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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 25.03.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 02.04.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, dem 25.03.2015 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Zu Beginn der Gemeinderatsitzung haben der Gemeinderat und die Besucher der Opfer des Flugzeugabsturzes vom 24.03.2015 in den französischen Alpen mit einer Schweigeminute gedacht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat Bürgermeister Marsch die TOP 7 und 8 abgesetzt, da von Seiten der Pflege Schönau noch weiterer Klärungsbedarf besteht und zugesagte Vertragsentwürfe nicht vorgelegt werden konnten.
Die CDU-Fraktion hat weiterhin vor Eintritt in die Tagesordnung die Vertagung des TOP 6 beantragt. Vor der Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung soll ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt werden.
Ergänzend dazu hat die OGL-Fraktion eine Informationsveranstaltung für Bürger und Anwohner angeregt. Der Gemeinderat stimmte der Vertagung zu.
Bürgermeister Marsch schlug für den 14.04.2015 vor, einen Ortstermin mit Informationen für die Anwohner und interessierten Bürger durchzuführen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete Fragen zu dem Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Wohnheimes zur Unterbringung von Flüchtlingen. Er verwies auf die Vertagung und den zugesagten Ortstermin mit den Anwohnern und Antragstellern.
Zu den Anfragen zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Mensa verwies Bürgermeister auf die weiteren Beratungen im Gemeinderat.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. Februar
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat genehmigte den Vergleichsvorschlag des Landgerichts Heidelberg zum Rechtstreit wegen der Dachsanierung der Pestalozzi-Schule zwischen der Gemeinde und der Sanierungsfirma.

Ortskernsanierung „Neckarhausen-Mitte mit Schloss und Schlossumfeld“
• Gestaltung Schlossplatz
Architekt Mario Hägele hat die vom Gemeinderat beschlossenen Ergänzungen in den Gestaltungsentwurf eingearbeitet. Vor der Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am 25.02.2015 fand ein Ortstermin statt, zu dem alle Mitglieder des Gemeinderats eingeladen waren; bei diesem Ortstermin konnten Muster des in Frage kommenden Platten- bzw. Pflasterbelags aus Naturstein begutachtet werden.
Eine Festlegung auf ein bestimmtes Belagformat erfolgte nicht; der Gemeinderat war sich einig, dass ein rot geflammter Belag verwendet werden soll.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Sanierungsberater zu beauftragen, die Ausschreibung so vorzunehmen, dass im Leistungsverzeichnis die Lieferung von Kleinpflaster Granit 10X10X10, rot geflammt und Köpfe gesägt, anzubieten ist. Ergänzend dazu ist die Verlegung anzubieten. Als Alternativposition ist die Lieferung von Platten, 40X60, d=16 cm, rot geflammt, auszuschreiben.
Die Ausschreibung soll unverzüglich erfolgen, damit die Bauarbeiten im Frühsommer begonnen und möglichst noch in diesem Jahr beendet werden, womit die Realisierung der Ortskernsanierung in Neckarhausen zum Abschluss gebracht werden könnte.

Planfeststellungsverfahren nach den §§ 37 ff. Straßengesetz i.V. mit den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz; Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg (3. Bauabschnitt) von der L 637 in Mannheim-Seckenheim bis zur Umgehung Ladenburg (bestehende L 597); hier: Teilabschnitt „Nord“ zwischen der K 4138 bei Neckarhausen und der Umgehung Ladenburg (bestehende L 597)
• Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2014, mit dem die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.10.2005 bis zum 22.02.2020 verlängert wird
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt Nord am 22.02.2015 außer Kraft zu treten drohte, hat das Regierungspräsidium im Juli 2014 das Verlängerungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde hat hierzu im Rahmen der auf den Verlängerungsantrag begrenzten Anhörung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.07.2014 beschlossen wurde.
Am 18.11.2014 fand in Ilvesheim eine Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Betroffenen statt. Die von der Gemeinde gegen die Verlängerung vorgetragenen Argumente in der Abwägung wurden nicht berücksichtigt.
Daraufhin erging am 18.12.2014 die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses; die den Fraktionen vorliegt. Der Verlängerungsbeschluss wurde der Gemeinde mit Schreiben vom 08.01.2015, zugegangen am 14.01.2015 bekannt gegeben. Nach der Rechtsbehelfsbelehrung kann gegen diesen Beschluss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Verwaltung hat zur Fristwahrung fürsorglich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Schreiben vom 10.02.2015, welches den Fraktionen vorliegt, den Eingang der Klageschrift bestätigt und gebeten, bis 30.03.2015 mitzuteilen, ob die Klage aufrecht erhalten wird.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den ergänzenden Erläuterungen in der Sitzung und wägte die Argumente, die für eine Aufrechterhaltung der zur Fristwahrung eingelegten Klage sprechen, und die Argumente, die für eine Klagerücknahme sprechen, sorgfältig gegeneinander ab. Da die Einwände und Anregungen der Gemeinde in ihrer Stellungnahme beim Planfeststellungsbeschluss nicht berücksichtig wurden, wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Klage aufrecht zu erhalten und beim Verwaltungsgericht Fristverlängerung für die Begründung der Klage zu beantragen.
Gleichzeitig soll die Kanzlei Schlatter, Rechtsanwälte, RA Behrendt, beauftragt werden, die rechtlichen Interessen der Gemeinde wahrzunehmen und die Klagebegründung zu erarbeiten.

Bauantrag zur Errichtung einer Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung des Martin-Luther-Kindergartens auf dem Gelände der Pestalozzi-Schule
Die Lieferung und mietweise Überlassung einer Containeranlage war öffentlich ausgeschrieben, die Submission fand am 11.02.2015 statt. In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2015 wurde dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat der Zuschlag zur Errichtung einer Containeranlage für fünf Kindergartengruppen als Übergangslösung erteilt. Damit die Errichtung auf dem Schulgelände im Bereich des Kunststoff-Kleinspielfeldes vorgenommen werden kann, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben.
Wegen der Nutzung von Spielflächen im Außenbereich wird sich die Verwaltung nochmals mit dem Betriebsträger absprechen und eine einvernehmliche Übergangslösung für das Außengelände schaffen.
Der Gemeinerat stimmte mehrheitlich dem Bauantrag zur Errichtung der Containeranlage auf dem Schulgelände im Bereich des Kunststoff-Kleinspielfeldes zu.

Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Wohnheims zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück, Flurstück-Nr. 6426, Gerberstraße 4
Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich vertagt.

Neubau einer Kindertagesstätte für den Martin-Luther-Kindergarten Edingen
• Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2015
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan IV (Amselweg)“
• Genehmigung des Grundstückstausches mit der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau Flst.-Nr. 6058/2 (alt) gegen 6058 (neu)
• Genehmigung der Wertabschöpfung nach § 58 abs. 1 Satz2, 2.HS BauGB aus Flst.-Nr. 6058 (alt) und 6058/1 (alt)
Der TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes für Edingen-Neckarhausen
Die Verwaltung hat sich mit der KliBA in Verbindung gesetzt und die Voraussetzungen für eine Realisierung eines Klimaschutzkonzeptes eruiert. Dabei ist klar geworden, dass ein Zuschussantrag nur bis zum 31.03. eines Jahres gestellt werden kann. Ein eventueller Zuschussbescheid gibt dann den Ausführungszeitraum vor. Um noch rechtzeitig für dieses Jahr den Zuschussantrag stellen zu können, hat die Verwaltung die KliBA gebeten, diesen vorzubereiten. Solche kommunalen Klimaschutzkonzepte werden vom Bund mit einem Zuschuss i.H. von 65 Prozent gefördert. Ziel dieses Bausteins 2 ist, eine Prioritätenliste im Bereich der Gebäudeverwaltung abzuleiten; daraus soll ersichtlich sein, welche Klimaschutzmaßnahmen technisch und wirtschaftlich am effektivsten sind. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst, dargestellt und bewertet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Förderung zur Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes, Baustein 2, beim Bund zu beantragen.

Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014
Gemäß § 84 I GemO i.V.m. § 5 II Ziffer 2.2 der Hauptsatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen bedürfen außer- und überplanmäßige Ausgaben von mehr als 6.000 Euro der Zustimmung des Gemeinderats.
Es entstanden im Haushaltsjahr 2014 außer- und überplanmäßige Ausgaben i.H. von 476.672,91 Euro. Davon entfielen 67.593,29 Euro auf die Gewerbesteuerumlage, die aufgrund höherer Steuereinnahmen zu zahlen war. Durch Beschlüsse des Gemeinderats wurden bereits 165.872,24 Euro genehmigt.
Die vom Gemeinderat noch zu beschließenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich somit auf 310.800,67 Euro.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den außer- und überplanmäßigen Ausgaben i.H. von 310.800,67 Euro Haushaltsjahr 2014 zu.

Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Friedhofsatzung
In der Sitzung am 18.11.2014 hat der Gemeinderat die Änderung der Friedhofsatzung zum 01.04.2015 beschlossen.
Im Dezember 2014 hat die Verwaltung die Kalkulation der Bestattungsgebühren an das Büro Schneider & Zajontz, Heilbronn, vergeben, um eine rechtssichere Kalkulation zu erhalten.
Am 04.03.2015 wurde ausführlich über die Kalkulation der Bestattungsgebühren und die daraus resultierenden Anpassungen beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Gebührenverzeichnis entsprechend dem Ergebnis dieser Vorberatung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Gebührenverzeichnisses zur gemeindlichen Friedhofsatzung zum 01.04.2015 wie bereits in der letzten Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Überlassung von kommunalen Veranstaltungsstätten
• Schlosspark/Schlosshof Neckarhausen
Für das Jahr 2015 sind folgende Veranstaltungen im Schlosspark vorgesehen: 01.05.2015: 34. Schlosspokal, Boule-Club Edingen-Neckarhausen / 02.05.2015: Serenadenkonzert, Volkshochschule / 03.05.2015: Festakt „40 Jahre Edingen-Neckarhausen“, Gemeinde / 09.05.2015: Fahrrad- und Pflanzenbörse, Lokale Agenda / 06.06.2015 (20.06.2015): Sommerspektakel „Wetten Spaß…“, KV Kummetstolle Neckarhausen / 28.06.2015: „Bewegte Kunst” zum Gemeindejubiläum, BürgerInAktion / 11. & 12.07.2015: 34. Rund ums Schloss, Neckarhäuser Vereine / 31.07.2015 (07.08.2015): Benefiz-Open-Air-Kino, Lokale Agenda / 05. bis 07.09.2015: Kerwe-Aktivitäten, Neckarhäuser Vereine / 12. & 13.09.2015: Deutsche Pétanque Jugendmeisterschaften, Boule-Club Edingen-Neckarhausen / 06.12.2015: 8. Kinderweihnachtsmarkt, Volkshochschule & KIEN / 20.12.2015: Adventskonzert, Musikvereinigung Neckarhausen.
Der Gemeinderat nahm von den Veranstaltungsangeboten im Schlosshof in Neckarhausen im Jahr 2015 zustimmend Kenntnis.
Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ist über die Schlosspark-Nutzungen 2015 zu informieren.

Bekanntgaben:
Bürgermeister Marsch verwies auf die Anträge der UBL-FDP/FWV vom 24.03.2015 auf Erwerb des Evangelischen Gemeindehauses/Melanchthon-Kindergarten, Anna-Bender-Straße und des kircheneigenen Grundstücks am Amselweg. Die Anträge werden in einer der nächsten Sitzungen behandelt.

Anfragen aus dem Gemeinderat:
Bürgermeister Marsch nahm Stellung zu Anfragen aus dem Gemeinderat zu
- Taubendreck bei der Unterführung in Neckarhausen
- Blindensignal bei Fußgängerampel Sport- und Freizeitzentrum
- Masterplan für Mensa und Kindergarten
- Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
- Verbotswidriges Parken im Wendehammer von Ortsstraßen

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.