Hauptbereich
Lokalpolitik
Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 19.07.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen rund um die Sozialunterkunft beim Sport- und Freizeitzentrum (Bauantrag, Ausgleichsfläche und monatliche Unterhaltungskosten) und zum Sachstand der TFA-Belastung des Trinkwassers in der Gemeinde.
Bürgermeister Michler teilte in diesem Zusammenhang mit, dass erst Anfang der Woche die Antwort auf das Schreiben an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom April dieses Jahres eingegangen sei. Das Schreiben enthielt jedoch keinerlei neue Informationen. Es wurde auf eine politische Runde, die voraussichtlich im September tagen soll, verwiesen. Dort könne die Gemeinde alle unklaren Punkte ansprechen.
Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2017 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat beschloss, die sieben Grundstücke im Bereich Rebenweg an die Höchstbietenden zum abgegebenen Kaufangebot zu veräußern. Sollte ein Bieter vom Kaufgebot zurücktreten, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bieter des nächsthöchsten Gebotes einen Kaufvertrag abzuschließen.
- Der Gemeinderat stimmte einer Ablösung eines Erbbaurechtes und dem Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes zu.
- Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag von Gewerbesteuern zu.
- Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag von Bestattungsgebühren zu.
- Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Spende.
- Der Gemeinderat stimmte der Beförderung eines Gemeindemitarbeiters zum 01.07.2017 zu.
Bericht über die Finanzlage im Haushaltsjahr 2017 - Halbjahresbericht
Der Kämmerer berichtete über die Finanzlage und die Haushaltswirtschaft.
Die Jahresrechnung 2016 schließt im Verwaltungshaushalt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von ca. 2,0 Mio Euro. Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Minus von rund 4,12 Mio. Euro. Nach Verbuchung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (ca. 2,0 Mio. Euro) müssen voraussichtlich rund 2,1 Mio. Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden.
Die Einnahmen und Ausgaben wurden im Haushaltsplan 2017 auf je 48.075.000 Euro festgesetzt, davon 35.312.430 Euro im Verwaltungshaushalt und 12.762.570 Euro im Vermögenshaushalt. Für das laufende Haushaltsjahr ist eineKreditaufnahme von 4.408.000 Euro (siehe auch nächster Punkt „Darlehensaufnahme“) geplant, sowie eine Rücklagenentnahme von 2,0 Mio. Euro. Am 27.06.2017 wies die Einheitskasse (Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge) ein Guthabenvon 4,13 Mio. Euro aus. Davon waren als Tagesgeld 900.000 Euro angelegt. In den letzten drei Wochen ist das Guthaben stark geschrumpft und das Bau- und Umweltamt hat weitere große Ausgabenposten sowohl für den Martin-Luther-Kindergarten, als auch für die Fischkinderstube angekündigt, die beide in die Fertigstellungsphase gehen. Mit der Mai-Steuerschätzung hat das Finanzministerium eine Anhebung des kommunalen Einkommensteueranteils bekannt gegeben, die der Gemeinde voraussichtlich Mehreinnahmen von 470.000 Euro bringen wird. Im Vermögenshaushalt gab es im ersten Halbjahr Einnahmen von lediglich 938.000 Euro,diesen standen Ausgaben von rund 3,1 Mio. Euro gegenüber. Die eingeplante Rücklagenentnahme wird wohl erforderlich werden. Ebenso ist eine Darlehensaufnahme unumgänglich.
Die Finanzplanung bis 2020 sieht im Investitionsprogramm Ausgaben von über 43 Mio. Euro vor. Die Verwaltungshaushalte erwirtschaften, Stand heute, in dieser Zeit aber lediglich rund 3,0 Mio. Euro Überschüsse. Mangels ausreichender Zuführungsraten vom Verwaltungshaushalt muss ein großer Teil der Investitionen durch Vermögensveräußerungen und vor allem durch Darlehensaufnahmen gegenfinanziert werden; steigende Ausgaben im Verwaltungshaushalt müssen durch Einnahmeerhöhungen ausgeglichen werden.
Darlehensaufnahme
Zur Finanzierung der Investitionen sind im Vermögenshaushalt 2017 eine Rücklagenentnahme von 2,0 Mio. Euro und Darlehensaufnahmen bis zu 4,4 Mio. Euro vorgesehen. Mit der im Haushaltsplan vorgesehen Rücklagenentnahme ist die zur freien Disposition stehende Rücklage am Jahresende voraussichtlich aufgezehrt.
Lt. Vertrag mit der Firma VariaHome vom 01.06.2017 sind für bereits versandbereite Gebäude Abschlagszahlungen bis 90 v.H. der Auftragssumme (2,824 Mio. Euro), das sind 2,54 Mio. Euro, fällig. Aufgrund des Wegfalls eines anderen Auftrags hat die Firma VariaHome den Auftrag der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vorgezogen, wodurch die Abschlagszahlungen unerwartet frühzeitig anfallen.
Darüber hinaus werden bis September die Schlusszahlungen für den Martin-Luther-Kindergarten erwartet, wofür weiterer Finanzierungsbedarf besteht.
Eine zinsvergünstigte Finanzierungsform für die Sozial-/Flüchtlingsunterkunft wurde von der Finanzverwaltung mit negativem Ergebnis geprüft. Weder KfW noch die Landesbank Baden-Württemberg bieten aktuell entsprechende Finanzierungsprogramme an. Somit ist eine Darlehensaufnahme am Kreditmarkt erforderlich. Die Verwaltung hat verschiedene, noch nicht verbindliche, Zinskonditionen für ein Kommunaldarlehen über drei Millionen Euro bei unterschiedlichen Zinsfestschreibungen angefragt. Der Gemeinderat stimmte einer Darlehensaufnahme zu. Er beschloss die Aufnahme eines Annuitätendarlehen in Höhe von drei Millionen Euro zu folgenden Konditionen: Laufzeit 20 Jahre mit einer Volltilgung, bei einer Zinsbindung von 20 Jahren und einem Zinssatz von 1,43 % p.a.
Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für Edingen-Neckarhausen
Am 24.05.2017 wurde die 1. Klimaschutzwerkstatt in Edingen-Neckarhausen veranstaltet. Dort wurde der aktuelle Stand zur Energie- und CO2-Bilanz sowie den bisher erarbeiteten Maßnahmenvorschlägen vorgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürgern hatten die Möglichkeit, weitere Ideen und Maßnahmenvorschläge in die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes einzubringen. Herr Kolbe, KliBA Heidelberg, hat die Ergebnisse der Klimaschutzwerkstatt in den Klimaschutzbericht eingearbeitet. Das Klimaschutzkonzept mit den erarbeiteten Maßnahmen und Vorschlägen sowie den enthaltenen Zeitplan gilt es nun anzuwenden und umzusetzen. Der Endbericht des integrierten Klimaschutzkonzeptes steht auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung.
Anlage eines Seitengewässers (Fischkinderstube) im Gewann “Tagweide"
Sachstand Baumaßnahme und Kostenentwicklung
Die Arbeiten beim Los 1 (Erdbau) werden voraussichtlich bis zum 31.07.2017 abgeschlossen sein. Der Auftragnehmer des Los 2 (Brücke und Rohrdurchlass) hat bereits zum 21.04.2017 seinen Auftrag abgeschlossen. Daran schließt sich der Landschaftsbau mit Pflanzungen, Vegetationstechnik und Wegebau, das Klassenzimmer am Fluss (Los 3) sowie Herstellung der Stege (Los 4) an. Wie bereits am 26.04.2017 berichtet, sieht der Zeitplan vor, dass die Maßnahme im Februar/März 2018 abgeschlossen ist. Die Mitarbeiter des Büros IUS erläuterten die zwischenzeitlich angefallenen Kosten. Die Übernahme der Mehrkosten wurde bei der Förderstelle (Regierungspräsidium Karlsruhe) bereits beantragt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrkosten im Rahmen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw) zu 85% bezuschusst werden. Die Verwaltung rechnet damit, dass ein Eigenanteil in Höhe von 60.000 Euro bei der Gemeinde verbleibt. Dieser ist durch bisher nicht in Anspruch genommene Spenden bzw. Zuweisungen der Fischerei (Summe 190.000 Euro) abgedeckt. Die verbleibende Summe an zur Verfügung stehenden Finanzmitteln wird sich somit voraussichtlich auf 130.000 Euro reduzieren. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachstandsbericht und der aktuellen Kostenentwicklung des Projekts.
Vergabe der Lose 3 und 4
Bei den Arbeiten zur Fischkinderstube stand die Vergabe der Lose 3 Landschaftsbau (Sonnensegel, Natursteinarbeiten, Wegebau, Ufersicherung und Vegetationstechnik) und 4 Holzarbeiten (zwei Stege und eine Plattform) an. Die Mitarbeiter des Büro IUS erläuterten die Submissionsergebnisse und die Mehrkosten für das Sonnensegel, die durch die Vergabe entstehen könnten. Anschließend wurden die möglichen Vergabevarianten zu Los 3 erörtert (Vergabe mit oder ohne Sonnensegel sowie ggf. spätere Realisierung des Segels). Die Gemeinderäte diskutierten ausführlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich (18 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen der Gemeinderäte Herold, Koch, Kraus-Vierling und Stahl alle UBL-FDP/FWV) den Bau des Sonnensegels zusammen mit Los 3 an die Firma Grewe Heitmann, Edingen-Neckarhausen, zum Preis von 620.122,05 Euro zu vergeben. Da alle Bieter die formalen bzw. technischen Ausschreibungsbedingungen des Los 4 nicht erfüllten, lag kein Angebot vor, dass den Anforderungen entsprach. Die Ausschreibung wurde deshalb aufgehoben und es soll eine freihändige Vergabe erfolgen.
Leitbild Edingen-Neckarhausen 2030: Zukunftswerkstatt in der Gemeinde
Um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde auf eine breite Basis zu stellen, soll eine Zukunftswerkstatt Edingen-Neckarhausen durchgeführt werden; alle Einwohner sind eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Die Zukunftswerkstatt soll dazu dienen, gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln. Die verschiedenen Aspekte, die in der Zukunftswerkstatt zusammenfließen, werden in Arbeitskreisen erarbeitet. Diese werden von einem externen Moderator geleitet und unterstützt. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt werden im Anschluss in einem Leitbild Zukunftswerkstatt 2030 zusammengefasst und veröffentlicht. Die Zukunftswerkstatt ist in drei Hauptphasen unterteilt, welche von einer Vor- und Nachbereitungsphase eingerahmt werden.
Folgende Arbeitskreisesollen entstehen:
- Mobilität und Verkehr,
- Integration und soziale Entwicklung,
- Bauen / Wohnen / Natur,
- Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren Bildung,
- Kultur / Freizeit / Soziales,
- Klimaschutz,
- Wirtschaft und Finanzen.
Die Umsetzung der Zukunftswerkstatt soll mittels Abendveranstaltungen stattfinden, bei denen die einzelnen Phasen nacheinander durchgeführt werden. Im Vorfeld wird ein Fragebogen an die gesamte Bürgerschaft verteilt. Die Auftaktveranstaltung soll nach Möglichkeit in diesem Herbst stattfinden. Der Gemeinderat beschloss das Konzept der Zukunftswerkstatt und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung und der Antragstellung auf Förderung durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg.
Bebauungsplan „Südwest Edingen-Teiländerungsplan V (Erweiterung Wohnen/Hundert Morgen)“
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB -
Die befristete Baugenehmigung für die Gebäude des TC Grün-Weiß Edingen läuft im Frühjahr 2019 aus. Der Verein hat sich bereit erklärt, seine Aktivitäten ins Sport- Und Freizeitzentrum zu verlagern. Damit wird das bisherige Tennisareal frei und es bietet sich an, diese Fläche, die dem Innenbereich zuzurechnen ist, im Rahmen einer Maßnahme der Innenentwicklung mit Wohngebäuden zu bebauen. Die Verwaltung hat deshalb einen Aufstellungsbeschluss vorbereitet, der die bisherige Fläche der Tennisplätze umfasst und, damit eine sinnvolle Erschließung und Bauplatzeinteilung möglich ist, auch einen schmalen Streifen des Schulsportgeländes einbezieht. Nach der Bürgerinformation, die am 04.07.2017 stattfand und in der Anregungen zum Bebauungsplaninhalt gegeben wurden, sollen die Inhalte es Bebauungsplans in einem Workshop erarbeitet werden, an dem Vertreter der Fraktionen, der Planer und die Verwaltung teilnehmen. Der Gemeinderat beschloss einen Bebauungsplan „Südwest Edingen – Teiländerungsplan V (Erweiterung Wohnen – Hundert Morgen)“ aufzustellen. Mit der Planbearbeitung soll das Büro Stadtplanung und Architektur, Dipl.-Ing. Peter Fischer beauftragt werden.
Bebauungsplan "Kultur- und Sportzentrum - Teiländerungsplan I (Sozialunterkunft)"
Erschließung der Sozialunterkunft in der Mannheimer Straße - Autragsvergabe
Auf die Maßnahmegenehmigung in der öffentlichen Sitzung am 21.06.2017 wir Bezug genommen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 05.07.2017 statt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Submissionsergebnis und dem Vergabevorschlag und beschloss, den Auftrag an die Firma HLT Baugesellschaft mbH aus Neckargerach zum Angebotspreis von 333.774,12 Euro zu vergeben.
Beauftragung optionaler Leistungen
Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats hat die Verwaltung die aus Sicht der Verwaltung wünschenswerten optionalen Leistungen, deren Beauftragung sich der Gemeinderat bei der Vergabe des Hauptauftrags vorbehalten hat, zusammengestellt. Der Gemeinderat beschloss, dass die folgenden optionalen Leistungen beauftragt werden sollen:
- Automatische Herdabschaltung (zur Gewährleistung eines vollständigen Versicherungsschutzes im Brandfall müssen die Küchenzeilen mit einer automatischen Herdabschaltung ausgerüstet sein) zum Preis von 5.100 Euro netto,
- Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern zum Preis von 2.790 Euro netto,
- Dezentrale Lüftungsanlage für das Gebäude mit den Gemeinschaftsräumen zum Preis von 1.300 Euro netto,
- Einzelzähler je Wohneinheit zum Preis von 7.030 Euro netto (Für die spätere Vermietung der Wohnungen und die korrekte Erfassung und Abrechnung der Verbräuche sind alle Wohnungen mit Zählern auszurüsten. Einzelzähler je Wohneinheiten zeigen außerdem Auffälligkeiten beim Verbrauch, z.B. starke Schwankungen bei vergleichbaren Wohnungsgrößen, was einen unmittelbaren Rückschluss auf das Nutzerverhalten zulässt und somit die Möglichkeit gibt, steuernd einzugreifen.)
- 2 Garagen zum Preis von 11.200 Euro netto
- Vordächer zum Preis von 15.874,60 Euro netto.
Die Gesamtauftragssumme beträgt brutto 51.520,57 Euro. Die bei HHSt. 8810.940000-002 entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 52.000.- Euro sollen durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 5620-950000.001 (Erschließung und Herstellung Tennisplätze, Ansatz: 300.000.- Euro) gedeckt werden. Die Fahrradstellplätze werden ohne Überdachung ausgeführt. Der Gemeinderat entscheidet sich aus Kostengründen und wegen der Notwendigkeit, die Dachabdichtungsbahn mit einer Sicherungsvorrichtung für die spätere Unterhaltungspflege zu durchdringen, gegen eine Dachbegrünung. Auch würde die Dachbegrünung die vom Gemeinderat gewollte Mobilität der Gebäude einschränken.
Antrag der OGL-Fraktion zur Prüfung der Fassadenbegrünung und Photovoltaik
Die OGL-Fraktion hatte beantragt zu prüfen, zu welchen Kosten die Unterkünfte eine Fassadenbegrünung erhalten könnten. Weiterhin sollte die Ausrüstung mittels Solarthermie und Photovoltaik geprüft werden. Der Gemeinderat diskutierte über die Vorschläge Photovoltaik/Solarthermie und Fassadenbegrünung. Da die Gebäude die Vorgaben der EnEV erfüllen und ein Verlust der Gewährleistung für die Dachdichtigkeit aus Kostengründen nicht hinnehmbar ist, wird auf zusätzliche PV-/Solarthermie-Anlagen verzichtet. Um den Bestand der Fassade nicht zu gefährden, wird auch auf eine Fassadenbegrünung verzichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Abschluss der Bauarbeiten die Gesamtanlage durch Baum- und Gehölzpflanzungen einzugrünen.
Bauantrag zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Kultur- und Sportzentrum in der Mannheimer Straße
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kultur- und Sportzentrum“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit alleine nach dessen Festsetzungen. Der Antragsteller, die Gemeinde Edingen-Neckarhausen, beabsichtigt, eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 100 Personen zu errichten. Dazu sollen 12 Zweizimmer- und 7 Dreizimmerwohnungen in einer zweigeschossigen, mobilen Holzmodulbauweise errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt für die Fläche, auf der die Unterkunft gebaut werden soll, als Nutzungsart Verkehrsgrün bzw. Kleingartenanlage fest. Eine Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist somit derzeit nicht möglich. Auf die Beratungen und Beschlussfassungen im Gemeinderat – zuletzt in der Sitzung am 21.06.2017 – sowie die öffentliche Bürgerinformation am 31.05.2017 wird Bezug genommen. Derzeit befindet sich der Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum – Teiländerungsplan I“ in der Aufstellung, so dass dieser – nachdem er als Satzung beschlossen wurde – als Grundlage für eine Sozial- und Flüchtlingsunterkunft dient. Zur Zeit jedoch ist die Flüchtlingsunterkunft nur über § 246 BauGB möglich. Die Vorschrift des § 246 Abs. 12 Nr. 1 BauGB ermöglicht, dass längstens für drei Jahre von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden kann. Somit können die in Modulbauweise und mobil geplanten Unterkünfte schnellstmöglich für Flüchtlinge genutzt werden. Wie bereits bekannt, bestehen für die Gemeinde in diesem Jahr noch Aufnahmeverpflichtungen für mehr als 100 Personen. Um dieser Aufnahmeverpflichtung des Rhein-Neckar-Kreis gerecht zu werden, kann mit der Errichtung der Unterkunft bis zur Änderung des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, von den Vorschriften des § 246 BauGB Gebrauch zu machen. Parallel hierzu wird die Änderung des Bebauungsplans fortgesetzt, um über eine kurzfristige Nutzung hinaus, den Standort als Sozial- bzw. Flüchtlingsunterkunft zu sichern. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da die geplanten Gebäude zweigeschossig sein sollen und sich somit in die vorhandene Bebauung einfügen. Außerdem wird den nachbarlichen Interessen dadurch Rechnung getragen, dass die Abstände zur Wohnbebauung auf der südlichen Seite der Mannheimer Straße und westlich der Bismarckstraße so groß bemessen sind, dass unmittelbare Auswirkungen der künftigen Wohnbebauung nicht zu erwarten sind. Im Übrigen handelt es sich dort um eine Wohnnutzung, so dass diese mit dem Charakter der umliegenden Wohnquartiere übereinstimmt. Die öffentlichen Belange erfordern diese Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, da ein anderer geeigneter Standort nicht vorhanden ist und sonst die Gemeinde ihre Aufnahmeverpflichtung nicht erfüllen kann.
Antrag der OGL-Fraktion auf Berichterstattung über TOP 2: Teilfortschreibung "Wohnbauflächen" aus der 44. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar
Die OGL-Fraktion hatte beantragt, von TOP 2: Teilfortschreibung "Wohnbauflächen" aus der 44. Sitzung des Planungsausschusses des Verbands Region Rhein-Neckar zu berichten. Der Einheitliche Regionalplan (ERP), der vom Verband Region Rhein-Neckar – VRRN – früher: Regionalverband, erstellt wird, legt die Grundsätze und Ziele der Regionalplanung fest. Zur Zeit wird die Teilfortschreibung des Kapitels Wohnbauflächen vorbereitet. Die dem Nachbarschaftsverband von den Mitgliedsgemeinden mitgeteilte Bedarfsabschätzung war nicht als verbindlich anzusehen, sondern sollte nur als Datenbasis für einen Vorentwurf dienen, ob der vom Nachbarschaftsverband ermittelte Wohnbauflächenbedarf von 640 ha für das gesamte Verbandsgebiet auch tatsächlich darstellbar war und auch vom Regierungspräsidium als der Höheren Raumordnungsbehörde genehmigt werden würde. Anfang 2016 erklärte das Regierungspräsidium sein Einverständnis zu dem vom Nachbarschaftsverband erstellten Wohnbauflächenbedarfsnachweis. Damit war gesichert, dass auf dieser Datenbasis die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan (FNP) erfolgen kann. Die Verbandsversammlung beschloss im November 2015 den Vorentwurf des FNP und beauftragte die Verbandsverwaltung, die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I BauGB durchzuführen. Diese Beteiligung der Kommunen wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahr stattfinden. Im Rahmen dieser Beteiligung wird die Gemeinde ihre Stellungnahme abgeben. Parallel hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Gemeinderat beschloss, die Diskussion über die Ausweisung von Baugebieten bis zur Beteiligung der Gemeinde an der Gesamtfortschreibung des FNP zurückzustellen.
Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Carports auf der Gartenfläche auf dem Grundstück Lerchenweg 17
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Südwest Edingen“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit alleine nach dessen Festsetzungen. Das Vorhaben ist nach dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei, jedoch bedarf es einer Befreiung von § 5b der Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung außerhalb des Baufensters. Das Vorhaben berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Der Gemeinderat befürwortete die Erteilung einer Befreiung für die Errichtung eines Carports.
Bauantrag zur Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Flößerstraße 4
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edingen-Nord“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit alleine nach dessen Festsetzungen. Der Antragsteller beabsichtigt, auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit einem Abstand von 1,50 m zur öffentlichen Straße eine 2,80 m x 2,00 m große Trafostation zu errichten. Aus Sicht der Verwaltung ist der gewählte Standort sinnvoll und vertretbar. Vor dem Hintergrund, dass die Gewerbetreibenden ihr Unternehmen an diesem Standort erweitern, ist die Trafostation für eine ausreichende Stromversorgung erforderlich. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Die Erteilung einer Befreiung von Nr. 3.2 der textlichen Festsetzungen für die Errichtung einer Trafostation wurde befürwortet.
Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung - EKVO
- Auftragsvergabe zur Befahrung der Abwasserkanäle und Erfassen des Zusatnds -
- Beauftragung des Ing- Büro Kuhn mit der Auswertung -
Bereits in der VA-Sitzung am 18.01.2017 wurde der Gemeinderat über die Notwendigkeit informiert, die Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung durchzuführen. Im laufenden Haushaltsjahr und in den 5 Folgejahren sind dafür jeweils 150.000 Euro angesetzt worden. In den nächsten sechs Jahren sollen die Abwasserkanäle abschnittsweise befahren werden; die TV-Aufzeichnungen dienen als Grundlage für die Bewertung und Einteilung in Schadensklassen. Die Kosten der Befahrung werden auf 450.000 Euro, die der Auswertung werden auf 60.000 Euro geschätzt. Parallel dazu werden ab 2019 bis 2022 Sanierungspläne für die festgestellten Schäden aufgestellt. Ab 2023 erfolgt dann die abschnittsweise Sanierung der Kanäle. Der Gemeinderat beschloss die Planung und Ausschreibung der Kanalbefahrung und der sich anschließenden Auswertung und Erstellung eines Sanierungsplans dem Ingenieurbüro Kuhn zu übertragen und genehmigte die Kosten für die gesamte Maßnahme.
Straßenbauarbeiten in Edingen-Neckarhausen
- Teilsanierung der Friedrich-Ebert-Straße und Herstellung eines Parkstreifens in der Bahnhofstraße -
- Maßnahmegenehmigung -
Der Gemeinderat verständigte sich darauf, zunächst die Ergebnisse der in diesem Jahr durchgeführten Bestands- und Zustandserfassung der Straßen und Wege in der Gemeinde abzuwarten. Anhand der Ergebnisse und Dringlichkeiten soll dann über die Straßenbauarbeiten entschieden werden.
Antrag der SPD-Fraktion auf Bereitstellung öffentlicher Plakatwände für Wahlwerbung bei Wahlen im Gemeindegebiet und Änderung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen in der Fassung vom 14. Dezember 2016
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Es soll zunächst eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die ggf. eine entsprechende Verordnung ausarbeitet.
Allgemeine Wahlen und Abstimmungen
Abgrenzung/Definition der Flächen "unmittelbar vor dem Zugang" zum Wahlgebäude nach den örtlichen Verhältnissen
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung des Wählers durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 32 Absatz 1 Bundeswahlgesetz – BWG).
Wie der unmittelbare Zugangsbereich abzugrenzen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen ab. Entscheidend ist, dass die Wähler den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar zuvor durch Propaganda oder Unterschriftensammlungen behindert oder beeinflusst zu werden. In der Regel ist von einem Umkreis von etwa 20 m um den Zugang auszugehen. Für die einzelnen Wahlgebäude und die beiden Rathäuser (es besteht die Möglichkeit dort Briefwahl auszuüben) wurde eine Abgrenzung nach den örtlichen Verhältnissen vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich (16 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen der UBL-FDP/FWV-Fraktion) die Abgrenzung der einzelnen Wahlgebäude sowie der beiden Rathäuser entsprechend des Vorlage.
Breitbandversorgung durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
- Änderung der Verbandssatzung
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar zu und ermächtigte den Bürgermeister in der Verbandsversammlung das ihm erteilte Votum, abzugeben.
Antrag des Tischtennisclubs 1971 Edingen-Neckarhausen e.V. auf Gewährung von Beihilfeleistungen zur Anschaffung von Tischtennistischen und Zubehör
Der Gemeinderat beschloss dem Tischtennisclub 1971 Edingen-Neckarhausen e.V. gemäß den Richtlinien für die Förderung der Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien) vom 02.12.1981/01.03.1998 Beihilfeleistungen zur Anschaffung von Wettkampfspieltischen mit Netzgarnituren in Höhe von 669,60 Euro zu gewähren.
Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
- Spende für den Sozialfonds -
Durch die Initiative „BürgerInAktion“ wurde eine Spende in Höhe von 1.000,00 Euro für den Sozialfonds einbezahlt. Diese stammen aus den Einnahmen der Weinmesse im Schloss Neckarhausen am 08.04. 2017. Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs. 4 GemO, die Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für den Sozialfonds anzunehmen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Michler berichtete über die Sitzungen des Integrationsausschusses und des Kinder-, Jugend- und Schulausschuss vom 13.07.2017 sowie über das Bürgerforum Verkehr vom 12.07.2017. Er informierte zudem über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Neckar-Kreises und beim Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes. Die entsprechenden Links sind auf der Gemeindehomepage eingestellt.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete Anfragen zu den Themen Sicherheit und Verkehr.