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Bericht aus dem Gemeinderat vom 09.04.2014

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 17.04.2014

In der am Mittwoch, 09.04.2014 unter Vorsitz von Bürgermeister Roland Marsch stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfragen zu einer Gehwegsanierung in der Goethestraße und zu den Einwänden eines Grundstückseigentümers zur Verlegung der Bushaltestelle vor dem Schloss in Richtung Seckenheim.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2014 wurden Beschlüsse gefasst, die nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Gemeinderat stimmte den Vertragsentwürfen der städtebaulichen Verträge zur Umsetzung des Bebauungsplans „Östlich des Friedhofwegs mit Teiländerung Hauptstraße III – Hinter der Kirche“ zu.

Neubau der beiden Bushaltestellen in der Hauptstraße im OT Neckarhausen
• Genehmigung der Planung
Die Bushaltestellen vor dem Schloss wurden für die Baumaßnahme Kreisverkehrsplatz aus dem Bereich Schlossplatz verlagert. Da auf dem Schlossplatz ein behindertengerechter Neubau der Bushaltestellen für Veranstaltungen nachteilig ist, wurde eine dauerhafte Verlagerung der beiden Bushaltestellen ins Auge gefasst. Die RNV stimmte einem Neubau der Bushaltestelle Hauptstraße/Schlossstraße bei dem ehemaligen Grundstück Aral-Tankstelle sowie auf der gegenüberliegenden Seite Hauptstraße 366 (zwischen Radio Kraus und Metzgerei Meinecke) zu.
Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen geben und auch die Bedenken und Anregungen der Anwohner mitgeteilt.
In der Aussprache war der Gemeinderat der Auffassung, die Bushaltestelle vor der ehemaligen Aral-Tankstelle wie vorgesehen umzusetzen. Der Verlegung der Bushaltestelle Richtung Seckenheim stimmte der Gemeinderat nicht zu. Hier soll erst die abschließende Planung des Schlossvorplatzes abgewartet werden.

Kombinierter Geh- und Radweg nach Seckenheim entlang der L 637, Mannheimer Straße von der Kreuzung L 597, L 637/K 4139 in Richtung Mannheim-Seckenheim
• Planungsgenehmigung 1. Bauabschnitt
Bereits am 15.06.2009 hat die Gemeinde Edingen-Neckarhausen eine Anfrage zur Verbesserung der Radweg Situation von Edingen nach Mannheim-Seckenheim gestellt. Mehrmals wurde auf die fehlende Radwegverbindung hingewiesen zuletzt beim Besuch der Regierungspräsidentin am 07.11.2013. Nun hat das Regierungspräsidium als zuständiger Straßenbaulastträger die Planung für den 1. Bauabschnitt des kombinierten Geh- und Radwegs entlang der L 637 zwischen der Mannheimer Straße 105 und der Eisenbahnbrücke und weiter bis zur Kreuzung mit der L 597 (Autobahnzubringer) erstellt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorliegenden Planung und begrüßte den Bau des 1. Bauabschnitts des kombinierten Geh- und Radweg von Edingen nach Mannheim-Seckenheim entlang der L 637. Der Gemeinderat hofft, dass die Realisierung der Planung zeitnah erfolgt.
Außerdem hat der Gemeinderat angeregt, bis zur Realisierung des 2. BA in diesem Abschnitt zu Lasten der Fahrbahnbreit den Seitenstreifen breiter zu markieren, um mehr Sicherheit für Radfahrer zu erreichen.

DSL-Ausbau Breitbandversorgung Edingen-Neckarhausen
• Ergebnis der erweiterten Marktanalyse fibernet.rnk
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat als erste Finanzierungsrate im Haushaltsplan und der Finanzplanung Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro eingeplant.
In den nächsten Jahren werden je nach Ausbauvorhaben weitere Haushaltsmittel folgen müssen.
Zum weiteren Vorgehen ist vorgesehen, eine bestmöglich abgestimmte, gemeinsame Planung im gesamten Kreisgebiet zu erreichen. Dazu ist die Bildung eines „Zweckverbandes Breitbandversorgung Rhein-Neckar“ vorgesehen. Dieser soll die Aufgabe wahrnehmen, die Breitbandversorgung im Verbandsgebiet sicherzustellen und zu fördern.
Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der erweiterten Marktanalyse zum Ausbau der Breitbandversorgung für Edingen-Neckarhausen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, sich an den Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung zu beteiligen, sobald der Rhein-Neckar-Kreis die Voraussetzungen dazu geschaffen hat.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt zu dem „Zweckverband Breitbandversorgung Rhein-Neckar“ gem. den §§ 5 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der derzeit geltenden Fassung.

Einrichtung einer Mensa an der Pestalozzi-Schule Edingen
In der Sitzung am 19.03.2014 wurde deutlich, dass der Gemeinderat vor einer abschließenden Entscheidung noch weiteren Klärungsbedarf sieht (Stichworte: Gesamtkonzept, Standort, Kosten, Finanzierung, Verpflegungskonzept, Runder Tisch etc.).
Bürgermeister Marsch hat in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben und auf die vorliegenden Anträge der Fraktionen von UBL-FDP/FWV vom 07.04.2014 und SPD vom 08.04.2014 verwiesen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung hatte GR Thomas Zachler für die SPD-Fraktion die Hinzuziehung von weiteren sachkundigen Einwohnern bzw. Sachverständige entsprechend § 33 GemO beantragt, er benannte dazu Rektorin Renate Wacker und die Elternbeiratvorsitzende Dr. Nannette Besson.
GR Stahl schlug Thomas Ruprecht, Küchenmeister, Caterer und Betreiber von Kantinen/Mensa vor.
Bürgermeister Marsch betonte, dass schon bei den bisherigen Gesprächen Rektorin Renate Wacker und Elternbeiratvorsitzende Dr. Besson mit einbezogen waren und dass er gegen die Hinzuziehung weiterer sachkundiger keine Einwände habe.
Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der Schulleitung und des Elternbeirats sowie weiterer Fachleute und der Fraktionen, Möglichkeiten einer Übergangslösung für die Mittagsverpflegung der Ganztags-, Hort- und Kernzeitkinder an der Pestalozzi-Schule auszuloten.
Die vorliegenden Anträge von UBL-FDP/FWV vom 07.04.2014 und SPD vom 08.04.2014 sollen dabei mit behandelt werden.

Bebauungsplan „Neu-Edingen-Teiländerungsplan III“
• Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB, zur Teiländerung des Bebauungsplans „Neu-Edingen“ einen Bebauungsplan „Neu-Edingen-Teiländerungsplan III“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. Flst.-Nr. 4640/1, 4641 (Teil), 4641/1 (Teil), 4642 (Teil), 4642/1 (Teil), 4644 (Teil), 4645 (Teil), 4646 (Teil), 4647 (Teil), 4649 (Teil), 4671 (Teil), 5090 (Teil), 5091 (Teil), 5092 (Teil), 5093 (Teil), 5094/4 (Teil), 5094 (Teil), 5094/2 (Teil), 5094/3 (Teil), 5094/5 (Teil), 5094/1 (Teil), 5095 (Teil), 5096 (Teil), 5097 (Teil), 5098 (Teil), 5099 (Teil) und 5100 (Teil) der Gemarkung Edingen; er wird begrenzt
- im Norden durch die Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken Nr. 4640 und 4640/1geradlinig verlängert auf den Feldweg Flst.-Nr. 4671, diesem an seiner westlichen Grenze folgend zur Neckarhauser Straße, auf der östlichen Seite der Neckarhauser Straße entlang in Richtung Norden bis zum nördlichen Grenzpunkt des Grundstücks Flst.-Nr. 5100,
- im Osten durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Flst.-Nr. 5101,
- im Süden durch die geradlinige Verbindung mit dem Feldweg Flst.-Nr. 5093, an dessen nördlicher Grundstücksgrenze nach Süden abknickend parallel zur südlichen Grenze des Grundstücks Flst.-Nr. 5089/1, dann nach Süden abknickend über den Feldweg Flst.-Nr. 4671 hinweg durch das Flurstück Nr. 4649 hindurch auf den Feldweg Flst.-Nr. 4648 zu,
- im Westen durch die östliche Grenze des Feldwegs Flst.-Nr. 4648 über die Nelkenstraße hinweg entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flst.-Nr. 4640/1 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Grundstücke Flst.-Nr. 4639/4, 4640 und 4640/1.
Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplans
Es wurde einstimmig beschlossen, dass im Geltungsbereich ein Wohngebiet verwirklicht werden soll.

Bebauungsplan „Neu-Edingen-Teiländerungsplan III“
• Beschluss über eine Veränderungssperre
Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neu-Edingen-Teiländerungsplan III“ eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO .
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
• Spende für den Sozialfonds
Herr Helmut Knopf, Heidelberger Straße 1 a, hat der Gemeinde 650,00 Euro für den Sozialfonds überwiesen.
Der Gemeinderat hat über die Annahme dieser Spende bzw. Zuwendung gem. § 78 Abs. 4 GemO zu beschließen.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs.4 GemO die Zuwendung in Höhe von 650,00 Euro für den Sozialfonds anzunehmen.

Bekanntgaben:
• Rasenplatz Sport- und Freizeitzentrum
Bürgermeister Marsch teilte dem Gemeinderat mit, dass aufgrund der defekten Drainage auf dem Rasenplatz im Sport- und Freizeitzentrum Wasser steht und nicht ablaufen kann, so dass der Platz nicht nutzbar ist. Reparatur bzw. Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich, damit der Platz wenigstens noch zwei bis drei Jahre genutzt werden kann.
Die Kosten dieser Maßnahmen betragen ca. 15.000 bis 20.000,00 Euro und müssen überplanmäßig finanziert werden.
• Rückschnitt Robinen beim „Steinernen Tisch“ (TVE-Gelände)
Die Robinien am „Steinernen Tisch“ beim Turnverein 1890 Edingen e.V. müssen aus Sicherheitsgründen stark zurückgeschnitten werden. Die Maßnahmen sind durch den Naturschutzbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises angeordnet und werden in Abstimmung mit ihm durchgeführt.
• Bürgertag am 4. Mai
Der Bürgertag findet am Sonntag, den 04.05.2014 mit der Einweihung des Kreisel durch Landrat Dallinger statt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit das sanierte Schloss zu besichtigen, die neu gestalteten Museumsräume mit der Daueraustellung über die Grafen-von-Oberndorff ist geöffnet und die Gemeindeverwaltung informiert über weitere Gemeindeprojekte. Zusätzlich werden VHS und Verein der Schlossparkfreunde über ihre Arbeit informieren.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Marsch beantwortete die Anfrage zur Beleuchtung des Gemeindeparks zwischen Goethestraße und Friedhofweg, dahingehend, dass der Anregung geprüft wird.