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HILFSANGEBOTE | UPDATE
13.05.2020: Angebote der örtlichen Geschäfte und Gaststätten - Update
Hinweis!
In Baden-Württemberg gilt seit dem 27.04.2020 eine Maskenpflicht in Geschäften.
Unterstützen Sie die örtliche Gastronomie und den EinzelhandelAb Montag, 18.05.2020 dürfen in Baden-Württemberg Gastronomiebetriebe im Außen- und Innenbereich wieder öffnen. Dabei gilt es strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht), einzuhalten. Es ist aktuell noch nicht absehbar, welche unserer Gaststätten bereits ab diesem Zeitpunkt wieder ihre Tore öffnen können. Informieren sie sich deshalb bitte rechtzeitig vor einem Gastsättenbesuch. Essen zu Hause! Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Gastronomiebetriebe und Geschäfte in der Gemeinde Abhol- und Lieferdienste anbieten. Sie sind hier nicht aufgeführt oder haben ihr Angebot verändert?! Bitte melden Sie sich bei uns, falls Ihr Geschäft bzw. Gastronomiebetrieb dort nicht bzw. nicht richtig erfasst ist.
Kontakt:
Stabsstelle, Thea-Patricia Arras, Telefon: 06203 / 808241,
E-Mail: thea.arras(@)edingen-neckarhausen.de
GASTRONOMIE
>> Döner Lounge, Edingen
Telefon: 06203 / 8639371
Montag bis Samstag, 11.00 bis 22.00 Uhr, Sonntag, 12.00 bis 22.00 Uhr
>> Gaststätte „Neckarperle“, Neckarhausen
Telefon: 06203 / 2181
11.30 bis 20.30 Uhr
>> Bistro „La Piscina“, Neckarhausen
Telefon: 06203 / 180933
Dienstag bis Sonntag 11.00 bis 20.30 Uhr,
10 % Rabatt bei Abholung
>> Gaststätte „Bei Janni“, Neckarhausen
Telefon: 06203 / 107819
Montag bis Samstag, 17.00 bis 23.00 Uhr, Sonntag 11.30 bis 14.30 Uhr & 17.00 bis 22.00 Uhr, Dienstag Ruhetag
>> „Winzli“ (DJK-Clubhaus), Neckarhausen
Telefon: 06203 / 9568823
Montag bis Freitag & Sonntag, 11.45 bis 14.00 Uhr & 18.00 bis 20.30 Uhr,
Samstag Ruhetag
>> Gaststätte „Zur Glucke“, Edingen
Telefon: 06203 / 955790
Dienstag bis Sonntag 11.30 bis 20.00 Uhr (nur Abholung)
>> Pizzeria „Angelo“, Edingen
Telefon: 06203 / 1079786
Montag & Samstag, 17.00 bis 22.00 Uhr, Dienstag bis Freitag, 11.00 bis 14.30 Uhr & 16.30 bis 22.00 Uhr, Sonntag, 11.30 bis 22.00 Uhr
>> Pizzeria „Da Domenico“, Neckarhausen
Telefon: 06203 / 108856
Dienstag bis Sonntag, 11.00 bis 20.00 Uhr (nur Abholung)
>> Gaststätte „Friedrichshof“, Edingen
Telefon 06203 / 85080
Dienstag bis Sonntag, 11.30 bis 15.00 Uhr & 17.00 bis 20.00 Uhr,
Mittagstisch für Senioren, Donnerstag Schlachtfest, freitags halbe Hähnchen
>> Restaurant „Cavos El Greco“, Edingen
Telefon: 06203 / 8407436
17.00 bis 21.00 Uhr
>> Ristorante „Bei Toni", Edingen
Telefon: 06203 / 82550
Dienstag bis Freitag, 17.30 bis 21.00 Uhr
>> Viktoria-Gaststätte, Neckarhausen
Telefon: 06203 /14208
Dienstag bis Sonntag, zwischen 11.30 und 22.00 Uhr (Abholung)
>> Eis Café Leone, Edingen
Telefon: 06203/925599
Täglich von 12.00 bis 20.30 Uhr auf Vorbestellung.
Eis wird nur im Becher und eingepackt verkauft.
Bestellungen (auch per Telefon) direkt an der Ladentheke sind nicht möglich.
>>„Sushi Palace“, Edingen
Telefon 06203/9535905
Montag bis Freitag, 17.00 bis 22.00 Uhr, Samstag, 16.00 bis 22.00 Uhr & Sonntag, 14.00 bis 22.00 Uhr
Hinweis:
Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wurde erweitert um Eisdielen und Cafés.
VERSORGUNG
>> Rainer’s Gartenparadies, Edingen
Telefon: 06203/83030
>> Schneider's Hofladen/Der Apfel Schneider, Edingen
Telefon: 06203/89730
Dienstag bis Samstag, 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag & Freitag, 15.00 bis 18.00 Uhr.
Unser Lieferservice online: www.stiefkind-shop.de
>> Blumenwerkstatt Heike Dehoust, Neckarhausen
Telefon: 0176/24838505
jederzeit erreichbar
>> „Markthalle“, Neckarhausen
Telefon: 06203/15679
Montag bis Samstag, 8.30 bis 13.00 Uhr & 15.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch & Samstag nur vormittags
>> Ayhan Obst & Gemüse, Edingen
Telefon: 06203/925016
Montag bis Samstag, 8.00 bis 19.00 Uhr,
Lieferung im Gemeindegebiet Edingen-Neckarhausen
>> Calla Décoration, Edingen
Telefon: 06203/89202
oder E-Mail: info@calla-deco.de
Calla Décoration - Blumen Bouquets Abhol- und Lieferservice
Kreis-Hotline für Unternehmen
Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt, Wirtschaftsförderung, Telefon: 06221 / 5222177 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr), E-Mail: wirtschaftsfoerderung@rhein-neckar-kreis.de
04.05.2020: Weitere Öffnungen im Einzelhandel ab Mai 2020
Weitere Öffnungen im Einzelhandel unter Auflagen
Es dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen.
Die 800 Quadratmeter-Regelung entfällt.
Sie haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden, ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern, zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
Es gilt weiterhin die Richtgröße , dass sich pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person (einschließlich Personal) im Laden aufhalten soll.
Unter Hygiene-Auflagen dürfen des Weiteren öffnen:
> Friseurbetriebe
> Fußpflegestudios
> Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren
Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben:
> Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen bleibt gestattet.
> Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen> Messen, Kinos (ausgenommen Autokinos, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen> Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
> der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
> Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
> Kosmetik- und Nagelstudios
Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Entwicklungen in den Tagesmedien
04.05.2020: Aktion "Bürger helfen Bürgern"
In ganz Deutschland sammeln die gemeinnützigen Tafeln Lebensmittel, die nicht mehr verkauft, aber dennoch bedenkenlos verzehrt werden können und verteilen sie an sozial und wirtschaftlich Benachteiligte.
Aufgrund der Corona-Krise stehen die Tafeln aktuell vor besonderen Herausforderungen: Lebensmittel- und Sachspenden gehen zurück, Tafel-Aktive bleiben Zuhause, da sie altersbedingt zur Risikogruppe gehören, der Tafel-Betrieb muss neuorganisiert werden, um die Gesundheit aller zu schützen.
EDEKA Völkle hat Hilfsaktion gestartet!
Mit der Tafelaktion bietet Holger Völkle vom örtlichen EDEKA Markt eine einfache Spendenmöglichkeit an, die sich doppelt rechnet.
So funktioniert es:
Kaufen Sie während der täglichen Öffnungszeiten von eine Tafeltüte gefüllt mit Waren des täglichen Bedarfs (Gesamtwert 10,00 Euro) bei uns ein. Sie zahlen nur 5,00 Euro – die andere Hälfte spendet EDEKA Völkle der örtlichen Tafel.
Mit dieser besonderen und zeitlich befristeten Aktion will man den Bedürftigen in Edingen-Neckarhausen gerade in diesen schwierigen Zeiten helfen.
In der Tüte befindet sich u.a.: Milch, Zucker, Mehl, Brot, Apfelmuss, Tee, Knäckebrot, Käse.
EDEKA Völkle in der Hauptstraße 25 ist täglich von 8.00 bis 21.00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten der Tafel
Die Tafel für Edingen-Neckarhausen ist seit dem 05.05.2020 am Übergangsstandort beim Sport- und Freizeitzentrum bis auf Weiteres immer dienstags, von 14.00 bis 17.00 Uhr, geöffnet.
21.04.2020: Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels
Geinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung(Richtlinientext - einfach anklicken)
Mit der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, werden die Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-Verordnung näher geregelt. Die Richtlinie legt dabei fest, wie die Verkaufsfläche von 800 qm, bis zu der Einzelhandelsläden gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der neuesten Fassung grundsätzlich öffnen dürfen, konkret zu berechnen ist.
Dabei stellt die Richtlinie auf die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts ab, die auch der Flächenberechnung im Baugenehmigungsverfahren zugrunde liegen.
Damit wurde eine bewährte und überprüfbare Methode gewählt, um etwaige Zweifelsfälle klären zu können. Zudem wird in der Richtlinie geregelt, welche Hygienevorschriften konkret von den Geschäften des Einzelhandels erfüllt werden müssen, um die Vorgaben der Corona-Verordnung und des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
In Form einer Checkliste wird leicht nachvollziehbar aufgelistet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
So sind etwa zur Sicherung des Mindestabstands Markierungen auf dem Boden vor Kassenarbeitsplätzen anzubringen und die Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche zu begrenzen.
Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Kassenarbeitsplätzen und Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichenden Waschgelegenheiten für die Beschäftigten.
Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung(Stand: 19.04.2020 / einfach anklicken)
Nachfolgende Auflistung dient als ergänzende Auslegungshinweise, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden würfen.