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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.12.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 11.01.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Dienstag, 15.12.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Ehrung der Blutspender
Durch das Deutsche Rote Kreuz, Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gGmbH, werden aus Anlass mehrmaliger und unentgeltlicher Blutspenden an insgesamt 17 Einwohner/Innenvon Edingen-Neckarhausen, Blutspender-Ehrennadeln in Gold, für 10 Blutspenden (9 Personen), in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 (3 Personen), in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50 (3 Personen), in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 75 (1 Personen), in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 175 (1 Person) verliehen.
Bürgermeister Marsch hat die Ehrung vorgenommen. Von den 17 zu Ehrenden waren 8 anwesend und konnten die Ehrung in Empfang nehmen.

Bürgermeister Marsch würdigte den Dienst am Nächsten, den die Spender/innen mit ihrer Blutspende leisten.
Auch dankte er den Verantwortlichen der beiden DRK-Ortsverbände für die Organisation und Durchführung der Blutspendenaktionen.

Verleihung der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit an Gemeinderat Uli Wetz
Gemeinderat Wetz hat sich kurzfristig aufgrund einer Erkrankung für die heutige Sitzung entschuldigt.
Die Ehrung wird auf einen späteren Termin verschoben.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2015
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat beschloss die Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schwimmmeistergehilfin zum 01.01.2016 und stimmte der vorgesehenen Arbeitszeiterhöhung eines Schwimmmeistergehilfen zu.
Den Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Personalwechsel und infolge der Aufhebung des Grundbuchamtes für Bedienstete des Standesamts stimmte der Gemeinderat für die befristete Zeit vom 01.01. bis 31.12.2016 zu. Weiterhin stimmte der Gemeinderat der Bestellung von zwei weiteren Eheschließungsstandesbeamtinnen zu.

Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h und für ein LKW-Durchfahrtverbot auf Durchgangsstraßen
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen des Gemeinderats
Der Lärmaktionsplan enthält Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen, u.a. soll eine Temporeduzierung auf 30 km/h überprüft werden.
Als Voraussetzung für die Überprüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird von der Straßenverkehrsbehörde gefordert, dass eine Berechnung nach der RLS 90 (Richtlinie für Lärmschutz an Straßen) das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachweist.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die vom Straßenverkehrsamt geforderte Umrechnung auf die RLS 90-Werte von der Gemeinde beauftragt wird, damit die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Lärmaktionsplan in Angriff genommen werden kann. Ein entsprechendes Angebot liegt bereits vor; die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 3.000 Euro brutto.
Alle Fraktionen des Gemeinderats waren sich bei der Beratung zum Lärmaktionsplan einig, dass gegenüber dem Straßenverkehrsamt nochmals deutlich gemacht wird, welche Bedeutung der Gemeinderat der Temporeduzierung auf den Ortsdurchfahrten beimisst.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass eine Temporeduzierung auf 30 km/h und ein LKW-Durchfahrverbot
- im Ortsteil Edingen in der Hauptstraße zwischen Bahnhofstraße und Bismarckstraße (L 637, K 4138),
- im Ortsteil Neckarhausen in der Hauptstraße zwischen Erlenweg und Eisenbahnbrücke (K 4138),
- im Ortsteil Neu-Edingen in der Neckarhauser Straße zwischen Breslauer Straße und Gemarkungsgrenze Mannheim-Friedrichsfeld (K 4139)
beantragt werden sollen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine Verkehrszählung vor Beginn der Sanierungsarbeiten an der A 656 und zusätzlich während der Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Forderung einer Temporeduzierung auf 30 km/h und ein LKW-Durchfahrverbot mit Nachdruck zu betreiben und dem Gemeinderat über den jeweiligen Verfahrensstand zu berichten. Dabei soll die Verwaltung darauf hinweisen, dass im Bereich der geforderten Temporeduzierung in den Hauptstraßen besonders schützenswerte Personenkreise (Kleinkinderbetreuung Vogelnest und betreute Seniorenanlagen mit Seniorentreff) angesiedelt sind.

Umbesetzung von Ausschüssen im Gemeinderat
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben (E-Mail) vom 23.11.2015 folgende Umbesetzung der beschließenden Ausschüsse beantragt:
Verwaltungsausschuss
Ordentliches Mitglied: bisher Lukas Schöfer, neu Bernd Grabinger
Stellv. Mitglied: bisher Lukas Schöfer, neu Bernd Grabinger
Technischer Ausschuss
Ordentliches Mitglied: bisher Bernd Grabinger, neu Lukas Schöfer
Stellv. Mitglied: neu Lukas Schöfer, bisher Bernd Grabinger
Die Gemeindeordnung geht in den Erläuterungen zu § 40 GemO davon aus, dass über die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse in der Regel Einigung erzielt wird. Dies war bei der Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.07.2014 der Fall.
Der Gemeinderat stimmte der Umbesetzung der Ausschüsse gemäß den Angaben der CDU-Fraktion einstimmig zu.

Bürgermeisterwahl vom 08.11.2015
- Wahl des Mitglieds des Gemeinderats, das gem. § 42 Abs. 6 GemO die Verpflichtung des Bürgermeisters vornimmt
Nach § 42 Abs.3 GemO für Baden-Württemberg beginnt die Amtszeit des Bürgermeisters mit dem Amtsantritt. Gemäß § 42 Abs. 6 GemO vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.
Bei den bisherigen Verpflichtungen ist die öffentliche Sitzung von dem Bürgermeister-Stellvertreter/in geleitet und die Vereidigung und Verpflichtung von dem an Lebensjahren ältesten Mitglied des Gemeinderats vorgenommen worden.
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte Gemeinderat Gerd Brecht als an Lebensjahren ältestes Mitglied des Gemeinderats für die Vornahme der Verpflichtung von Bürgermeister Simon Michler.
Die Verpflichtung soll in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.02.2016, 19.00 Uhr, im Rathaus Neckarhausen (Schloss) erfolgen.

Ausschreibung von Erdgaslieferungen 2017 bis 2018
Derzeit bezieht die Gemeinde ihr Erdgas für sämtliche gemeindeeigene Gebäude aufgrund der vom Gemeindetag Baden-Württemberg durchgeführten 4. Bündelausschreibung 2014-2015 von den Stadtwerken Konstanz GmbH. Der Erdgasliefervertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2016.
Die Gemeinde hat derzeit 19 Abnahmestellen mit einem Gesamtverbrauch von rund 5,4 Millionen kWh jährlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 260.000,00 Euro.
Um das Vergabeverfahren fristgerecht durchführen zu können, ist es notwendig der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH gegenüber bis zum 05.02.2016 die Teilnahme an der Ausschreibung verbindlich zu erklären.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit den bisherigen Bündelausschreibungen von Strom- bzw. Erdgaslieferungen schlägt die Verwaltung vor, an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg teilzunehmen.
Der Gemeinderat stimmte mit einstimmigem Beschluss einer Teilnahme der Gemeinde Edingen-Neckarhausen an der Bündelausschreibung der kommunalen Erdgaslieferungen 2017 bis 2018 durch den Gemeindetag Baden-Württemberg zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zur Ausschreibung der Erdgaslieferung an die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg zu erteilen. Die Teilnahme an der Ausschreibung bedingt den Vertragsabschluss mit dem günstigsten Bieter. Der Gemeinderat ist von den Ergebnissen zu unterrichten.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
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Spende der Refugium Gesellschaft für Sozialwohnungsbau mbH („Höchstetter-Stiftung“)
Die Refugium Gesellschaft für Sozialwohnungsbau mbH („Höchstetter-Stiftung“) hat der Gemeinde am 26.11.2015 für die Flüchtlingshilfe Edingen-Neckarhausen eine Spende i.H. von 2.000,00 Euro überwiesen.
Der Gemeinderat hat über die Annahme dieser Spende bzw. Zuwendung gem. § 78 Abs. 4 GemO zu beschließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs.4 GemO die Zuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro für die Flüchtlingshilfe anzunehmen.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 142, Flst.-Nr. 5456/1
Die Bauvoranfrage wurde mit Mail des Antragstellers vom 14.12.2015 zurückgezogen. Bürgermeister Marsch hat deshalb den Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Beratung abgesetzt.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Rosenstraße 37, Flst.-Nr. 1324/1
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Neu-Edingen“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen. Mit der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
Ist die Bebauung des Grundstücks mit einem 2-geschossigen Gebäude (ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE) und einer Wandhöhe von max. 6,50 m bauplanungsrechtlich zulässig?
Ist die Erstellung eines Carports mit 6 Stellplätzen und überdachtem Fahrradabstellplatz im hinteren Bereich des Grundstücks bauplanungsrechtlich/bauordnungsrechtlich zulässig?Die mit der Bauvoranfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Ja
Die Carportanlage ist bauplanungsrechtlich zulässig, jedoch die bauordnungsrechtlich erforderliche Befreiung wird nicht befürwortet, da sie zu einem städtebaulich unbefriedigenden Ergebnis führen würde. Eine Garagenanlage an der rückwärtigen Grundstücksgrenze ist im dortigen Quartier außerdem nicht vorhanden.
Um den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Bauvorhaben zu ermöglichen, gibt der Gemeinderat dem Antragsteller einige Anregungen.
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Bericht des Bürgermeisters über die
- Sitzung des Kinder-, Jugend- und Schulausschusses vom 26.11.2015
- Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“ vom 08.12.2015
Bürgermeister Marsch hat über die am 26.11.2015 stattgefundene Sitzung des Kinder-, Jugend- und Schulausschusses sowie die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes "Neckargruppe" vom 08.12.2015 berichtet.

Bekanntgaben:
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Schlossvorplatz
Bürgermeister Marsch gab bekannt, dass die Arbeiten für den Schlossvorplatz aufgrund von zusätzlichen Bauarbeiten im Bereich der Hauptstraße und der Schlossstraße länger dauern als ursprünglich vorgesehen. Die Anwohner und die Bevölkerung ist durch entsprechende Veröffentlichungen auf die Zeitverzögerungen hingewiesen worden.
- Jugendgemeinderat
In der Zeit vom 02. bis 06.12.2015 fanden die Wahlen zum Jugendgemeinderat statt. Von 925 Wahlberechtigten haben 52 Jugendliche gewählt, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 5,6 %. Die konstituierende Sitzung und Verpflichtung wird Anfang 2016 erfolgen.
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