Aktuelles: Edingen Neckarhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Edingen Neckarhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Zum Bürgerinformationssystem
Termine vereinbaren
Fähre Neckarhausen
Webcam der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bitte drücken Sie NICHT den Reload Button Ihres Browsers - die Seite wird automatisch geladen !
Fotoalbum
Aktuelles

Hauptbereich

Winterdienst

Autor: Andrea Ried
Artikel vom 20.10.2021

Laut Wikipedia versteht man unter „Winterdienst“ die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.

Die sogenannten Baulastträger (u.a. Kommunen, Landes- und Bundeseinrichtungen) sind für die Räumung der Straßen verantwortlich; die Räumung von Fußwegen wird meist über Gesetze und Verordnungen den Anliegern übertragen und von diesen oft auf ihre Mieter.

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat sich auf den Winterdienst vorbereitet. Die Behältnisse, in denen die Gemeinde kostenfreies Streugut anbietet, sind gefüllt und an den u.g. Abholstellen aufgestellt.

An besonders gefährlichen Stellen wollen wir den Autofahrern und auch den Fußgängern ein möglichst gefahrenfreies Fortkommen ermöglichen.

Hier schon jetzt einige wichtige Informationen zum Winterdienst:

Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden wegen ihrer Bedeutung für den überörtlichen Verkehr von der Straßenbauverwaltung geräumt und gestreut, auch innerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Die Ortsstraßen werden von der Gemeinde grundsätzlich nicht geräumt. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass das Schneeräumfahrzeug wegen parkender Fahrzeuge nicht durchkommt und die Grundstücksausfahrten bei größeren Schneemengen nicht mehr passierbar sind. Außerdem gewährleistet eine Schneedecke auf der Fahrbahn bei angepasstem Fahrverhalten ein sichereres Fortkommen als auf einer vereisten Fahrbahn, die durch Räumen und Streuen fast zwangsläufig entsteht.

An besonders gefährlichen Stellen, das sind wichtige Kreuzungen und Einmündungen in Verbindung mit einer abschüssigen oder ansteigenden Fahrbahn, streut die Gemeinde ein Split-Salz-Gemisch.

Treppen und wichtige Geh-und Radwege werden ebenfalls geräumt und gestreut und zwar in der im Streuplan festgelegten Reihenfolge entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung.   

Unsere großeBitte an alle Verkehrsteilnehmer

Passen Sie Ihr Fahrverhalten an die Straßenverhältnisse an. Am Besten lassen Sie das Fahrzeug stehen. Auf den nicht geräumten und nicht gestreuten Spazierwegen rund um unsere Gemeinde lässt sich gut ein Winterspaziergang machen.

Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 15.11.1989 sind die Straßenanlieger (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter und Pächter) verpflichtet, die Gehwege oder entsprechende Flächen entlang der Grundstücke zu reinigen, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Hierzu zählen in Verkehrsberuhigten Bereichen, sog. Spielstraßen, die nicht mit Stellplätzen belegten Flächen entlang der Grundstücke, das sind in der Regel die Flächen vor den Hauseingängen. 

Diese Pflicht ist werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zu erfüllen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Zum Bestreuen ist grundsätzlich abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.

Abholstellen: Kostenfreier Splitt zum Bestreuen für unsere Bürger/innen

Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen stellt Split kostenlos zur Verfügung. Bitte bringen Sie zum Abholen des Streumaterials an den nachfolgend genannten Abholstellen Eimer und Schaufel mit.

  • Edingen

       Alte Schule, Rathausstraße 12

       Rathaus Edingen, Neckartreppe

       Parkplatz der Werner-Herold-Halle

       Parkplatz Hauptstraße/Ecke Bahnhofstraße

  • Neu-Edingen

       Parkplatz beim Kaufland-Markt

  • Neckarhausen:

       Parkplatz beim Freizeitbad

       Wingertsäcker – große Wiese gegenüber BÄKO

Kontakt:

Bau- & Umweltamt, Herbert Stein, Telefon: 06203/808139,

E-Mail: herbert.stein(@)edingen-neckarhausen.de