Aktuelles: Edingen Neckarhausen

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Neue Zugangsregelungen

Autor: Carina Lindenblatt
Artikel vom 18.08.2021

Seit Mitte August gelten landesweit die neuen „3G“-Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen zu Erleichterungen führen.

Der Begriff „3G“ steht für „geimpft“, „genesen“ und „getestet“.

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 16.08.2021 angepasst und für den Besuch im Freizeitbad Edingen-Neckarhausen gilt es künftig die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

 
  • Geimpfte Freizeitbad-Besucher müssen künftig den entsprechenden Nachweis (Impfpass) beim Einlass vorzeigen.
  • Genesene Freizeitbad-Besucher müssen künftig den entsprechenden Nachweis (Genesenen-Bescheinigung) beim Einlass vorzeigen.
  • Nicht geimpfte Freizeitbad-Besucher müssen künftig einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest* beim Einlass vorweisen.

*Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.

Quelle: Land Baden-Württemberg