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VORSTANDSWAHL TEILNEHMERGESELLSCHAFT

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 11.04.2019

Hier die öffentliche Bekanntmachung

Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt
Amt für Flurneuordnung


Öffentliche Bekanntmachung: Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 03.09.2018 ist die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ilvesheim (L 597) entstanden.
Zur Teilnehmergemeinschaft gehören alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke.
Die Teilnehmergemeinschaft wählt einen Vorstand. Dieser vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmergemeinschaft. Der ehrenamtlich wirkende Vorstand ist von der Flurbereinigungsbehörde insbesondere über den Fortschritt der Flurbereinigungsarbeiten laufend zu unterrichten, zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu hören und zur Mitarbeit heranzuziehen.
1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmer - sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands auf Dienstag, 07.05.2019 in die Mehrzweckhalle von Ilvesheim, Mühlenweg 71, 68549 Ilvesheim, 18.00 Uhr, eingeladen.
2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.
4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Wahlvorschläge können bis zum 4. Tag vor der Wahl beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen.
Ein Satzungsentwurf (einfach anklicken) gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntgabe im Rathaus in Ilvesheim zur Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3286) eingesehen werden.
Die Wahlsatzung wird direkt vor der Wahl am 07.05.2019 von den anwesenden Teilnehmern beschlossen.
Sinsheim, 28.03.2019
gez. Neubert, Amtsleiter

Kontakt:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim,
E-Mail: flurneuordnung(@)rhein-neckar-kreis.de, Telefon: 07261/94665400
Homepage: www.rhein-neckar-kreis.de