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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Flurbereinigung Leimen (L600) | Stadt Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 09.10.2024
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt.
Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Leimen (L600) zusammen.
Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von Dienstag, 15.10.2024 bis Donnerstag, 15.11.2024 im Rathaus in Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, aus.
Die Öffnungszeiten des Rathauses während der Auslegung sind Montag, Mittwoch, Donnerstag,
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.30 bis 18.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich
von 13.30 bis 17.00 Uhr.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2711) eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - werden Beauftragte des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, von Montag, 04.11.2024 bis Freitag, 15.11.2024 im Rathaus in Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen während der o.g. Öffnungszeiten anwesend sein.
Nur in dieser Zeit können dort die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Donnerstag, 21.11.2024
um 11.00 bis 12.00 Uhr im Rosensaal,
Nußlocher Straße 14 in 69181 Leimen.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen. Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
gez.
Andreas Neubert
Amtsleiter
Kontakt:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon: 06221/5225400
Telefax: 06221/5225454
E-Mail: flurneuordnungsamt(@)rhein-neckar-kreis.de
Homepage: www.rhein-neckar-kreis.de