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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.07.2015

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 23.07.2015

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 15.07.2015 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über nachfolgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfrage zur geplanten „Fischkinderstube am Neckar“, mit dem Hinweis, dass dazu am 28.07.2015, 19.00 Uhr, im Bürgersaal im Rathaus Edingen eine eigene Informationsveranstaltung stattfinden wird.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Juni
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.06.2015 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister Kaufverhandlungen zum Erwerb eines Anwesens zu führen.
Bericht über die Finanzlage der Gemeinde Edingen-Neckarhausen im Haushaltsjahr 2015 (Halbjahresbericht)
Bürgermeister Marsch hat über die Finanzlage und die Haushaltswirtschaft im ersten Halbjahr 2015 berichtet und einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung gegeben.

Zusammenfassung:
2014: Der Verwaltungshaushalt schloss besser ab als geplant. Bereits zur Jahresmitte zeichnete sich ab, dass die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung anhält.
Deren positive Auswirkungen zeigten sich vor allem in Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage, und dem kommunalen Finanzausgleich.
Dem Vermögenshaushalt können so voraussichtlich rund 1,56 Mio. Euro mehr zugeführt werden als geplant (Ansatz: 926 TEuro).
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt liegen die Einnahmen des Vermögenshaushalts dann bei rund 4,1 Mio. Euro und somit geringfügig unter den Ausgaben.
Die „Verbesserung“ des Gesamtergebnisses beruht jedoch nicht nur auf Mehreinnahmen und Wenigerausgaben im Verwaltungshaushalt, sondern auch auf nicht erfolgten oder in Folgejahre verschobenen Investitionen im Vermögenshaushalt.
Statt der 1,5 Mio. Euro Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird voraussichtlich nur eine geringe Entnahme erforderlich, die den Rücklagenbestand nicht wesentlich verändern wird.
2015: Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt liegen zur Jahresmitte bei insgesamt rund 44 Prozent der Ansätze. Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass der größte Teil der Gewerbesteuer mit 1,7 Mio. Euro (Ansatz 2,3 Mio. Euro) bereits für das ganze Jahr ins Soll gestellt ist. Tatsächlich wurden bisher nur knapp 784 TEuro (im Vorjahr 1,4 Mio. Euro) eingenommen (Ist).
Die Einnahmen aus Gebühren sowie Mieten und Pachten liegen um rund 1,04 Mio. Euro über dem Halbjahressoll, wobei die Abwassergebühren oder bereits feststehende Miet- Pacht- und Erbbauzinseinnahmen sowie Mietnebenkosten auch schon mit ihrem Jahressoll ausgewiesen sind.
Ausgabenseitig bewegt sich der Haushalt rund 14,7 Mio. Euro (- 46 %) unter den Planansätzen.
Im Vermögenshaushalt waren zur Jahresmitte – ohne die geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt und ohne Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme – 17 % der vorgesehenen Einnahmen abgewickelt (Soll-Zahlen).
Zur Finanzierung der Investitionen ist im Haushaltsplan eine Kreditaufnahme von 2,0 Mio. Euro eingeplant, die aufgrund der bis dato eher geringen Ausgaben und der guten Liquidität der Gemeindekasse allerdings noch nicht erforderlich war. Dennoch ist vorgesehen, die nach wie vor günstige Zinssituation am Kapitalmarkt zu nutzen und zur Finanzierung der Investitionen in der zweiten Jahreshälfte eine strategische Darlehensaufnahme zu tätigen.
Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2015 beträgt voraussichtlich 6,40 Mio. Euro (Vj. 6,42 Mio. Euro).

Finanzplanung 2015 bis 2018
Nach der derzeitigen Finanzplanung erwirtschaften die Verwaltungshaushalte der Jahre 2015 bis 2018 Zuführungen an den Vermögenshaushalt zwischen 646 TEuro und 1,8 Mio. Euro.
Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung muss man allerdings konstatieren, dass die in den Verwaltungshaushalten erwirtschafteten Überschüsse seit Jahren nicht annähernd den Werteverzehr der gemeindlichen Vermögen abdecken. Allein die Abschreibungen belaufen sich 2015 auf 1,93 Mio. Euro. wobei das Anlagevermögen noch nicht voll erfasst ist. Das Straßennetz z.B. ist nur teilweise bewertet.
Die Verwaltungshaushalte müssten den Vermögenshaushalten jährlich mindestens ca. 2,2 Mio. Euro zuführen, um die Erhaltung unseres Vermögens (Straßen, Sportanlagen, Bäder, Gebäude etc.) zu gewährleisten und die Mindestzuführungen zu erwirtschaften.
Jeglicher Vermögenserwerb erzeugt i.d.R. Folgekosten, die wiederum die Verwaltungshaushalte der kommenden Jahre belasten.
Dabei muss man sehen, dass für die nächsten Jahre immense, i.d.R. nicht rentierliche Investitionen geplant sind, die nur teilweise bzw. in geringem Maße gegenfinanziert werden können (z.B. durch Veräußerung von Grundvermögen).
Hierzu zählen z.B.:
• Grunderwerb Hilfeleistungszentrum 782.000 €
• Grunderwerb Sport- und Freizeitfläche 340.000 €
• Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge 510.000 €
• Hilfeleistungszentrum 2.060.000 €
• Errichtung Mensa bei der Pestalozzi-Schule 1.650.000 €
• Sanierung Pavillon an der Pestalozzi-Schule 500.000 €
• Neubau Kindergarten mit sechs Gruppen 2.950.000 €
• Freizeitbad, Sanierung 500.000 €
• Straßenbau, Neubau bzw. Sanierung 3.500.000 €
• Erneuerung Straßenbeleuchtung 320.000 €
• Baukostenumlage an den Abwasserverband 622.000 €
• Breitbandversorgung (nur Zuschuss an den RNK) 200.000 €
• Zuschüsse für Investitionen im Bereich ÖPNV 550.000 €
• Erwerb bebautes Grundvermögen 200.000 €
• Sanierung Grundvermögen (Gemeindehäuser) 600.000 €
• Erwerb unbebautes Grundvermögen 378.000 €
Die Aufzählung umfasst den Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018 und ist bei weitem nicht abschließend. Dennoch belaufen sich die angedachten oder bereits in Planung oder Ausführung befindlichen Maßnahmen auf fast 16 Millionen Euro, die zum größten Teil nur fremdfinanziert werden können.
Andere Investitionen wie z.B. Neubau Sporthalle Neckarhausen, Sport- und Freizeitzentrum, Funktions- und Vereinsgebäude, Entschädigung der Vereine für die bei Umsiedlung frei werdenden Anlagen und Gebäude, Sanierung Abwasserkanäle etc., Wohnraumschaffung für Obdachlose und Asylbewerber stehen in den Folgejahren ebenfalls an und bedürfen zu gegebener Zeit noch einer politischen Entscheidung. Diese Maßnahmen belaufen sich grob geschätzt auf weitere 6 bis 8 Mio. Euro.
Es gilt daher bei allen Investitionen unbedingt die Folgekosten im Auge zu behalten, da diese die Möglichkeiten des Verwaltungshaushaltes über mehrere Jahrzehnte immens beeinflussen.
Objekte, die die Gemeinde nicht (mehr) zwingend zur Aufgabenerfüllung benötigt, müssen zur teilweisen Gegenfinanzierung neuer Investitionen auch veräußert werden.

Ortskernsanierung „Neckarhausen-Mitte mit Schloss und Schlossumfeld“
• Neugestaltung Schlossplatz, Auftragsvergabe
Der Sanierungsberater, Architekt Hägele, erläuterte dem Gemeinderat in der Sitzung seinen nach den Vorgaben des Gemeinderats überarbeiteten Gestaltungsentwurf, der die Grundlage für die öffentliche Ausschreibung bildete.
Bei der Materialbesichtigung am 25.02.2015 legte sich der Gemeinderat noch nicht auf die Art der Ausführung fest. Der Gemeinderat beauftragte deshalb den Sanierungsberater, die Ausschreibung so vorzunehmen, dass im Leistungsverzeichnis die Lieferung von Kleinpflaster Granit 10x10x10, rot geflammt und Köpfe gesägt, anzubieten ist. Ergänzend dazu ist die Verlegung anzubieten. Als Alternativposition war die Lieferung von Platten, 40X60, d=16 cm, rot geflammt, auszuschreiben. Als gesonderte Alternativposition war die Verlegung der vorgenannten Platten auszuschreiben. In den Vorbemerkungen wurde darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber sich vorbehält, nach der Submission über die Art des Materials, das zur Ausführung gelangt, zu entscheiden.
Die Submission fand am 30.06.2015 statt. Der Sanierungsberater, Architekt Hägele, hat die Angebote sachlich und rechnerisch geprüft und einen Vergabevorschlag erstellt, welcher der Einladung beigefügt war.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen zum Gestaltungsplan, dem Submissionsergebnis und dem Vergabevorschlag des Sanierungsberaters.
Der Gemeinderat entschied sich dafür, als Material für die Neugestaltung des Schlossplatzes Pflaster zu verwenden. Damit ist das Angebot des Bieters, Firma Reif, Rastatt, mit 955.506,45 Euro brutto das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag (der Sondervorschlag 2 und das Nebenangebot 1 werden angenommen).
Der Baubeginn ist für den 08.09.2015 (nach der Neckarhäuser Kerwe) vorgesehen.
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (BM, 6 UBL-FDP/FWV, 4 CDU und 2 OGL) gegen 9 Nein-Stimmen (für Plattenbelag) 5 SPD, 3 CDU GR Schläfer, Keinert und Kapp, 1 OGL GR Brecht).

Der Gemeinderat beschloss weiterhin:

Bebauungsplan „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“
• Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2012 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.
Am 18.11.2014 billigte der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans und beschloss, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden soll.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Abwägungsmaterial und diskutierte über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen sind. Weiterhin nahm er Kenntnis von den zu den einzelnen Stellungnahmen erarbeiteten Abwägungsvorschlägen des Planers. Der Vertreter des Planungsbüros erläuterte ausführlich die in die Abwägung einzustellenden Belange.
Die Ergänzungen am Bebauungsplan erfordern keine erneute öffentliche Auslegung, da den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt wurden.
Satzungsbeschluss
Nachdem keine wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf beschlossen wurden, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 den Bebauungsplan „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“ als Satzung.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, und beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes für Edingen-Neckarhausen
• Auftragsvergabe an die KLiBA
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hatte, die Förderung zur Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes, Baustein 2, beim Bund zu beantragen, liegt zwischenzeitlich der Zuwendungsbescheid vor. Eine Förderung bis zu einem Betrag von 29.516,00 Euro, dies entspricht rund 65 % der voraussichtlichen Gesamtkosten, werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative bezuschusst. Die Differenz ist von der Kommune zu tragen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die KliBA mit der Durchführung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes, Baustein 2, zu beauftragen.

Bebautes Grundvermögen
• Maßnahmengenehmigung zum Abbruch der Rückgebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 39
Auf die Ortsbesichtigung am 17.06.2015 durch den Gemeinderat wurde Bezug genommen. Diese hat eindeutig ergeben, dass die Gebäude in einem solchen Zustand sind, dass eine weitere sinnvolle Nutzung nicht mehr möglich ist. Deshalb ist der Abbruch angezeigt.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Abbruch der Rückgebäude auf dem Grundstück Hauptstraße 39.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten, damit der Abbruch erfolgen kann, sobald der letzte Mieter ausgezogen ist.

Straßenbauarbeiten
• Erneuerung des Gehwegs in der Mannheimer Straße zwischen Hausnummer 13 und 25
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen beabsichtigt, den defekten Gehweg zu sanieren. Die vorhandene Schwarzdecke soll ausgebaut und mit Weinlaubpflaster neu hergestellt werden. Ein Leerrohr für fiber.net wird mit verlegt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vergabevorschlag und beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma HLT-Baugesellschaft mbH, Neckargerach, zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. Der Angebotspreis beträgt brutto 32.402,03 Euro.

• Herstellung des Durchgangs zwischen Grenzhöfer und St. Martin Straße
Der Parkplatz/Durchgang ist im Jahre 2010 mit einer Schottertragschicht provisorisch hergestellt worden. Die Wasserleitung und der Abwasserkanal sind in diesem Zuge mit verlegt worden. Nachdem die letzten freien Grundstücke bebaut sind, kann die Oberfläche mit Pflaster vom Typ Weinlaub hergestellt werden. Auf dem Parkplatz, er weist 14 Stellplätze und ein Behindertenparkplatz aus, wird Rasenfugenpflaster verlegt.
Die Planung der Fahrradabstellplätze soll geändert werden, ebenso soll die Anlegung der Grünstreifen auf der Seite Richtung Hauptstraße überarbeitet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. Dies ist die Firma HTL-Baugesellschaft mbH, Neckargerach, mit einem Angebotspreis von brutto 61.102,70 Euro.

Bekanntgaben:
Sachstand Mensa (Übergangslösung) für die Pestalozzi-Schule
Bürgermeister Marsch unterrichtete den Gemeinderat über den Sachstand für die Überganslösung zur Einrichtung einer Mensa an der Pestalozzi-Schule. Die Planungen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben sind im vollen Gange und liegen im Zeitplan, so dass der erste Abschnitt wie geplant zu Schuljahresbeginn fertig sein müsste. Bis zur Fertigstellung der Containererweiterung (spätestens zum Jahresende) wird die Mittagsverpflegung der Schüler noch an zwei Standorten (Foyer Pestalozzi-Halle und ehemalige Gaststätte) erfolgen.

Mietpreisbremse
Die Stellungnahme der Gemeinde zur Anhörung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Begrenzung der zulässigen Miethöhe auf angespannten Wohnungsmärkten „Mietpreisbremse“ ist den Fraktionen zugegangen. Aus Sicht der Gemeinde ist der Erlass der Rechtsverordnung für das Gebiet der Gemeinde Edingen-Neckarhausen nicht erforderlich.
Neckarhausen-Nord – Sachstand Altlastenuntersuchungen
Im Bereich des Bebauungsplans „Neckarhausen-Nord“ müssen noch zusätzliche Altlastgenuntersuchungen durchgeführt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Gemeinderat davon unterrichtet.

Sturmschäden
Bürgermeister Marsch berichtete von den Unwetterschäden (Entwurzelung und Abriss von Bäumen, Schäden an Dächern und Gebäuden).

Termine:
21. und 23.07.2015: Jugendforum in Edingen (Bürgersaal) und Neckarhausen (Pausenhalle Graf-von-Oberndorff-Schule) / 24. bis 26.07.2015: Jubiläums-Festwochenende „1250 Jahre Edingen“ und Einweihung „Schöner Weg“ / 28.07.2015: Bürgerinformationsveranstaltung zur „Fischkinderstube“ / 19.08.2015: Sitzung Technischer Ausschuss in den Ferien.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zur Benennung des Durchgangs zwischen der Grenzhöfer und St. Martin Straße dahingehend, dass dazu Vorschläge an die Verwaltung gemacht werden können.
Wegen der Beleuchtung an der Bushaltestelle im Bereich der Kreuzung L 637/Speyerer Straße (Stahlkreuzung) sollen die Kosten durch das Bauamt ermittelt werden.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

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