Aktuelles: Edingen Neckarhausen

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Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Thea Arras
Artikel vom 24.10.2018

Am Mittwoch, 17.10.2018 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Keine

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines kleinen Grundstückes in der Jahnstraße zu. Außerdem stimmte er dem flächengleichen Tausch von Grundstücken mit der MV Mannheim Verkehr GmbH sowie dem Erwerb einer Fläche der MV Mannheim Verkehr GmbH zu um der GmbH die technische Sicherung des Bahnübergangs Ergelweg zu ermöglichen.
Der Gemeinderat stimmte einer Beförderung zum 01.04.2019 mehrheitlich zu, wobei der Vorbehalt gemacht wurde, dass die Stelle im Stellenplan 2019 ausgewiesen sein muss.
Ebenso stimmte der Gemeinderat mehrheitlich einem Aufstieg und einer Beförderung mit Wirkung zum 01.10.2018 zu.

Ausscheiden, Nachrücken und Neuverpflichtung im Gemeinderat
Antrag von Gemeinderat Uli Wetz auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Herr Gemeinderat Uli Wetz hatte mit Schreiben vom 18.09.2018 beantragt, aus gesundheitlichen Gründen, aus dem Gemeinderat auszuscheiden.
Nach § 16 Abs. 2 GemO entscheidet der Gemeinderat darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
Gemäß § 16 Abs. 2 GemO beschloss der Gemeinderat, dem Antrag von Gemeinderat Uli Wetz vom 18.09.2018 auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zuzustimmen.

Feststellung und Beschlussfassung über das Nachrücken im Gemeinderat gem. § 31 Abs. 2 GemO für Uli Wetz
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Uli Wetz aus dem Gemeinderat war der freiwerdende Sitz neu zu besetzen.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 rückt aus dem Wahlvorschlag der OGL als nächste Ersatzbewerberin Frau Annelie Heitz nach.
Frau Heitz hat mit Zustimmung vom 27.09.2018 erklärt, das Amt anzunehmen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Verpflichtung von Frau Annelie Heitz vorzunehmen.

Neuverpflichtung im Gemeinderat von Annelie Heitz
Auf die vorherigen Tagesordnungspunkte wird verwiesen.
Bürgermeister Michler nahm gem. § 32 Abs.1 Satz 2 die Verpflichtung vor.

Antrag von Gemeinderätin Angela Stelling auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Frau Gemeinderätin Angela Stelling hatte mit Schreiben vom 08.10.2018 beantragt, aus gesundheitlichen Gründen, aus dem Gemeinderat auszuscheiden.
Nach § 16 Abs.2 GemO entscheidet der Gemeinderat darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
Gemäß § 16 Abs. 2 GemO beschloss der Gemeinderat, dem Antrag von Gemeinderätin Angela Stelling vom 08.10.2018 auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zuzustimmen.

Feststellung und Beschlussfassung über das Nachrücken im Gemeinderat gem. § 31 Abs. 2 GemO für Angela Stelling
Durch das Ausscheiden von Gemeinderätin Angela Stelling aus dem Gemeinderat war der freiwerdende Sitz neu zu besetzen.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 rückt aus dem Wahlvorschlag der OGL als nächster Ersatzbewerber Herr Rolf Stahl nach.
Herr Stahl hat mit Zustimmung vom 09.10.2018 erklärt, das Amt anzunehmen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Verpflichtung von Herrn Rolf Stahl vorzunehmen.

Neuverpflichtung im Gemeinderat von Rolf Stahl
Auf die vorhergehenden Tagesordnungspunkte wird verwiesen. Bürgermeister Michler nahm gem. § 32 Abs.1 Satz 2 die Verpflichtung vor.

Umbesetzung von Ausschüssen im Gemeinderat
Der Gemeinderat stimmte der Neubesetzung der Ausschüsse gemäß dem OGL Vorschlag zu. Gemeinderat Rolf Stahl wird stellv. Vorsitzender der OGL-Fraktion.   

Feststellung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichts 2017 der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung wird durch den Rechenschaftsbericht erläutert.
Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wurde festgestellt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 46.838.517,45 Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 36.322.714,38 Euro
und auf den Vermögenshaushalt 10.515.803,07 Euro. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 2.548.164,04 Euro. Der entstandene Überschuss i.H.v. 2.495.599,38 Euro  wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. 
Die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 werden in einer der nächsten Ausgaben des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Bebauungsplan "Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord"
Aufstellungsbeschluss für die externe Ausgleichsfläche
- Ergänzung des Geltungsbereichs -

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.04.2018 wurde Bezug genommen. In der Zeit von Februar 2018 bis September 2018 wurde die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Institut für Faunistik, Dr. Ulrich Weinhold, Heiligkreuzsteinach, durchgeführt. Auf Grundlage der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist eine Ausgleichfläche von ca. 1 ha erforderlich.
Auf der Suche nach einer geeigneten Ausgleichsfläche sah die Verwaltung ein Grundstück im Gewann „Hanfstücke“ als das bestmögliche an. Das Grundstück liegt in räumlicher Nähe zum Bebauungsplangebiet und befindet sich im Eigentum der Gemeinde.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück, Flst.-Nr. 347, mit einer Teilfläche von ca. 1,33 ha.
Der Gemeinderat beschloss den Geltungsbereich „Externe Ausgleichsfläche zum Bebauungsplan Wohnung und Freizeit Neckarhausen Nord“. Dieser ist begründet durch das spezielle artenschutzrechtliche Gutachten, welches als Ausgleich für artenschutzrechtlich relevante Eingriffe durch die geplante Wohnbebauung hier in räumlicher Nähe durch geeignete Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG den Erhalt der verloren gegangenen ökologischen Funktionen sicherstellt.
Er beinhaltet das Grundstück Flst.-Nr. 347, mit einer Fläche von ca. 1,33 ha.
Der Geltungsbereich dient der Festsetzung und Zuordnung externer Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“. 
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  

- Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans -
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13 a und b BauGB -

Auf die Beratung und Beschlussbefassung zum vorherigen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ als beschleunigtes Verfahren gemäß den §§ 13 a Abs. 1 Nr.1 und 13 b BauGB durchgeführt werden soll.
Das Planungsbüro, MVV Regioplan GmbH, hat die Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung erstellt. Das Büro MVV Regioplan hat auf dieser Grundlage die Festsetzungen für die externe Ausgleichsfläche getroffen. Unabhängig davon wurden in der saP ebenfalls benannte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet in die Festsetzungen integriert.
Die OGL stellte einen Antrag, das Bebauungsplanverfahren nicht nach den §§13a und b BauGB durchzuführen.
Der Antrag wurde mehrheitlich, bei 2 Enthaltungen (GR R. Stahl, GR S. Kraus-Vierling) und 3 Ja-Stimmen (GR T. Hoffmann, G. Brecht, A. Heitz) abgelehnt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Herrn Schwoerer-Böhning zu den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und billigt diese. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13 a und b BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan "Fichtenstraße Teiländerungsplan IV"
-Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans-

-Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB-
Auf die Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 20.06.2018 wurde Bezug genommen. Damals hatte der Gemeinderat über die Grundzüge des Bebauungsplaninhalts entschieden. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, dass Variante 3, ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten und einem Doppelhaus, die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bilden soll, da diese die jeweils gegenüberliegende Bebauung spiegelt und sich optimal anpasse.
Gleichzeitig wurde auf dieser Grundlage das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und billigt sie. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Erweiterung der Erschließungsanlagen des Kultur- und Sportzentrums und Neubau eines Tennisgebäudes mit 4 Tennisplätzen
- Vergabe der Erschließungsarbeiten

Auf die Maßnahmegenehmigung in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2018 wurde Bezug genommen.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 04.10.2018 statt. Im Haushaltsplan 2018 sind unter der Haushaltsstelle 6300. 950 000- 007 Straßenbau = 235.000 Euro / Haushaltsstelle 6700. 960 000- 001 Straßenbeleuchtung = 15.000 Euro / Haushaltsstelle 7000. 950 000- 001 Abwasserkanalneubauten = 85.000 Euro / Haushaltsstelle 8150- 903 000- 001 Wasserleitungsneubau = 20.000 Euro für die Erschließung des Parkplatzes eingestellt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Submissionsergebnis und dem Vergabevorschlag und beschloss, den Auftrag an den Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
 

- Vergabe der Rohbauarbeiten für das Funktionsgebäude Tennissport
Auf die Maßnahmegenehmigung in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2018 wird Bezug genommen.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 04.10.2018 statt.
Die Angebote wurden vom Planungsbüro MBPlan Dipl.-Ing. Matthias Braun, Ludwigshafen, sachlich und rechnerisch geprüft. Herr Braun war in der Sitzung anwesend und erläuterte die enormen Unterschiede zwischen der Kostenschätzung und den Ausschreibungsergebnissen.
Die gute Auftragslage der Firmen, das Baugrundgutachten, dass bei der Kostenschätzung noch nicht vorlag sowie die im Nachhinein gemachten Vorgaben des Gemeinderats, erklären diese Unterschiede.
Der Gemeinderat war sehr erstaunt über die Submissionsergebnisse bzw. die Unterschiede zur Kostenschätzung. Er wägte die unterschiedlichen Vorgehensweisen (nochmalige Ausschreibung, Bindefristverlängerung usw.) untereinander ab.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Submissionsergebnis und dem Vergabevorschlag und beschloss den Auftrag an den Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Allerdings sollen im Rahmen eines Bietergesprächs Einsparmöglichkeiten (Bodenverfestigung, günstigerer Einkauf von zugekauften Materialien usw.) erzielt werden.

- Vergabe der Herstellung von 4 Tennisplätzen und Außenanlage
Auf die Maßnahmegenehmigung in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2018 wurde Bezug genommen.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 04.10.2018 statt. Im Haushaltsplan 2018 sind unter der Haushaltsstelle 5620. 950 100 - 001 Tiefbau Tennisplätze = 290.000 Euro für die Herstellung der Tennisanlage eingestellt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Submissionsergebnis und dem Vergabevorschlag und beschloss den Auftrag an den Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
 

Ausbau des Neckarwegs unterhalb des Ortsteils Edingen
- Vorstellung der Planung der barrierefreien Zugänge: Abgang zum Krottenneckar und Alte Neckargasse -

Auf die Gemeinderatssitzung vom 20.09.2017 wurde Bezug genommen. Das Ingenieurbüro Kuhn, Herr Wolf, wurde beauftragt, die Planung der beiden barrierefreien Zugänge (Abgang zum Krottenneckar und an der Alten Neckargasse) zu planen.
Für den Abgang zum Krottenneckar wurden drei Varianten ausgearbeitet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gibt es für die Alte Neckargasse nur einen Ausbauvorschlag, um eine Verbesserung zu erreichen. Herr Wolf stellte die Planung in der Sitzung vor, benannte die Schätzkosten für die jeweilige Ausbauvariante und stand für Rückfragen zur Verfügung. Die Kosten der vorgestellten Varianten sind alle sehr hoch. Deshalb erkundigte sich der Gemeinderat über weitere mögliche Varianten (prozentuale Steigung, anderer Standort des Abgangs, z.b. bei der Grenzhöfer Straße, Umbauen des vorhandenen Weges am Krottenneckar).
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorgestellten Planung und beschloss, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Außerdem wurde das Ingenieurbüro Kuhn beauftragt, weitere kostengünstigere Varianten zu prüfen.
 

Bauanträge
Bauantrag zum Neubau eines 4- Familienhauses in der Grenzhöfer Straße

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Friedhofweg I“. Das Vorhaben beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen.
Der Antragsteller möchte das vorhandene Gebäude abreißen und ein 3- geschossiges Wohnhaus in geschlossener Bauweise errichten.
Das Baufenster soll komplett überbaut werden; hierfür wurde ein Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der hinteren Baugrenze um 2 m auf einer Breite von rund 12,80 m gestellt.
Für die Überschreitungen von Baulinie und Baugrenze wurde ebenfalls eine Befreiung beantragt.
Sofern die Stellplätze vom Antragssteller mit einer Tiefe von 5,50m gebaut werden, könnte die Überschreitung des hinteren Baufensters mit einer Tiefe von maximal 0,50 m zugelassen werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Überschreitung von Baulinie bzw. Baugrenze mit der Terrasse und den Balkonen zugestimmt werden.
Der Befreiung für die Errichtung der Stellplätze im vorderen Bereich des Grundstücks wurde unter den o.g. Voraussetzung zugestimmt. Die hierfür erforderliche Befreiung wurde ebenfalls befürwortet.
Die Überschreitung von Baulinie bzw. Baugrenze mit der Terrasse und den Balkonen wurde befürwortet. Die Befreiung für die Überschreitung der GRZ wurde ebenfalls befürwortet.
Zur Vermeidung einer weiteren, großflächigen, Versiegelung der Grundstücksfläche wurde angeregt, dass das Baurechtsamt die Kompensation der Stellplatzfläche überprüft (Kompensationsbaulast).

Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohnhauses in der Ulmenstraße
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „An der Verbindungsstraße zwischen Fred-Joachim-Schoeps-Straße und der Neckarhäuser Straße“. Ein Vorhaben beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen.
Der Antragsteller beabsichtigt, das vorhandene Wohnhaus energetisch zu sanieren und ein neues Dach zu errichten. Mit der Bauvoranfrage möchte der Antragssteller Fragen klären, die wie folgt beantwortet wurden:
1) Ist die Einrichtung einer Wandhöhe ab Geländeoberkante von ca. 7,0 m (bis Oberkante Ziegel) zulässig?
Ja, einer Wandhöhe ab Geländeoberkante von 7,0m bis zur Oberkante Dachhaut wird zugestimmt. 2) Ist die Errichtung eines Walmdaches mit einer parallel zur Straße verlaufenden Fristrichtung möglich?
Ja, die vom Antragssteller vorgeschlagene Dachausbildung mit einem flach geneigten Walmdach (ca. 25 Grad Dachneigung) und einem Parallel zur Straße verlaufenden First wird zugestimmt. 3) Ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes im Bauhausstill (d.h. ein Flachbau ohne Gebälkkonstruktion) zulässig?
Nein, ein Gebäude mit Flachdach ist in diesem Wohngebiet nicht vorhanden und fügt sich städtebaulich nicht ein.
4) Ist die Errichtung von 3 Wohneinheiten möglich?
Ja, der Errichtung mit 3 Wohneinheiten wird zugestimmt. Es wurde angeregt, dass zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen werden.

Terminplan der Sitzungen des Gemeinderats im Jahre 2019
Grundsätzlich findet monatlich am dritten Mittwoch eines Monates eine Sitzung des Gemeinderats statt. Zwei Wochen vor diesen Gemeinderatssitzungen findet donnerstags, je nach Bedarf, entweder eine Sitzung des Technischen Ausschusses und/ oder eine Fraktionssprecher-Sitzung statt. Am 17.01.2019 findet der Neujahrsempfang mit Bürgerversammlung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen in der Eduard-Schläfer-Halle statt.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die April-Sitzung vor den Osterferien abzuhalten.
Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Terminplan für das Jahr 2019 zu.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
-Sachspende für Neckarabgang Rathaus Edingen-

Die Eheleute Hans-Ulrich und Kerstin Neumann spenden der Gemeinde ein Mosaik auf Fliesenbruch, welches unterhalb des Rathauses Edingen am Neckarabgang angebracht werden soll.
Auf die Beratungen im Technischen Ausschuss am 06.09.2018 wurde verwiesen.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs. 4 GemO, die Sachspende in Höhe von ca. 3.000,00 Euro anzunehmen.  

Ruftaxi - aktueller Bericht zur Nutzung des Angebots (Informationsvorlage)
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 20.07.2016 der Einführung eines Ruftaxi-Betriebs zum Dezember 2016 zugestimmt.
Im Gemeinderat sollte halbjährlich über das Ruftaxi-Angebot und die Nutzung berichtet werden.
Die Zahlen der Ruftaxi-Nutzer haben sich im Vergleich zu den jeweiligen Monaten des Vorjahres um rund 10 % verringert. Nach wie vor werden ca. 30% der Ausgaben durch Zuschüsse gedeckt. Die Haushaltsansätze für 2018 bei den Ausgaben i.H.v. 20.000,00 Euro und 5.000,00 Euro auf der Einnahmeseite dürften etwas unterschritten werden.

Bekanntgaben
In den kommenden Wochen müssen an verschiedenen Stellen in der Gemeinde einige Bäume gefällt werden. Durch Trocken- und Alterungsschäden kann die Verkehrssicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet werden. Im vergangenen Mitteilungsblatt waren die Baumfällungen detailliert beschrieben.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat stellte verschiedene Fragen zur Straßenbeleuchtung in der Gemeinde, zum Welterbe-Radweg, über die Standorte der schwarzen Bretter sowie über das weitere Vorgehen bei der Verkehrssituation an der Graf-von-Oberndorff-Schule.
Des Weiteren informierte er sich über die Beteiligung der Ausgleichzahlungen bei den Kirchengemeinden sowie den Sachstand zum Arbeitskreis „Plakatierungen“.