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LOKALPOLITIK

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 01.10.2018

Bericht aus dem Gemeinderat!

Bericht aus dem Gemeinderat Am Mittwoch, 19.09.2018 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:
> Vor Eintritt in die Tagesordnung verlas Bürgermeister Michler auf Wunsch von Gemeinderat Uli Wetz einen Brief, in dem dieser sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragte.
> Gegen den Antrag der OGL-Fraktion, die Behandlung von TOP 11 vorzuziehen, gab es keine Gegenstimmen. Der TOP wurde nach TOP 5 aufgerufen.
> Gemeinderat Dietrich Herold dankte im Namen aller Fraktionen den Beteiligten für die Durchführung und Organisation der Festwoche, die ihrem Anlass gerecht wurde und ein Zeichen für das Miteinander und Füreinander in der Gemeinde war.

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
> Bürgermeister Michler wies zu Beginn auf den Stand der Arbeiten an der Lüftungsanlage in der Pestalozzi-Halle hin.
> Er beantwortete außerdem die Fragen zu TOP 4 Kindertagesstätte „Neckar-Krotten"/Schulsanierung Bauteil „B" zu den einzelnen Varianten.
> Hinsichtlich der Verkehrssituation an der Graf-von-Oberndorff-Schule soll dies in einer Verkehrstagfahrt besprochen werden.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2018 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
> Der Gemeinderat stimmte dem möglichen Verkauf mehrerer Erbbaugrundstücke zu und legte einen Verkaufspreis fest.
> Der Gemeinderat stimmte der Veräußerung von ca. 30 m² eines Grundstückes für den Neubau der Betriebswegebrücke über den Leimbach im Edinger Ried zu.
> Der Gemeinderat nahm Kenntnis von zwei Stundungsanträgen und stimmte der Ratenzahlung jeweils zu.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum – Teiländerungsplan I“
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach der Änderung des Geltungsbereiches und der Billigung der Bebauungsplanentwürfe gingen während der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Abwägungsmaterial, diskutierte über die eingegangenen Hinweise/Stellungnahmen und prüfte diese inhaltlich. Er wog die betroffenen Belange gegen- und untereinander ab und erhob die Beschlussvorschläge in den Abwägungsvorschlägen zu Beschlüssen, da sie dem Abwägungsergebnis entsprachen. Die Beschlüsse führten teilweise zu Änderungen am Bebauungsplanentwurf; der Gemeinderat billigte die Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung in der Fassung, die sie durch die in der Sitzung gefassten Beschlüsse erhielten mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der OGL-Fraktion. Weiterhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der OGL-Fraktion, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens unter Anwendung von § 13b BauGB erfolgen soll, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Von den Verfahrenserleichterungen soll Gebrauch gemacht werden.
- Beschlussfassung gem. § 4 a Abs. 3 S. 1 BauGB über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
Nachdem aufgrund der Stellungnahmen Änderungen am Bebauungsplanentwurf vorgenommen wurden, ist er nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Von den Möglichkeiten, die erneute Auslegung nach den Sätzen 2 bis 4 der vorgenannten Vorschrift zu beschränken, soll nicht Gebrauch gemacht werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Entwürfen des Bebauungsplans mit zeichnerischen und planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung, die sie durch die in der Sitzung gefassten Beschlüsse erhalten haben, und billigte mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der OGL-Fraktion diese Entwürfe. Er beauftragte die Verwaltung, die Entwürfe auf die Dauer von 6 Wochen erneut öffentlich auszulegen.

Kindertagesstätte "Neckar-Krotten"/Schulsanierung Bauteil "B"

Vor der Entscheidung des Gemeinderates über das weitere Vorgehen mit Blick auf den Erwerb der „Neckar-Krotten“ Module, der anstehenden Schulsanierung Bauteil „B“ und den Neubau Kita „Neckar-Krotten“ hat die Verwaltung dem Gemeinderat umfangreiche Zahlen, Fakten und Daten in einem Kindertagesstätten- und Schulentwicklungskonzept zur Entscheidungsfindung zusammengestellt und überlassen. Auf dessen Basis beschloss der Gemeinderat den Neubau der Kita „Neckar-Krotten“ im Gemeindepark und den Erwerb der Holzmodule für 1,382 Mio. Euro zum 01.05.2019. Weiterhin beschloss er derzeit keinen Mensaneubau zu verwirklichen. Die Mittagsverpflegung soll bis auf weiteres an zwei Standorten erfolgen (Werner-Herold-Halle und Foyer der Pestalozzi-Schule). Die Sanierung des Verwaltungstraktes/Bauteil B soll entsprechend dem Bauzeiten- und Finanzierungsplan durchgeführt werden. Während der Sanierung der Schule werden die Holzmodule durch die Pestalozzi-Schule genutzt. Der Gemeinderat hält sich die Entscheidung, wo die benötigten Räume im Rahmen der Schulsanierung hergestellt werden (Anbau, Pavillon, Module) ausdrücklich offen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Architektenbüro mit der Vorplanung der Sanierung (Leistungsphasen 1-3) auf der Grundlage des abgestimmten Raumprogramms zu beauftragen und die Finanzierung der vorstehenden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019ff bzw. in der Finanzplanung zu sichern und mögliche Fördermittel für die Schulsanierung zu beantragen. Die Beschlüsse des Gemeinderates zu diesem TOP wurden mehrheitlich gegen die Stimmen der OGL-Fraktion gefasst.

Zweitwohnungssteuer: Satzungsbeschluss
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist, nicht zuletzt aufgrund ihrer günstigen Lage zwischen den Städten Mannheim und Heidelberg, eine beliebte Wohngemeinde. Sie ist immer bemüht, die bestehende Infrastruktur zu verbessern und ihren Bürgern ein breites Leistungsangebot bereitzustellen, das allen Einwohnern der Gemeinde zu Gute kommt. Dies zieht regelmäßig einen hohen finanziellen Aufwand nach sich. Aktuell sind in der Gemeinde rund 350 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet, die nicht in Zweitwohnungen leben, die von der Entrichtung der Zweitwohnungsteuer befreit wären. Menschen, die nicht oder nur mit Zweitwohnsitz hier gemeldet sind, werden im Finanzausgleich nicht berücksichtigt. Sie können die gemeindliche Infrastruktur und die kommunalen Leistungen jedoch in gleichem Umfang nutzen wie alle anderen Einwohner. Es wäre mit einem Steueraufkommen von ca. 17.000 Euro jährlich zu rechnen. Die Verwaltung erhofft sich außerdem eine Einnahmenverbesserung durch erhöhte Zuweisungen bei der Anmeldung mit Erstwohnsitz in der Gemeinde. Bei 100 Ummeldungen von Zweit- zu Erstwohnsitzen könnte die Gemeinde rund 150.000 Euro höhere Finanzzuweisungen erwarten. Als probates Mittel soll deshalb eine Zweitwohnungssteuer eingeführt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, alle Inhaber einer Zweitwohnung anzuschreiben und zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern. Der Vordruck „Steuererklärung“ wird dem Anschreiben beigelegt. Das Formular soll auch auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat beschloss die „Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen“. Als Anreiz für eine schnelle Ummeldung erhalten alle Zweitwohnungsinhaber, die ihren Zweitwohnsitz bis zum 30.11.2018 in einen Erstwohnsitz umwandeln, eine 12-er-Eintrittskarte für das Freizeitbad.
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Antrag der OGL-Fraktion auf Berichtigung des Gemeinderatsprotokolls zu TOP 6 der Sitzung vom 20.06.2018
Die OGL-Fraktion hatte die Berichtigung des Protokolls zu TOP 6 „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans“ der Sitzung des Gemeinderates vom 20.06.2018 beantragt. Beanstandet wurde insbesondere der Satz „Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches erfolgt im weiteren Verfahren in Absprache mit dem Nachbarschaftsverband“. Begründet wurde der Antrag, u.a. damit, dass z.B. die Abgrenzung der Fläche im Mittelgewann im Antrag der SPD-Fraktion nach Auffassung der OGL-Fraktion nicht bestimmt genug gewesen wäre. Außerdem sei die neue Abgrenzung der neu eingebrachten 7,5 ha im Mittelgewann nach Auffassung der OGL-Fraktion kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 44 Absatz 2 GemO. Die Verwaltung vertrat weiterhin die Auffassung, dass bei der Abgrenzung der einzelnen Flächen von der Verbandsversammlung die naturräumlichen Gegebenheiten ebenso wie die städteplanerischen Aspekte beachtet werden und Eingang finden in den Entwurf für die erneute Offenlage. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, ist die Darstellungsgrenze nur ein Anhaltspunkt für die spätere Konkretisierung durch einen Bebauungsplan. Im Rahmen der erneuten Offenlage besteht für den Gemeinderat die Möglichkeit, zu der von der Verbandsversammlung vorzunehmenden Abgrenzung Stellung zu nehmen, sollte sie nicht der Auffassung des Gemeinderates entsprechen. Mit drei Gegenstimmen der OGL-Fraktion sprach sich der Gemeinderat gegen eine Änderung des Protokolls der Sitzung vom 20.06.2018 zu TOP 6 aus.

Anordnung der Baulandumlegung "HLZ und Gewerbe in den Milben"

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „HLZ und Gewerbe – In den Milben“ auf der Gemarkung Neckarhausen neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen. Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage von § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „HLZ und Gewerbe – In den Milben“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „HLZ und Gewerbe – In den Milben“

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in der Hauptstraße
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße II im OT Neckarhausen“. Der Bebauungsplan setzt in seinen zeichnerischen Festsetzungen eine Gesamtbautiefe von rund 35 m fest. Durch die Festsetzung geschlossene Bauweise ist mit Ausnahme eines Innenhofs ein Anschluss an die Grenzbebauung auf den Nachbargrundstücken vorgesehen. Der Antragsteller beabsichtigt, in zweiter Reihe ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen zu errichten. Das Gebäude soll in geschlossener Bauweise errichtet werden; auch das danebenliegende Grundstück steht im Eigentum des Antragstellers. Bei der Ortsbesichtigung legte der Antragsteller eine veränderte Stellung des Gebäudes vor. Die Bauvoranfrage wurde positiv beantwortet. Die Abweichungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Änderung der Jugendgemeinderatswahlordnung

Die Änderung der Jugendgemeinderatswahlordnung betrifft die Möglichkeit, die Wahl als Online-Wahl durchzuführen. Der Jugendgemeinderat hat sich bereits des Öfteren in seinen Sitzungen für eine Online-Wahl ausgesprochen. Um diese Form der Jugendgemeinderatswahl zu ermöglichen, sind Änderungen der Wahlordnung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Jugendgemeinderatswahlordnung zu.
Satzung zur Änderung der Jugendgemeinderatswahlordnung (PDF)

Sportförderung: Beihilfe zur Anschaffung von Sondersportgeräten - Aikido-Kampfsportmatten

Der Turnverein 1890 Edingen e.V. hat Beihilfeleistungen zur Anschaffung von Aikido-Kampfsportmatten beantragt. Der Verein hat beim Badischen Sportbund (BSB) Zuwendungen aus staatlichen Fördermitteln zur Beschaffung von Sportgeräten beantragt. Der Gemeinderat beschloss dem Verein gemäß den Sportförderungsrichtlinien eine Beihilfe in Aussicht zu stellen. Die Beihilfeleistungen sind nach Eingang des Bewilligungsbescheides des Badischen Sportbundes (BSB) abschließend festzustellen.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
-Spende für den Sozialfonds-

Von der Initiative „BürgerInAktion“ wurde eine Spende in Höhe von 1.110,00 Euro für den Sozialfonds überwiesen. Diese stammt aus den Einnahmen der Weinmesse im Schloss Neckarhausen am 06.05.2018. Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs. 4 GemO, die Zuwendung für den Sozialfonds anzunehmen.

Bekanntgaben

> Im Zuge der Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Gehwege wurden im Ortsteil Edingen 10 Gehwege abgesenkt. Darunter die Gehwege in der Goethestraße vom OEG Bahnhof bis zur Rathenaustraße, der Friedhofweg/Eingang Friedhof sowie die Mannheimer Straße /Sportzentrum. Weitere Umsetzungen in der Gemeinde werden folgen.
> Die Gemeinde bewirbt sich wieder beim Wettbewerb „Natur nah dran – Biologische Vielfalt in den Kommunen fördern“ durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Gemeinderäte wiesen auf verschiedene Punkte aus dem Bereich Verkehr hin, die zeitnah behoben werden sollen.