann unabhängig davon fortgesetzt werden.


Bürgermeisterwahl 2015

Der Amtsantritt von Bürgermeister Simon Michler wird voraussichtlich zum 01.01.2016 erfolgen.
Die Amtseinführung ist für den 03.02.2016, 19.00 Uhr, im Schloss in Neckarhausen vorgesehen.
Die Verabschiedung von Bürgermeister Marsch ist für den 14.01.2016, 19.00 Uhr, ebenfalls im Schloss, vorgesehen.


Taubenabwehrnetz unter der Eisenbahnbrücke Neckarhausen
Aufgrund der Behinderungen durch die Umleitungen der Baustelle am Schlossvorplatz wird das Taubenabwehrnetz unter der Eisenbahnbrücke Neckarhausen erst nach Aufhebung der Umleitungsverkehrsführung im Frühjahr 2016 erfolgen.


Termine
26.11.2015, 17.00 Uhr: Sitzung Kinder-, Schul- und Jugendausschuss; 19.00 Uhr: Sitzung Verwaltungsausschuss / 04.12.2015, 12.00 Uhr: Spatenstich „Fischkinderstube“.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zum Ruftaxi (Einführung im Frühjahr 2016), den Arbeiten am Schlossvorplatz und dem Aufstellen einer Bank im Bereich Vogelskorb/Finkenweg.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.