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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

GEMEINDEENTWICKLUNG

Autor: Andrea Ried
Artikel vom 10.05.2023

Öffentliche Auslegung vom 22. Mai bis 30. Juni

Erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Hauptstraße Neckarhausen" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 10.03.2023 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen befindet sich in der seit Jahren stark prosperierenden Rhein-Neckar-Metropolregion. In diesem Zusammenhang besteht eine enorme Nachfrage nach Wohnraum, welche in Edingen-Neckarhausen in den vergangenen Jahren verstärkt durch die Nutzung von Innenentwicklungspotentialen bedient wurde. Dieser Wohnraumnachfrage und dem Willen zur Nachverdichtung steht jedoch insbesondere in den historisch geprägten Bereichen vor allem entlang der Hauptstraße auch der Erhalt und die Fortentwicklung von Baukultur und historischem Bestand entgegen. In diesem Spannungsfeld möchte die Gemeinde Edingen-Neckarhausen den südlichen Bereich entlang der Hauptstraße in Neckarhausen gezielt weiterentwickeln und einerseits Nachverdichtungen zulassen, andererseits allerdings auch eine Steuerungswirkung nach modernen Ansprüchen entfalten.

Diesem Anspruch soll der Bebauungsplan entlang der Hauptstraße südlich des Schlosses bis zum südlichen Ortseingang Rechnung tragen.

Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung sowie der artenschutzrechtlichen Voreinschätzung werden vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 im Rathaus Edingen, Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Edingen-Neckarhausen (https://www.edingen-neckarhausen.de/buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingestellt. Während der Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden.

Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
- Artenschutzrechtliche Voreinschätzung des Stadtplanungsbüros BBP vom 04.05.2023

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden, z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen,
- per E-Mail an: dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Edingen-Neckarhausen, 11.05.2023
Florian König
Bürgermeister

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/aktuelles