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Neue Zugangsregelungen
Seit Mitte August gelten landesweit die neuen „3G“-Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen zu Erleichterungen führen.
Der Begriff „3G“ steht für „geimpft“, „genesen“ und „getestet“.
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 16.08.2021 angepasst und für den Besuch im Freizeitbad Edingen-Neckarhausen gilt es künftig die nachfolgenden Regelungen zu beachten:
- Geimpfte Freizeitbad-Besucher müssen künftig den entsprechenden Nachweis (Impfpass) beim Einlass vorzeigen.
- Genesene Freizeitbad-Besucher müssen künftig den entsprechenden Nachweis (Genesenen-Bescheinigung) beim Einlass vorzeigen.
- Nicht geimpfte Freizeitbad-Besucher müssen künftig einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest* beim Einlass vorweisen.
*Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.
Quelle: Land Baden-Württemberg