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JAHRESRECHNUNG
...so wurde 2017 gewirtschaftet!
Feststellung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2017
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.
Nach § 95 b, Abs. 1 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung festzustellen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 werden gemäß § 95 b, Abs. 1 GemO wie folgt (siehe Bild & PDF-Datei) festgestellt.
Feststellung des Ergebnisses für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2017
Für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen im Wirtschaftsjahr 2017 fasste der Gemeinderat auf Grund § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in seiner Sitzung am 14.11.2018 folgenden Beschluss: Das Ergebnis für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt (siehe Bild & PDF-Datei) festgestellt:
Jahresrechnungen 2017 (PDF)