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Kultur- & Sportförderung

Autor: Andrea Ried
Artikel vom 26.04.2021

Kultur- & Sportförderung

Neugestaltung der kommunalen Richtlinien für die Förderung der Kultur- und Sportvereine

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.04.2021 die kommunale Vereinsförderung in den Richtlinien für die Förderung der Kultur- und Sportvereine der Gemeinde Edingen-Neckarhausen (Vereinsförderrichtlinien) ab 01.01.2022 neu geregelt.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses am 17.06.2020, der eine Kommission zur Überarbeitung der bisherigen Förderrichtlinien sowie einer Überprüfung der Gebühren und Nutzungsentgelte kommunaler Einrichtungen eingesetzt hatte. Gemeinsames Ziel war es, eine ausgewogene, gerechte und nachhaltige Förderung für die örtlichen Kultur- und Sportvereine zu erreichen und ihnen Planungssicherheit bei der Bewältigung der satzungsgemäßen wie vereinsspezifischen Aufgaben zu geben. Gleichzeitig wurden nun die bisher unterschiedlichen Förderpraktiken in einer gemeinsamen Vereinsförderrichtlinie zusammengeführt und der Zugang zu den kommunalen Förderleistungen weitestgehend angeglichen.

Der Kultur- und Heimatbund Edingen-Neckarhausen e.V. war als Dachträgerorganisation der örtlichen Vereine in das Verfahren eingebunden. Dessen Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden berücksichtigt.

 

Wesentliche Bestandteile der neuen Vereinsförderrichtlinien sind:

  • Unterstützung und Beratung in Vereinsangelegenheiten
  • Bereitstellung von kommunalen Veranstaltungs- und Sportstätten (Ziffer 3)
  • Ausgewogene Überlassungs- und Nutzungsbedingungen

     sowie faire Gebührenfestsetzungen

  • Logistische Hilfen bei der Umsetzung
  1. von kulturellen Angeboten und Veranstaltungen
  2. eines geregelten Sportbetriebs (Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb)
  • Kostenfreie Veröffentlichungsmöglichkeiten im Amtlichen Mitteilungsblatt

     sowie in den digitalen Medien der Gemeinde

  • Finanzielle Förderungen
  • Allgemeine Beihilfen (Ziffer 4.1)
  • Förderung der Jugend- & Seniorenarbeit (Ziffer 4.2)
  • Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendfahrten (Ziffer 4.3)
  • Bürgschaften (Ziffer 4.4)
  • Investitionsfördermaßnahmen (Ziffer 4.5)
  • Pflege- & Unterhaltungsmaßnahmen vereinseigener Einrichtungen & Anlagen (Ziffer 4.6)
  • Ehrengaben anlässlich Vereinsjubiläen (Ziffer 4.7)
  • Würdigung von besonderen Leistungen im kulturellen und sportlichen Bereich

     sowie ehrenamtlichen Engagements (Ziffer 4.8)

  • Sonstige Unterstützungen.
 

In den Vereinsförderrichtlinien finden sich zudem Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren und -fristen, die eine Inanspruchnahme von Förderleistungen vereinheitlichen und vereinfachen sollen.

Festgeschrieben ist auch, dass diese Förderung - wie bisher auch schon - eine freiwillige Leistung der Gemeinde darstellt, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.

 

Zeitnah informiert!

Die Gemeinde hat die örtlichen Vereine und Organisationen mit Schreiben vom 22.04.2021 zeitnah informiert und zudem darauf vorbereitet, dass zur Feststellung der Leistungsansprüche von der Verwaltung weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Der Info-Post beigefügt war auch ein Exemplar der sieben Seiten umfassenden Vereinsförderrichtlinie, die ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt und die die bisherigen Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereine für Heimat- und Brauchtumspflege aus dem Jahre 2005 und die Richtlinien für die Förderung der Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien) aus dem Jahr 2001 ablösen wird.  

Die neuen Vereinsförderrichtlinien können in begrenzter Anzahl bei der Gemeinde angefordert werden. Zudem werden wir Sie auch auf der Gemeindehomepage: www.edingen-neckarhausen.de veröffentlichen.

 

Gebührenanpassungen für kommunale Veranstaltungs- und Sportstätten!

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das örtliche Gesellschaftsleben im kulturellen und sportlichen Bereich hat man sich auch darauf verständigt, eine für 2021 angedachte Gebührenanpassung erst im Jahre 2022 vorzunehmen, um den Vereinen gegenwärtig keine zusätzlichen Belastungen aufzubürden.

 

Kontakt:

Kultur- & Sportförderung, Klaus Kapp, 06203 | 808205,

E-Mail: klaus.kapp@edingen-neckarhausen.de