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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

ZWEITWOHNUNGSSTEUER

Autor: Thea Arras
Artikel vom 25.10.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2019 beschlossen.
Das bedeutet, dass Personen, die mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, wenn bei ihnen die satzungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Wer ist steuerpflichtig?
Alle volljährigen Personen, die in Edingen-Neckarhausen einen Nebenwohnsitz innehaben, soweit sie nicht unter eine Ausnahmeregelung gem. der Satzung fallen.
Für Personen die in Edingen-Neckarhausen nur den Hauptwohnsitz haben, entsteht keine Steuerpflicht. Eine Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung. Das ist in der Regel die Wohnung, von der aus einer Tätigkeit nachgegangen wird. Bei verheirateten Personen ist die Hauptwohnung die überwiegend genutzte Wohnung der Familie. Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Personen, die nach unseren Unterlagen mit Nebenwohnsitz in Edingen-Neckarhausen gemeldet sind, erhalten in den nächsten Tagen einen Fragebogen (Steuererklärung) zu ihren persönlichen Verhältnissen.
Die Verwaltung ermittelt anhand dieser Angaben, ob sie zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

Allen Zweitwohnungsinhabern, die sich bis zum 30.11.2018 mit Erstwohnsitz in der Gemeinde anmelden, schenken wir eine 12-er-Eintrittskarte für das Freizeitbad im Wert von 60,00 Euro.
Die Satzung können Sie auf unserer Homepage unter www.edingen-neckarhausen.de/Rathaus/Transparent/Ortsrecht einsehen.

http://www.edingen-neckarhausen.de//rathaus/aktuelles