Archiv: Edingen Neckarhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Edingen Neckarhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Zum Bürgerinformationssystem
Termine vereinbaren
Fähre Neckarhausen
Webcam der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bitte drücken Sie NICHT den Reload Button Ihres Browsers - die Seite wird automatisch geladen !
Fotoalbum
Archiv

Hauptbereich

Gemeinderatsbericht vom 17.5.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.05.2017

Bericht aus dem Gemeinderat vom 17. Mai
Am Mittwoch, 17.05.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
Bürgermeister Michler gab bekannt, welche Beschlüsse der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.04.2017 fasste:
- Der Gemeinderat stimmte einer Ablösung eines Erbbaurechtes und dem Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes zu.
- Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch die Gemeinde zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen i.H. von 27.772,74 Euro zu
- Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den Ehrungsvorschlägen für die Gemeindeehrung.
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Stellvertreterregelung im Bereich der Amtsleitungen.
- Der Gemeinderat stimmte der Höhergruppierung eines Verwaltungsmitarbeiters zum 01.05.2017 zu.
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der beabsichtigten Bestellung des neuen VHS-Leiters zum 01.06.2017 und beauftragte die Verwaltung, die offizielle Bestellung und Beschlussfassung in der heutigen Sitzung vorzusehen.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur Beleuchtung am Wasserturm, zur TFA-Problematik und zur Ausschreibung und Bürgerbeteiligung hinsichtlich der Sozialunterkunft am Sport- und Freizeitzentrum.

Vorstellung der/des neuen Umweltbeauftragten der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Der Gemeinderat hat beschlossen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bau- und Umweltamt die Stelle einer/s Umweltbeauftragten zu besetzen. Auf Vorschlag der Auswahlkommission und nach persönlicher Vorstellung in der nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat sich für Frau Vivien Reinhard entscheiden. Sie wird ihre Stelle bei der Gemeinde voraussichtlich zum 01.06.2017 antreten.

Bestellung des neuen Leiters der VHS Edingen-Neckarhausen
Der ehrenamtliche Leiter der Volkshochschule Edingen-Neckarhausen, Herr Michael Huber, wird die VHS-Leitung mit Ablauf des Monats Mai 2017 abgeben. Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Hermann Ungerer mit Wirkung vom 01.06.2017 zum neuen ehrenamtlichen Leiter der VHS Edingen-Neckarhausen zu bestellen. VHS 2022, die Konzeption zur Umsetzung des Entwicklungsplans des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg sieht vor, dass bis April 2022 alle Mitglieder des Verbandes nach einem anerkannten Qualitätsmanagementverfahren zertifiziert sind, ein umfassendes Weiterbildungsprogramm anbieten und über eine hauptamtliche Leitung verfügen. Derzeit werden noch 15 der 172 Volkshochschulen in Baden-Württemberg ehrenamtlich geleitet, darunter die VHS Edingen-Neckarhausen.
In den kommenden Jahren muss grundsätzlich geklärt werden, ob und wie sich die VHS Edingen-Neckarhausen ab 2022 aufstellt. Möglich ist hierbei auf Basis einer Kooperationsvereinbarung bei Wahrung der Eigenständigkeit verbindlich mit anderen Volkshochschulen zusammenzuarbeiten oder auch der Zusammenschluss einer oder mehrerer Volkshochschulen (Stichwort: interkommunale Zusammenarbeit).

Vorstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für Edingen-Neckarhausen
In der Sitzung des Gemeinderats am 25.03.2015 wurde beschlossen, dass für die Gemeinde ein Klimaschutzkonzept, Baustein 2 (Integriertes Klimaschutzkonzept), erarbeitet und die hierfür mögliche Förderung des Bundes beantragt werden soll. Herr Kolbe, KliBA Heidelberg, stellte im Vorfeld der Klimaschutz-Werkstatt am 24.05.2017 dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Ergebnisse sowie die bisher erarbeitete Liste der Maßnahmenvorschläge vor. Er stellte u.a. den Energieverbrauch und die Verteilung auf die einzelnen Energieträger sowie die Treibhausgasemissionen in der Gemeinde vor. Außerdem die Entwicklung des Energieverbrauchs seit 2010. Hier konnte in der Gemeinde erfreulicherweise bereits ein Rückgang von 8% verzeichnet werden. Daneben wies er auf weitere Energieeinsparpotenziale in Edingen-Neckarhausen hin und verdeutlichte, dass Klimaschutz mit allen Lebensbereichen verknüpft ist. Eine differenzierte Vorstellung und Diskussion soll im Rahmen der Klimaschutz-Werkstatt stattfinden. Im Rhein-Neckar-Kreis gehört Edingen-Neckarhausen mit der Durchführung einer Klimaschutz-Werkstatt zu den Vorreitern.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum Edingen-Neckarhausen – Teiländerungsplan I (Sozialunterkunft)„
- Auftragsvergabe für die Errichtung mobiler Unterkünfte -
- zur nochmaligen Vorlage -

Auf die Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 14.12.2016 wird Bezug genommen, ebenso auf die Vertagung in der Sitzung am 26.04.2017. Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurden mobile Unterkünfte öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsprüfung erfolgte entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats in zwei Stufen. So gab es acht Kriterien die zwingend erfüllt sein mussten. Im zweiten Schritt wurden die Angebote nach zehn Kriterien bewertet, die mit einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2016 unterschiedlich gewichtet wurden. Die Verwaltung hat die Angebote ausgewertet. Es leitete sich die Empfehlung ab, die Firma Variahome mit dem Bau der Sozialunterkünfte zu beauftragen, da sie alle zwingenden Kriterien erfüllt und unter Berücksichtigung der zu gewichtenden Leistungsmerkmale das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die mobilen Unterkünfte wurden im Werk des Herstellers besichtigt. Im Zusammenhang mit dem Vertagungsantrag in der April-Sitzung wies die Verwaltung in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass eine Aufhebung der Ausschreibung unter Anwendung des § 17 VOB/A zwar grundsätzlich möglich ist, die sich daraus mit großer Wahrscheinlichkeit ergebenden Schadensersatzansprüche des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot sollten jedoch bedacht werden. Am 16.05.2017 reichte die SPD-Fraktion einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung der Ausschreibung bei der Verwaltung ein. Nach ausführlicher Diskussion und Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen wurde der Antrag auf Aufhebung der Ausschreibung mehrheitlich abgelehnt (4 Ja-Stimmen der Gemeinderäte Daners, Jakel, Wolff, Zachler, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung von Gemeinderat Schläfer). Die optionalen Leistungen (Vordächer, Dachbegrünung, Müllplatz) sollen zunächst nochmals gesondert aufgelistet und ergänzt werden und in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich (14 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen), den Auftrag wie im Vergabevorschlag empfohlen an die Firma Variahome zu erteilen und die überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen. Das Angebot beläuft sich auf 2.799.832,00 Euro brutto. Parallel dazu wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Erschließung vorzunehmen.

Neubau eines Vereinshauses für den Tennissport und von 4 Tennisplätzen
- Auswahl eines Hochbau- und Freianlagenplaners -
- Auswahl eines Erschließungsplaners -

Der Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum Edingen-Neckarhausen“ trat am 21.09.1990 in Kraft. Der Neubau von Tennisplätzen und eines Vereinshauses für die Tennisanlage ist Bestandteil des Bebauungsplans, wurde bisher jedoch noch nicht in Angriff genommen. Nachdem die befristete Baugenehmigung für den Tennisclub Grün-Weiß Edingen am 01.03.2019 ausläuft und die Tennisplätze in Neckarhausen mit Wohnbebauung überplant werden, sieht der Gemeinderat die Zukunft des Tennissports in der Gemeinde im Sport- und Freizeitzentrum. Die Erweiterung des Sport- und Freizeitzentrums um die 4 Tennisplätze mit weiteren Freianlagen und um das Vereinshaus führt dazu, dass der vorhandene Parkplatz erweitert und auch eine kurze Sticherschließung hergestellt werden müssen. Die Details werden im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung festgelegt. Die Frage der Finanzierung und der Kostenbeteiligung bzw. Maßnahmenträgerschaft (Bauherr) des TCE bleibt an dieser Stelle unberücksichtigt, da die Planung durch die Gemeinde erfolgen sollte. Bis zum Vorliegen der Genehmigungsplanung (Lph 4 einer stufenweisen Beauftragung) ist die Gemeinde Auftraggeber. Bei der Realisierung der Planung ist es dann möglich, dass der Verein als Bauherr auftritt, sofern dies vom Gemeinderat so beschlossen wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Vereinshaus Tennisanlage aufgrund seiner Lage am Ortseingang Edingen besondere städtebauliche Bedeutung zukommt. Dennoch – vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung - gibt die Verwaltung ihren bisherigen Vorschlag, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen, auf und schlägt stattdessen vor, ein erfahrenes und leistungsfähiges Architekten-/Landschaftsplanungsbüro, das beide Leistungsbilder abdecken kann, zu beauftragen. Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Planung und Bauleitung des Neubaus des Vereinshauses für den Tennissport und der dazu gehörenden 4 Tennisplätze und der sonstigen Freianlagen vom Planungsbüro MB Plan aus Frankenthal und Ludwigshafen/Rhein und dem Architekturbüro Burger und Partner aus Heidelberg Honorarangebote einzuholen. Die Ingenieurleistungen für die Herstellung des Parkplatzes und der Erschließung sollen an das Büro IfU Kuhn aus Neu-Edingen übertragen werden; auch hier soll ein Honorarangebot eingeholt werden.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum Edingen-Neckarhausen“
- Neubau von Funktionsräumen für die Vereine -

Am 07.03.2017 haben zuletzt Gespräche mit den durch den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ betroffenen Vereinen stattgefunden. Aus dem TA erging an die Verwaltung der Auftrag zu prüfen, ob im Hochbaufenster im Anschluss an das vorhandene Sporthaus noch eine Sporthalle und die für die Vereine (DJK, Fortuna, Viktoria) benötigten Räume untergebracht werden können. In dem Hochbaufenster könnte eine 3-Feld-Halle angeordnet werden. Bürgermeister Michler stellte klar, dass aktuell keine Halle gebaut werden soll. Es sollte zunächst lediglich geklärt werden, ob in dem Hochbaufenster eine Halle gebaut werden könnte und in welchem Umfang. Für die Umsiedlung der Vereine, insbesondere aus Neckarhausen Nord, werden zunächst Umkleideräume und Sanitäranlagen benötigt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung Honorarangebote der Büros MB Plan aus Frankenthal und Ludwigshafen/Rhein sowie des Büros Burger und Partner aus Heidelberg einzuholen.

Bauvoranfrage zur Errichtung von Ferienwohnungen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 50, Flst.-Nr. 4224, „Junkersgewann“
Das Vorhaben stellt eine Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs dar, der im Außenbereich angesiedelt ist. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes mit Satteldach für die Nutzung von Ferienwohnungen mit 15 Betten und Nebenräumen (Versorgungs- und Wäschelager) mit einer geplanten Firsthöhe von 5,80m zulässig ist. Dies ist grundsätzlich der Fall. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Standort in soweit zu ändern, als dass eine eventuell später notwendige Verbreitung des Feldweges zu Lasten des Grundstückseigentümers möglich ist. Sonstige öffentliche Belange sind noch zu prüfen.

Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 115
Bei dem Anwesen handelt es sich um ein ehemals bäuerliches Anwesen, bei dem in zweiter Reihe noch die alte Tabakscheune vorhanden ist. Der Bebauungsplan trägt dem Rechnung und weist in zweiter Reihe ein Baufenster aus, mit der Festsetzung ein Vollgeschoss + Dachgeschossausbau, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachraum unterzubringen ist. Der Bebauungsplan hat das Ziel, den Scheunencharakter zu erhalten. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. Die Erteilung einer Befreiung wird befürwortet. Die Abweichungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, sind städtebaulich vertretbar und auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Außerdem wurden vergleichbare Befreiungen für das Nachbargrundstück Mannheimer Straße 1a von der Gemeinde bereits befürwortet und von der Baurechtsbehörde bereits erteilt.

Anpassung der Richtlinien für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde
Anträge der UBL-FDP/FWV-Gemeinderatsfraktion und der OGL-Gemeinderatsfraktion zur Neufassung des Redaktionsstatuts für das Amtliche Mitteilungsblatt
Die Gemeinderatsfraktionen der UBL-FDP/FWV und der OGL hatten die Änderung der Richtlinien für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde beantragt. Das Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar hatte bereits Anfang März telefonisch mitgeteilt, dass aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (u.a. § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung, Karenzzeit vor Wahlen) die Anpassung der Richtlinien für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde notwendig wird. Außerdem muss zeitnah über das zukünftige Redaktionssystem entscheiden werden. Die Firma Knopf GmbH verlegt das Amtliche Mitteilungsblatt derzeit noch bis zum 31.12.2017. Der Gemeinderat beschloss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Änderung der Richtlinien des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde. Dabei sollen die Gesetzesänderungen der Gemeindeordnung berücksichtigt werden.

Breitbandversorgung durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
- Änderung der Verbandssatzung

Herr Heusel, kaufmännischer Leiter des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar stellte in der Sitzung den Zweckverband, dessen Aufgabe und den aktuellen Stand der Arbeiten vor. Der Glasfaser-Ausbau im Rhein-Neckar-Kreis verläuft aufgrund zahlreicher Faktoren langsamer als geplant. Derzeit wird der kreisweite Backbone realisiert. Daran werden alle Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis mit zwei Übergabepunkten angeschlossen. Die Anschlüsse in Edingen-Neckarhausen sollen über einen Ausstieg aus der RNV-Trasse erfolgen. Die Feinplanung für die Gemeinde soll dann im Jahr 2018 erfolgen. Zur geplanten Änderung der Verbandssatzung gab es in der vergangenen Woche Einwände des Regierungspräsidiums. Die Änderung der Satzung wurde daher zunächst vertagt.

Ersatzbeschaffung Zeiterfassungssystem
Das Zeiterfassungssystem der Gemeindeverwaltung ist nach einem Stromausfall komplett ausgefallen. Die Software für die Anlage, die ca. 20 Jahre ohne technische Probleme lief, wird nicht mehr gepflegt, die Hardware ist nicht mehr lieferbar, ebenso sind Ersatzteile nicht mehr erhältlich. Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ersatzbeschaffung des Zeiterfassungssystems zu.

Bekanntgaben
Bürgermeister Michler gab bekannt, dass die Verantwortlichen vom Regierungspräsidium Karlsruhe bei einem Termin zum Bau der L597 neu auf den möglichen Baubeginn 2019 und das voraussichtliche Bauende 2024 hingewiesen hatten. Er habe sich nochmals explizit für den Lärmschutz ausgesprochen.

Für das Ruf-Taxi und die Buslinie 42 wird zunächst befristet für eine Fahrplanperiode eine Haltestelle „St. Martin Straße“ in Richtung Heidelberg eingerichtet. Ab dem Fahrplanwechsel am 11.06.2017 wird die Haltestelle auch von der Linie 42 angefahren
Folgende Termine wurden bekannt gegeben: Klimaschutz-Werkstatt, 24.05.2017, 19.00 Uhr ( Schloss) / Bürgerinfo Flüchtlinge, 31.05.2017, 18.00 Uhr (vor Ort: Sport- und Freizeitzentrum) / Begehung Barrierefreiheit, 14.06.2017, 15.00 Uhr (Rathaus) / Seniorenrundfahrt, 05.07.2017, 14.00 Uhr (Rathaus) / Bürgerversammlung zum Thema Verkehr, 12.07.2017, 18.00 Uhr (Rathaus) / Bürgerinfo Kita Gemeindepark, voraussichtlich nach der Sommerpause.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen zum Thema Verkehr und freute sich über das Lob an den Bauhof für die Arbeiten im Gemeindepark und vor dem Rathaus.