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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 19.1.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 26.01.2017

Bericht aus dem Gemeinderat

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete Fragen zu Baugebieten, zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Belastung des Trinkwassers durch Trifluoracetat (TFA) und die Entwicklung des Wasserpreises sowie zur Durchführung des Bieterverfahrens für die Vergabe der Grundstücke am Traubenweg.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 14.12.2016
Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag zu.

Bebauungsplan „Östliche Ortserweiterung- Teiländerungsplan IV (Kita Gemeindepark)“
In seiner Sitzung am 20.07.2016 hatte der Gemeinderat mehrheitlich die Durchführung eines Architektenwettbewerbs beschlossen. Herr Dr. Naumer, der den Architektenwettbewerb für die Gemeinde betreute, stellte in der Sitzung den Siegerentwurf der Firma MGF Architekten aus Stuttgart vor und berichtete über das Vergabegespräch. Der Siegerentwurf ist aus Sicht des Betreuers des Wettbewerbs an einem optimalen Standort im Gemeindepark geplant, benötigt wenig Zaunfläche und reagiert auf die vorhandenen Bäume, so dass nur ein Baum gefällt werden müsste. Der Gemeinderat diskutierte ausführlich, ob er an die Juryentscheidung gebunden ist und den Siegerentwurf beauftragen muss, obwohl bisher keine Kostenschätzung vorliegt. Dr. Naumer informierte dazu über das weitere Vorgehen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen der UBL-FDP/FWV-Fraktion und der OGL-Fraktion) die Vergabe der Leistungsphasen 1-4 an die Firma MGF Architekten, Stuttgart.

Bebauungsplan „Wingertsäcker- Teiländerungsplan VI (Wiese)“
– Billigung des städtebaulichen Entwurfs
Der Technische Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 01.12.2016 das Ingenieurbüro Fischer beauftragt, zwei der bereits vorgestellten Bebauungsplanvarianten näher auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen. Herr Fischer stellte die Bebauungsvariante Reihenhaus Typ 2 mit einer 3-geschossigen Bauweise, Staffeldachgeschoss und Flachdach auf Einzelgrundstücken vor. Aus Lärmschutzgründen müssten die Nebenräume zur Straße hin angeordnet werden und die Aufenthaltsräume Richtung Süden. Die Variante Laubenganghaus sah Geschosswohnungsbau mit 1-3 Zimmerwohnungen und einem vorgesetzten Laubengang vor. Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über die Vor- und Nachteile der beiden Varianten. Er beschloss mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen von UBL-FDP/FWV-Fraktion und OGL-Fraktion), dass die Festsetzungen für den Bebauungsplan so getroffen werden soll, dass die Variante Reihenhaus Typ 2 verwirklicht wird. Der Ortseingang in Neckarhausen soll in Verbindung mit der vorhandenen Reihenhausbebauung abgerundet werden. Über die Vergabemodalitäten wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt beraten und entscheiden.

Bericht des Jugendgemeinderats
Finja Kettner und Marlon Alcaniz-Schnur vom Jugendgemeinderat berichteten über die Entwicklung und bisherige Arbeit des Jugendgemeinderats in Edingen-Neckarhausen. Nach der Wahl besuchten die Jugendlichen ein Einführungsseminar in Bad Urach und beteiligten sich im vergangenen Jahr bereits an zahlreichen Veranstaltungen in der Gemeinde. Dies soll im laufenden Jahr fortgeführt werden. Außerdem möchten sich die Jugendlichen für die Modernisierung der örtlichen Kinderspielplätze einsetzen, an den Feierlichkeiten anlässlich des 50. Partnerschaftsjubiläums teilnehmen und die Einladung von Dr. Karl A. Lamers (MdB) zu einem Besuch wahrnehmen. Bürgermeister Michler und der Gemeinderat dankten den Jugendlichen für ihr Engagement.
Bericht des Archivars Dr. Hecht
Der Archivar der Gemeinde, Dr. Dirk Hecht, berichtete über die von ihm durchgeführten Arbeiten in den vergangenen Jahren. Neben dem Erschließen und Sichern der Bestände zählt dazu u.a. die Digitalisierung von Bildmaterial, Übernahme und Bewertung von Schriftgut und Bildern, Zusammenarbeit mit anderen Archiven und die Arbeit im Bereich des Museums und der Denkmalpflege. Für die Zukunft sind u.a. regelmäßige Berichte im Amtlichen Mitteilungsblatt geplant. Bürgermeister Michler und der Gemeinderat dankten Herrn Dr. Hecht für seine Arbeit, die einen wichtigen Beitrag im Kontext historischer Bildungsarbeit darstellt.
Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ – Festlegung des Standorts für den Neubau der Hebewerke I und X des Abwasserverbands „Unterer Neckar“
Bei den vom Abwasserverband „Unterer Neckar“ betriebenen Hebewerke I und X ist die Standsicherheit einiger Wände durch Betonschäden und Korrosion nicht mehr gegeben. Aus fachtechnischer Sicht ist innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Neubau erforderlich. Der Gemeinderat hatte sich bereits in den Sitzungen im Oktober und November 2016 mit dem Thema befasst und zunächst die Besichtigung neuer bzw. sanierter Hebewerke gefordert. Die Teilnehmer der Besichtigung der beiden Hebewerke in Ketsch und Ladenburg berichteten in der Sitzung kurz über ihre Erkenntnisse, dass nahezu keinerlei Geruchsimmissionen festzustellen waren. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme von GR Jakel), dass die Variante 1 (Neubau neben bestehendem Hebewerk) mit Schätzkosten von 4,5 Mio. zur Ausführung gelangen soll. Die im Bebauungsplanverfahren „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord“ erforderliche Fläche wird gesichert. Die Finanzierung der Maßnahme ist in Absprache mit dem Abwasserzweckverband vorzunehmen.

Kalkulation der Wassergebühren ab 2017
Der Wasserpreis für die Jahre 2015 und 2016 war auskömmlich. Nun sind die Kosten für den Wasserbezug vom Wasserversorgungsverband Neckargruppe im Vergleich zum Vorjahr um 137% gestiegen sind. Ursache dafür ist der aufgrund der TFA-Problematik zu erwartende erhöhte Wasserbezugspreis. Zwar wird der Wasserversorgungsverband Neckargruppe voraussichtlich noch bis September 2017 Wasser fördern können, doch erhöht sich der Bezugspreis für den Eigenbetrieb der Gemeinde schon ab Jahresanfang, da die Stadtwerke Heidelberg bereits seit Ende 2016 kein Wasser mehr von der Neckargruppe beziehen. Die unveränderten Fixkosten müssen dennoch vom Wasserversorgungsverband auf die an den Eigenbetrieb gelieferte Wassermenge umgelegt werden. Ob der Wasserbezugspreis 2017 ausreichend sein wird, kann derzeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Der Wasserversorgungsverband Neckargruppe muss voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2017 das Trinkwasser von den Stadtwerken Heidelberg und/oder der MVV beziehen. Beide Unternehmen haben bisher noch keine Aussage zum Wasserverkaufspreis treffen können, da noch größere Investitionen erforderlich werden. Der Gemeinderat beschloss, die Wassergebühren ab 01.04.2017 auf 2,10 Euro je Kubikmeter Frischwasser festzusetzen und beauftragte die Verwaltung mit der Anpassung der Gebührensatzung.

Änderung der Wasserversorgungssatzung
Aufgrund der erforderlich gewordenen Gebührenkalkulation und Neufestsetzung der Wassergebühr ist die Wasserversorgungssatzung anzupassen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Wasserversorgungssatzung. Die Satzung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Änderung der Hauptsatzung
Die Änderungen betreffen personalrechtliche Zuständigkeiten der Gemeindeorgane sowie die Anpassung von Wertgrenzen auf der Grundlage von Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Hauptsatzung.

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Änderungen betreffen u.a. die Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen, die Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder und die Fraktionssprechersitzungen sowie für Stellvertretungen des Bürgermeisters. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden liegen die bisherigen Werte stets im unteren Durchschnitt. Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Entschädigung für die Gemeinderäte erst ab der nächsten Amtsperiode zu erhöhen. Diesem Vorschlag konnten sich nicht alle Gemeinderäte anschließen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig (12 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen) die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Gegenseitige Vertretung der Standesbeamten der Gemeinden Edingen-Neckarhausen, Ilvesheim und Ladenburg im Verhinderungsfall
Nur Mitarbeiter/innen die der erhöhten Fortbildungspflicht für Standesbeamte nachkommen, dürfen zu solchen bestellt werden. Eine Beurkundung im Personenstandwesen bei Verhinderung aller Standesbeamten ist nicht möglich. Die genannten Gemeinden haben sich daher entschlossen, im Standesamtswesen zu kooperieren und einen Vertrag zu schließen, der eine direkte Vertretung im Verhinderungsfall ermöglicht, ohne dass das Landratsamt eine Notfallvertretung benannt werden muss. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten im Verhinderungsfall zu unterzeichnen.

Antrag des Turnverein 1890 Edingen e.V. auf Beihilfeleistungen für die Anschaffung von Sondersportgeräten
Der Gemeinrat beschloss, dem Turnverein 1890 Edingen e.V. gemäß den Sportförderrichtlinien Beihilfeleistungen zur Anschaffung einer Multifunktionsanlage (Volleyball- & Indiaca-Ausstattung) zu gewähren. GR Grabinger war zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und hatte an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Bekanntgaben
Bürgermeister Michler informierte über Baumfällarbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung von Containern für die Kindertagesstätte auf dem Schulsportgelände sowie auf dem Gelände der geplanten Sozialunterkunft beim Sport- und Freizeitzentrum.
Bürgermeister Michler gab bekannt, dass es bei den Arbeiten an der Fischkinderstube im Los 1 zu Verzögerungen kommt. Es werden bereits Gespräche mit der beauftragten Firma geführt. Die Arbeiten zu Los 2 verlaufen planmäßig.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete Fragen zur Verkehrssituation und dem Breitbandausbau in der Gemeinde.

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/archiv