Hauptbereich
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 19.07.2022
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg