Hauptbereich
INVESTITION IN DIE GESUNDHEIT
Abgabe der Mitgliederzahlen...
Abgabe der BSB-Bestandserhebung 2019
Meldefrist beim BSB endet am 31. Januar und bei der Gemeinde am 28. Februar
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen unterstützt die sporttreibenden Vereine entsprechend den Richtlinien für die Förderung von Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien).
Bis Ende Januar führt der Badische Sportbund (BSB) die Bestandserhebung durch. Jeder Mitgliedsverein muss seine Mitgliederzahlen gemäß den BSB-Vorgaben bis spätestens 31.01.2019 melden.
Zur Fortschreibung der Vereinsdaten und zur Ermittlung der kommunalen Beihilfeleistungen sind die Vereine ebenfalls aufgefordert, die Bestandserhebung zu den aktuellen Mitgliederzahlen in Mehrfertigung auch der Gemeinde, Fachbereich Sport, bis zum 28.02.2019 zukommen zu lassen.
Seit 2014 erfolgt eine jahrgangsweise Mitgliedererfassung durch den Badischen Sportbund (BSB) über das Online-Portal BSBnet.
Das Nichteinreichen der Unterlagen kann zum Teilverlust von Leistungsansprüchen führen.
Kontakt:
Hauptamt, Klaus Kapp, Telefon: 06203/808205,
E-Mail: klaus.kapp(@)edingen-neckarhausen.de